Wieder und wieder das Scheibenkratzen wenn der Motor läuft
https://www.auto-motor-und-sport.de/.../
AMS hat mal wieder den Artikel von 1973 und 79 aufgewärmt.
Ich habe da ein paar Fragen dazu. Der ist nicht ganz konsistent.
Zum einen wird nun argumentiert es würde dem Motor schaden wenn der nach dem starten im Leerlauf läuft.
Ich zitiere: Moderne Motoren sind auf eine gleichmäßige Erwärmung unter Last ausgelegt
Das wäre mir neu.
Also im Leerlauf läuft sowohl Öl als auch Wasserpumpe, dazu liegt an den Lagern der Pleul erst mal noch keine Last an, so würde ich sagen dies wäre für den Motor das schonenste.
Weiter wird der Kat nicht duch Fahrtwind gekühlt somit erreicht nach logischen Gesichtpunkten dieser sogar früher die Temperatur.
Die Autoren unterstellen auch dass man im Wagen sitzen würde und nur wartet bis die Scheibe auftaut. Also ich würde sagen zeitgleich wird erst mal frei gekratzt.
Dazu kann man auch Sitzheizung Heckscheibe oder wie in dem Artikel beworben auch eine direkte Frontscheibenheizung aktiv. Und ein warmes Auto senkt doch wie in den Prospekten der Standheizungshersteller steht das Unfallrisiko? Und das Erkältungsrisiko? Also wiederspricht doch schon voll und ganz § 30 Abs. 1 StVO den der verbietet das "unnötige Laufenlassen des Motors" Also ist das Wort unnötig wiederlegt. Meine Zentralheizung im Haus wäre nach der Logik auch unnötig?
Was in diesen Artikel immer untergeht ist das Ärgernis wenn man erst mal den Wagen frei kratzt und der dann im Winter gar nicht anspringt. Dann habe ich weitere Zeit verloren um pünktlich zur Arbeit zu kommen.
Ein Problem welches ich trotz ca. 20 Kilometer Fahrtstrecke bisher auch immer Probleme mit der auch in dem Artikel gepriesenen Standheizung hatte. Der ständige Kampf trotz größtmöglicher Batterie gegen deren Entleerung.
Und grade im Winter wenn man eh immer mit Licht, z.B. Sitzheizung, Spiegelheizung oder Heckscheibenheizung, bei der ohnehin durch die Kälte geschwächte Batterie oft kurze Strecken fährt hab ich kein schlechtes Gewissen wenn die Lichtmaschine hier etwas Vorlauf bekommt, und ja die lädt auch schon im Standgas, ja das tut sie.
Dann wird natürlich auch die Lautstärke angesprochen. Bei einer normalen Standheizung war schon das ticken der Pumpe lauter als mein kleiner 1,6 16V Motor im Standgas. Dieser ist praktisch unhörbar. Die Standheizung hatte trotz org. Schalldämpfer einen viel viel höheren Schalldruck. Viele male störender und lauter. (Und die hat auch keinen Kat)
Dann fahre ich das Zusatzgewicht ständig mit umher, also von Umweltfreundlich keine Spur,
den sehe ich auch nicht in der Empfehlung von Scheibenenteisern und elektrischen Scheibenkratzern .
Was auch wirklich gut ist, was ebenfalls immer untergeht, wenn man fröhlich gekratzt hat und man dann feststellt dass man trotzdem noch nicht los fahren kann weil auch innen eine so dünne Schicht ist die man mit dem Kratzer gar nicht weg bekommt. Und dann hilft nur eben doch Motor laufen lassen und warten bis die Sicht etwas frei ist.
Warum werden die Behauptungen in diesen seit 1973 wieder und wieder wiederholten Artikel nie auf deren tatsächlichen Tatsachengehalt geprüft?
Ich kann es nicht nachvollziehen.
Wenn ich den Motor laufen lasse, ich schalte dan Sitz und Spiegel und Heckscheibenheizung am.
Kratze dann das Auto rundum frei, dann ist nach einer oder 2 Minuten schon der Bereich am Wischer angetaut so dass ich die anheben und dort sauber machen kann. dann kann ich gleich los fahren und in der Regel ist dann die Scheibe auch nicht beschlagen.
Es wäre doch mal schon ein Vergleichsvideo. Ein Test diese Variante und daneben die erst komplett kratzen und dann los fahren.
Das Umweltfreundliche Scheibeneteiser Spray lasse ich nun mal außen vor. :-)
115 Antworten
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 24. Januar 2025 um 23:45:55 Uhr:
Wo soll das stehen das es erlaubt ist ?
Wo steht es, dass es verboten ist.
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 24. Januar 2025 um 23:45:55 Uhr:
Und warum soll sich Eis während der Fahrt bilden ?
Direkt nach dem Kratzen und weil ich es früher erlebt habe. Da ich nun morgens immer losgefahren bin, als lauter Schulkinder auf den Bürgersteig. Es gab da keinen Kompromiss, die Scheiben mussten frei sein.
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 24. Januar 2025 um 23:45:55 Uhr:
In der kurzen Zeit wird die Heizung auch nicht warm außer man hat ein zuheizer
Dass sie warm wird, hat auch keiner behauptet, siehe meinen letzten Beitrag.
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 24. Januar 2025 um 23:45:55 Uhr:
Oder warum kann es nicht schon Bußgelder deswegen gegeben haben ?
Zeige mir hier im Forum Beiträge, die davon berichten.
Es gibt viele Threads zu diesem Thema Eiskratzen. Nicht in einen dieser Threads, in denen ich gelesen habe, wurde von einem Bußgeld berichtet.
Es muss also extrem selten sein, dass es zu einem Bußgeld gekommen ist.
Gruß
Uwe
Schon mal einen richtigen / heftigen Eisregen auf der Frontscheibe gehabt 🙄
= da ist es wohl egal , ob du @ Home stehst oder auf der Fahrt von A nach B im Verkehrschaos Dauer verweilen mußt ...
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 24. Januar 2025 um 23:56:14 Uhr:
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 24. Januar 2025 um 23:45:55 Uhr:
Wo soll das stehen das es erlaubt ist ?
Wo steht es, dass es verboten ist.
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 24. Januar 2025 um 23:56:14 Uhr:
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 24. Januar 2025 um 23:45:55 Uhr:
Und warum soll sich Eis während der Fahrt bilden ?
Direkt nach dem Kratzen und weil ich es früher erlebt habe. Da ich nun morgens immer losgefahren bin, als lauter Schulkinder auf den Bürgersteig. Es gab da keinen Kompromiss, die Scheiben mussten frei sein.
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 24. Januar 2025 um 23:56:14 Uhr:
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 24. Januar 2025 um 23:45:55 Uhr:
In der kurzen Zeit wird die Heizung auch nicht warm außer man hat ein zuheizer
Dass sie warm wird, hat auch keiner behauptet, siehe meinen letzten Beitrag.Gruß
Uwe
In der stvo , es ist ein unnötiges laufen lassen aus Bequemlichkeit. Daher verboten 😉
Es ist nich unnötig, wenn z.B. man Kinder nicht gefährden will.
Gruß
Uwe
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Opa - Hermy = stimmt zu 😁
... gibt's auch Kindersitze mit Sitzheizung , die Kleinen - Enke'le sollen ja Backside nicht frieren beim Eiskratzen 🙄
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 24. Januar 2025 um 22:15:40 Uhr:
... Im Übrigen ist das auch egal, weil ich noch nie von einem Bericht gehört oder gelesen haben, dass jemand deswegen ein Verwarngeld oder ein Bußgeld bekommen hat.
Muss wegen jeder OWI ein Bericht verfasst und veröffentlicht werden?
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 24. Januar 2025 um 22:30:23 Uhr:
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 24. Januar 2025 um 22:15:40 Uhr:
@Steffen_i4 schrieb am 24. Januar 2025 um 21:55:29 Uhr:
Im Übrigen ist das auch egal, weil ich noch nie von einem Bericht gehört oder gelesen haben, dass jemand deswegen ein Verwarngeld oder ein Bußgeld bekommen hat.Wenn es wirklich nötig ist, also ne richtige Eisschicht ( hatte ich erst letzte Woche bin dann aber wieder nach Hause weil es zu glatt war 😉) und so feuchtkalt das alles direkt wieder beschlägt dann wird auch kein Polizist ein Ticket verteilen wenn man den Motor kurz laufen lässt während man gegen das Eis kämpft.
...
Du arbeitest bei der Polizei?
Zitat:
@reox schrieb am 25. Januar 2025 um 00:38:04 Uhr:
Muss wegen jeder OWI ein Bericht verfasst und veröffentlicht werden?
Nö, man würde aber darüber von den Betroffenen Berichte finden. entweder in den vielen Threads zum Thema Eiskratzen oder aber hier im V&S-Forum. Zu anderen bösen Taten, wie z.B. zu schnellem Fahren (selbst bei ein paar km zu schnell), finden sich diese massenhaft. Wieso also nicht wegen Eiskratzen? Ganz einfach, ist sehr selten, dass es dafür mal ein Ticket gibt.
Gruß
Uwe
Nachtrag:
Gibt man in die Forensuche die Begriffe Eiskratzen und Bußgeld ein, so ergeben sich 8 Treffer aber alle nur könnte, wäre, hätte, Fahrradkette, also so wie in diesem Thread. Es gibt aber keinen einzigen Thread, indem auch nur einer berichtet, deswegen ein Bußgeld bekommen zu haben.
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 24. Januar 2025 um 23:56:14 Uhr:
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 24. Januar 2025 um 23:45:55 Uhr:
Wo soll das stehen das es erlaubt ist ?
Wo steht es, dass es verboten ist.
Hier.
Nur weil etwas kaum sanktioniert wird, bedeutet das nicht, dass es legal wäre.
Schöner Text, den du da zitiert hast. Dort steht in der Regel und die Ausnahme von der Regel habe ich genannt, z.B. der Schutz von Schulkindern und daher optimale Sicht nach dem Losfahren.
Und in meinem Falle war es Fakt, dass sich sofort nach dem Losfahren immer eine dünne Eisschickt auf der Windschutzscheibe gebildet hatte. Ich musste anhalten, kratzen, anhalten kratzen und summa summarum lief der Motor genauso lange im Stand, als wenn ich es die letzten paar Minuten während des Eiskratzen gemacht hätte.
Zitat:
Nur weil etwas kaum sanktioniert wird, bedeutet das nicht, dass es legal wäre.
Ich schrieb ja bereits, dass sich die gesetzestreuen Bürger darüber, dass die Pragmatiker wie ich, selten mal den Motor während der letzten Minuten des Eiskratzen laufen lassen. Sollte der extrem seltene Fall auftreten, dass ich ein Verwarngeld von 10,- € deswegen bekomme, dann ist halt so, na und, das passiert sowieso nicht, juchhu. 🙂
Gruß
Uwe
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 25. Januar 2025 um 01:19:43 Uhr:
Schöner Text, den du da zitiert hast. Dort steht in der Regel und die Ausnahme von der Regel habe ich genannt, z.B. der Schutz von Schulkindern und daher optimale Sicht nach dem Losfahren.
...
😕
Du hast gefragt, wo es steht.
Dort stehen die rechtlichen Grundlagen und der explizite Bezug zu Begrifflichkeiten "unnötig" und "gleichzeitigem Scheibenreinigen".
Gibt's eigentlich seriöse Quellen zu den hier immer wieder genannten(erfundenen?) "Ausnahmen" wg. Sicherheit?
Vermutlich nicht, aber jährlich grüßt das Murmeltier.
😮
Zitat:
@reox schrieb am 25. Januar 2025 um 01:34:01 Uhr:
😕
Du hast gefragt, wo es steht.Dort stehen die rechtlichen Grundlagen und der explizite Bezug zu Begrifflichkeiten "unnötig" und "gleichzeitigem Scheibenreinigen".
Du hast gesagt, es ist verboten. Genau das zeigt aber der von dir genannte Text der StVO nicht.
Der zeigt vielmehr nur, dass es verboten ist, vor einer Ampel mit laufendem Motor auf grün zu warten, denn nötig ist das nicht, denn man kann ihn während des Wartens ausschalten. Bei modernen Autos braucht man das nicht einmal, denn das macht schon die Start-Stop-Automatik, wenn man diese denn nicht deaktiviert. Also darf man diese nicht nach dem Motorstart deaktivieren. Macht man dies, muss man halt an jeder Ampel den Motor manuell ausschalten oder man verstößt gegen die StVO. 😁 😉
Zitat:
@reox schrieb am 25. Januar 2025 um 01:34:01 Uhr:
Gibt's eigentlich seriöse Quellen zu den hier immer wieder genannten(erfundenen?) "Ausnahmen" wg. Sicherheit?
Ja, die StVO, denn dort steht:
Zitat:
§30
[…]Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und […]
Was ist wichtiger als der Schutz unserer Kinder? Kaum etwas! Daher ist es nicht unnötig, den Motor laufen zu lassen, um nach dem Kratzen sicherzustellen, dass sich auf den Scheiben nach dem Losfahren nicht sofort wieder eine Sicht behindernde Eisschicht bildet. Somit ist es eben nicht unnötig, dafür zu sorgen, dass man die Kinder beim Fahren überhaupt sieht.
Wieviel unnötiger ist es, den Motor wartend vor einer Ampel laufen zu lassen. Also verwende doch deine Energie darauf, die Leute zu kritisieren, die dies machen und nicht die, die verantwortungsbewusst an die Verkehrssicherheit denken und z.B. unsere Kinder schützen.
Zitat:
@reox schrieb am 25. Januar 2025 um 01:34:01 Uhr:
Vermutlich nicht, aber jährlich grüßt das Murmeltier.
Respekt für die Selbsterkenntnis, denn immer wieder wird notwendiges Motorlaufenlassen kritisiert, wieder und immer wieder. Jährlich, manchmal gar täglich grüßt halt das Murmeltier.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 25. Januar 2025 um 07:17:47 Uhr:
Zitat:
@reox schrieb am 25. Januar 2025 um 01:34:01 Uhr:
😕
Du hast gefragt, wo es steht.Dort stehen die rechtlichen Grundlagen und der explizite Bezug zu Begrifflichkeiten "unnötig" und "gleichzeitigem Scheibenreinigen".
Du hast gesagt, es ist verboten. Genau das zeigt aber der von dir genannte Text der StVO nicht.Der zeigt vielmehr nur, dass es verboten ist, vor einer Ampel mit laufendem Motor auf grün zu warten,....
Okay, du hast die Quelle entweder nicht gelesen oder nur oberflächlich überflogen. Und die Hilfestellung mit den
fettmarkierten Begriffen auch nicht angenommen.
Dass deine "Argumente" alle sind, beweist auch der, gern angewendete, aber untaugliche Versuch, die Diskussion zu verschieben. Nein, um das Warten an einer Ampel geht es hier nicht.
Kannst du die Frage nach einer seriösen Quelle zu den "Ausnahmen" zum §30 Stvo noch beantworten?
Lasst Euch Doch nicht wieder Trollen.
Es gibt eher ein Verwarngeld wegen zugefrorener Scheibe, als die 2 Minuten beim Kratzen die Karre laufen zu lassen.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 25. Januar 2025 um 08:46:05 Uhr:
Lasst Euch Doch nicht wieder Trollen.Es gibt eher ein Verwarngeld wegen zugefrorener Scheibe, als die 2 Minuten beim Kratzen die Karre laufen zu lassen.
Du bist doch vom "Fach", oder....
Ev. kannst du die Fundstelle zu den "Ausnahmen" benennen?
Falls nicht, ist dein Trollvorwurf auch nur ein Beispiel für "Argumentlosigkeit".
😮