Wiederbeschaffungswert zu niedrig um gleichwertiges KFZ auf Gebrauchtwarenmarkt aktuell zu finden
Hallo,
mir wurde mein Auto, das ich ordnungsgemäß geparkt hatte am Rand einer Straße im Wohngebiet auf dem Parkstreifen, in einer Nacht am Wochenende zu "Schrott" gefahren... Die Verursacherin ist aus "unerklärlichen" Gründen von der Gegenfahrbahn gegen ein Fahrzeug gefahren, was vor mir parkte, dieses vor eine Laterne die umgebrochen ist dann gegen eine Hauswand geschoben und dann ist das weggeschobene Auto gegen mein Auto vorne rechts dran.
Die Reparatur wurde auf 16000€ geschätzt vom Gutachter. Jetzt wäre es noch 1800€ Wert und mit Restwert und Wiederbeschaffungswert würde ich insgesamt 10500€ noch bekommen.
Ich habe auf dem Gebrauchtwagenmarkt geschaut und für den Preis bekomme ich nicht annähernd so ein Auto. (Es ist fast so als würde einen ein Porsche geschrottet werden und muss dann einen Smart fahren weil man für das Geld nichts mehr bekommt aktuell)
Die Preise auf dem Gebrauchtwarenmarkt sind ja aktuell so stark gestiegen...
Müsste der Wiederbeschaffungswert nicht dementsprechend angepasst werden? War es nicht so das man für das Geld einen vergleichbares Auto bekommen muss?
Das ist so unfair, man kann überhaupt nichts dafür und von ein auf dem anderen Moment ist das Auto weg und man bekommt nicht mal was in dieser Kategorie... 🙁 Wenn es noch ca. 2000€ erhöht werden würde der Wiederbeschaffungswert, dann würde es ja noch repariert werden wegen der 130% Regel.
Was meint ihr? Kann man da noch irgendwas machen?
Vielen Dank!!!
25 Antworten
@biker-fk
Um was für ein Gerät handelt es sich denn? Dein W202?
Zitat:
@biker-fk schrieb am 10. Februar 2024 um 03:50:20 Uhr:
Habe gerade das gleiche Problem. Fakt ist das selbst selbstbestellten Gutachter, in meinem Fall die Dekra, sich nur eines Portals (WinValue) bedienen um den WBW zu ermitteln. Diese Börse greift auf die bekannten Autoverkaufsportale zurück und ermittelt einen Mittelwert. Dieser entspricht jedoch in keinster Weise der reellen Marktpreise. Ich hab den Gutachter jetzt mal aufgefordert mir nur ein vergleichbares Fahrzeug zu seinem festgelegten Preis vorzuschlagen.
Ermittelter Wert und Realität liegen in meinem Fall über 100 % auseinander. Bin mal gespannt was dabei rauskommt. Anwalt ist schon eingeschaltet.
Manchmal werden die prägenden Fahrzeugmerkmale unvollständig oder gar falsch übernommen und dann kommen sehr merkwürdige Werte dabei raus. Da muss man dann nachhaken woran das liegen könnte.
In diesem Fall handelt es sich um einen Touareg Bj.2007 mit Facelift. Der Gutachter oder besser gesagt das Wertermittlungsprogram legt jedoch das alte Modell ohne Facelift zugrunde. Hier wurde ein Wert von 5000,-€ ermittelt. Das Faceliftmodell liegt dagegen bei 8000,-€ ohne die Ausstattungsmerkmale oder beschädigte Fahrzeuge oder auch ohne HU. Rechtlich gesehen muss ein Händlerpreis zugrundegelegt werden. Hier ist jedoch bundesweit nichts vergleichbares unter 11950,-€ zu finden. Selbst mit Verhandlungsspielraum auf dem privaten Markt nicht unter 9500,-€.
Update: Der Gutachter hat mich aufgrund meiner Einwände angerufen, nachdem er mir diverse Kaufangebote (ausländische Zulassung, keine HU oder defekt) vorgeschlagen hat. Endergebnis: er ändert das Gutachten ab und setzt reelle Marktpreise an, welche seinen angesetzten Wert um mehr als 100% übersteigen. Jetzt hat er zwar das Problem das es kein Totalschaden mehr ist, aber das hat mich nun nicht zu interessieren. Fazit der Sache: man muss nicht immer alles hinnehmen wenn begründete Einwände bestehen.
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Hallo @biker-fk
Bei mir ist es ähnlich
Ich finde bundesweit nichts in der selben Konfiguration.
Wie hast du das hinbekommen?
Zitat:
@re_ne_2512 schrieb am 12. Februar 2024 um 15:32:05 Uhr:
Hallo @biker-fk
Bei mir ist es ähnlich
Ich finde bundesweit nichts in der selben Konfiguration.Wie hast du das hinbekommen?
Ich habe ihn gebeten mir mal seine Angebote zu zeigen und diese dann überprüft, woraufhin diese Fahrzeuge dann laut der Beschreibung beschädigt, ohne HU, mit ausländischer Zulassung oder mangelnder Ausstattung waren.
Die Programme zur Wertermittlung sondern soetwas nicht aus. Ich habe ihm dann folgendes mitgeteilt:
Ich durchsuche seit mehreren Tagen das gesamte Internet und lese auch die Beschreibung. Fakt ist das bundesweit nur ein Fahrzeug mit identischer Ausstattung gibt. Dieses liegt bei xxxxx,-€. Wie gesagt kann ich im gewissem Maße Abstriche im Gegenzug zu Alter und Laufleistung machen.
Ich gehe davon aus das Ihre Fahrzeugsuche auf WinValue o.ä. beruht, welches nur auf die Grunddaten zurückgreift.
Meine private Recherche legt die Richtlinien des BVSK zugrunde und auch das Auswerten der einzelnen Angebote. Daher muss ein Wiederbeschaffungspreis ermittelt werden der dem derzeitigen aktuellen Markt entspricht.
@biker-fk
Okay
Forste auch seit Tagen das Netz durch.
Finde wohl wenige Autos mit ähnlicher Ausstattung
Das Problem sind bei mir die KM.
Wenn ich danach filtere, dann finde ich garnichts.
Zitat:
@re_ne_2512 schrieb am 12. Februar 2024 um 16:43:37 Uhr:
@biker-fk
Okay
Forste auch seit Tagen das Netz durch.
Finde wohl wenige Autos mit ähnlicher Ausstattung
Das Problem sind bei mir die KM.Wenn ich danach filtere, dann finde ich garnichts.
Es muss eben gut recherchiert und nachweisbar sein. Kleine Zugeständnis in Farbe und Ausstattung muss man halt machen. Jedoch das Gesetz sagt eindeutig wo es lang geht.
Schlimmstenfalls musst du auf folgendes hinweisen:
Irgendwo stand auch - dass der Wiederbeschaffungswert davon abhängt, wo man wohnt. Teure Gegend (Bayern etc) höherer Wert ... Thüringen und Meck-Vorpomm etc - deutlich niedrigerer Preis. Das sind die Vorgaben, nach denen sich die Gutachter richten sollen ...
Ein vom Gutachter derart geändertes Gutachten halte ich für problematisch - für seine Zulassung als Gutachter .... Man muss ihm die Daumen drücken.
Ich hatte in 2018 auch begutachteten Totalschaden - was ich dann als Ersatz fand, waren auch nur Kisten mit mehr als 100.000km höherer LL oder teurer (identische Modelle). Das interessiert die Haftpflicht der Gegenseite natürlich nicht ...
Zitat:
@Darkhexlein schrieb am 15. Februar 2024 um 07:30:55 Uhr:
Ein vom Gutachter derart geändertes Gutachten halte ich für problematisch - für seine Zulassung als Gutachter ....
Das ist keine geschützte Berufsbezeichnung. So darf sich jeder nennen der am PC ein Bewertungsprogramm bedienen kann, leider.
Zitat:
@Darkhexlein schrieb am 15. Februar 2024 um 07:30:55 Uhr:
Irgendwo stand auch - dass der Wiederbeschaffungswert davon abhängt, wo man wohnt. Teure Gegend (Bayern etc) höherer Wert ... Thüringen und Meck-Vorpomm etc - deutlich niedrigerer Preis. Das sind die Vorgaben, nach denen sich die Gutachter richten sollen ...
Wahnsinn, deinen Geheimtipp.
Wenn sich das herumspricht, dann kaufen die Bayern nicht mehr die überteuerten bayrischen Gebrauchtwagen, sondern nur noch die preisgünstigen aus dem benachbarten Bundesland.