ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Anhänger mit Einzelradaufhängung - Wie schnell darf man damit fahren?

Anhänger mit Einzelradaufhängung - Wie schnell darf man damit fahren?

Themenstarteram 10. April 2006 um 12:20

Es geht um einen Anhänger mit 750Kg zulässigem Gesamtgewicht. Normalerweise darf man mit so einem Hänger 80 Km/h außerhalb geschlossener Ortschaften fahren ?!? Jetzt habe ich gehört das wenn dieser Anhänger eine gefederte Einzelradaufhängung hat dürfte man damit sogar 100 Km/h fahren? Kann mir das jemand bestätigen?

Besten Dank für Infos.

Ähnliche Themen
20 Antworten

http://www.tuev-nord.de/20658.asp

am 19. Juli 2011 um 17:02

Kann man so pauschal nicht sagen, ist nämlich auch vom Zugfahrzeug abhängig und Außerorts sind auch Landstraßen. Wenn einige Voraussetzungen erfüllt sind, dürfen Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Bundesautobahnen und Kraftfahrstraßen 100km/h schnell fahren. Auf Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften gilt für Pkw mit Anhänger und LKW bis 3,5 t Gesamtgewicht mit Anhänger nach wie vor Tempo 80. Für sonstige Kraftfahrzeuge mit Anhänger, wie z. B. Wohnmobile mit Anhänger, gilt 60 km/h.

Das Zugfahrzeug muss entweder als PKW, Kraftomnibus bis 3,5 t Gesamtgewicht und Tempo 100-Genehmigung oder anderes mehrspuriges Kraftfahrzeug mit maximal 3,5 t Gesamtgewicht beschrieben sein. Der Anhänger muss für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet und so beladen sein, dass die maximal zulässige Stützlast der Kombination annähernd erreicht wird. Zu beachten ist, dass dabei weder die zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs noch die des Anhängers überschritten wird. Grund: Durch eine hohe Stützlast wird das Fahrverhalten der Kombination deutlich verbessert. Die Anhängerbereifung darf nicht älter als 6 Jahre sein und müssen mindestens den Geschwindigkeitsindex L (120 km/h) aufweisen. Der Fahrzeugschein des Anhängers muss einen Hinweis enthalten, dass der Anhänger für den Tempo 100 Betrieb in einer Kombination geeignet ist. Wenn das passt, dürfte man bei einer Kontrolle oder Polizeimessung bei der Fahrt in den Urlaub keine Probleme haben.

Servus

Einzelradaufhängung hat nahezu jeder Anhänger. Das ist auch nicht das Kriterium für eine 100km/h Zulassung, sondern Du musst Stoßdämpfer haben - und die wiederum hat nicht jeder Anhänger.

Dieter

am 19. Juli 2011 um 17:23

Zitat:

Original geschrieben von Knopfgespenst

Es geht um einen Anhänger mit 750Kg zulässigem Gesamtgewicht. Normalerweise darf man mit so einem Hänger 80 Km/h außerhalb geschlossener Ortschaften fahren ?!? Jetzt habe ich gehört das wenn dieser Anhänger eine gefederte Einzelradaufhängung hat dürfte man damit sogar 100 Km/h fahren? Kann mir das jemand bestätigen?

Besten Dank für Infos.

80 km/h auf BAB, ggfs. nur 60 km/h a.g.O (abh. vom Zugfahrzeug bzw. dem Gesamtgewicht, s. § 3 StVO bzw. http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_03.php)

Die Ausnahme, anstatt 80 km/h auch 100 km/h fahren zu dürfen, gilt nur für BAB und nur für entsprechend gekennzeichnete (und zugelassene) Anhänger.

siehe auch § 18 StVO bzw. http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_18.php und den Erläuterungen zur "9. Ausnahmeverordnung zur StVO"

Gruß

Achim H.

PS: Sorry, für einen evtl. Doppelpost

 

am 19. Juli 2011 um 17:43

Zitat:

Das ist auch nicht das Kriterium für eine 100km/h Zulassung, sondern Du musst Stoßdämpfer haben

Falsch!! Unsere haben keine Stoßdämpfer und eine 100 km/h Zulassung.

Vielmehr brauchen die Anhänger Schlingerdämpfer (wenn ich mich nicht täusche).

am 19. Juli 2011 um 18:27

Zitat:

Original geschrieben von Flinx1960

Vielmehr brauchen die Anhänger Schlingerdämpfer (wenn ich mich nicht täusche).

@Flinx190

yup, und hier die Details

das "...Zugfahrzeug mit einem automatischen Blockierverhinderer ausgestattet..." ist

UND

in einem bestimmten Gewichtsverhältnis zu einander stehen (da sehr umfangreich, HIER NACHLESEN )

UND

eine Prüfung durch einen amtl. anerk. SV bescheinigt wird

UND

der Eintrag der Änderung in den Farzeugpapieren des Anhängers (UND ggfs. des Zugfahrzeugs) erfolgt ist

UND

die "... gesiegelte Tempo-100 km/h-Plakette an der Rückseite des Anhängers angebracht ist."

Hört sich komplizierter an, als es ist.

Gruß

Achim H

am 20. Juli 2011 um 18:09

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Zitat:

Das ist auch nicht das Kriterium für eine 100km/h Zulassung, sondern Du musst Stoßdämpfer haben

Falsch!! Unsere haben keine Stoßdämpfer und eine 100 km/h Zulassung.

Schwingungsdämpfer (= Stossdämpfer) sind explizit gefordert in der Ausnahmeverordnung, ausser, das Gewichtsverhältnis KFZ / Anhänger ist kleiner 0,3.

Schlingerdämpfer (= Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger) werden zwei Absätze später genannt - diese werden aber nur für Gewichtsverhältnisse ab 0,8 bzw 1,1 benötigt...

am 20. Juli 2011 um 18:23

Also ich besitze drei Anhänger und keiner hat Dämpfer. Zwei Humbaur 750kg und einen PKW Trailer. Jeder ist für 100 km/h zugelassen.

Bei uns darf man auch mit dem Hänger nen Hunni fahren,

wozu braucht ihr da ne 100er Zulassung?

 

Viktor

am 21. Juli 2011 um 13:38

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Also ich besitze drei Anhänger und keiner hat Dämpfer. Zwei Humbaur 750kg und einen PKW Trailer. Jeder ist für 100 km/h zugelassen.

Das ist natürlich sehr eigenartig - die Ausnahmeverordnung verlangt die Dämpfer ganz eindeutig.

Du hast auf allen Anhängern auch die gesiegelten 100er Plaketten drauf???

Zu DEM TÜV will ich dann auch mit meinem Zweitanhänger... :D

Zitat:

Original geschrieben von viktor12v

Bei uns darf man auch mit dem Hänger nen Hunni fahren,

wozu braucht ihr da ne 100er Zulassung?

Viktor

jetzt kommt mein kumpel schack aus fronkreiiiisch und sagt "zuwas 100? bei uns dürfen die 130 fahren!"....is halt in deutschland so.

ach ja....mich würden mal die vielen anhänger mit einzelradaufhängung interesieren....die kannst dir nämlich nahzu an einer hand abzählen!

ach ja und @harz4fahrer

da musst aufpassen...viele kleine hänger haben einen stossdämpfer. nur sieht der eben nicht aus wie bei einem auto sondern hat eine drehstabfederung wie früher beim käfer ;)

Hallo Onki Howdy

 

Sonst habt ihr keine Geschwindigkeitbeschränkung für das Auto auf der AB,

aber wenn da ein Hänger drannkommt, dann gilt automatisch ein Achtzger,

da schläft man ja ein, und die LKW überholen dauernt.

 

Viktor

am 21. Juli 2011 um 16:18

Zitat:

Original geschrieben von viktor12v

Hallo Onki Howdy

Sonst habt ihr keine Geschwindigkeitbeschränkung für das Auto auf der AB,

aber wenn da ein Hänger drannkommt, dann gilt automatisch ein Achtzger,

da schläft man ja ein, und die LKW überholen dauernt.

Viktor

.... dürften aber letztlich auch nicht schneller fahren....

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Anhänger mit Einzelradaufhängung - Wie schnell darf man damit fahren?