Wiederbeschaffungswert mit ein Auto aus'm Ausland.

Hallo alle.

Ich habe vor 3 Jahren ein Auto in England gekauft (Oldtimer - Relaint Scimitar SE5a bj 75), weil die in Deutschland schwer zu finden sind.

Ich war dabei das Auto hier anzumelden aber noch nicht geschaft und 6 woche nach das Auto vor die Haustür in Berlin steht - immer noch mit Englisches Kennzeichnung - ist jemand rein in die geparktem auto hinter mir gefahren. Alles nach vorne schoben, lang geschicte kurz. Mein Oldtimer ist ein Totalschaden dank der GFK karosserie.

Riesen Anwalts theater, der Fahrer der das unfall gebaut hat, hat die Auto hinter mir mit absicht getroffen.

Jeden falls wir sind jetzt soweit das die Richterin hat ein Sachverständiger vorbei geschickt um das Auto wert zum beurteilen. Der Sagte 7.000,- Wiederbeschafungswert.

Die Versicherung der gegenzeiter bzw deren Anwalt sagte weil ich das Auto in England gekauft habe, muss der Wiederbeschafungswert basiert auf die Preisen in England und NICHT in Deutschland. Was laut deren Anwalt 1.500,- anpsricht.

Stimmt das?

Wenn ich noch ein Auto kaufen möchte, musste ich nach England fliegen, vielleicht mehrmals um Autos zum besichtigung, dann natürlich das Auto nach Deutschland transportieren. Wer erstattet mir die kosten. Oder besser gesagt, wie wäre es wenn ich das auto in ... Neiseeland gekauft hätte?

danke für die Hilfe

Chris

23 Antworten

Hi,

eherlich gesagt, wenn ich überhaupt was für das AUto bekomme bin ich fröh! Nach 2 1/2 Jahren und 9.000 Euro in Gerichts, Anwalt, Gutachter, Sachverständiger und Auto Lagerungs kosten haben ich die Nase VOLL mit dem Thema.

Es ist mein Gegestand. Gehört mir, in Deutschland. So sehe ich das. Wenn es nach dem Englische wert gehen würde, bekomme ich nichts für die arbeit und geld es kostet ein Auto zu finden, besichtigen, restorieren und nach Deutschland transportieren. Was auch nicht wenig zeit und Geld ist.
Und alles, von ein Unfall der GAR NICHTS mit mir zu tun hat.

Fair und Legal sind sehr oft 2 verschiedene sachen. Aber hoffungen habe ich.

Korrekt verhalten ... Ist auch nicht ein schwarz weiss sache. Der Standort wo ich wohen, lebe und wo das Auto steht soll auch der wiederbeschaffungs Ort sein finde ich. Das Auto hat mehr gekostet zum Kaufen und restorieren als der Wiederbeschaffungs wert. Egal was 'richtig' ist verliere ich.

Gruß

Chris

Hallo Chris,

ich denke schon, dass du einen Fehler gemacht hast und der wird dir jetzt von der Versicherung unter die Nase gerieben.
Das ist nur meine persönliche Ansicht und es nützt dir auch nichts, wenn ich dir nach dem Mund rede.
Trotzdem wünsche ich dir viel Glück und einen guten Ausgang der Angelegenheit.

Was mich aber noch interessieren würde.
Meines Wissens muss man in England doch jährlich eine Versicherungsplakette kaufen und an die Windschutzscheibe kleben. Um die Plakette zu bekommen muss man doch bestimmt einen Wohnsitz angeben. Welcher Wohnsitz war das denn, der in England oder der in Deutschland?

Liebe Grüße
Herbert

PS: Ich habe reichlich Verwandtschaft in England und zwar schon seit über 50 Jahren

Hi Herbert,

Das ich kein Versicherungsplakte sondern ein Steuerplakette. Holt man bei Der Post. Versicherungsschein und ZLbrief vorlegen und so bekommt man die plakette. Da spielt auch die wohnsitz keine rolle in England zumindest. Ist auf das Auto bezogen.

Dieses Wohnsitz sache ist in England GANZ anders. z. B. Mein Reisepass hat auch kein wohnsitz drinne. Wenn ich ein Bank konnto in England haben möchte. Nehme ich mein Reisepass zur Bank. Die mein Anschrift sagen und fertig. Personnalausweiss gibts auch in England nicht.

Gruß

Chris

p.s. was war mein 'fehler'? bzw wie hätte ich das anders machen sollen?

Zitat:

Original geschrieben von chris500monza


...
p.s. was war mein 'fehler'? bzw wie hätte ich das anders machen sollen?

Du hättest das Fahrzeug umgehend ab- oder ummelden sollen.

Abgemeldet hättest du es aber im öffentlichen Verkehrsraum nicht nutzen oder abstellen dürfen.

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aber wenn ich das so gemacht hätte, hätte ich auch ein Garage mieten müssen, um das Auto zu lagern weil es nicht versichert wäre und dann auch ein abschleppdienst/kurzzeitkennzeichnen wenn ich zur DEKRA fahren wollte.

Wie ich das gemacht hätte war komfortabler auf jeden fall.

Was dazu kommt, wenn ich die in England abgemeldet hätte aber immer noch nicht hier angemeldet, wird ich IMMER noch das selbe problem haben wie jetzt. Fahrzeug ohne Deutsches brief.

Die ersatz teile für die DEKRA /TüV ummeldung die ich gebraucht habe sind eine woche nach dem Unfall angekommen. :-S

Naja, schauen wir mal was der Anwalt macht.

Zitat:

Original geschrieben von chris500monza


...
Wie ich das gemacht hätte war komfortabler auf jeden fall.
...

Komfortabler vielleicht, aber nicht zulässig und die Probleme hast du jetzt nachträglich.

Zulässig war es schon. Sonnst hätte ich es nicht so gemacht.

Das kommt nicht im frage. Ob es die schlaueste weg war ...

Das ganze Problem leigt eher bei die R+V versicherung in das die sind bekannte dafür ALLES zu versuchen um die leute nicht entschädigen zu müssen. Statt sich korrekt und fair sich zu verhalten und nicht nur an die zahlen zu denken.

Naja. Wie schon geschrieben. Ich habe es fast schon abgehakt das ich verarscht wird. So ist das leben.

http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__13.html

Hallo Chris,

lies bitte zusätzlich auch mal diesen Thread:
http://www.motor-talk.de/.../...m-finanzamt-bezahlen-t4891421.html?...

Liebe Grüße
Herbert

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