Wiederzulassung - unterschiedliche Aussagen der Zulassungsstelle

Hallo. Ich habe im Februar 2017 ein Auto bei der Zulassungsstelle abgemeldet und wollte es nun wieder zulassen. Zwischenzeitlich bin ich umgezogen. Daher habe ich die Zulassungsstelle am alten Wohnort angerufen, ob ich die alten Schilder weiterverwenden darf. Laut Aussage des Mitarbeiters dort geht das nicht, da das Auto abgemeldet wurde.
Nun war meine Frau heute am neuen Wohnort in der Zulassungsstelle (mit den Unterlagen eVb, Zulassung, Brief) und hat mein Auto wieder zugelassen. Dieser Mitarbeiter meinte nun hingegen die alten Kennzeichen können weiterverwendet werden, die eVb-Nummer wollte er gar nicht. Und die Schilder wollte er auch nicht sehen. Da muß doch normalerweise direkt ein Siegel drauf oder nicht? Ich habe jetzt die Befürchtung, daß zwei Autos mit dem gleichen Kennzeichen rumfahren. Irgendwas stimmt hier nicht.

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Zitat:

Ohne Stempel rumfahren solltest Du natürlich trotzdem nicht.

Und ohne Versicherung erst recht nicht.

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Der hätte wenigsten mal schauen müssen ob die Zulassungsstempel drauf sind.

Die Aussage der ersten Zulassungsstelle ist korrekt. Was da auf der zweiten Zulassungsstelle gelaufen ist, solltest du schnellstens eruieren. Bei der Zulassung heute hättest du alle Unterlagen gebraucht und neue Kennzeichen, neue ZB I und einen neuen Eintrag in der ZB II bekommen müssen meiner Meinung nach. Aber eine Doppelvergabe ist nahezu nicht möglich, außer da macht jemand absichtlich Mist.

Hat sie's tatsächlich zugelassen oder nur gefragt ob's möglich ist ?
Zulassung ohne Vers-Nr. und Siegel auf's Kennzeichen irgendwie nur schwer vorstellbar.
Was hat sie denn bezahlt und wofür ? Rechnung ?

In der Quittung steht
"125 Berichtigung der Erfassungsunterlagen für das ZFZR in an *Kennzeichen*"
"Umschreibung aus einem anderen Zulassungsbezirk bei BE * Kennzeichen*"

Ich habe die Zulassung jetzt doch erreichen können. Die Mitarbeiterin hat die Abmeldung nicht beachtet. Jetzt fahren (vermutlich) zwei angemeldete Fahrzeuge mit gleichem Kennzeichen rum und meins hat zudem noch keine Siegel erhalten. Einfach fantastisch, denn heute ist 12.00 Uhr dicht und ich habe Kernzeit.

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Nicht schlecht 😁 Also für dich natürlich schon, sorry 🙂 Ich denke, da muss deine Frau noch mal hin. Aber egal, was du machst, fahr nicht mit dem Auto, auch wenn es noch so verlockend ist und du keinen Fehler gemacht hast. Du hättest nur Ärger und Rennerei, wenn das auffällt.

Ich fahre damit ganz sicher nicht.
Aber Danke Tecci. Das waren Aussagen, mit denen ich was anfangen kann. Mir ist trotzdem nicht klar, wie so etwas passieren kann. Da muß doch mit Sicherheit das Kennzeichen oder die Fahrzeugnummer abgeglichen werden.

Wenn die Mitarbeiterin nicht gesehen hat, dass das Fahrzeug abgemeldet war, dann wäre ja grds. die Mitnahme des Kennzeichens in den anderen Zulassungsbezirk möglich gewesen. Aber sie hätte imho trotzdem die eVB gebraucht (wobei das hier natürlich auch wieder von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle in unterschiedlichen Bundesländern anders sein kann) und ich gehe auch mal davon aus, dass irgendwo mal eine Fehlermeldung auftauchen muss. Aber vielleicht hat sie das irgendwie übergangen, das weiß nur sie 😉 Sollen die halt am Montag alles korrigieren und das kostenfrei und ohne Wartezeit, dann wäre das doch eine Lösung 🙂

Sind Kennzeichen nicht noch eine Zeitlang gesperrt, wenn das Fahrzeug abgemeldet wurde?

Nein.

Heutzutage nicht mehr gesperrt.
Du kannst das Fahrzeug abmelden und im gleichem Atemzug das identische Kennzeichen wieder zulassen.
Das mit der Sperrfrist war aber mal.

aber das muss nicht heißen, dass das Kennzeichen neu vergeben ist. Prüf mal, ob Du die Kombination online reservieren kannst.

Ohne Stempel rumfahren solltest Du natürlich trotzdem nicht.

Zitat:

Ohne Stempel rumfahren solltest Du natürlich trotzdem nicht.

Und ohne Versicherung erst recht nicht.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 26. Januar 2018 um 16:14:48 Uhr:


aber das muss nicht heißen, dass das Kennzeichen neu vergeben ist. Prüf mal, ob Du die Kombination online reservieren kannst.

Ohne Stempel rumfahren solltest Du natürlich trotzdem nicht.

Es werden aber nicht immer alle tatsächlich verfügbaren Kennzeichen als Verfügbar angezeigt 😉 😁

Zitat:

@kennex schrieb am 26. Januar 2018 um 14:59:31 Uhr:


Heutzutage nicht mehr gesperrt.
Du kannst das Fahrzeug abmelden und im gleichem Atemzug das identische Kennzeichen wieder zulassen.
Das mit der Sperrfrist war aber mal.

Habe ich neulich so gemacht - die Bearbeiterin fragte dann nur, ob ich mit dem Wagen da wäre, den ich eben abmelde, weil ich schließlich die Kennzeichen für den neuen direkt mitehmen wollte.

Das hätte nämlich bedeutet, dass ich zwar für den abgemeldeten noch Versicherungsschutz gehabt hätte für die Heimfahrt, aber extra neue Kennzeichen gebraucht hätte (vermutlich inkl. der 3 Siegel und ggf. einem neuen Fahrzeugbrief?).

Ich frage mich wie viele da schon extra neue Schilder kaufen mussten, weil sie doch eigentlich nur mal eben das alte Auto abmelden und das neue um-/anmelden wollten, um dann nach der Heimfahrt die Schilder zu wechseln.

Eigentlich ist´s logisch, wegen der HU-Plakette*, aber für die letzte Fahrt wär´s doch eigentlich auch schon egal. Auf die kommt´s nicht an, denn wenn ich mit krimineller Energie handeln wollte, könnte ich doch jederzeit das Kennzeichen mit der falschen HU-Plakette vom neuen an den alten schrauben.

*Spricht sonst noch etwas dagegen?
Ein Blitzerfoto wäre doch zweifelsfrei zuordenbar...

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