Wieder mal Post aus Italien
Ich habe heute eine Zahlungserinnerung aus Italien bekommen für einen Strafzettel aus dem Jahr 2012, den ich wegen Unverhältnismäßigkeit nicht bezahlt hatte. Für mal kurz über einen Buswendeplatz zum Wenden sollte ich rund 100 € löhnen! Jetzt sind es schon 180 €. Klarer Fall von Abzocke. Es kamen dann die üblichen Mahnungen und Androhungen von Strafen etc., hat mich aber nicht beeindruckt.
Nun gibt es wohl seit Kurzem ein Abkommen mit Italien über diese Angelegenheiten. Können die nun im Nachhinein doch noch das Geld eintreiben? Kennt sich da jemand damit aus?
Danke schon mal!
Beste Antwort im Thema
Ist ja nicht grundlos.
Du hälst es nur für unangemessen, weil du die Weichspüler-Bußgelder aus good old Germany gewohnt bist.
Wenn man das Kind mal beim Namen nennt, versteckst du dich vor der italienischen Justiz und hast nun Schiss, dass die doch in dein Versteck rein dürfen.
32 Antworten
Zitat:
@Kai R. schrieb am 24. Juni 2016 um 10:28:20 Uhr:
Zitat:
@NeuerBesitzer schrieb am 24. Juni 2016 um 07:29:35 Uhr:
Insofern obliegt es Dir also schon mal nicht, in diesem Fall italienische Regeln für Dich zu bewerten oder deren Priorität zur Einhaltung nach Deinen Vorstellungen auszulegen.
eine Rolle, die sich die Gutmenschen in diesem Forum aber problemlos annehmen. Dabei hat der TE gar nicht gefragt, wie seine Tat zu bewerten ist. Er wollte wissen, ob die Zahlungserinnerung hier vollstreckt werden kann.Die Frage wurde beantwortet: kann nicht. Der Thread hat seine Schuldigkeit getan.
Er hat selbst schon die Bewertung vorgenommen. "Für mal kurz...." "Niemanden bedroht...". "Nur mal schnell..."
Zitat:
@trouble01 schrieb am 24. Juni 2016 um 11:35:33 Uhr:
Und die brauchen keinen Mahnbescheid. Deren Schreiben ist ein sofort vollstreckbarer Bescheid.
weder treibt das Hauptzollamt Forderungen ein noch ist die Forderung ein sofort vollstreckbarer Bescheid.
Wie bereits eingangs des Threads festgestellt, nimmt Italien an der EU-weiten Vollstreckung von Bußgeldern noch gar nicht Teil. Wenn sie einem einen Forderungsbrief für einen Verstoß in Italien schicken ist das eine ganz einfache zivilrechtliche Forderung. Und so lange kein Mahnbescheid draus wird, kann die auch nicht vollstreckt werden.
Wenn ein Mahnbescheid draus wird, kann man dem widersprechen. und wenn man das nicht tut, wird die Forderung gerichtlich vollstreckt.
Zitat:
@bauer-power schrieb am 23. Juni 2016 um 23:55:10 Uhr:
Wenn die 10 oder 20 € gewollt hätten - kein Thema. Aber fast 100 € für so eine Lapalie, das ist Abzocke, da könnt ihr hier geifern, wie ihr wollt.
Ich habe nochmal den seit einigen Jahren geltenden Preisnachlas für Italien nachgelesen... Du hättest nur 40 Euro zahlen müssen... Vorausgesetzt, die Überweisung wäre innerhalb von 60 Tagen, nach Absenden des ersten Schreibens, auf deren Konto. Somit hast du dich selbst abgezockt. 🙄
Ein fairer Kurs, wie ich finde. Für das fahren auf dem Standstreifen im Stau, wo ebenfalls kaum jemand gefährdet wird, zahlt man in Deutschland fast das doppelte...