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Wieso ist eine Alarmanlage mit Radarsensor + Vorwarnung in der StVO nicht zugelassen?

Themenstarteram 13. Oktober 2009 um 10:17

Hallo,

Also ich habe ein kleines Problem ... ich habe eine Hifianlage für mehrere Tausend Euro verbaut und lasse auch mal gerne ein Navi oder ein Laptop im Auto liegen - sehe es garnicht ein wieso ich wegen einem Streuner meine Gewohnheiten umstellen sollte.

Nun ist es aber so, dass bereits einmal bei mir eingebrochen wurde und gestern als ich zu meinem Auto ging habe ich einen Schmarotzer mit seiner Nase an meiner Scheibe kleben sehen ... hat wohl die "Lage" sondiert.

Dem wird ein Ende gesetzt: Um solch Gesindel von vorneherein Abzuschrecken (bevor die Scheibe eingeschlagen wird) bin ich auf einen 2 Zonen Radarsensor gestoßen, der zusätzlich zum Innenraum auch noch einige Zentimeter ums auto überwacht. Kommt einer "zu nahe" geht ein Voralarm los.

Leider musste ich feststellen dass ein solcher Radarsensor "nicht in der Stvo" zugelassen ist mit Voralam. Weswegen ist das denn so?

Habt ihr andere ideen wie ich mein Eigentum vor diesem spezifischen Clientel schützen kann?

Wieso sind diese Radarsensoren nicht erlaubt?

Welche Strafen erwarten mich wenn ich dennoch einen solchen Sensor verbaue?

Gibt es legale alternativen?

Irgendwas muss man doch tun können!

Ein ganz heißer Kandidat bei mir wäre http://www.ampire.de/security/ampire/508a.html

Julinchen

...die ein RECHT darauf hat ihr Eigentum zu behalten!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Juline2009

sehe es garnicht ein wieso ich wegen einem Streuner meine Gewohnheiten umstellen sollte.

das du ziemlich lern- und beratungsresistent bist, ist ja mittlerweile bekannt.......

Zitat:

Wieso sind diese Radarsensoren nicht erlaubt?

weil der hersteller sich die e-prüfung aus kostengründen gespart hat..

Zitat:

Habt ihr andere ideen wie ich mein Eigentum vor diesem spezifischen Clientel schützen kann?

keine wertsachen sichtbar im auto liegen lassen.....das ist das billigste und zugleich effektivste mittel.....

Zitat:

...die ein RECHT darauf hat ihr Eigentum zu behalten!

und andere leute haben ein RECHT darauf, die nacht durchzuschlafen anstatt alle 5minuten wegen einer vorbeifliegenden motte von deiner kiste geweckt zu werden!

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41 Antworten

Zitat:

ambitionierten Arbeitsverweigerer an.

Solltest mal Deine Gehirnströme messen lassen.

Irgendwas scheint da nicht ganz i.O zu sein.

Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ

Zitat:

ambitionierten Arbeitsverweigerer an.

Solltest mal Deine Gehirnströme messen lassen.

Irgendwas scheint da nicht ganz i.O zu sein.

Sofern sich da was messen läßt :D :D

Zitat:

Original geschrieben von Juline2009

Der Sinn einer solchen 2-Zonen Vorwarnung ist der, dass man die Gefahr vorher erkennen und bannen kann. Denn potentielle Langfinger werden schon dabei Verschreckt wenn sie "antesten" ob die Tür zu ist, oder den Drahtbügel gerade ansetzen.

wenn einer nen laptop etc. haben will schmeißt der dir die scheibe ein, nimmt das teil raus, und ist über alle berge bevor du überhaupt mitbekommst das dein auto losheult.......eine aa juckt kein schwein! und ob eine tür zu ist, lässt sich i.d.r. über die türpins schon von weitem sehen....

Themenstarteram 13. Oktober 2009 um 12:01

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Juline2009

Der Sinn einer solchen 2-Zonen Vorwarnung ist der, dass man die Gefahr vorher erkennen und bannen kann. Denn potentielle Langfinger werden schon dabei Verschreckt wenn sie "antesten" ob die Tür zu ist, oder den Drahtbügel gerade ansetzen.

wenn einer nen laptop etc. haben will schmeißt der dir die scheibe ein, nimmt das teil raus, und ist über alle berge bevor du überhaupt mitbekommst das dein auto losheult.......eine aa juckt kein schwein! und ob eine tür zu ist, lässt sich i.d.r. über die türpins schon von weitem sehen....

Das mit dem Laptop stimmt,

bloß wird ein eventueller Ausbau der gesamten Hifi Anlage oder ein genaues Durchforsten des Innenraums nicht mehr möglich sein ohne die Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen.

Wie lautete noch die Frage?

 

Aus welchem Grund sind Radarsensoren zur Überwachung des Nahbereiche eine Fahrzeuges laut STVO nicht erlaubt?

oder

Sind Radarsensoren zur Überwachung des Nahbereiches eines Fahrzeug von Nutzen?

 

Zur ersten Frage bisher keine Antort, zur zweiten ausreichend viele Antworten, sodass hier kaum noch ein neuer Gesichtspunkt zu erwarten ist.

 

O.

Stop. Die sind nicht generell verboten. Die Frage ist hier nur, warum der Hersteller keine Zulassung beantragt hat. Und das kann hier keiner wissen.

Leute die eine hochwertige Anlage von mehreren 1000 Euro klauen, wissen auch wie eine AA ausgetrickst wird.

Denkst die Jungs leben hinterm Mond?

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Stop. Die sind nicht generell verboten. Die Frage ist hier nur, warum der Hersteller keine Zulassung beantragt hat. Und das kann hier keiner wissen.

Stop.

Die Frage war vom TE allgemein gestellt.  Der TE hat dann einen näher ins Auge gefassten Kandidaten  beschrieben, von dem gesagt wurde, dass für diesen keine Zulassung beantragt wurde.

Deine Aussage, sie sind generell nicht verboten, ist die erste auf die allgemeine Fragestellung nach Erlaubnis des Einsatzes von Radarsensoren.

 

O.

Im allgemeinem sind Radarwarner verboten, ohne wenn und aber.

Warum?

Frage doch bei den Leuten, die es sicher wissen.

Wie, beim Gesetzgeber.

Kam letztens erst wieder ein Bericht in irgendeinem Auto Bericht.

Genau. Schätze mal, das ist irgendein Schrott der technisch nicht die Voraussetzungen erfüllt. Das tolle in diesem Land ist ja, daß dieser Schrott zwar verkauft aber nicht eingesetzt werden darf. Für Alarmanlagen gibt es nunmal festgelegte Standarts die dieser Kram wohl nicht erfüllt. Ich habe auch eine im SL und die ging mal wegen eines anderen Defektes zweimal im Parkaus an, als ich sogar dabei war. Es hat keinen interessiert. Wertsachen mitnehmen ist billiger und sicherer.

Zitat:

Original geschrieben von Juline2009

...

Habt ihr andere ideen wie ich mein Eigentum vor diesem spezifischen Clientel schützen kann?

Wieso sind diese Radarsensoren nicht erlaubt?

Welche Strafen erwarten mich wenn ich dennoch einen solchen Sensor verbaue?

Gibt es legale alternativen?

...

...die ein RECHT darauf hat ihr Eigentum zu behalten!

...werter go-4-golf...erstens hatte magirus schon im aller ersten beitrag auf die nicht-zulassung hingewiesen...und zweitens, solltest du vllt mal die ganze eingangsfrage lesen?...bevor du hier feststellst, dass sich niemand mit dem problemchen vom julinchen auseinandersetzt...

Zitat:

Original geschrieben von Juline2009

Das mit dem Laptop stimmt,

bloß wird ein eventueller Ausbau der gesamten Hifi Anlage oder ein genaues Durchforsten des Innenraums nicht mehr möglich sein ohne die Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen.

Dafür langts doch ein normales AA. Für die schnelle Klau hilfts nix, außer man lässt kein Wertsachen im Auto.

cu Floh

Zitat:

Original geschrieben von shakti01

Zitat:

Original geschrieben von Juline2009

 

...

Habt ihr andere ideen wie ich mein Eigentum vor diesem spezifischen Clientel schützen kann?

Wieso sind diese Radarsensoren nicht erlaubt?

Welche Strafen erwarten mich wenn ich dennoch einen solchen Sensor verbaue?

Gibt es legale alternativen?

 

...werter go-4-golf...erstens hatte magirus schon im aller ersten beitrag auf die nicht-zulassung hingewiesen...und zweitens, solltest du vllt mal die ganze eingangsfrage lesen?...bevor du hier feststellst, dass sich niemand mit dem problemchen vom julinchen auseinandersetzt...

Werter shakti01:

 

Hier die Eingangsfrage vom TE:

"Leider musste ich feststellen dass ein solcher Radarsensor "nicht in der Stvo" zugelassen ist mit Voralam." Weswegen ist das denn so?

 

Magirus Antwort hatte sich nur auf das beispielhaft aufgeführte "Zwei Zonen Radar", aber nicht auf alle möglichen Radarsensorsysteme bezogen, was er ja auch nicht beurteilen könnte.

Dies beantwortet aber nicht die Frage, warum sind Radarsensoren nicht erlaubt.  Oder sind sie doch erlaubt, wenn sie Prüfungen durchlaufen haben? 

 

O.

 

...aha?...wenigstens trägst du ja erheblich zur klärung des problems bei...oder wolltest du für uns nur nochmal den für dich interessanten teil der frage wiederholen...für die, die nicht lesen können?...oder interessiert dich was besonders, hier in diesem faden?...bis vorhin dachte ich eigentlich, ich bräuchte niemand, der mir die frage der to erklärt...

...und go-4-golf...vllt magst du ja wohlwollend zur kenntnis nehmen, dass die eingangsfrage der to aus mehreren teilen besteht?...ich habe dir nur die die teile zitiert, die du scheinbar übersehen hast...ich habe also nur auszugsweise zitiert, aber glaube mir...gelesen habe ich vollständig...und auch verstanden...

am 13. Oktober 2009 um 14:06

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

 

wenn einer nen laptop etc. haben will schmeißt der dir die scheibe ein, nimmt das teil raus, und ist über alle berge bevor du überhaupt mitbekommst das dein auto losheult.......eine aa juckt kein schwein! und ob eine tür zu ist, lässt sich i.d.r. über die türpins schon von weitem sehen....

Welche Türpins?

Mein 11/04er Baguette hat keine Türpins mehr. Wozu auch. Glaube nicht, dass heutzutage noch irgendein Auto Türpins braucht.

Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ

Im allgemeinem sind Radarwarner verboten, ohne wenn und aber.

Warum?

Frage doch bei den Leuten, die es sicher wissen.

Wie, beim Gesetzgeber.

Kam letztens erst wieder ein Bericht in irgendeinem Auto Bericht.

Wir unterscheiden aber bitteschön schon noch zwischen Radarwarnern, die eine Verkehrsüberwachung bekannt geben und einer Alarmanlage, die via Radarsensor bemerkt, ob irgendwelcher Klüngel ums Auto schleicht.;)

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