Wieso ist meine Achslast genauso hoch wie das Gesamtgewicht? Was zählt beim Wiegen?
Hallo zusammen,
da ich letzens mal meinen Wohni beim übersetzen aus dem Winterquartier zum ersten malgewogen habe musste ich feststelllen das ich schön länger ein massives Übergewichtsproblem habe.
Nun gut ich fuhr auch immer mit vollen Wassertanks, WC und diversem Zeugs herum was ich nicht wirklich immer brauche und achte auf gleichmäßige Beladung so das es bisher zum Glück keine Probleme gab. Bei einer Kontrolle wäre ein Umladen ins Auto allerdings nicht möglich gewesen.
Nach reichlicher Recherche hier und über Google sind die Meinungen zur Gesamtmasse höchst unterschiedlich.
Zur eigendtlichen Frage mein Wagen darf bereits aufgelastet 1700 Kg wiegen.
Da die Achslast ebenfalls mit 1700 Kg eingetragen ist und die Stützlast von 100 Kg dem Auto zugerechnet wird(liegt ja nicht auf der Achse), darf der der Wagen dann abgekoppelt auf der Wage 1800 kg wiegen oder nicht?
Anders gefragt, wenn man auf die mobile Waage muss und die Waage zeigt 1700 Kg Achslast an bin ich dann im grünen Bereich oder darf es nur 1600 kG sein weil die Stützlast dann draufgerechnet wird?
Ich weiß ne einfache Frage kompliziert ausgedrückt :-)
Beste Antwort im Thema
Das tatsächliche Gesamtgewicht darf abgekoppelt das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht überschreiten.
45 Antworten
Zitat:
@Franjo001 schrieb am 22. Mai 2016 um 23:28:28 Uhr:
Fahre zum TÜV zwecks "Auflastung ohne technische Änderung". Geht zunehmend, von Oberhausen weiß ich es.
Dann bekommst Du die zul. Stützlast Achse 1(100 kg) und die zul. Traglast Achse 2 (1700 kg) und ein zul. GGW 1.800 kg eingetragen.
Hallo Franjo,
das finde ich schon merkwürdig, wenn die Oberhausener das generell so handhaben sollten.
Wozu gibt es dann überhaupt eine Eintragung des zGG, wenn nur die Summe der Achslasten von Bedeutung wäre.
Sowohl beim PKW, als auch beim Anhänger ist i. d. R. die Summe der Achslasten größer, als das zGG.
Trotzdem darf das zGG nicht überschritten werden, denn das gesamte Fahrzeug ist dafür dimensioniert.
Bei meinem Eriba beträgt lt. Fahrzeugschein das zGG 1.600 kg, die vordere Achslast 100 kg und die hintere Achslast 1.600 kg.
Es gibt unterschiedliche zulässige Stützlasten bei Zugfahrzeugen, die meisten haben weniger als 100 kg.
Wenn man nun so verfährt wie die Oberhausener, dann müßte man das erhöhte zGG zumindest an ein bestimmtes Zugfahrzeug koppeln.
Ich bleibe dabei, dass das zGG für das abgekoppelte Fahrzeug gilt, das vollständig und allein auf der Waage steht, alternativ die Summe der Einzellasten aller Räder incl. Stützrad.
Liebe Grüße
Herbert
@joeleo:
Zitat:
Die Stützlast hat überhaupt nichts mit dem zGG zu tun ! Die bezieht sich immer nur auf die Bauart bedingte Festigkeit und Tragfähigkeit der Anhängerkupplung und der Zugdeichsel !
die zulässige Stützlast hat nichts mit dem zGG zu tun, sondern mit Festigkeit usw.
Die real vorhandene Stützlast, die <= der zul. Stützlast sein muss, schon, denn die ergibt zusammen mit der realen Achslast das reale Gesamtgewicht des Anhängers und das muss <= dem zul. GG des Anhängers ein.
@Oetteken:
Zitat:
Bei meinem Eriba beträgt lt. Fahrzeugschein das zGG 1.600 kg, die vordere Achslast 100 kg und die hintere Achslast 1.600 kg.
Es gibt unterschiedliche zulässige Stützlasten bei Zugfahrzeugen, die meisten haben weniger als 100 kg.
ist bei mir, nur eine Größenordnung kleiner, im Prinzip genau das gleiche:
zul Achslast: 850kg, zul GG: 850kg, zul Stützlast: 75kg
genau steht in der Zul.Bescheinigung :
techn. zul. Gesamtmasse und zur Gesamtmasse eines Fahrzeugs gehört natürlich auch der Teil der Masse dazu, der bewirkt, dass am Stützrad eine Auflagekraft vorhanden ist.
zul.Achslast = zul.GG bewirkt, dass die zul. Achslast, unabhängig von der Stützlast, nicht überschritten werden kann.
Da gibt es doch gar nichts zu deuteln. Wie kriegt man wohl raus, was ein Sack Kartoffeln wiegt? Schwierige Frage. Hat jemand eine Idee?
Erraten: Indem man ihn auf die Waage stellt (und nicht vorher öffnet und ein paar Kartoffeln zur Seite legt).
Was kann den wohl der Wortanteil "gesamt" bedeuten? Lasst uns grübeln. Auch richtig erraten: "Alles" oder "mit allem" (also der Masse bzw. des Gewichts aller !!!!!!!! Bauteile von Küchenblock bis Stützrad, mitgeführter Bratpfanne und Kloerträge der letzten Benutzungen).
Aber: Präzise formuliert, hat die Stützlast nichts mit der EINGETRAGENEN zGM zu tun. Denn dieser kann eventuell um die Stützlast erhöht werden, wenn die Belastungsgrenzen anderer beteiligten Baugruppen dies erlauben. Aber nicht nach Gusto des Campers, sondern nach Gutachten eines befugten Prüfers und Änderung in den Papieren.
Ich war heute mit dem Gespann beim TÜV-Nord in Oberhausen und habe mir die Stützlast zum Gesamtgewicht hinzu schreiben lassen. Das dauerte mit Wartezeit eine knappe dreiviertel Stunde und kostete knapp 50 € (der Rest war für die Kaffeekasse). Dazu kam das Straßenverkehrsamt mit 11,70 € und das Typschild darf ich selbst "um"schlagen.
Der Prüfer hat nur die Auflaufeinrichtung und den Rahmen auf hinreichende Tragfähigkeit überprüft und nach den Reifen gesehen, das war's dann schon. :thumbsup: :thumbsup:
Komisch, dass mir beim TÜV in GE gesagt wurde, dass das nicht gehe. :/ :/
So gibt es eben die Stützlast des Autos (bei mir immerhin 85 kg :thumbup: ) fast kostenlos obendrauf. 😁 😁
Ähnliche Themen
Hallo Franjo001,
schön, jetzt hast Du eine zul. Gesamtmasse Deines WW von 1800 kg.
Aber die Stützlast (bei Dir 85 kg) darf immer noch nicht zugerechnet werden!
Bei einer Polizeikontrolle wird der Wohnwagen in der Summe gewogen. Also akgekoppelt auf den drei Rädern und die Summe darf die neu eingetragenen 1800kg nicht überschreiten.
Bin schon 2 x bei Kontrollen gewogen worden, daher weiß ich das genau.
Nicht zu vergessen, wer nur den Führerschein B hat, dessen Gesamtmasse des Gespannes (zGG des Zugfahrzeuges + zGG des Hängers) darf 3,5 t nicht überschreiten.
Auch wenn beide Fahrzeuge ihr jeweiliges zGG nicht ausnutzen. Es gilt was in den Papieren steht.
Und das wissen die Wenigsten.
Sieh' mal Oskar,
vorher hatte ich 1.700 kg zGM, jetzt habe ich 1.800 kg zGM. 🙂
Die Stützlast brauche ich nicht dazu rechnen, das hat der TÜV gemacht und das Ordnungsamt eingetragen; jetzt ist es amtlich. Und er darf nur 1.785 kg wiegen, weil sonst die Stützlast überschritten ist. 😁
Ich habe C/CE (noch aktiviert), also alles grün.
Was wird denn als Achslast eingetragen? Die kann doch nur so bleiben wie Sie ist?
Oder bin ich zu doof, um diese Taschenspielertricks zu verstehen?
Achslast und Tragfähigkeits-Index der Reifen werden ja nicht berührt (es wird ja eben davon ausgegangen, dass sie nur durch die tatsächliche Masse abzüglich Stützlast belastet werden - das ist ja auch so).
Die Bremseinrichtung, die Anhängerkupplung und der Rahmen müssen natürlich für nun höhere zulässige Masse ausgelegt sein, mit der sie fertig werden müssen.
Der hiesige TÜV macht nichts ohne Freigabebescheinigung des Herstellers.
Zitat:
@Franjo001 schrieb am 6. April 2017 um 22:42:17 Uhr:
Sieh' mal Oskar,vorher hatte ich 1.700 kg zGM, jetzt habe ich 1.800 kg zGM. 🙂
Soweit OK
Die Stützlast brauche ich nicht dazu rechnen, das hat der TÜV gemacht und das Ordnungsamt eingetragen; jetzt ist es amtlich.
Auch OK
Und er darf nur 1.785 kg wiegen, weil sonst die Stützlast überschritten ist. 😁
NEIN, das zGG ist 1.800 kg und nicht mehr, gewogen auf allen drei Rädern!!
Man kann hier die Stützlast nicht noch einmal dazu rechnen.
Das ist ja gerade der große Irrtum Vieler.
Ich habe C/CE (noch aktiviert), also alles grün.
Zitat:
@Oskar78 schrieb am 7. April 2017 um 12:03:01 Uhr:
Zitat:
Und er darf nur 1.785 kg wiegen, weil sonst die Stützlast überschritten ist. 😁
NEIN, das zGG ist 1.800 kg und nicht mehr, gewogen auf allen drei Rädern!!
Man kann hier die Stützlast nicht noch einmal dazu rechnen.
Ich habe nichts dazu gerechnet, sondern von 1.800 kg 25 kg abgezogen, weil meine zul. Stützlast am Auto nur 85 kg ist!
Das ist ja gerade der große Irrtum Vieler.
Ich habe C/CE (noch aktiviert), also alles grün.
Ich glaube, Du stehst gerade auf dem Schlauch. geh' doch mal zur Seite! 😉
Zitat:
@Franjo001 schrieb am 7. April 2017 um 12:35:05 Uhr:
Ich glaube, Du stehst gerade auf dem Schlauch. geh' doch mal zur Seite! 😉
Wer ? Ich?
Man kann nicht vom zGG einfach mal 25 kg anziehen.
Maßgebend ist die tatsächliche Stützlast.
Sagen wir doch einfach (wie ich schon schrieb) 1800 kg zGG gemessen an allen 3 Rädern. Fertig
Hier sieht man wie die Polizei wiegt. => Klick
Ach Oskar,
Zitat:
Man kann nicht vom zGG einfach mal 25 kg anziehen.
😕😕😕
wer zieht was an (ab)?? Ich darf es nur nicht ausnutzen!!!!!!!!!!
Weil mein dämliches Scheißauto nur 85 kg zul. Stützlast hat.
Und Wowa zul. Achslast 1.700 kg + Auto zul. Stützlast 85 kg ergibt max zul. GM Anhänger in meinem Fall 1.785 kg. Das ist Mathematik, die habe ich nicht gemacht. 🙄🙄🙄
Bei der Auflastung meines WoWa stand nirgends, dass die tatsächliche Stützlast zu berücksichtigen sei (obschon das natürlich physikalisch Sinn macht).
Andererseits: 25/1800 = 1,4%. Da werden wohl gerade mal wieder Korinthen sortiert.
Franjo hat recht.
Sein Wohnwagen hat ein zGG von 1800Kg, er kann diese aber nicht ausnutzen, da die Achslast des Anhängers nur 1700Kg beträgt und er nur eine Stützlast von 75Kg am PKW haben darf. Das heißt würde er den Anhänger auf 1800Kg ausladen wäre entweder die Stützlast am PKW zu hoch oder eben die Achse überladen.
Fährt er den gleichen Anhänger mit einem Zugfahrzeug das 100Kg Stützlast zulässt könnte er den Anhänger auch mit 1800Kg ziehen.
Und es gilt immer das zGG hat der Anhänger nur ein zGG von 1500Kg nützt es auch nichts wenn ich eine Stützlast von 150Kg oder eine Achslast von 1800Kg habe, es ist bei 1500Kg Gesamtgewicht beim Anhänger Schluss, und zwar gewogen, getrennt vom Zugfahrzeug mit Stützrad auf der Waage.
Zitat:
@Oskar78 schrieb am 7. April 2017 um 12:53:59 Uhr:
Zitat:
Hier sieht man wie die Polizei wiegt. => Klick
Dabei sind die bei uns noch relativ großzügig, im Ausland kann das richtig teuer werden