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Wieso ist eine Alarmanlage mit Radarsensor + Vorwarnung in der StVO nicht zugelassen?

Themenstarteram 13. Oktober 2009 um 10:17

Hallo,

Also ich habe ein kleines Problem ... ich habe eine Hifianlage für mehrere Tausend Euro verbaut und lasse auch mal gerne ein Navi oder ein Laptop im Auto liegen - sehe es garnicht ein wieso ich wegen einem Streuner meine Gewohnheiten umstellen sollte.

Nun ist es aber so, dass bereits einmal bei mir eingebrochen wurde und gestern als ich zu meinem Auto ging habe ich einen Schmarotzer mit seiner Nase an meiner Scheibe kleben sehen ... hat wohl die "Lage" sondiert.

Dem wird ein Ende gesetzt: Um solch Gesindel von vorneherein Abzuschrecken (bevor die Scheibe eingeschlagen wird) bin ich auf einen 2 Zonen Radarsensor gestoßen, der zusätzlich zum Innenraum auch noch einige Zentimeter ums auto überwacht. Kommt einer "zu nahe" geht ein Voralarm los.

Leider musste ich feststellen dass ein solcher Radarsensor "nicht in der Stvo" zugelassen ist mit Voralam. Weswegen ist das denn so?

Habt ihr andere ideen wie ich mein Eigentum vor diesem spezifischen Clientel schützen kann?

Wieso sind diese Radarsensoren nicht erlaubt?

Welche Strafen erwarten mich wenn ich dennoch einen solchen Sensor verbaue?

Gibt es legale alternativen?

Irgendwas muss man doch tun können!

Ein ganz heißer Kandidat bei mir wäre http://www.ampire.de/security/ampire/508a.html

Julinchen

...die ein RECHT darauf hat ihr Eigentum zu behalten!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Juline2009

sehe es garnicht ein wieso ich wegen einem Streuner meine Gewohnheiten umstellen sollte.

das du ziemlich lern- und beratungsresistent bist, ist ja mittlerweile bekannt.......

Zitat:

Wieso sind diese Radarsensoren nicht erlaubt?

weil der hersteller sich die e-prüfung aus kostengründen gespart hat..

Zitat:

Habt ihr andere ideen wie ich mein Eigentum vor diesem spezifischen Clientel schützen kann?

keine wertsachen sichtbar im auto liegen lassen.....das ist das billigste und zugleich effektivste mittel.....

Zitat:

...die ein RECHT darauf hat ihr Eigentum zu behalten!

und andere leute haben ein RECHT darauf, die nacht durchzuschlafen anstatt alle 5minuten wegen einer vorbeifliegenden motte von deiner kiste geweckt zu werden!

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Das mit dem absichtlichen Alarmauslösen in der Nacht, damit er dann schließlich ausgeschaltet wird, gab’s schon in dem Film „Wie klaut man eine Million“.

Zitat:

Original geschrieben von patti106

 

Wir unterscheiden aber bitteschön schon noch zwischen Radarwarnern, die eine Verkehrsüberwachung bekannt geben und einer Alarmanlage, die via Radarsensor bemerkt, ob irgendwelcher Klüngel ums Auto schleicht.;)

Nur das dies die Alarmanlage nicht leisten kann. Sie löst aus oder läßt es. Dabei macht sie keinen Unterschied ob es eine Katze, der Nachbar auf dem Weg zu seinem Auto, oder irgendwelcher Klüngel ist.

Wenn man einen leichten Schlaf hat, kann man sich ja eine Alarmanlage kaufen, die nicht laut rumplärrt, sondern eine SMS ans Handy sendet oder einfach nach dem Babyfonprinzip arbeitet. Dann kann man gemütlich hinter dem Klüngel stehen und ihn mittels Meinungsverstärker darum bitten das Auto zu verlassen.

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

Zitat:

Original geschrieben von patti106

 

Wir unterscheiden aber bitteschön schon noch zwischen Radarwarnern, die eine Verkehrsüberwachung bekannt geben und einer Alarmanlage, die via Radarsensor bemerkt, ob irgendwelcher Klüngel ums Auto schleicht.;)

Nur das dies die Alarmanlage nicht leisten kann. Sie löst aus oder läßt es. Dabei macht sie keinen Unterschied ob es eine Katze, der Nachbar auf dem Weg zu seinem Auto, oder irgendwelcher Klüngel ist.

Radarwarngeräte und die hier diskutierten Radarüberwachungsgeräte beruhen auf zwei ganz verschiedenen technischen Verfahren.

Der Radarwarner ist ein passives Gerät, d.h. es warnt, wenn es Radarstrahlen von einem blitzer empfängt.

Überwachungsgeräte sind aktive Systeme, die Radarstrahlen aussenden, die von Objekten reflektiert werden. Diese Reflexionen werden ausgewertet. Bei Verwendung leistungsstarker Algorithmen kann sehr wohl zwischen Personen und kleinen Tieren unterschieden werden, aber nicht bei Systemen für 200 €.

 

O.

am 13. Oktober 2009 um 19:33

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Diese Reflexionen werden ausgewertet. Bei Verwendung leistungsstarker Algorithmen kann sehr wohl zwischen Personen und kleinen Tieren unterschieden werden, aber nicht bei Systemen für 200 €.

O.

Ein findiger Bastler kann ja mal den Bewegungsmelder (keine Ahung wie der funzt) einer Halogenlampe verwenden. Diese Bewegungsmelder haben eine Kleintierunterdrückung und kosten auch nicht mehr als 200€.

Die arbeiten häufig mit einer Bodenfreiheit von ca. 1 m, was kleiner ist wird nicht erfaßt. Oder mit 2 Meßstrahlen, die gleichzeitig ein Objekt erfassen müssen, um zu schalten.

Müssen aber genau justiert werden.

Das nächste Problem ist die Reichweite der Bewegungsmelder. Sicher kann man da ein Feintuning vornehmen, aber vorbeifahrende Autos könnten einen Alarm auslösen. Dann muß man noch den Meßwinkel beachten. Ich würde mal sagen 4 Stück braucht man mindestens.Auch wenn alle Einzelteile ne Zulassung haben, könnte es bei dieser Bastellösung Ärger mit der Versicherung geben, wenn das Auto mal abfackelt.

Die Geräte haben garantiert keine Zulassung nach StVZO, sind ja nicht für den Betrieb im Kfz. gebaut.

Bei Zusammenschaltung mehrerer Geräte würde die, wie bei jeder Änderung, eh erlöschen.

Ich denke mal, das manche Hersteller sich die Genehmigungen der Behörde für Telekomunikation nicht leisten wollen.

Man selber macht sich ja auch strafbar, wenn man die Frequenzen nutzt, ohne eine Genehmigung zu haben.

Themenstarteram 13. Oktober 2009 um 21:11

Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ

Ich denke mal, das manche Hersteller sich die Genehmigungen der Behörde für Telekomunikation nicht leisten wollen.

Man selber macht sich ja auch strafbar, wenn man die Frequenzen nutzt, ohne eine Genehmigung zu haben.

Ich bin mir fast sicher, dass der Voralarm bzw. die Zone um das Auto herum das Problem ist :(

Ein Radarsensor der den Innenraum überwacht ist soweit ich weiss okay.

Doch ich will ja präventiv tätig werden, und nicht erst wenn die Fensterscheibe im Eimer ist oder die Tür durch den "Rumänen-Knick" völlig verbogen ist :(

Julinsche

Ich bitte um Sachlichkeit in der Diskussion, einen Beitrag habe ich bereits wegen des Gegenteils entfernen müssen.

Gruß Tecci

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