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Wie weit darf ein Gegenstand aus dem Kofferraum stehen?

Themenstarteram 30. Oktober 2009 um 10:54

hi,

möchte meine couch transportieren, die ist 2m lang und ich bekomme in meinem Volvo 1,60 m rein...

wie weit darf ein gegenstand generell rausstehen lassen?

1m ?

muss halt mit ner rote fahne gekennzeichnet sein, oder ist das möglciherweise innerhalb eines meters auch egal?

danke im voraus..

Beste Antwort im Thema

GANZ GENAU:

 

StVO § 22 Ladung
--------------------------------------------------------------------------------

(1) Die Ladung sowie Spannketten, Geräte und sonstige Ladeeinrichtungen sind verkehrssicher zu verstauen und gegen Herabfallen und vermeidbares Lärmen besonders zu sichern.
(2) Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4 m sein. Fahrzeuge, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, dürfen, wenn sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen oder Arbeitsgeräten beladen sind, samt Ladung nicht breiter als 3 m sein. Sind sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen beladen, dürfen sie samt Ladung höher als 4 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,6 m sein.
(3) Die Ladung darf bis zu einer Höhe von 2,5 m nicht nach vorn über das Fahrzeug, bei Zügen über das ziehende Fahrzeug hinausragen. Im Übrigen darf der Ladungsüberstand nach vorn bis zu 50 cm über das Fahrzeug, bei Zügen bis zu 50 cm über das ziehende Fahrzeug betragen.
(4) Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,5 m hinausragen, jedoch bei Beförderung über eine Wegstrecke bis zu einer Entfernung von 100 km bis zu 3 m; die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zurückgelegten Wegstrecken werden nicht berücksichtigt. Fahrzeug oder Zug samt Ladung darf nicht länger als 20,75 m sein. Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen durch mindestens
1. eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne,2. ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild oder3. einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm.
Diese Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,5 m über der Fahrbahn angebracht werden. Wenn nötig (§ 17 Abs. 1), ist mindestens eine Leuchte mit rotem Licht an gleicher Stelle anzubringen, außerdem ein roter Rückstrahler nicht höher als 90 cm.
(5) Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußeren Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder Schlußleuchten hinaus, so ist sie, wenn nötig (§ 17 Abs. 1), kenntlich zu machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,5 m über der Fahrbahn nach vorn durch eine Leuchte mit weißem, nach hinten durch eine mit rotem Licht. Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht hinausragen.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wie weit draf Ladung nach hinten herrausragen?' überführt.]

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Zitat:

Original geschrieben von hanshuaber

hi,

möchte meine couch transportieren, die ist 2m lang und ich bekomme in meinem Volvo 1,60 m rein...

wie weit darf ein gegenstand generell rausstehen lassen?

1m ?

muss halt mit ner rote fahne gekennzeichnet sein, oder ist das möglciherweise innerhalb eines meters auch egal?

danke im voraus..

Es sei denn, Du hast eine knallrote Couch ... ;)

was aber auch beachtet werden sollte ist die Ladungssicherung, bei solchen Transporten schauen die Schupos ganz gerne mal nach ob ausreichend gegurtet wurde

 

blödes Beispiel, selbst ein Hund muss angegurtet oder in entsprechender Box transportiert werden (auch wenns kaum einer macht), weil dieser als Transportgut gilt - also schön die Couch "anschnallen"

Und der Einkaufskorb muß in den Kindersitz,

wenn er noch nicht groß genug ist für den Gurt.

:D:D

 

Viktor

Hallole zusammen

Auch wenn Eure Kommentare mein Zwerchfell massiv belasten... ich schmeis mich weg....

noch eine ernsthaftere Antwort .

Alles was aus dem Kofferraum heraussteht der hängt .. sollte kenntlich gemacht werden, so könnte sich ein Radler die wir alle so Lieben auf Omas Tepichstange aufgespiest werden, so diese aus dem Auto herausragt und er diese eben übersehen hat.

Nicht das ich mich darüber grämen würde , aber es ist einfach eine riesige Schweinerei zu Putzen. Faktum .......Sorry Leute aber ich komm grad von Arbei und hatte Stress...

Alles scharfkanntige , spitze oder dünne was so aus dem Auto Herausragen könnte sollte gesondert gesichert werden, ggf sogar mit einem Verletzungsschutz... Jol.

Und die rote Fahne nicht vergessen !!!!:D

am 30. Oktober 2009 um 18:27

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Und die rote Fahne nicht vergessen !!!!:D

die kann man sich allerdings sparen, wenn der Radler eine rote Jacke anhatte :D

Zitat:

Original geschrieben von BluesBrother1973

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Und die rote Fahne nicht vergessen !!!!:D

die kann man sich allerdings sparen, wenn der Radler eine rote Jacke anhatte :D

Die Farbe der Jacke spielt keine rolle, die wird automatisch Rot :D

noch ne gemeinheit- wenn der winkel des kennzeichens um eine bestimmte gradzahl verändert wird (die genaue bitte selbst ergooglen ;) ) etwa durch ne offene heckklappe, dann ist das auch ein no go. ;)

hallo

warum nur ??? geblitzt wird doch eh von vorne ;)

so long

John

am 26. April 2016 um 9:46

Danke, jetzt weiß ich es ganz genau!

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wie weit draf Ladung nach hinten herrausragen?' überführt.]

Die Suche funktioniert offenbar, der Thread ist beispielhaft beantwortet, da kann man das Türchen abschließen.

Gruß

BMWRider

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wie weit draf Ladung nach hinten herrausragen?' überführt.]

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