Wiederzulassung des Autos meiner Frau auf meinen Namen

Meine Frau und ich haben ein Auto, das derzeit auf ihren Namen zugelassen ist. Sie hat das Auto bei der Debeka Vollkasko versichert.

Wir würden das Auto gerne auf meinen Namen anmelden und eine neue Versicherung bei der HUK24 auf meinen Namen abschließen.

Ist es zu spät, die Versicherung zu wechseln? Soweit ich weiß, muss dies normalerweise vor dem 30. November geschehen.

Informiert die HUK24 die Debeka über die Kündigung oder sollen wir die Debeka selbst informieren?

Wir möchten auch die Schadenfreiheitsklasse übertragen. Bei der Beantragung gibt es Seiten, auf denen Sie die Schadenfreiheitsklasse sowie den aktuellen Versicherer und die Versicherungsnummer eintragen können.

Allerdings gibt es eine Warnung: "Bitte beachten Sie, dass wir Sondereinstufungen des Vorversicherers nicht bei uns berücksichtigen können."

Kann es sein, dass die Schadenfreiheitsklasse nicht von der Debeka auf die HUK24 übertragen wird?

Huk24 SF-Klasse
Huk24 SF-Klasse
88 Antworten

Schau mal im Netz unter "Widerruf KFZ Versicherung". Du hast nach der Erteilung der eVB ein 14 tägiges Widerrufsrecht und könntest Dich noch immer für die Debeka oder eine andere Versicherung entscheiden. Bis dahin bist Du über den vorläufigen Versicherungsschutz versichert.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 19. Dezember 2023 um 12:40:16 Uhr:


Schau mal im Netz unter "Widerruf KFZ Versicherung". Du hast nach der Erteilung der eVB ein 14 tägiges Widerrufsrecht und könntest Dich noch immer für die Debeka oder eine andere Versicherung entscheiden. Bis dahin bist Du über den vorläufigen Versicherungsschutz versichert.

Die HUK24 tritt also sofort in Kraft. Das ist gut.

Meine Frau hat 550 pro Jahr bezahlt. Als ich einen Antrag bei der Debeka online ausfüllte, kam ein Betrag von über 100 pro Monat heraus.

Eine andere Möglichkeit ist, dass meine Frau die Debeka bittet, die Versicherung auf meinen Namen laufen zu lassen. Ich bin nicht sicher, ob das möglich ist, nachdem ich das Auto bereits umgemeldet habe.

Und bei der HUK24 zahlst im Jahr ca. 1.100 Euro, also auch deutlich mehr als deine Frau bei der Debeka bezahlt?

Wenn deine Frau bei der Debeka einen Ansprechpartner hat, würde ich den mal direkt ansprechen. Das geht nämlich bei der Debeka im Gegensatz zu reinen Internetversicherungen.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 19. Dezember 2023 um 12:47:54 Uhr:


Und bei der HUK24 zahlst im Jahr ca. 1.100 Euro, also auch deutlich mehr als deine Frau bei der Debeka bezahlt?

Wenn deine Frau bei der Debeka einen Ansprechpartner hat, würde ich den mal direkt ansprechen. Das geht nämlich bei der Debeka im Gegensatz zu reinen Internetversicherungen.

HUK24 ist 450 € Vollkasko.

Ähnliche Themen

Du hast doch geschrieben, dass die Debeka nur 100 Euro im Jahr teurer wäre als die HUK24. Oder sind die 450 Euro nur für die VK und die Haftpflicht kommt noch extra?

Ich bin mal gespannt, ob der SFR von der HUK24 so bestätigt wird, wie er im Antrag angegeben wurde.

Im Falle einer Scheidung wäre der bisherige Ansprechpartner auch die erste Anlaufstelle für mich, der kann helfen solche Situationen zu lösen.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 19. Dezember 2023 um 12:53:42 Uhr:


Du hast doch geschrieben, dass die Debeka nur 100 Euro im Jahr teurer wäre als die HUK24. Oder sind die 450 Euro nur für die VK und die Haftpflicht kommt noch extra?

Meine Frau zahlt derzeit 550 € Vollkasko.
Als ich meine Daten bei HUK24 eingab, war das Angebot 450 € Vollkasko.
Als ich meine Daten bei der Debeka eingab, lautete das Angebot 1100 € Vollkasko.

Als ich die Daten erneut bei der Debeka eingab, lautete das Angebot 650 € Vollkasko, also muss ich beim ersten Mal etwas falsch gemacht haben.

Ist denn der Wagen schon umgemeldet und die eVB der HUK24 abgerufen worden?
Wenn nicht ist doch noch gar nichts passiert.
Selbst wenn Du eine eVB ü bei der HUK24 beantragt hast, kannst Du mit dem Halterwechsel auf Dich die Versicherung wechseln.
Lass Dich von dem bashing hier nicht verrückt machen,

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 19. Dezember 2023 um 12:53:59 Uhr:


Ich bin mal gespannt, ob der SFR von der HUK24 so bestätigt wird, wie er im Antrag angegeben wurde.

Im Falle einer Scheidung wäre der bisherige Ansprechpartner auch die erste Anlaufstelle für mich, der kann helfen solche Situationen zu lösen.

Wir leben getrennt, aber unsere Scheidung wird nicht vor dem Frühjahr 2025 vollzogen. Ich habe das Auto ursprünglich mit meinem Geld gekauft, weshalb wir es wieder auf meinen Namen ummelden.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 19. Dezember 2023 um 12:57:02 Uhr:


Ist denn der Wagen schon umgemeldet und die eVB der HUK24 abgerufen worden?
Wenn nicht ist doch noch gar nichts passiert.
Selbst wenn Du eine eVB ü bei der HUK24 beantragt hast, kannst Du mit dem Halterwechsel auf Dich die Versicherung wechseln.
Lass Dich von dem bashing hier nicht verrückt machen,

Ja, ich habe eine eVB erhalten, und ich habe das Auto bereits online auf meinen Namen umgemeldet.

Antwort auf den Post vorher:
Das ist doch kein Grund, nicht mit Leuten zu sprechen, welche Ahnung von der Materie haben.

Hast Du die ZB1 und 2 schon erhalten. Ikfz funktioniert derzeit in 3/4 aller Zulassungsstellen nicht.

Wenn Du schon Halter bist und wegen dem gebahse auf die HUK hier kalte Füße bekommst, kannst Du innerhalb von 14 Tagen nach Zulassung auf Dich, die Versicherung widerrufen und eine andere übermitteln lassen. Das muss aber elektronisch passieren und nicht mit einer eVB(A)

Zitat:

@windelexpress schrieb am 19. Dezember 2023 um 13:03:02 Uhr:


Hast Du die ZB1 und 2 schon erhalten. Ikfz funktioniert derzeit in 3/4 aller Zulassungsstellen nicht.

Wenn Du schon Halter bist und wegen dem gebahse auf die HUK hier kalte Füße bekommst, kannst Du innerhalb von 14 Tagen nach Zulassung auf Dich, die Versicherung widerrufen und eine andere übermitteln lassen. Das muss aber elektronisch passieren und nicht mit einer eVB(A)

Nein, sie sollten diese Woche mit der Post kommen (LK Leer)

https://...-leer-ikfz4.govconnect.de/.../?LICENSEIDENTIFIER=leer_kreis

Zitat:

@windelexpress schrieb am 19. Dezember 2023 um 13:03:02 Uhr:


Hast Du die ZB1 und 2 schon erhalten. Ikfz funktioniert derzeit in 3/4 aller Zulassungsstellen nicht.

Wenn Du schon Halter bist und wegen dem gebahse auf die HUK hier kalte Füße bekommst, kannst Du innerhalb von 14 Tagen nach Zulassung auf Dich, die Versicherung widerrufen und eine andere übermitteln lassen. Das muss aber elektronisch passieren und nicht mit einer eVB(A)

Vorsicht. Die Widerrufsfrist beginnt nicht erst mit der Zulassung, sondern bereits mit der Erteilung der eVB.

Im Übrigen habe ich vor allem festgestellt, dass ich die Debeka im Vergleich zur HUK24 für die bessere Versicherung halte. Ich halte generell nichts von reinen Internetversicherungen, bei denen man keinen echten Ansprechpartner hat, sondern immer nur in einem Callcenter landet. Dafür bin ich gerne bereit, etwas mehr zu bezahlen. Das mögen andere anders sehen, was ihr gutes Recht ist.

Bei der Schadensabwicklung ist es leider inzwischen vollkommen egal, wo du versichert bist. Letztens erst ist von einer Versicherung die Gutachterrechnung gekürzt worden mit der Begründung, die Nebenkosten seien "erkennbar deutlich überhöht" - gekürzt wurde um 1,13 €...

Und von Anrufen bei meiner Versicherung halte ich rein gar nichts, Mailanfrage wird schriftlich beantwortet und ich kann die Auskunft jederzeit belegen.

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