Wiederbeschaffungswert Abweichung
Liebe Forumsmitglieder,
ich weiss gerade nicht weiter.
Verkehrsunfall letzte Woche bei Tempo 70, die Vorfahrt wurde genommen, erhebliche Schäden am Auto.
Es handelt sich um einen Audi Q3 mit 2,o Motor Diesel 35 TDI advanced. km 39 000, BJ 2019, Automatikgetriebe.
Das Fahrzeug befand sich in einem gepflegten Zustand, keine Vorschäden- Ausstattung Rückfahrkamera, Heckklappe elektrisch, LED Scheinwerfer, Sportsitze, sämtliche Audi Sensoren/Verkehrswarnsysteme und das Panorama Glasdach, Keyless go und viele kleine Schnick Schnacks wie zum Beispiel Alcantara Bezüge.
Ein Vorbesitzer.
Ich habe ihn in unser Autohaus schleppen lassen und wahrscheinlich den Fehler gemacht dem Autohaus zuzustimmen, die den Gutachter rangeholt haben.(Dachte- ist ja in unserem Interesse- unser Autohaus).
Gegner ist die größte regional ansässige Versicherung, Schuldfrage ohne Einspruch geklärt.
Gestern kam das Gutachten, der Wagenwert wurde wie folgt ermittelt :
Reparaturkosten mit Steuer 31 674 Euro, Wertminderung 2500 Euro.
Restwert wurde mit 14 900 beziffert, 4 Kaufangebote anbei.
Der Wiederbeschaffungswert wurde mit 32 500 Euro differenzbesteuert angegeben.
Als Referenz zeigte mir der Gutachter ein ähnliches Fahrzeug, ohne Keyless go in Knall orange.
32 000 Euro Preis.
Ich möchte mich nicht bereichern, aber orange geht für mich gar nicht. Andere Farben sind kein Problem- aber das einzige Fahrzeug anzusetzen, was bei einem Mitsubishi Händler als einziger Audi überhaupt in dieser Farbe steht - ich verstehe das nicht.
Ich weiß, dass es identische Fahrzeuge nie gibt, aber ist das ok so?
Alle anderen Wagen - in allen anderen Portalen- beginnen bei 35-36 000 Euro in der Ausstattung.
Der Gutachter sagte mir, dass ich zum Beispiel auf das Panoramadach verzichten müsste, damit ich für das Geld was bekomme. Das wäre so.
Nun meine Frage ..in wie weit sind Abzüge/Abstriche denn hinnehmbar, wenn es um die Wiederbeschaffung geht. Ich finde nahezu identische Fahrzeuge mit der Ausstattung, die aber deutlich mehr kosten als 32 500 Euro. Dazu kommt, dass die Preise gefühlt nochmal kräftig gestiegen sind.
Null Schuld am Unfall und gefühlt bestraft.
Der Gutachter meinte dann, er würde das nicht ändern, war sehr unfreundlich und genervt. Eine Erklärung habe ich weiter nicht bekommen, nur den Hinweis auf das Vergleichsfahrzeug....hunderte Kilometer weg von uns noch dazu.
Was muss man an Abstrichen hinnehmen?
Gibt es da irgendwelche Richtlinien?
Lieben Dank im Voraus für die Antworten.
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47 Antworten
Der Neuwagenpreis liegt bei 35-36.000,- €. Der WBW für einen ca. 3 Jahre alten Wagen ist dann regional mit 32.500,- € wohl i.O.. Ich würde die Werkstatt reparieren lassen und mir die Wertminderung einstecken.
Der neuwagenpreis 2019 war 53 000 Euro.
Der Rahmen ist um 15 cm verzogen,der Gutachter sagte,dass man dem Auto nie wieder trauen könne.
Dann hätte er ihn gewiss totgeschrieben. Wenn du 2019 für diese dünne Motorisierung 53 k€ bezahlt hast, dann wurdest du etwas über den Tisch gezogen.. Hilft dir jetzt allerdings nicht weiter. Bei 3 Jahre alten Fahrzeugen liegt man oft nur gering über der Hälfte des Listenpreises (neu).
Der Widerbeschaffungswert wird normal vom Gutachter ermittelt und nicht vom Händler und nicht anhand von einem Fahrzeug.
Listenpreis 2019 53000€ und WBW 2023 32500€, da gibts nichts dran auszusetzen.
Wenn der Markt kein "den Wünschen entsprechendes Fahrzeug" hergibt, dann ist das eben so.
Irgendwo hier in den Tiefen von MT gibt es Hinweise zum Thema "vergleichbares Fahrzeug". Das geht soweit das man sich sogar mit anderen Herstellern anfreunden muss.
Zitat:
@powerlurch schrieb am 4. April 2023 um 16:36:56 Uhr:
Ich weiß, dass es identische Fahrzeuge nie gibt, aber ist das ok so?
Alle anderen Wagen - in allen anderen Portalen- beginnen bei 35-36 000 Euro in der Ausstattung.
Das sind alles Wunschvorstellungen der Verkäufer und entspricht nicht dem "wahren" Wert.
Und für wieviel die im Endeffekt wirklich verkauft werden sieht man leider nie.
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 4. April 2023 um 17:43:04 Uhr:
Der Widerbeschaffungswert wird normal vom Gutachter ermittelt und nicht vom Händler und nicht anhand von einem Fahrzeug.
Ist auch passiert.Der Gutachter hat- um den Wiederbeschaffungswert zu beziffern, sich an autoscout orientiert mit entsprechenden Parametern.
Den Wagen hat er uns dann als Vergleichswert geschickt.
Wenn die Autos für 35-36000€ da stehen ist es halt ein wenig Geschick beim verhandeln.
Aber es bekommt ja nicht jeder 10% raus gehandelt.
Also muss ich den Preis annehmen der dort steht.
Oder wird das Verhandlungsgeschick pauschal bewertet.
Grade exotische Farben sind meist ein Preiskiller…so ein orangenen Audi will kaum einer haben, deshalb steht der auch 4000€ günstiger da.
Zitat:
@Cokefreak schrieb am 4. April 2023 um 19:06:55 Uhr:
Listenpreis 2019 53000€ und WBW 2023 32500€, da gibts nichts dran auszusetzen.
Wenn der Markt kein "den Wünschen entsprechendes Fahrzeug" hergibt, dann ist das eben so.
Irgendwo hier in den Tiefen von MT gibt es Hinweise zum Thema "vergleichbares Fahrzeug". Das geht soweit das man sich sogar mit anderen Herstellern anfreunden muss.
Es gibt 20 Wagen auf dem Markt mit aehnlicher Ausstattung.
Aber alle Minimum 36 000 Euro und nicht verhandelbar, da die Marktlage schlecht ist und die Händler das auch wissen.
Danke für den Hinweis, ich gehe mal auf Suche!
Zitat:
@HighspeedRS schrieb am 4. April 2023 um 20:01:07 Uhr:
Wenn die Autos für 35-36000€ da stehen ist es halt ein wenig Geschick beim verhandeln.Aber es bekommt ja nicht jeder 10% raus gehandelt.
Also muss ich den Preis annehmen der dort steht.
Oder wird das Verhandlungsgeschick pauschal bewertet.Grade exotische Farben sind meist ein Preiskiller…so ein orangenen Audi will kaum einer haben, deshalb steht der auch 4000€ günstiger da.
10 Prozent lassen sich bei der heutigen Marktlage nicht raushandeln, bin ich ziemlich überzeugt von.
Genau- orange :-)
Der Sachverständige wird seine Wertfeststellung anhand objektiver Kriterien getroffen haben, insbesondere anhhand der bei Audi dokumentierten Historie deines Autos. Bist du Erstbesitzer oder hast du ihn gebraucht erworben?
Mich würde auch interessieren, ob er Vorschäden hatte.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 4. April 2023 um 20:13:17 Uhr:
Der Sachverständige wird seine Wertfeststellung anhand objektiver Kriterien getroffen haben, insbesondere anhhand der bei Audi dokumentierten Historie deines Autos. Bist du Erstbesitzer oder hast du ihn gebraucht erworben?
Zweitbesitzer, der Wagen ist scheckheftgepflegt ohne Vorschäden.
Ich bin schon am Suchen, was ich in Kauf nehmen muss, nicht mehr zu bekommen.
Wenn ich allen Schnick Schnack wie Alcantara und Sportsitze rauslasse, nur einen Diesel Automatik mit Panoramadach aus 2019 suche und auf 60 000 km gehe,gibt der Markt mit 32 500 nichts her.
Es gibt vergleichbare Fahrzeuge, die aber alle 4-5000 Euro mehr kosten.
Der einzige Wagen, den ich für das Geld bekomme, ist orange.
Und das ist der, den der Gutachter als Marktwert ansieht - noch 400 km von uns entfernt.
Ich weiß auch nicht weiter, ich habe jetzt den Gutachter um einen Termin gebeten, damit er mir das Gutachten bzw. das verfahren zur Wertermittlung kurz erklärt.
Der Mann hat eine Rechnung von 3000 Euro geschrieben, ich hoffe, er wird sich die Zeit nehmen.