Wieso blaue Beleuchtung im Innenraum etc. verboten??

VW Vento 1H

Hallo. Mich würd jetzt schon mal interessieren, wieso es verboten ist, wenn man sich blaue Leuchtröhren in den Innenraum des Fahrzeugs macht??

Ok als Unterbodenbeleuchtung ist klar das das verboten ist, weils die anderen Autofahrer irritieren kann, aber wieso im Innenraum??

Genauso wie ein beleuchteter Schaltknauf? Wieso ist das alles verboten? Wen lenkt denn das ab?

Was passiert eigentlich wenn einen die Polizei aufhält wegen seiner blauen Beleuchtung im Fahrzeuginnenraum?? Hat da schon jemand Erfahrung gemacht?

Und warum wird dann die Ware in den Geschäftern verkauft wenn man sie nicht haben darf????!!

Das würde mich schon mal interessieren!

83 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von mGentleman


Du könntest ja aus der Ferne wie die Pozilei wirken!

Besonders bei Nebel.

interessant in der hinsicht find ich ja das auto meiner mutter. natürlich alles serienmäßig, 90ps tdi, und ein panansonic radio in blau beleuchtet. das radio ist aber so blau, dass der ganze innenraum davon erleuchtet wird. ab und zu geht es mir wenn ich mal mit dem auto unterwegs bin beim fahren sogar ein bisschen auf den nerv (nacht, schlechte sicht, scheibe ev. ein bissi angelaufen), dann klapp ich einfach das bedienteil so runter als würd ich die cd wechseln wollen (radio spielt normal weiter, aber die beleuchtung ist aus).

blöderweise reagiert die radiobeleuchtung auch nicht, wenn man die tachobeleuchtungsstärke runterschraubt.

wenn das wirklich stimmt (bezweifel es), dass die wegen so kleinigkeiten schon so einen aufstand machen, dann würd ich gerne mal in .de in eine verkehrskontrolle geraten. wär sicher interessant, v.a. weil das bei dem auto (vorführwagen der 1. generation) das standardradio war weil der händler damals noch nicht genügend blau beleuchtete radios bekommen hat.

Zitat:

Original geschrieben von mGentleman


Du könntest ja aus der Ferne wie die Pozilei wirken! 😉

Das mit der eventuellen Amtsanmaßung ist nicht meine Meinung. Habs neulich durch Zufall im TV gesehen wie zwei Kollegen von der Rennleitung nen LKW-Fahrer regelrecht angeschnauzt haben ob er die Polizei sei oder sie, weil er so zwei blauem Lämpchen in der Bude hatte.

Zitat:

Original geschrieben von Basstler


Habs neulich durch Zufall im TV gesehen wie zwei Kollegen von der Rennleitung nen LKW-Fahrer regelrecht angeschnauzt haben ob er die Polizei sei oder sie, weil er so zwei blauem Lämpchen in der Bude hatte.

Zu Recht. Die Teile in den LKW's leuchten ja nicht den nur den Innenraum aus, die strahlen ja auch noch voll nach vorn ab....

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da geb ich dir recht. wenn ich manchmal seh was die alles im LKW eingebaut haben. Voll die fahrende Disco!!!!

Tach,

also was is jetzt mit grüner fussi beleuchtung, erlaubt oder nicht erlaubt?

hab 30cm rohren im fußraum. letztens beim b.king hab ich die teile an gehabt und die rennleitung hat nicht schlecht gestaunt. zum glück standen die in der drive in schlange und ich konnte noch schnell verduften.

kann ich mit ruhigem gewissen essen fahren?

In der STVZO steht nicht, dass es verboten ist.

Zitat:

Original geschrieben von xstevex


In der STVZO steht nicht, dass es verboten ist.

Da steht aber auch nicht, das es erlaubt ist 😉

Alles was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt!

Ich kenne nur die regelung, dass es erlaubt ist, wenn es nicht im sichtbereich der anderen Verkehrsteilnehmer liegt.
Jedoch dürfen es keine LED´s sein. Wenn das nicht die veraltete Regelung ist.

Zitat:

Original geschrieben von Anaconda799


Tach,

also was is jetzt mit grüner fussi beleuchtung, erlaubt oder nicht erlaubt?

hab 30cm rohren im fußraum. letztens beim b.king hab ich die teile an gehabt und die rennleitung hat nicht schlecht gestaunt. zum glück standen die in der drive in schlange und ich konnte noch schnell verduften.

kann ich mit ruhigem gewissen essen fahren?

LoooooooL, jaja unser freund und helfer....

Ich kenne bloß die regel, dass das Licht nicht aus dem Wagen treten darf. Heißt also: Wenn du auf ner Straße fährst und Passanten können z. B. den beleuchteten Fahrernebensitz oder so sehen, ist es illegal. Der Wissensstand ist aber auch schon 5 Jahre her, weil ich mich mit solcher Kinderspielchen nicht beschäftige. 😁

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Zu Recht. Die Teile in den LKW's leuchten ja nicht den nur den Innenraum aus, die strahlen ja auch noch voll nach vorn ab....

ja, wie schlimm! bei diesem anblick hält natürlich jeder zweite den LKW für einen streifenwagen oder baut gleich spontan einen unfall. und das obwohl zwei drittel aller LKWs schon seit 30 jahren mit christbaumbeleuchtung und mindestens zwei bunten laufschriften unterwegs sind.

Zitat:

Original geschrieben von Maniac21


Alles was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt!

Tja, hättest du in der Fahrschule aufgepasst, dann wüsstest du, das laut StVZO alles verboten ist, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.

also mach ich die besser mal aus wenn ich die rennleitung rieche.

Also ich habe meine Beleuchtung im Auto auch auf Blau Rot umgebaut! Bullen standen an der Ampel schon oft neber mir und haben auch reingegafft aber nichts gemacht! Fussraumbeleuchtung darf wärend der Fahrt NICHT an sein! Laut Stvo! Sie darf aber per Türkontakt angebracht werden, dass heißt Tür auf Neon an, Tür zu Neon aus! Meh aber auch nicht! Alles was über ein Schalter geschaltet wird, ist verboten! Auch NSW muss über den LICHTSCHALTER geschaltet werden! Die NSL darf im Lichtschalter auf ROT (NUR ROT) umgebaut werden! Da ROT ein Warnssignal ist! Von der Farbe her! Ich slebst habe an der Decke 2blaue Neons und im Fussraum schwarzlicht Neons verbaut! Schalte Sie alle per Kippschalter! Also ohne Türkontakt! Schwarzlicht kommt nunmla bei weißen Hosen oder Schuhe hammer geil --> vor allem wenn weiber mitfahren😉
Tja und die blauen oben, NICHT ERLAUBT! Sie leuchten echt das ganze Auto aus und gehen nach ausen! Schalter einfach hinter die Sonnenblende verbaut und Sonnenschutzblendstreifen oben dran gemacht=) Wenn die Grünen mal fragen sollten, dann sage ich einfach, die gehen nicht mehr=) Hoffe ich konnte euch weiter helfen!
MFG

Zitat:

Original geschrieben von GolfIII_*PIMP*


Alles was über ein Schalter geschaltet wird, ist verboten! Ich slebst habe an der Decke 2blaue Neons und im Fussraum schwarzlicht Neons verbaut! Schalte Sie alle per Kippschalter! Also ohne Türkontakt! Tja und die blauen oben, NICHT ERLAUBT! Sie leuchten echt das ganze Auto aus und gehen nach ausen! Schalter einfach hinter die Sonnenblende verbaut und Sonnenschutzblendstreifen oben dran gemacht=) Wenn die Grünen mal fragen sollten, dann sage ich einfach, die gehen nicht mehr=)

Und bei der HU kommst du mit den gleichen Argumenten durch??

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