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Wiederruf eines F20 120d

BMW
Themenstarteram 9. August 2018 um 19:36

Hi Leute,

Vielleicht könnt ihr mir helfen.

Ich habe am 02.08 einen gebrauchten 120d bestellt. Die Abwicklung lief ausschließlich über Telefon und E-Mail.

Den Vertrag hab ich ausgedruckt, unterschrieben wieder eingescannt und per Email zurück an den BMW Vertragshändler.

Das Geld habe ich bereits überwiesen.

Ich war nie vor Ort. Der Händler ist ca. 550km entfernt

Es lief also ausschließlich über Telefon und E-Mail.

Aus privaten Gründen möchte ich den Wagen nicht mehr.

Meint ihr das ich wiederrufen kann und mein geld zurückbekomme ?

Ohne das der Händler Schadensersatz Ansprüche stellen kann.

Das Fahrzeug steht noch abgemeldet auf dem Hof des Händlers.

Nun liest man soviel. Auf der einen Seite heißt es ja das geht. Weil das Fernabsatzgesetz greift auf der anderen Seite lese ich man muss den Händler Entschädigung leisten.

PS: heute 1 Woche nach Bestellung habe ich den Händler per Email angeschrieben und den Vertag wiederrufen.

Angerufen hatte ich ihn auch und er meinte er müsse das mit dem Filialleiter besprechen und würde mich morgen zurück rufen.

Könnt ihr mir empfehlen wie ich mich verhalten kann. Bzw steht mir mein geld zu ohne Schadenersatz leisten zu müssen?

Wäre toll wenn mir jemand helfen könnte.

Beste Antwort im Thema

Oh Mann, und mit genauso Leuten die was kaufen und 2 Minuten später feststellen dass sie es doch nicht mehr möchten muss ich mich immer wieder bei Ebay rumärgern.....

Leute, wenn ich zigtausend Euro ausgebe überleg ich mir das im Vorfeld lange genug, da gibt's dann kein zurück mehr.

Sorry, aber sowas ist mir absolut unverständlich !!!!

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https://www.autokauf.org/widerrufsrecht/

Sei Dir aber dessen bewusst, dass Dir das Recht immer nur bei einem Rechtsstreit weiterhilft.

D.h. es ist immer das beste Vorgehen zu versuchen eine einvernehmliche Lösung mit dem Händler zu finden.

Themenstarteram 9. August 2018 um 20:06

Was heißt einvernehmlich?

Soll ich jetzt darauf eingehen, wenn der Händler sagt ich solle ihm 5 oder gar 10 % des Kaufpreises als Entschädigung zahlen ? Obwohl das Fahrzeug noch abgemeldet auf dem Hof steht ?

am 9. August 2018 um 20:15

Du könntest Glueck haben, aber wenn er dich zum Beispiel schon als Halter angemeldet hat, dann stehst du als Besitzer drinnen was wiederum den Wiederverkausfwert mindert und somit kannst du dich auf eine „Strafzahlung“ einstellen.

Ich drück dir die daumen!

am 9. August 2018 um 20:25

Naja, solange dem Händler kein Schaden entstanden ist wird eine etwaige Abstandssumme schon nicht so hoch/wenn überhaupt ausfallen.

Aber grundsätzlich sollten seine AGB‘s darauf hinweisen, was Dich erwarten könnte.

Wenn er natürlich beispielsweise aufgrund Deiner Bestellung bereits Arbeiten am Fahrzeug durchgeführt hat ( wie z.B. Kundendienst neu, hu/au neu, neue Reifen, Lackierungen etc....) dann wird er sicherlich Schadenersatz fordern. Und das Beste, er hat Dein Geld und überweist Dir nur den Rest nach Abzug der Entschädigungszahlung. Dann kannst es einklagen und hoffen, dass Du gewinnst. Aber das kostet dann auch wieder Geld, müsstest im Ernstfall für Dich abklären.

 

Wie es aber genau mit dem Widerrufsrecht von Verbrauchern aussieht, kann ich Dir in dem Fall nicht sagen. Obiges gibt meine Meinung wieder, wie sowas gehandhabt werden sollte.

Über was für einen Händler reden wir eigentlich? Einen BMW Händler oder einen Dritten?

Ferner: Schau mal in den Vertrag!

Themenstarteram 10. August 2018 um 3:22

Es ist ein großes BMW Autohaus. Und das Fahrzeug ist nicht angemeldet. Ich müsste es noch anmelden.

Er hat mir die Fahrzeugpapiere per Einschreiben Rückschein zugesandt , die konnte ich aber noch nicht entgegen nehmen da ich beim Arbeiten war.

Am Fahrzeug wurden auch keine Reperatur arbeiten durchgeführt, weil da nichts Anstand. Hu wird neu gemacht aber das stand so in der Anzeige drinnen und dieser BMW 360 Grad Check. Aber er hat mir nicht geschrieben das da was größeres gemacht wird.

am 10. August 2018 um 4:21

Da würde ich erstmal in dem Kaufvertrag nachschauen wie es mit dem Widerruf aussieht.

Ob das Fernabsatzgesetz überhaupt bei dir greift weiß ich nicht.

Dazu folgendes:

Besteht beim Autokauf überhaupt ein Rücktrittsrecht?

In Deutschland haben Sie bei Verträgen, die durch Fernabsatzgeschäfte zustande kommen, das Recht, den Kauf innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Ein solches Geschäft liegt beispielsweise vor, wenn Sie ein Produkt im Internet erwerben.

Auf Grund dieser Regelung gehen viele Käufer davon aus, dass auch ein Rücktritt vom Kaufvertrag für ihr Auto ganz einfach innerhalb von zwei Wochen durchgeführt werden kann. Hierbei handelt es sich jedoch um eine Fehlannahme – zumindest, wenn das Fahrzeug bei einem Händler gekauft wurde. Ein allgemeines Rücktrittsrecht beim Autokauf besteht in Deutschland nämlich nicht.

Weiter https://www.bussgeldkatalog.org/.../?...

Themenstarteram 10. August 2018 um 4:38

Aber das Fahrzeug ist nicht direkt beim Händler gekauft worden. Ich war nie vor Ort. Es lief alles nur tel. oder per Email.

Zusätzlich zum Kaufvertrag hat mir der Händler noch die Gebrauchtwagen Verkaufsbedingugen Stand 2017 mitgesendet.

Das sind 2 Seiten, aber inhaltlich steht da nichts von Wiederruf.

Oh Mann, und mit genauso Leuten die was kaufen und 2 Minuten später feststellen dass sie es doch nicht mehr möchten muss ich mich immer wieder bei Ebay rumärgern.....

Leute, wenn ich zigtausend Euro ausgebe überleg ich mir das im Vorfeld lange genug, da gibt's dann kein zurück mehr.

Sorry, aber sowas ist mir absolut unverständlich !!!!

Themenstarteram 10. August 2018 um 5:45

Danke. Auf ihren Kommentar hat die Welt gewartet.

Ich kann nicht behaupten, das das in meinem Fall die Regel ist.

Ausserdem wissen sie nichts über die Gründe des Widerrufes.

Wenn sie hier nichts vernünftiges dazu beitragen können, bitte ich

sie wo anderst ihren Frust zu entladen.

Schönen Tag noch.

am 10. August 2018 um 7:40

Jetzt warte mal ab, was der Händler entscheidet und teile uns das Ergebnis mit, bin nämlich auf seine Reaktion gespannt!

 

Ich persönlich sehe die Angelegenheit wie folgt gelagert und ist jetzt ohne Wertung zu Deiner Person!

 

Der Händler hat Anspruch auf eine Abstandszahlung. Er hat nix falsch gemacht und Du hast sogar schon überwiesen. Man könnte sagen, ihr wart euch mehr als einig. Egal ob Telefon/Fax/E-Mail oder persönlich. Der Händler muss nur noch liefern und das tut er ja auch. Somit ist die Bestellung grundsätzlich vollständig abgeschlossen, egal ob Du zugelassen hast oder nicht.

 

Zum Verständnis warum in der Regel überhaupt von Schadensersatz/Abstandszahlung gebraucht gemacht werden muss/sollte.

 

Im Hintergrund ist neben der Werkstatt halt auch schon ein wenig gearbeitet worden, wie z.B. Disposition, Buchhaltung, Verkäufer, TÜV/Dekra,.... alles Zeitaufwand mit viel Papierkram, Systempflege, etc. ! Dann der KFZ Brief Versand -> haste nicht abgeholt -> der liegt jetzt 10 Tage rum bei der Post -> Rücksendung an Händler, wegen nicht Abholung. In der Zwischenzeit könnte er das Auto nicht einmal für einen anderen Käufer zulassen, sodass dieser warten muss, oder gar von seinem Kaufinteresse abspringt und ein anderes Auto woanders nimmt. Möglicherweise erneuter Verlust eines etwaigen Ertrags für den Händler, weil Monatswechsel oder die Presse negatives berichtet. (Stichwort Diesel)

 

Da steckt halt inzwischen immer ein größerer Apparat dahinter, auch wenn man glaubt es sei ja „nur ein Gebrauchter“ den man nicht mehr will, wegen warum auch immer.

 

Insofern ist ne Schadensersatz Forderung in meinen Augen nach wie vor gerechtfertigt. Wäre ich dort Verkaufsleiter, würde ich mindestens den in den AGB’s hinterlegten Schadensersatzanspruch durchsetzen (denn dafür hat man diese ja aufgestellt), ggfs. niedriger, sofern belegbar niedriger Schaden im Rahmen der Verhältnismäßigkeit dem Haus entstanden ist.

 

Vielleicht hat der Vertragshändler aber auch keine „Eier“ aus Angst vor einer negativen Bewertung auf mobile.de oder bei BMW, oder er kann das Auto 10x verkaufen, sodass er Dich „ungestraft“ ziehen lässt.

 

Ist das Auto allerdings ne „Standuhr“, würde ich mit Dir einen Rechtsstreit eingehen und bis zum Ergebnis den Kaufpreis erstmal komplett einbehalten, dies könnte ggfs. Jahre dauern (mit Termine versäumen, Urlaube, etc) und Du bekommst (sofern der Händler im Recht ist) am Ende des Rechtsstreits Dein dann uraltes verwittertes Auto anstatt Deinem Geld zzgl. neuer Kosten für Anwalt, Standgebühren, etc.... keine schöne Vorstellung!

 

Viel Erfolg und halte uns auf dem Laufenden über das Ergebnis!

 

 

Themenstarteram 10. August 2018 um 8:52

Das es dem MA etwas Zeit gekostet hat sehe ich ja noch ein. Und die Kosten des Einschreiben.

Aber es ist kein Tüv gemacht worden. Fahrzeugcheck muss sowieso gemacht werden

ob ich ihn kaufe oder der nächste.

Ich wüßte jetzt nicht warum man 10% oder mehr verlangen sollte.

am 10. August 2018 um 9:58

Woher kommt die Annahme von 10%?

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