Wiederbeschaffungswert sehr nierdig

Guten tag,

Undzwar ist mir vor längerer Zeit ein Auto hinten rein gefahren (schaden lag circa bei 1500€ genau weiß ich es nicht. Bekam 1000€)
Nach dem Unfall hatte mein Auto einen restwert von 500€ (was ich nicht verstehen kann) nun hatte ich jetzt jetzt wieder einen Unfall wo mir seitlich jemand reingefahren ist. Schaden 3600€
Nun will mir die Versicherung nur 150€ geben weil der WiederbeschaffungsWert des Autos so gering ist. Wobei ich recherchiert habe und ich noch bei Seiten wirkaufendein...de
Einen Preis von 1100€ bekamm und ähnliche im Internet für 1500 angeboten wurden.
Hoffe auf Aufklärung / ratschläge

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 2. Juli 2017 um 16:11:43 Uhr:


Der Restwert des ersten Unfalls stellt den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges nach dem ersten Unfall da.

Hier wird, -unisono- Unsinn geschrieben. Die beispielhaft zitierte Aussage ist natürlich völliger Quatsch.
Da der Restwert ein Händlereinkaufspreis und der Wiederbeschaffungswert ein Händlerverkaufspreis ist, können beide nicht identisch sein.
Und alle weiteren Ausführungen zur Schadensregulierung sind, auf Grund fehlender belastbarer Zahlen, reine Spekulation.

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Zitat:

Bekam 1000€

Für die Reparatur?
Wenn du nicht repariert hast, hast du ja 1000€ + 150€ = 1150€

Vergesse mal ganz schnell "wirkaufendeinauto.de" - die bieten dir erst Mondpreise und wenn du dann vor Ort bist, siehst du nur noch Sterne.

Scheinbar bist du mit dem demolierten Auto ohne Reparatur weiter gefahren. Hättest also einen Schaden von max. 500,- € durch den neuen Unfall erleiden können. Wer hat denn in beiden Fällen den Wiederbeschaffungswert ermittelt? Wenn der erst Unfall erste wenige Wochen her ist (da schweigst du dich leider aus) und ein freier Gutachter den Restwert festgesetzt hat, kannst du das Gutachten ja der Versicherung des zweiten Unfallgegners zeigen und auf den vor Kurzem erst ermittelten Restwert verweisen und die 500,- € geltend machen.

Der Restwert des ersten Unfalls stellt den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges nach dem ersten Unfall da. Wenn nicht elemenatre werterhellende Zustände dazukommen ist das maximal der Wiederbeschaffugnswert vor dem zweiten Unfall. In alle Regel legt ein Auto im Verlauf der Zeit und Erhöhung der Fahrleistung, die man abspult, an Wert nicht zu.

Wenn dieser nicht stimmt, solltest Du das mit dem vorherigen Gutachter klären. Dann hättest Du natürlich damals auch zuviel bekommen und musst das natürlich zurückzahlen.

WirkaufenDeinAuto und co würde ich mit vorsichtig genießen solange Du von denen kein rechtsverbindliches Angebot hast. Fraglich ist, wie Du im Internet den Vorschaden angegeben hast. Das kan man m.W. bei zumindest ersten Anbieter nicht.

Irgendwas passt hier noch nicht alt so recht zusammen.

Gruß

wirkaufendeinauto... sind die letzten Kunden. Ich war mal dort, interessehalber mich mal total doof gestellt. Kann damit berichten. Also: Der Internetpreis der da angezeigt wird ist der Preis am Markt, wenn alles picko bello ist, kein Kratzer, kein Vogelschiss, tadellos (wie es bei 99,9% der Gebrauchtwagen nicht geben kann) usw. Wenn nur ein technischer Fehler ist, und sie checken die Karre richtig gut, purzelt der Ankaufspreis ins bodenlose. Z.B. Internetpreis 11.340 EUR, vorgeschlagener Ankaufspreis nach Prüfung 823 EUR, so ungefähr im Verhältnis. Ich übertreibe mal. Ich hab die Truppenteile schon mal angezeigt, weil sie aussagen, Dieser Preis + Check = Autoankauf. Damit wird bei dem Kunden ein völlig anderes Verständnis geweckt und psychologisch hervorgerufen, als dann tatsächlich vorliegt. Irreführende Werbung ist aber untersagt. Kümmert die nicht, es fallen zu viele Leute darauf rein. Der Berater dort, das muss man sich mal vorstellen, empfahl mir sogar, das Auto ohne Nummernschild dahin abzuschleppen!!!! - was dann eine Straftat darstellt. Abschleppen ist der Nothilfegedanke und nur zulässig, wenn das Fzg. angemeldet ist.

Rest wurde schon gesagt.

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Also das Gutachten wurde zur Hälfte vom letzten Gutachten genommen (im bezug auf restwert) mein Problem isses halt das die der Meinung sind das Auto ist nix wert
Wobei es 145.000 km hat TÜV 1 Jahr und optisch (bis auf den letzten Unfall) noch sehr gut aussah und aufgrund des niedrigen restwertes kriege ich bei einem 3600€ schaden nur 150€.
Der vom Gutachten hat mich gefragt ob der vorherige Gutachter auch von der Firma War der von der Werkstatt meinte ja und somit wurde der WiederbeschaffungsWert übernommen

ich verstehe Dein problem nicht. Ist der Restwert von 500€ von dem letzten schaden aus Deiner Sicht nun korrekt oder nicht?

Nicht korrekt finde ich. Das Auto wird halt mit dem fast selben Kriterien für 1000-1600 angeboten.
Und finde es halt fast unverschämt bei einem 3600€ schaden nur 150€ zu geben. Gut ich kann es reparieren lassen aber bei einem Auto vom Baujahr 2003 lohnt sich das nicht mehr.
Und der restwert vom letzten mal / der aktuelle Wiederbeschaffungswert höher würde ich ja auch mehr raus bekommen.

Ausgehend von 500,- € WBW nach dem letzten unreparierten Schaden bietet man Dir 150,- € bei 350,- € Restwert (jetzt) an. Soweit normal. Setzt man den WBW hoch, dann wärst Du aus dem ersten Schaden ungerechtfertigt bereichert und müsstest dort etwas zurückzahlen. Auch "normal". Wenn es jetzt noch nicht klick gemacht hat ...

Sag uns doch mal um was für ein Fahrzeug es sich handelt und stelle mal ein paar Bilder vom Fahrzeug rein.

B 19

Zitat:

@Peter3006 schrieb am 2. Juli 2017 um 17:34:25 Uhr:


Also das Gutachten wurde zur Hälfte vom letzten Gutachten genommen (im bezug auf restwert) mein Problem isses halt das die der Meinung sind das Auto ist nix wert
Wobei es 145.000 km hat TÜV 1 Jahr und optisch (bis auf den letzten Unfall) noch sehr gut aussah und aufgrund des niedrigen restwertes kriege ich bei einem 3600€ schaden nur 150€.
Der vom Gutachten hat mich gefragt ob der vorherige Gutachter auch von der Firma War der von der Werkstatt meinte ja und somit wurde der WiederbeschaffungsWert übernommen

Sorry, wenn dein Auto nur noch einen Wert von 500,- € hat, dann kannst du bei dem Unfall keinen Schaden von 3.600,- € erlitten haben und ersetzt verlangen. Schadenersatz heißt, du wirst (finanziell) so gestellt, wie du vor dem Unfall standest. Der Wiederbeschaffungswert vor dem Unfall stellt also die Obergrenze deiner Ansprüche dar (zzgl. Nutzungsausfall, allgemeine Kosten, An- und Abmeldekosten usw.).
Hattest du vor dem Totalschaden ein Auto im Wiederbeschaffungswert von 500,- €, die Kiste hätte jetzt einen Restwert von 350,- € (im Gutachten stehen üblicherweise gewerbliche Aufkäufer mit bindendem Angebot) bekommst du nur noch 150,- € - und die restlichen 350,- € durch den Verkauf der Kiste.

Zitat:

@Peter3006 schrieb am 2. Juli 2017 um 18:06:28 Uhr:


Nicht korrekt finde ich. Das Auto wird halt mit dem fast selben Kriterien für 1000-1600 angeboten.
Und finde es halt fast unverschämt bei einem 3600€ schaden nur 150€ zu geben. Gut ich kann es reparieren lassen aber bei einem Auto vom Baujahr 2003 lohnt sich das nicht mehr.
Und der restwert vom letzten mal / der aktuelle Wiederbeschaffungswert höher würde ich ja auch mehr raus bekommen.

ok, das ist dreh und angelpunkt. Das heißt Du hast Dich - aus Deiner Sicht - wissentlich seinerzeit bereichert. Das sagt die Aussage schon einmal aus. Damals wurde eine WBW von 1500 festgseetzt und ein Restwert von 500€. Seinerzeit hast Du den Restwert nicht moniert und die 1000€ gerne genommen.

Jetzt wendet sich das Blatt und nun scheint er Dir plötzlich unangemessen. Das ist schon mal eine nicht sehr redliche Einstellung. Aber gut.

Letztlich gibt es jetzt zwar Varianten:
A) Du nimmst die 150€ hin und hast Du damit
1000€ aus Schaden I
150€ aus Schaden II
350€ Restwert
=1500€ = Wiederbeschaffungswert vor Schaden I

B) Du beweist, dass der jetztige WBW höher ist (angenommen 800€) und bekommst damit
1000 aus Schaden I
-300€ aus Schaden I (Rückzahlung)
450€ aus Schaden II
350€ Restwert
=1500€ = Wiederbeschaffungswert vor Schaden I

Wir sind unser einige, dass Dir nicht mehr zusteht, als der Wagen ursprünglich mal Wert war (1500€ WBW vor Schaden I)

Gruß

Hab ich es nur überlesen, oder hat der TE bisher noch nichts zum Restwert geschrieben? Die 350,- € sind doch nur auf Grund des früheren Betrages (500,- € - 150,- €) vermutet.

Hast du nach dem ersten Unfall irgendwas instandgesetzt?
Lampen, stosstange von schrottplatz o.ä.?
Dann dürfte mMn auf keinen Fall einfach so der Restwert des ersten Unfalls als wbw des zweiten eingesetzt werden.

^Ne Obwohl DIE Stoßstange BetroffeN War.
Bin aber nun aufgeklärt und bedanke mich

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