Wieder mal Post aus Italien
Ich habe heute eine Zahlungserinnerung aus Italien bekommen für einen Strafzettel aus dem Jahr 2012, den ich wegen Unverhältnismäßigkeit nicht bezahlt hatte. Für mal kurz über einen Buswendeplatz zum Wenden sollte ich rund 100 € löhnen! Jetzt sind es schon 180 €. Klarer Fall von Abzocke. Es kamen dann die üblichen Mahnungen und Androhungen von Strafen etc., hat mich aber nicht beeindruckt.
Nun gibt es wohl seit Kurzem ein Abkommen mit Italien über diese Angelegenheiten. Können die nun im Nachhinein doch noch das Geld eintreiben? Kennt sich da jemand damit aus?
Danke schon mal!
Beste Antwort im Thema
Ist ja nicht grundlos.
Du hälst es nur für unangemessen, weil du die Weichspüler-Bußgelder aus good old Germany gewohnt bist.
Wenn man das Kind mal beim Namen nennt, versteckst du dich vor der italienischen Justiz und hast nun Schiss, dass die doch in dein Versteck rein dürfen.
32 Antworten
Auch als Fremder im Ausland muss man sich an die landesüblichen Verkehrsregeln halten.
Macht man das nicht muss man damit rechnen ein Bußgeld bezahlen zu müssen.
Das diese in der Regel saftiger sind wie in Deuschland weiß doch eigentlich jeder.
Jetzt stichel doch nicht weiter rum 😁
Es haben sich doch nun zwei verwandte Seelen hier gefunden. Der Eine der tröstende Worte suchte und der Andere, der sie in Form einer signalrozen Signatur vortrug.
Die Welt ist doch für alle so in Ordnung 😉
Pöser klamann 😁 😁
Was sollen sie auch machen? Solange nicht die (deutsche) Polizei oder der Gerichtsvollzieher vor deiner Tür steht... und dann kannst du noch immer bezahlen. Wenn´s so weit kommt, was wohl definitiv nicht passieren sollte (ohne Gewähr).
Kommt´s überhaupt noch von einer offiziellen Behörde oder ist´s schon die Mafia, die den Titel günstig (für z. B. 50 €) erworben hat und nun das Geld (+Zinsen) von dir einfordert? 😉
Ich frag nur...
Zitat:
@bauer-power schrieb am 23. Juni 2016 um 19:30:34 Uhr:
Na ja, ich habe es ja bewusst nicht bezahlt aus Überzeugung und da stehe ich ja dazu, weil es eben nicht gerechtfertigt ist und reine Abzocke.
Warum schreibst du von ungerechtfertigt?
Werden in I neuerdings Strafzettel für nicht beganngene Übertretungen verteilt?
In I und DK kann bei Alk am Steuer sogar das Auto eingezogen werden. ist aber bekannt.
http://www.tagesspiegel.de/.../12161594.htmlÄhnliche Themen
Zitat:
@wkienzl schrieb am 23. Juni 2016 um 20:37:49 Uhr:
Zitat:
@bauer-power schrieb am 23. Juni 2016 um 19:30:34 Uhr:
Na ja, ich habe es ja bewusst nicht bezahlt aus Überzeugung und da stehe ich ja dazu, weil es eben nicht gerechtfertigt ist und reine Abzocke.
Warum schreibst du von ungerechtfertigt?
Werden in I neuerdings Strafzettel für nicht beganngene Übertretungen verteilt?
In I und DK kann bei Alk am Steuer sogar das Auto eingezogen werden. ist aber bekannt.
http://www.tagesspiegel.de/.../12161594.html
Leute, dieses Gefasel a la "im Ausland muss man halt die Regeln beachten" ist ja erbärmlich! Das bestreitet ja niemand. Aber es ist wohl ein Unterschied, ob ich rase, verbotenerweise überhole, andere gefährde oder ob ich an einer Buswendestelle über eine weiße Linie gefahren bin (es war kein Mensch weit und breit!). Ist das etwa vergleichbar? Wo ist da das "Vergehen"? Es ist eine klare Falle für Touristen, die Kamera gleich daneben montiert.
Wenn die 10 oder 20 € gewollt hätten - kein Thema. Aber fast 100 € für so eine Lapalie, das ist Abzocke, da könnt ihr hier geifern, wie ihr wollt.
Zitat:
@trouble01 schrieb am 24. Juni 2016 um 05:10:53 Uhr:
Hier geifert doch jemand ganz anderes...
Und, ist das ein Wunder? Man stellt hier eine fachliche Frage und statt dessen meinen einige Besserwisser, hier ihre schlauen Kommentare abzugeben. Dass man keine Tickets kriegt, wenn man sich an die Regeln hält, weiß ich selbst, das sind total unnötige Binsenweisheiten.
Zitat:
@bauer-power schrieb am 23. Juni 2016 um 18:48:08 Uhr:
Was hat das mit "Höschen voll" zu tun? Bezahlst du gerne grundlos mehrere hundert Euro?
Nein, sicher nicht.
In deinem Fall ist die Strafe aber natürlich nicht grundlos.
Du hast ein Vergehen begangen, wurdest erwischt und wirst dafür zur Kasse gebeten.
Du versuchst lediglich ein Schlupfloch zu finden, dich aus der Verantwortung zu stehlen, könntest damit vielleicht sogar Glück haben.
Dennoch ist es keineswegs grundlos..
Zitat:
@bauer-power schrieb am 23. Juni 2016 um 23:55:10 Uhr:
Zitat:
@wkienzl schrieb am 23. Juni 2016 um 20:37:49 Uhr:
Warum schreibst du von ungerechtfertigt?
Werden in I neuerdings Strafzettel für nicht beganngene Übertretungen verteilt?
In I und DK kann bei Alk am Steuer sogar das Auto eingezogen werden. ist aber bekannt.
http://www.tagesspiegel.de/.../12161594.htmlLeute, dieses Gefasel a la "im Ausland muss man halt die Regeln beachten" ist ja erbärmlich! Das bestreitet ja niemand. Aber es ist wohl ein Unterschied, ob ich rase, verbotenerweise überhole, andere gefährde oder ob ich an einer Buswendestelle über eine weiße Linie gefahren bin (es war kein Mensch weit und breit!). Ist das etwa vergleichbar? Wo ist da das "Vergehen"? Es ist eine klare Falle für Touristen, die Kamera gleich daneben montiert.
Wenn die 10 oder 20 € gewollt hätten - kein Thema. Aber fast 100 € für so eine Lapalie, das ist Abzocke, da könnt ihr hier geifern, wie ihr wollt.
Naja, wir erwarten hier von Ausländern, völlig zu Recht, dass diese sich an unsere Regeln halten; auch bei so fast banalen Dingen wie der Mülltrennung. Viele unserer Regeln sind in den Augen von Menschen aus anderen Ländern vielleicht auch total idiotisch (Rasen betreten verboten etc.). Dennoch pochen wir darauf und viele mutieren zum Rumpelstilzchen wenn jemand Regeln nicht beachtet. Insofern obliegt es Dir also schon mal nicht, in diesem Fall italienische Regeln für Dich zu bewerten oder deren Priorität zur Einhaltung nach Deinen Vorstellungen auszulegen. Die sind so und als Gast hast Du Dich danach zu richten. Wenn Du dies aus Nichtwissen, Unachtsamkeit oder Gleichgültigkeit nicht getan hast ist dies Dein Problem. Selbiges gilt für die Höhe der Strafe. Die sind bei uns nun mal an Lächerlichkeit nicht zu überbieten (wobei selbst da von manchen immer ein Faß aufgemacht wird). Im übrigen ist es ja auch bei uns verboten über durchgezogene Linien zu fahren, kost halt nur 10 EUR. Allerdings bin ich mir sicher dass Du bei uns genauso über durchgezogene Linien fährst und dann genauso wegen 10 EUR ein Faß aufgemacht hättest.
Zitat:
@NeuerBesitzer schrieb am 24. Juni 2016 um 07:29:35 Uhr:
Insofern obliegt es Dir also schon mal nicht, in diesem Fall italienische Regeln für Dich zu bewerten oder deren Priorität zur Einhaltung nach Deinen Vorstellungen auszulegen.
eine Rolle, die sich die Gutmenschen in diesem Forum aber problemlos annehmen. Dabei hat der TE gar nicht gefragt, wie seine Tat zu bewerten ist. Er wollte wissen, ob die Zahlungserinnerung hier vollstreckt werden kann.
Die Frage wurde beantwortet: kann nicht. Der Thread hat seine Schuldigkeit getan.
Ein kleiner Hinweis noch: ein Kollege hat 3 Jahre nach einem Parkverstoß in Mailand eine Kontopfändung bekommen.
Aus 20,- € wurden so 210,- €.
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 24. Juni 2016 um 10:50:15 Uhr:
So ist es, und das deutsche Hauptzollamt treibt dann ein.....
Und die brauchen keinen Mahnbescheid. Deren Schreiben ist ein sofort vollstreckbarer Bescheid.
Zitat:
@bauer-power schrieb am 23. Juni 2016 um 19:30:34 Uhr:
Das Internet ist voll mit Threads über die Italiener mit ihren Abzockmethoden. Die Frage ist eben, können Sie nun hier eintreiben? Aber wohl nicht, was ich so gelesen habe in diversen Berichten.
Das liegt daran, dass Abzocke das liebelingswort, von irgendwelchen dahergelaufenen ist. Aus diesem Grund kommt auch immer wieder die agressive Stimmung der "gesetzestreuen Truppe" auf. Italiänische Knöllchen kann man um einen Betrag kürzen, wenn man innerhalb von 14 Tagen zahlt. Dies muss alles in dem ersten Brief gestanden haben.