Wiederbeschaffungswert
Hi,
Hatte gestern einen Unfall, war nicht schuld. Es könnte sein das es auf Totalschaden hinausläuft. Das will ich aber nicht.
Schaden wird so grob geschätzt 5000-6000€ sein.
Jetzt habe ich mit autobudget den Wert berechnen lassen.
Händlereinkaufspreis= 5700
Händleverkaufspreis= 7700€
Privatkauf= 6300€
Nach welchen wert geht jetzt die versicherung?
Gruß
Michi
Beste Antwort im Thema
Nach dem Wert das der Gutachter erstellt.
29 Antworten
Also war grad beim Anwalt und beim Gutachter.
Der Anwalt hat erzählt das der wiederbeschaffungswert ist was mein Auto noch mit dem Schaden wert ist.
Das Heißt mein Auto ist mit dem Schaden ca. 4000€ Wert und die Reparatur würde 5000€ kosten dann wär das ein wirtschaftlicher totalschaden. So hab ich ihn verstanden.
Heißt das ich würde 4000€ bekommen und dürfte mein Auto behalten?
Kann das sein?
Da stimmt was nicht. Der Wert des Fahrzeugs MIT dem Schaden ist der Restwert, der Wiederbeschaffungswert bezeichnet den Wert des unbeschädigten Fahrzeugs VOR dem Unfall.
Wenn der Wiederbeschaffungswert 4000 ist und die Rep. kostet 5000, dann bewegt er sich noch in der sog. 130%-Zone.
4000 + 30% sind 5200, bis zu diesem Betrag kann man noch reparieren.
Also das gutachten habe ich bekommen ist zum Glück kein totalschaden.
Aber hab da jetzt ein anderes Problem. Gestern hatte ich ein Wildunfall (Fuchs)
Meine Versicherung übernimmt den Schaden und ich möchte auch das Geld auszahlen lassen. Die Versicherung sagte ich soll zur Werkstatt ein Kostenvoranschlag machen lassen. Einen Gutachter schicken die nicht da der schaden zu gering ist.
Also soll ich jetzt einfach zu bmw gehen? Kostenvoranschlag muss ich selbst bezahlen?
Zitat:
Original geschrieben von Michi126
Also soll ich jetzt einfach zu bmw gehen? Kostenvoranschlag muss ich selbst bezahlen?
Ich würde zu BMW fahren, die müssen ja den Schaden besichtigen am Auto - gehen hilft da wenig.
Bezgl. der Kostenübernahme für den Kostenvoranschlag kann Dir die Versicherung eine rechtsverbindliche Auskunft geben.
War den das Fahrzeug noch verkehrsicher/fahrbereit lt. Gutachten? Du hast ja mit einem Totalschaden gerechnet, da war doch dann bestimmt einiges kaputt.
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@Michi126
Du musst deiner Versicherung schon die ganze Warheit schildern und das du mit Sicherheit nicht getan.
Wenn deine Versicherung erfährt, dass du bereits einen Unfallschaden hast, beauftragt diese mit Sicherheit einen Gutachter, allein schon um zu prüfen, ob der neue Schaden den alten nicht evtl. überlagert.
Mach hier keinen Scheiß und versuche dich nicht dumm zu stellen, so nach dem Motto "Ich habe doch nur gemacht, was die Versicherung gesagt hat"
Der Schuss kann ganz schnell nach hinten losgehen.
Ruf bei deiner Versicherung am Montag an und schildere alles Wahrheitsgemäß.
Wenn das dann überprüft wird und du hast tatsächlich weitere Ansprüche aus diesem neuen Schadensfall, dann werden die auch befriedigt.
Gruß
Delle
Ja dachte das eine hat mit dem anderen nix zu tun. Vorher war ja heck un seite. Jetzt nur Front stoßstange. Ok werde da anrufen am Montag.
Man könnte ich kotzen soviel Pech kann man doch nicht haben. Als nächstes werde ich vom Blitz getroffen oder ein Baum fällt auf mein Auto oder sonst was...
Zitat:
Original geschrieben von Michi126
1. Als nächstes werde ich vom Blitz getroffen2. ein Baum fällt auf mein Auto oder sonst was...
1. Gibt nichts von der TK oder VK.
2. Sturm oder Verschuldung des "Eigentümers" des Baums?
🙂
Kopf hoch, kommen wieder bessere Zeiten, auch wenn es dauert.
Zitat:
Zitat:
Original geschrieben von Michi126
Ja dachte das eine hat mit dem anderen nix zu tun. Vorher war ja heck un seite. Jetzt nur Front stoßstange. Ok werde da anrufen am Montag.
Man könnte ich kotzen soviel Pech kann man doch nicht haben. Als nächstes werde ich vom Blitz getroffen oder ein Baum fällt auf mein Auto oder sonst was...
Naja, soo schlimm ist das doch nun auch wieder nicht....😉
Wenn das eine ein Frontschaden und das andere ein Heckschaden ist, bekommst du doch Kohle 🙂
Auch bei einer evtl. Totalschadenabrechnung.
Gruß
Delle
Hi Leute...
Hab da mal ne Frage.
Und zwar hat mir der Anwalt das Geld am 21.06 per Post überweisung überwiesen. Die Kontodaten stimmen auch.
Allerdings ist bei mir noch nichts angekommen.
Das muss was schiefgelaufen sein oder ist das normal?
Der Anwalt das Geld überwiesen???
Komische Verfahrensweise.
somit deckt der anwalt schonmal vorsorglich sein honorar ab :> 😁