Wie viel Millimeter müssen die Reifen noch an Profil haben bei Rückgabe im Leasing?
Hallo, ich habe gerade meine Winterreifen montieren lassen. Die Sommerreifen haben hinten noch 4 mm Profil. Meinen Wagen werde ich im Juli nächsten Jahres abgeben. Wie viel Millimeter müssten eigentlich noch drauf sein an Profil? Ich hoffe, dass ich noch ohne neue Reifen bei der Rückgabe wegkomme.
23 Antworten
Zitat:
@El_Schinkone schrieb am 1. Dezember 2014 um 19:54:43 Uhr:
Vor 14 Tagen sagte noch ein Freundlicher zu mir, 2 mm auf Winterreifen ist vollkommen ok bei der Rückgabe.
2mm auf Winterreifen sind auch OK. Nur dann sind es keine Winterreifen mehr. Das sind sie nur solange mindestens 4mm drauf sind. Zumindest in einem Land mit echten Bergen 😉
Zitat:
@Wyatt5812 schrieb am 1. Dezember 2014 um 19:46:07 Uhr:
BMW Leasing erwartet das gesetzliche Mindestprofil von 1,6 mm bei Sommerreifen.Habe meinen F10 letzten Dezember mit 1,7 mm hinten, und 1,9 mm vorne abgegeben (19 Zoll Mischbereifung), ging problemlos.
Edit : In der Erinnerung vertan, meinte und hatte 0,1 bzw. 0,3 mm mehr als erforderlich drauf.
Sehr cool. Das freut mich sehr zu hören. Dann werd ich vermutlich keine neuen holen müssen.
Danke.
Zitat:
@mister-white schrieb am 1. Dezember 2014 um 20:07:07 Uhr:
weiß jemand von euch ob man ein auto, das mit sommerreifen geliefert wurde, mit winterreifen zurückgegeben werden kann wenn die felgen gleich sind?Zitat:
@El_Schinkone schrieb am 1. Dezember 2014 um 19:54:43 Uhr:
Vor 14 Tagen sagte noch ein Freundlicher zu mir, 2 mm auf Winterreifen ist vollkommen ok bei der Rückgabe.
Das ist nicht möglich, wenn Sommerreifen drauf waren, müssen sie auch bei Abgabe drauf sein.
Zitat:
@Maybal schrieb am 2. Dezember 2014 um 15:46:17 Uhr:
Das ist nicht möglich, wenn Sommerreifen drauf waren, müssen sie auch bei Abgabe drauf sein.Zitat:
@mister-white schrieb am 1. Dezember 2014 um 20:07:07 Uhr:
weiß jemand von euch ob man ein auto, das mit sommerreifen geliefert wurde, mit winterreifen zurückgegeben werden kann wenn die felgen gleich sind?
Ja es muss das drauf sein, was du geliefert bekommen hast. sollte es beides sein nimm das wo mehr drauf ist, kannst also auch mit Winterreifen im August auf den Hof fahren.
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Zitat:
@El_Schinkone schrieb am 2. Dezember 2014 um 16:39:23 Uhr:
Ja es muss das drauf sein, was du geliefert bekommen hast. sollte es beides sein nimm das wo mehr drauf ist, kannst also auch mit Winterreifen im August auf den Hof fahren.Zitat:
@Maybal schrieb am 2. Dezember 2014 um 15:46:17 Uhr:
Das ist nicht möglich, wenn Sommerreifen drauf waren, müssen sie auch bei Abgabe drauf sein.
das ging ja be bimmer nicht. ab werk ging nichtmal winterreifen, da auslieferung im sept.
da ich von benz komme bin ich natürlich verwöhnt, da geht alles immer wie man will, auto im juli mit winterreifen, 8-fach bereift kein problem. man muss es nur zahlen.
bmw ist da nicht so weit, bei mini geht auch nicht, hab letztens nen mini bestellt der noch im dez kommen soll, da ging auch nix. nur nachträglich beim händler und die sind zu teuer, also beim reifenhändler den umsatz gemacht ^^
dann will ich mal den Alten Fred kapern und keinen Neuen eröffnen.
Gestern bei der Rückgabe meines 5er wurde ich vom TÜV darauf hingewiesen, dass die Bereifung mit Stern Kennzeichnung von BMW erwartet wird, hatte ich natürlich nicht, da die Reifen aus dem Freien Handel waren. Profil war mehr als ausreichend da neuwertig. In der BDA steht nur eine Empfehlung, dass am diese Reifen nutzen soll. Beim X-Drive steht es in verschärfter Form drin da dort Schäden entstehen können et.pp.
Wie handhabt ihr dies ?
Ich denke das muss klar im Leasingvertrag geregelt sein. Wenn laut BMW-Leasing nur Stern-Kennzeichnung empfohlen wird, würde ich mich da nicht unter Druck setzen lassen. Wenn es als klare Bedingung im Vertrag steht, musst du die Reifen wohl oder übel wechseln...
Wenn die Reifen bei Auslieferung aber mit RFT waren und jetzt ohne, musst du nach meinem Kenntnisstand ohnehin wechseln, da non-RFT ja nur mit Reserverad oder Flickset zulässig sind.
Zitat:
@berschle schrieb am 23. Juni 2016 um 09:15:01 Uhr:
Ich denke das muss klar im Leasingvertrag geregelt sein.
Solche Details sind in keinem Leasingvertrag geregelt. Soweit mir bekannt ist, nimmt der rücknehmende Händler den DEKRA-Schadenkatalog als Grundlage für die Bewertung des Zustands. Dort ist nur von der Mindestprofiltiefe die Rede.
Ich habe noch nie wegen Reifen ohne Sternmarkierung ein Problem bei der Rückgabe gehabt. Bei meinen letzten Rückgaben hatte ich auch andere Felgen bei der Rückgabe drauf, ohne dass dies beanstandet worden wäre (waren zwar Original-BMW-Felgen, aber nicht die Stylings bei der Auslieferung).
Gruß
Der Chaosmanager
im Vertrag und der BDA gibt es nur eine Empfehlung. Es steht auch nirgends drin, dass wenn RFT drauf waren man mit RFT abgeben muss habe ich selbst schon so gehandhabt Es gibt m.W. auch keine gesetzliche Vorschrift, dass man ein Pannenset dabei haben muss.