Wiederbeschaffungswert Abweichung

Liebe Forumsmitglieder,
ich weiss gerade nicht weiter.
Verkehrsunfall letzte Woche bei Tempo 70, die Vorfahrt wurde genommen, erhebliche Schäden am Auto.
Es handelt sich um einen Audi Q3 mit 2,o Motor Diesel 35 TDI advanced. km 39 000, BJ 2019, Automatikgetriebe.
Das Fahrzeug befand sich in einem gepflegten Zustand, keine Vorschäden- Ausstattung Rückfahrkamera, Heckklappe elektrisch, LED Scheinwerfer, Sportsitze, sämtliche Audi Sensoren/Verkehrswarnsysteme und das Panorama Glasdach, Keyless go und viele kleine Schnick Schnacks wie zum Beispiel Alcantara Bezüge.
Ein Vorbesitzer.
Ich habe ihn in unser Autohaus schleppen lassen und wahrscheinlich den Fehler gemacht dem Autohaus zuzustimmen, die den Gutachter rangeholt haben.(Dachte- ist ja in unserem Interesse- unser Autohaus).
Gegner ist die größte regional ansässige Versicherung, Schuldfrage ohne Einspruch geklärt.

Gestern kam das Gutachten, der Wagenwert wurde wie folgt ermittelt :
Reparaturkosten mit Steuer 31 674 Euro, Wertminderung 2500 Euro.
Restwert wurde mit 14 900 beziffert, 4 Kaufangebote anbei.
Der Wiederbeschaffungswert wurde mit 32 500 Euro differenzbesteuert angegeben.
Als Referenz zeigte mir der Gutachter ein ähnliches Fahrzeug, ohne Keyless go in Knall orange.
32 000 Euro Preis.

Ich möchte mich nicht bereichern, aber orange geht für mich gar nicht. Andere Farben sind kein Problem- aber das einzige Fahrzeug anzusetzen, was bei einem Mitsubishi Händler als einziger Audi überhaupt in dieser Farbe steht - ich verstehe das nicht.

Ich weiß, dass es identische Fahrzeuge nie gibt, aber ist das ok so?
Alle anderen Wagen - in allen anderen Portalen- beginnen bei 35-36 000 Euro in der Ausstattung.

Der Gutachter sagte mir, dass ich zum Beispiel auf das Panoramadach verzichten müsste, damit ich für das Geld was bekomme. Das wäre so.
Nun meine Frage ..in wie weit sind Abzüge/Abstriche denn hinnehmbar, wenn es um die Wiederbeschaffung geht. Ich finde nahezu identische Fahrzeuge mit der Ausstattung, die aber deutlich mehr kosten als 32 500 Euro. Dazu kommt, dass die Preise gefühlt nochmal kräftig gestiegen sind.
Null Schuld am Unfall und gefühlt bestraft.
Der Gutachter meinte dann, er würde das nicht ändern, war sehr unfreundlich und genervt. Eine Erklärung habe ich weiter nicht bekommen, nur den Hinweis auf das Vergleichsfahrzeug....hunderte Kilometer weg von uns noch dazu.

Was muss man an Abstrichen hinnehmen?
Gibt es da irgendwelche Richtlinien?
Lieben Dank im Voraus für die Antworten.

47 Antworten

Damit sollte die Thematik endlich abschließend abgearbeitet sein.

Ich mag ja dieses Forum. Wenn ich zu einer Lösung beitragen kann, dann mache ich das gerne.

Was ich nicht mag, sind TE, die/der/die/das nur zögerlich mit Infos um die Ecke kommen oder gar nach Rückfrage nicht mit relevanten Daten aufwarten können.

Zitat:

@NDLimit schrieb am 8. April 2023 um 18:59:43 Uhr:


Ich mag ja dieses Forum. Wenn ich zu einer Lösung beitragen kann, dann mache ich das gerne.

Was ich nicht mag, sind TE, die/der/die/das nur zögerlich mit Infos um die Ecke kommen oder gar nach Rückfrage nicht mit relevanten Daten aufwarten können oder wollen.

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