Wiederbeschaffungswert sehr nierdig
Guten tag,
Undzwar ist mir vor längerer Zeit ein Auto hinten rein gefahren (schaden lag circa bei 1500€ genau weiß ich es nicht. Bekam 1000€)
Nach dem Unfall hatte mein Auto einen restwert von 500€ (was ich nicht verstehen kann) nun hatte ich jetzt jetzt wieder einen Unfall wo mir seitlich jemand reingefahren ist. Schaden 3600€
Nun will mir die Versicherung nur 150€ geben weil der WiederbeschaffungsWert des Autos so gering ist. Wobei ich recherchiert habe und ich noch bei Seiten wirkaufendein...de
Einen Preis von 1100€ bekamm und ähnliche im Internet für 1500 angeboten wurden.
Hoffe auf Aufklärung / ratschläge
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 2. Juli 2017 um 16:11:43 Uhr:
Der Restwert des ersten Unfalls stellt den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges nach dem ersten Unfall da.
Hier wird, -unisono- Unsinn geschrieben. Die beispielhaft zitierte Aussage ist natürlich völliger Quatsch.
Da der Restwert ein Händlereinkaufspreis und der Wiederbeschaffungswert ein Händlerverkaufspreis ist, können beide nicht identisch sein.
Und alle weiteren Ausführungen zur Schadensregulierung sind, auf Grund fehlender belastbarer Zahlen, reine Spekulation.
19 Antworten
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 2. Juli 2017 um 16:11:43 Uhr:
Der Restwert des ersten Unfalls stellt den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges nach dem ersten Unfall da.
Hier wird, -unisono- Unsinn geschrieben. Die beispielhaft zitierte Aussage ist natürlich völliger Quatsch.
Da der Restwert ein Händlereinkaufspreis und der Wiederbeschaffungswert ein Händlerverkaufspreis ist, können beide nicht identisch sein.
Und alle weiteren Ausführungen zur Schadensregulierung sind, auf Grund fehlender belastbarer Zahlen, reine Spekulation.
Wer öfter Auffahrunfälle hat und dabei unreparierte Schäden in den nächsten Unfall mitnimmt sollte vorsichtig sein. Vers. werden dann schnell hellhörig.
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 2. Juli 2017 um 16:11:43 Uhr:
Der Restwert des ersten Unfalls stellt den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges nach dem ersten Unfall da. ........
Einfach falsch.
Bei dem Restwert nach dem ersten Unfall handelt es sich um einen Händlereinkaufswert.
Der Wiederbeschaffungswert beim zweiten Unfall entspricht dem Händlerverkaufswert zum Zeitpunkt unmittelbar vor dem zweiten Unfall.
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