Wiederzulassung - unterschiedliche Aussagen der Zulassungsstelle
Hallo. Ich habe im Februar 2017 ein Auto bei der Zulassungsstelle abgemeldet und wollte es nun wieder zulassen. Zwischenzeitlich bin ich umgezogen. Daher habe ich die Zulassungsstelle am alten Wohnort angerufen, ob ich die alten Schilder weiterverwenden darf. Laut Aussage des Mitarbeiters dort geht das nicht, da das Auto abgemeldet wurde.
Nun war meine Frau heute am neuen Wohnort in der Zulassungsstelle (mit den Unterlagen eVb, Zulassung, Brief) und hat mein Auto wieder zugelassen. Dieser Mitarbeiter meinte nun hingegen die alten Kennzeichen können weiterverwendet werden, die eVb-Nummer wollte er gar nicht. Und die Schilder wollte er auch nicht sehen. Da muß doch normalerweise direkt ein Siegel drauf oder nicht? Ich habe jetzt die Befürchtung, daß zwei Autos mit dem gleichen Kennzeichen rumfahren. Irgendwas stimmt hier nicht.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Ohne Stempel rumfahren solltest Du natürlich trotzdem nicht.
Und ohne Versicherung erst recht nicht.
22 Antworten
Zitat:
@einsdreivier schrieb am 26. Januar 2018 um 17:43:01 Uhr:
Eigentlich ist´s logisch, wegen der HU-Plakette*, aber für die letzte Fahrt wär´s doch eigentlich auch schon egal. Auf die kommt´s nicht an, denn wenn ich mit krimineller Energie handeln wollte, könnte ich doch jederzeit das Kennzeichen mit der falschen HU-Plakette vom neuen an den alten schrauben.*Spricht sonst noch etwas dagegen?
Ein Blitzerfoto wäre doch zweifelsfrei zuordenbar...
Nicht auf die HU-Plakette kommt es an, sondern auf die Siegel des Zulassungsbezirks. Und bei einem abgemeldeten Fahrzeug dürfen die eben nicht mehr auf den Kennzeichen drauf sein, genau im Gegensatz zu dem zugelassenen Fahrzeug. Das ist eben der Grund für den zweiten Satz Kennzeichen, wenn man unbedingt mit dem bisherigen Auto zur Zulassungsstelle fahren will. Lässt sich aber einfach vermeiden 🙂
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 26. Januar 2018 um 17:49:20 Uhr:
Zitat:
@einsdreivier schrieb am 26. Januar 2018 um 17:43:01 Uhr:
Eigentlich ist´s logisch, wegen der HU-Plakette*, aber für die letzte Fahrt wär´s doch eigentlich auch schon egal. Auf die kommt´s nicht an, denn wenn ich mit krimineller Energie handeln wollte, könnte ich doch jederzeit das Kennzeichen mit der falschen HU-Plakette vom neuen an den alten schrauben.*Spricht sonst noch etwas dagegen?
Ein Blitzerfoto wäre doch zweifelsfrei zuordenbar...
Nicht auf die HU-Plakette kommt es an, sondern auf die Siegel des Zulassungsbezirks. Und bei einem abgemeldeten Fahrzeug dürfen die eben nicht mehr auf den Kennzeichen drauf sein, genau im Gegensatz zu dem zugelassenen Fahrzeug. Das ist eben der Grund für den zweiten Satz Kennzeichen, wenn man unbedingt mit dem bisherigen Auto zur Zulassungsstelle fahren will. Lässt sich aber einfach vermeiden 🙂
Wenn ich während des Tages ein Fahrzeug abmelde, darf ich doch bis 0Uhr mit dem Wagen noch herumfahren. Also eine Hewimfahrt wäre doch ok.
Ja, haben wir ja bereits so festgestellt. Aber wenn man das Kennzeichen auf ein anderes Fahrzeug übernehmen will, das am gleichen Tag zugelassen werden soll und man ist mit dem abzumeldenden Fahrzeug zur Zulassungsstelle gefahren, dann braucht es halt einen zweiten Satz Kennzeichen. Einen ungesiegelten für das alte Fahrzeug und einen gesiegelten für das neue Fahrzeug...
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Jetzt kam noch ein Brief mit der vollen KFZ Steuer für das alte fehlerhafte Kennzeichen. Logisch, weil das Auto ja von Freitag bis Montag so angemeldet war. Nach dem Telefonat mit dem Zoll sollte ein Widerspruch erfolgreich sein. Den falschen Steuerbescheid abzuwenden wäre eigentlich Aufgabe der Zulassungsstelle gewesen, meiner Meinung nach.
Zitat:
@Leclatcestmoi schrieb am 13. Februar 2018 um 12:08:20 Uhr:
Den falschen Steuerbescheid abzuwenden wäre eigentlich Aufgabe der Zulassungsstelle gewesen, meiner Meinung nach.
Nein, definitiv nicht. WENN was falsch ist, dann musst du als Adressat des Bescheides dagegen vorgehen (hast du ja anscheinend gemacht). Das Problem ist einfach, meiner persönlichen Meinung nach ist hier schon bei der Zulassung ein Fehler passiert, der nicht hätte passieren dürfen. Dennoch arbeitet der Zoll mit diesem Fehler erst mal weiter, bis ein entsprechender Widerspruch kommt.