Wiederbeschaffungswert Abweichung

Liebe Forumsmitglieder,
ich weiss gerade nicht weiter.
Verkehrsunfall letzte Woche bei Tempo 70, die Vorfahrt wurde genommen, erhebliche Schäden am Auto.
Es handelt sich um einen Audi Q3 mit 2,o Motor Diesel 35 TDI advanced. km 39 000, BJ 2019, Automatikgetriebe.
Das Fahrzeug befand sich in einem gepflegten Zustand, keine Vorschäden- Ausstattung Rückfahrkamera, Heckklappe elektrisch, LED Scheinwerfer, Sportsitze, sämtliche Audi Sensoren/Verkehrswarnsysteme und das Panorama Glasdach, Keyless go und viele kleine Schnick Schnacks wie zum Beispiel Alcantara Bezüge.
Ein Vorbesitzer.
Ich habe ihn in unser Autohaus schleppen lassen und wahrscheinlich den Fehler gemacht dem Autohaus zuzustimmen, die den Gutachter rangeholt haben.(Dachte- ist ja in unserem Interesse- unser Autohaus).
Gegner ist die größte regional ansässige Versicherung, Schuldfrage ohne Einspruch geklärt.

Gestern kam das Gutachten, der Wagenwert wurde wie folgt ermittelt :
Reparaturkosten mit Steuer 31 674 Euro, Wertminderung 2500 Euro.
Restwert wurde mit 14 900 beziffert, 4 Kaufangebote anbei.
Der Wiederbeschaffungswert wurde mit 32 500 Euro differenzbesteuert angegeben.
Als Referenz zeigte mir der Gutachter ein ähnliches Fahrzeug, ohne Keyless go in Knall orange.
32 000 Euro Preis.

Ich möchte mich nicht bereichern, aber orange geht für mich gar nicht. Andere Farben sind kein Problem- aber das einzige Fahrzeug anzusetzen, was bei einem Mitsubishi Händler als einziger Audi überhaupt in dieser Farbe steht - ich verstehe das nicht.

Ich weiß, dass es identische Fahrzeuge nie gibt, aber ist das ok so?
Alle anderen Wagen - in allen anderen Portalen- beginnen bei 35-36 000 Euro in der Ausstattung.

Der Gutachter sagte mir, dass ich zum Beispiel auf das Panoramadach verzichten müsste, damit ich für das Geld was bekomme. Das wäre so.
Nun meine Frage ..in wie weit sind Abzüge/Abstriche denn hinnehmbar, wenn es um die Wiederbeschaffung geht. Ich finde nahezu identische Fahrzeuge mit der Ausstattung, die aber deutlich mehr kosten als 32 500 Euro. Dazu kommt, dass die Preise gefühlt nochmal kräftig gestiegen sind.
Null Schuld am Unfall und gefühlt bestraft.
Der Gutachter meinte dann, er würde das nicht ändern, war sehr unfreundlich und genervt. Eine Erklärung habe ich weiter nicht bekommen, nur den Hinweis auf das Vergleichsfahrzeug....hunderte Kilometer weg von uns noch dazu.

Was muss man an Abstrichen hinnehmen?
Gibt es da irgendwelche Richtlinien?
Lieben Dank im Voraus für die Antworten.

47 Antworten

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 8. April 2023 um 09:50:16 Uhr:


Keine gute Idee, die VK im HP-Fall für ein paar erfundene Euronen zu bemühen. Das verunfallte Auto wurde vor 4 Monaten sicherlich günstiger gekauft als der heutige WBW bereits festgestellt wurde., da die Preise in dieser Zeit eben etwas angezogen haben. Der WBW wird mit 32,5 k€ wohl plausibel ermittelt sein. Das Panoramadach ist nicht entscheidend, auch wenn der TE drauf rumreiten will. Es ist ein Merkmal von vielen das eben nicht entscheidend ins Gewicht fällt und an anderen Stellen kompensiert ist. Technisch ist es eher von Vorteil ohne dieses feature.

Nun, spinnen wir deine Hypothese doch einfach mal weiter... Es bestünde eine Kaufpreisentschädigung und die würde rein fiktiv greifen und der Themenstarter würde seine Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen, weil er hier rein fiktiv wesentlich mehr Geld erhalten und dann auch tatsächlich ein wesentlich besser ausgestattetes Fahrzeug kaufen könnte.. Rein fiktiv wie gesagt, wie der o.g. Beitrag. Wer würde denn hier in erster Linie in die Röhre schauen? Genau, der Anwalt. Denn plötzlich geht der Gegenstandswert flöten, weil sich die Kasko selbst um den Regress kümmert.. Aber wie gesagt, alles rein fiktiv.

Wenn der TE den Kaufpreis für das beschädigte Fahrzeug, und nicht den Listenpreis des Neufahrzeuges gepostet hätte, wäre manche Spekulation überflüssig.

Bei der Kaufpreisentschädigung erhält der TE das was er selbst für den Gebrauchtwagen ausgegeben hatte. Das ist weniger als der aktuelle WBW. Auch mit schwerer Dyskalkulie ergibt dein Gedanke leider keinen Sinn, weil die VK keinen einzigen cent austüten würde.

Ein etwaig noch höherer WBW wäre sowieso von der HP des Unfallgegners zu zahlen. Natürlich würde sich der Anwalt des TE freuen, wenn dadurch eine um eine Streitwertstufe erhöhte Summe stehen würde. Das wäre der vom Gesetzgeber so vorgesehene Effekt. Aber das ist hier Illusion, weil die in Rede stehenden Zahlen zu dicht beieinander liegen.

Wenn die VK auch nur 1 cent austüten würde, wäre das für die VK ganz lustig. Die SF-Klasse des TE würde um 10-12 Stufen rückgestuft werden, zumindest das Rabattgrundjahr entsprechend verschlechtert werden, was sich in der Zukunft im Geldbeutel durch höhere Beiträge bemerkbar macht.

Dem TE geht es offensichtlich darum, den besten Schnitt aus dem HP-Unfallschaden zu machen. Und den hatte ich schon weiter vorne als meinen Weg der Wahl mitgeteilt: reparieren und den merkantilen Minderwert einstreichen. Wäre bei etwaigem Vorschaden sogar eine noch bessere Bilanz. Das ist völlig legitim. Sinnfrei ist nur die Befassung der VK in so einem Fall.

Hier haben viele Leute echt Ahnung.
Der Wiederbeschaffungswert wurde etwas über dem Kaufpreis beziffert.deswegen wäre Vollkasko kein Weg.
Der Kaufpreis spielt aber doch bei der Wiederbeschaffung keine Rolle,zumal ich den erst auf nachfragen wusste.
Es macht nur traurig,dass man auf Extras verzichten muss,über die man sich gefreut hat.die Preise sind wieder krass gestiegen und diese Ausstattung bekommt man nicht mehr für den Preis.vielleicht ist mein Rechtsempfinden auch verkehrt.wenn das Gesetz sagt,der Zustand vor dem Unfall ist der ausschlaggebende,dann suche ich doch diesen Wagen.
Man findet sie.mit alcantara und Sportsitzen usw.,aber nicht für den Wbw.
Das ist wohl mein Denkfehler.
Wahrscheinlich macht es Sinn,den Wagen zu reparieren.
Ich möchte nicht das beste aus dem Unfall schlagen.der hat so viel noch nachgezogen,unabhängig von der Autofrage ,auf das hätte jeder gerne verzichtet.

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Zitat:

@berlin-paul schrieb am 8. April 2023 um 11:06:36 Uhr:


Bei der Kaufpreisentschädigung erhält der TE das was er selbst für den Gebrauchtwagen ausgegeben hatte. Das ist weniger als der aktuelle WBW. Auch mit schwerer Dyskalkulie ergibt dein Gedanke leider keinen Sinn, weil die VK keinen einzigen cent austüten würde.

Bitte teile uns doch die genauen Zahlen, speziell den Kaufpreis, mit. Du weißt ja offenbar bereits mehr.

Ansonsten ist das alles nichts weiter als Glaskugelgucken und das hilft hier keinem weiter. Dein Vorposter hat hier bereits sachlich aufgezeigt, welche Angaben erforderlich wären.

Davon abgesehen führen bekanntlich viele Wege nach Rom und auch dein aufgezeigter Weg muss letzlich nicht der einzig richtige sein.

edit: Meinen Beitrag habe ich begonnen, da war die o.g. Antwort vom Themenstarter noch nicht gepostet.

Im Ergebnis macht die Kaufpreisentschädigung dann keinen Sinn, aber trotzdem muss man auch dieses Thema als Versicherter immer auf dem Schirm haben, wenn es um Totalschäden geht.

Ich denke auch,dass viele das mit der Kaufpreisentschädigung nicht wissen.es ist ein guter Rat.
Wie gesagt- mein Denkfehler ist wohl,dass ich dachte: alles klar,kein Thema.wir finden schon einen neuen Wagen.

Das wird nicht der einzige Denkfehler sein....

Wie war das mit der Vorschadenthematik?

Wie ist das hier lese ist der KP genau deshalb geringer als der WBW. Aber mal schön einen Gutachter in einem Forum anpissen.... toller Denkfehler!

So wie der TS das beschrieben hat, ist dieser Sachverständige aber wohl nicht sehr kundenfreundlich mit Ihm umgegangen und immerhin ist der TS als Geschädigter ja der "Kunde" des SV;

ein einziges Fahrzeug mit einer NoGo-Farbe als Referenz für den WBW wirft bei einem Laien doch verständlicherweise Fragen auf, die der zuständige SV erläutern können sollte;

Zitat:

@Yaeger schrieb am 8. April 2023 um 15:45:55 Uhr:


So wie der TS das beschrieben hat, ist dieser Sachverständige aber wohl nicht sehr kundenfreundlich mit Ihm umgegangen und immerhin ist der TS als Geschädigter ja der "Kunde" des SV;

ein einziges Fahrzeug mit einer NoGo-Farbe als Referenz für den WBW wirft bei einem Laien doch verständlicherweise Fragen auf, die der zuständige SV erläutern können sollte;

Ich bilde mir eigentlich immer eine Meinung, wenn ich beide Parteien gehört habe.
Aber solange der TE den Kaufpreis des Fahrzeuges als Geheimnis hütet, ist der ganze Vortrag unschlüssig.

Unter 30k

Ich habe oben schon geschrieben: der Kaufpreis des Fahrzeugs lag unter dem Wiederbeschaffungswert.nicht viel,aber darunter.
Ich habe diesen Kaufpreis nicht bezahlt und auch fragen müssen.
Ich möchte hier niemanden zu nahe treten.
Wenn es so ist,dann ist es so.
Wir werden nachfragen,wie der Wert zu Stande kam und das ja dann auch sehen anhand des Vergleiches oder der DAt Ermittlung.das ist ja dann der DAt wert,soweit ich das jetzt verstanden habe,wo auch Sachen abgezogen oder hinzugefügt werden können( vorschäden und Ausstattung) und ähnliche Fahrzeuge.es ist halt was anderes,das auch mal zu sehen.ich hatte noch nie etwas damit zu tun.
Ich bin davon ausgegangen,dass ich so ein Auto wiederbekomme und der Wiederbeschaffungswert zählt.wieder was dazugelernt.
Danke für die Hilfe hier und ich werde schauen,es gibt ja auch vergleichbare Wagen von SEAT oder vw.

@powerlurch

Bitte unterlasse PN´s - Danke

Man kann es auch positiv sehen:
Vor 4 Monaten beim Händler gekauft (der daran auch verdient hat) und nun etwas mehr dafür bekommen.

Zitat:

@germania47 schrieb am 8. April 2023 um 15:50:48 Uhr:



Ich bilde mir eigentlich immer eine Meinung, wenn ich beide Parteien gehört habe.
Aber solange der TE den Kaufpreis des Fahrzeuges als Geheimnis hütet, ist der ganze Vortrag unschlüssig.

volle Zustimmung - und die DAT-Bewertungen sind z.T. derzeit sowieso überraschend hoch, wie ich gerade bei einer Inzahlunggabe erlebe;

Zitat:

@Yaeger schrieb am 8. April 2023 um 18:25:50 Uhr:



Zitat:

@germania47 schrieb am 8. April 2023 um 15:50:48 Uhr:



Ich bilde mir eigentlich immer eine Meinung, wenn ich beide Parteien gehört habe.
Aber solange der TE den Kaufpreis des Fahrzeuges als Geheimnis hütet, ist der ganze Vortrag unschlüssig.

volle Zustimmung - und die DAT-Bewertungen sind z.T. derzeit sowieso überraschend hoch, wie ich gerade bei einer Inzahlunggabe erlebe;

Die DAt Bewertung kenne ich nicht.

Es wird schon eine Lösung geben.

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