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Wie wird der Wiederbeschaffungswert nach einem wirtschl. Totalschaden festgestellt? DAT?

Themenstarteram 20. Juni 2019 um 14:06

Hallo.

Mein KFZ ist wohl wirtschaftl. Totalschaden (total vom Hagel verbeult, Scheibe kaputt, Scheinwerfer, Lack ab).

Wagen ist Vollkasko (ist aber TK Schaden) versichert.

Soweit habe ich die Info von der Versicherung schon.

Der Gutachter kommt aber trotzdem (Obwohl schon mal ein Reparaturgutachten gemacht wurde).

Reparaturkosten (ca. 4500e) wohl über Wert des Wagens vor Schaden (ca. 4000e)...

Nur interessiert mich jetzt natürlich, wie der Gutachter den Wiederbeschaffungswert festlegt.

Er wird ja vor Ort den Zustand des Wagens (Ausstattung, ob gepflegt etc.) begutachten.

Wird der Wiederbeschaffungswert wie folgt ermittelt?

A) Gutachter schaut in die DAT oder Schwacke Einkaufsliste und schlägt das auf, was ein Händler aufschlagen würde (wenn er einen Ankaufwagen durch DAT dann wieder verkauft). Also DAT + z.B. 30%?

Aber die DAT und Schwacke Liste beinhaltet ja kein Sonderzubehör wie abn. Anhängerkupplung, neue Bremsen, scheckheft gepflegt etc....

B) Schaut der Gutachter nach vergleichbare Fahrzeuge (also Modell, BJ, KM, Ausstattung) auf Mobi... oder Autosco...

und nimmt diesen Wert?

Aber was, wenn mein Wagen in dieser Ausstattung nicht online ist? Kommt ja öfters vor.

Der Restwert wird ja durch eine Restwertbörse festgelegt. Da wird mein Fahrzeug Händlern zum Aufkauf angeboten.

Wer kann mich hier aufklären?

Dankeschön

Beste Antwort im Thema

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nein, es geht ja darum, ob in den AKB`s die Schwacke Thema ist.

Bei Haftpflicht darf es die Versicherung eben nicht schreiben, weil der Geschädigte hat keinen Vertrag mit der Versicherung. Bei Kasko geht das zu vereinbaren. Faktisch geht es bei Haftpflicht auch nicht anders, aber nicht offiziell.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 21. Juni 2019 um 14:53:23 Uhr:

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 21. Juni 2019 um 14:36:34 Uhr:

Das steht in den Bedingungen der Verti Versicherung.

Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie für den Kauf eines gleichwertigen gebrauchten Fahrzeugs am Tag des Schadenereignisses bezahlen müssen.

Der Wiederbeschaffungswert wird nach Schwacke.net errechnet.

Ja watt denn nu???

Nu so wie's dasteht:

WBW wird nach Schwacke ermittelt ganz einfach und nicht unüblich.

Wo ist der große Unterschied zwischen Wiederbeschaffungswert und Händler-VK nach Schwacke?

@Gerry0309

Nu so wie's dasteht:

WBW wird nach Schwacke ermittelt ganz einfach und nicht unüblich.

Wo ist der große Unterschied zwischen Wiederbeschaffungswert und Händler-VK nach Schwacke?

 

der ist Riesig !!

Schwacke hat noch nie marktgerechte Wiederbeschaffungswerte ausgewiesen.

Das ist in Fachkreisen auch hinlänglich bekannt.

Auch die Gründe dafür

Zitat:

@Gerry0309 schrieb am 21. Juni 2019 um 17:20:03 Uhr:

Wo ist der große Unterschied zwischen Wiederbeschaffungswert und Händler-VK nach Schwacke?

Na dann viel Spaß beim Autokauf, wenn alle vergleichbaren Fahrzeuge am Markt um die 5.000,- € kosten, Du dem Händler aber sagst, Du hast nur Anspruch auf 4.000,- €, steht so in der Schwacke-Liste...:D

Fällt mir immer wieder auf, zb in der Restwertbörse etc, dass man für die errechneten Wbw‘e wo da manchmal angegeben sind, nicht annähernd sich nochmal ein vergleichbares Auto holen könnte.

Oft ist die Reparaturhöhe dann auch knapp über dem (für mich) zu niedrig errechneten Wbw.

Soll heißen, wenn der Wbw korrekt nach Marktlage errechnet wäre, wäre es oftmals gar kein WTs gewesen...

WBW nach Schwacke und DAT.........

Ja, da kann man zu ausführen.

Hab ich im übrigen in meiner 13-jährigen Zugehörigkeit bei Motor Talk auch schon ganz sicher etwas zu geschrieben.

So etwas mache ich eigentlich auch gern und immer wieder gern.

Ich habe aber irgendwie keinen Bock mehr, irgendwelche Dummschwätzer- Kommentare richtig zu stellen und mich eventuell -wenn auch indirekt- dafür verantwortlich machen zu lassen, dass hier Themen geschlossen werden.

Ist das nachvollziebar?

Und mit Dumschwätzer meine ich Dummschwätzer, dazu steht Delle.

Den Beweis hab ich oft genug angetreten und werde den auch weiterhin gern antreten.

Aber, falls das nicht mehr gewünscht wird, bitte ich um Nachricht.

 

 

Manche Gerichte weisen Berechnungen auf Basis Schwacke zurück. Wird wohl relevante Gründe dafür geben.

Da ist schon was dran an euren Bedenken.

Wenn ich mit einem Gebrauchten zur Inzahlungnahme beim Händler erscheine lacht er über den Händler-EK lt. Schwacke, wenn man ein Auto kaufen will lacht er über den Händler-VK lt. Schwacke.

Könnte das vielleicht auch etwas an der Geldgier der Händler liegen?

Ich will hier nichts lostreten, mir ist schon bekannt dass die Jungs vom draufzahlen leben.

@berlin-paul Das glaube ich dir sofort, allerdings gab es auch schon Gerichte die irgendwelche Gefälligkeitsgutachten zurückgewiesen haben.

Zum Glück habe ich selten mit Wertermittlung von Fahrzeugen zu tun.

Aber glaubt mir im Grundstücks- und Gebäudebereich spielt sich das gleiche Szenario ab.

Es gibt hier zwar kein DAT oder Schwacke, aber es gibt immer mindestens zwei Gutachten, die natürlich immer identische Werte ausweisen.

Wenn es um Geld geht wird gestritten bis Blut fließt.

Logisch. Aber ein anständiges Gutachten belegt prüfbar seine (regionale) Datenbasis und das hat mit Gefälligkeitsgutachten nichts zu tun. Übrigens strullern wir grad ins OT ... ;)

Ja wir driften mal wieder ab.

Er wollte ja nur die Theorie wissen. Die Praxis erlebt er dann noch, vor allem wenn ein Gutachter von der eigenen Assekuranz tätig wird. Da wäre er am Ende vielleicht mit dem Schwackewert noch gut bedient.

Lass dir vom Unfallverursacher ein gleichwertiges Auto hinstellen. Wenn die Versicherung zickt, geh zum Verursacher. Das ist der Schädiger und nicht die Versicherung. Die Versicherung schützt den Schädiger nur vor den wirtschaftlichen Folgen seiner Handlung. Kannst auch dem Schlechtachter sagen, er soll dir das gleichwertige Auto besorgen und gibst ihm die Vollmacht zur Zulassung. Dann kommen die ins Rotieren.

Du hast aber schon realisiert, dass es sich beim TE um eine Kaskoversicherung handelt?

Ups, überlesen bzw. durcheinander gekommen.

Meine Versicherung zahlt meines Wissens einen Satz über Schwacke, wenn ein vergleichbares Fahrzeug beschafft wird. Da stand so was drin in den Bedindigungen. Ich habe aber so einen plus-Tarif.

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