Wieso ist meine Achslast genauso hoch wie das Gesamtgewicht? Was zählt beim Wiegen?
Hallo zusammen,
da ich letzens mal meinen Wohni beim übersetzen aus dem Winterquartier zum ersten malgewogen habe musste ich feststelllen das ich schön länger ein massives Übergewichtsproblem habe.
Nun gut ich fuhr auch immer mit vollen Wassertanks, WC und diversem Zeugs herum was ich nicht wirklich immer brauche und achte auf gleichmäßige Beladung so das es bisher zum Glück keine Probleme gab. Bei einer Kontrolle wäre ein Umladen ins Auto allerdings nicht möglich gewesen.
Nach reichlicher Recherche hier und über Google sind die Meinungen zur Gesamtmasse höchst unterschiedlich.
Zur eigendtlichen Frage mein Wagen darf bereits aufgelastet 1700 Kg wiegen.
Da die Achslast ebenfalls mit 1700 Kg eingetragen ist und die Stützlast von 100 Kg dem Auto zugerechnet wird(liegt ja nicht auf der Achse), darf der der Wagen dann abgekoppelt auf der Wage 1800 kg wiegen oder nicht?
Anders gefragt, wenn man auf die mobile Waage muss und die Waage zeigt 1700 Kg Achslast an bin ich dann im grünen Bereich oder darf es nur 1600 kG sein weil die Stützlast dann draufgerechnet wird?
Ich weiß ne einfache Frage kompliziert ausgedrückt :-)
Beste Antwort im Thema
Das tatsächliche Gesamtgewicht darf abgekoppelt das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht überschreiten.
45 Antworten
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 7. April 2017 um 14:45:20 Uhr:
Und es gilt immer das zGG ! Hat der Anhänger nur ein zGG von 1500Kg nützt es auch nichts wenn ich eine Stützlast von 150Kg oder eine Achslast von 1800Kg habe, es ist bei 1500Kg Gesamtgewicht beim Anhänger Schluss, und zwar gewogen, getrennt vom Zugfahrzeug mit Stützrad auf der Waage.
Genau so ist es!! 😰
Wohnwagen zGG gewogen, getrennt vom Zugfahrzeug mit Stützrad auf der Waage.
Stützlast hin oder her. Und nichts anderes.
Und das hat gar nichts mit Mathematik zu tun, sondern mit wiegen. 😰
Zitat:
Und das hat gar nichts mit Mathematik zu tun, sondern mit wiegen. 😰
Kopfrechnen ist doch auch Mathematik.
Ob man die zGM - welche per Stützlast aufgelastet und so eingetragen wurde - auch ausnutzen darf, wenn diese Stützlast gar nicht voll genutzt wird (weil z. B. ein geringerer Wert des Zugfahrzeuges zu beachten ist), bleibt offen. In der Praxis wird es niemanden interessieren.
Es geht hier ja nur um Peanuts (=Korinthen) und das stand ja alles hier schon zuvor. Dass die eingetragene zGM nicht überschritten werden darf und dass zur Masse des WoWa jede Schraube und jeder Dose Bier im Kühlschrank zählt, steht ja gar nicht zur Diskussion (obschon dieser Verwirrung gern immer wieder angetreten wird).
Hallo,
die Sache ist absolut klar: Die um die Stützlast erhöhte zGM darf nur in dem Maß der tatsächlichen Stützlast ausgenutzt werden, da sonst die Achslast überschritten wird. Beispiel: zGM 1800 kg incl. 100 kg Stützlast. Hätte man z. B. nur 50 kg tatsächliche Stützlast, läge bei voller Ausnutzung der 1800kg zGM die Achslast bei 1750 kg, was 50 kg zuviel sind.
Gruß Rainer
@situ:
Zitat:
Ob man die zGM - welche per Stützlast aufgelastet und so eingetragen wurde - auch ausnutzen darf, wenn diese Stützlast gar nicht voll genutzt wird (weil z. B. ein geringerer Wert des Zugfahrzeuges zu beachten ist), bleibt offen. In der Praxis wird es niemanden interessieren.
Offen bleibt es nicht, denn wenn du die zul. Stützlast des WoWa nicht ausnutzen kannst/darfst, dabei aber in dem genannten Fall die zul GM des WoWa von 1800kg trotzdem ausnutzt, ist die zulässige Achslast von 1700kg automatisch überschritten und das "darfst" du eben nicht.
Welche Auswirkung das bei einer offiziellen Kontrolle der Achslast hat, ist eine ganz andere Sache.
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Im genannten Fall ist das wohl so.
Die Reifen geben auch nicht mehr her. Also nix ohne Mathematik. Da kaum noch jemand solche schwierigen Berechnungen im Kopf ausführen kann, gehört bei einer solchen Konstellation ein Taschenrechner unverzichtbar ins Pflichtgepäck.
Trotzdem erschließt sich diese Umschreibung für mich immer noch nicht.
zGG = 1.800 kg (erhöht im 100 kg die max. mögliche Stützlast)
Achslast bleibt bei 1.700 kg.
Also immer aufpassen und beim Beladen Achslast und Stützlast wiegen, evtl. Zubehör von Hinten nach vorne laden oder von vorne nach hinten.
Wieder wiegen usw. usw. -- nur um die max. mögliche Stützlast des Fahrzeuges auszunutzen???
Der ganze Aufwand wäre mir zu viel, ebenso die Kosten.
Nur um 50 bis 85 kg mehr beladen zu können. 😕😕
Wenn es zu knapp mit dem Gewicht wird, dann würde ich den Wohnwagen komplett Auflasten oder mir überlegen, etwas weniger mit zu nehmen.
Evtl. auch einen Wohnwagen zu erwerben welcher eine höhere Zulademöglichkeit bietet.
Das Auflasten um die Stützlast ist immer dann eine probate und preiswerte Möglichkeit, 50 .... 100 Kg zu gewinnen, wenn es eben um diese kneift (besonders bei älteren WoWa mit nur 100 ... 150 kg Zuladung).
Hier geht es nicht um das eigene gute Gewissen oder irgendeine sachlichen Veränderungen. Es geht ausschließlich um die Rechtssicherheit bei Kontrollen.
Es bleibt selbstverständlich jedem unbenommen, den Aufwand und die Kosten zu scheuen und lieber die billigere und zeitsparende Alternative eines Neukaufs zu wählen.
Zitat:
@Rainer560sk schrieb am 7. April 2017 um 17:58:47 Uhr:
Naja,die Stützlast sollte man beim Beladen des Wohnwagens ohnehin genau beachten.
Gruß Rainer
die Achslast aber auch, wenn es so eng ist wie beschrieben....
und wenn wir denn auf genaue 1700kg Achslast kommen, wäre ja immer noch die Frage, ob das Gewicht genau auf die Räder verteilt ist, sofern deren LI ebenfalls sehr knapp ausfällt.
Wird so etwas (Radlast) bei Kontrollen überhaupt festgestellt?
Zitat:
@situ schrieb am 8. April 2017 um 08:45:26 Uhr:
Was bedeutet 205/65 - 15 102/1000 in der geposteten Zulassung?
Richtig lesen:
Dort steht ....102/100 Q .....
Zitat:
@Franjo001 schrieb am 7. April 2017 um 23:28:25 Uhr:
Zur Aufklärung: Li 106/104. 😁
mit den vorgeschriebenen 102 wäre es aber knapp geworden. Leider ist das eher die Regel.