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Wie viel km darf ich noch fahren ? Kfz Versicherung

Opel
Themenstarteram 3. Januar 2022 um 20:55

Hallo,

ich hoffe mir kann einer weiter helfen ich habe mein Auto am 07/2021 bei meiner Versicherung angemeldet (stand 0 km)und habe bei der jährliche Fahrleistung 9000 km angegeben , da ich zuerst dachte das dies reichen würde weil ich nicht so viel fahre. Aber aus nicht vorhersehbaren Dingen habe ich die 9000 km (stand 03.01.2022) schon jetzt drauf muss ich da jetzt was nachzahlen bzw wie viel dürfte eigentlich auf mein Tacho jetzt stehen weil es ja nur ein halbes Jahr war und ein Kalenderjahr ja eigentlich von 01.01-31.12 geht. Darf ich Dan jetzt nochmal 9000 km fahren also insgesamt dan am Ende des Jahres nicht mehr als 18.000 km auf dem Tacho stehen haben oder muss ich jetzt die jährlicher Fahrleistung hochstufen lassen obwohl ich jetzt dieses Jahr wieder weniger fahren werde? Werden die 9000 komplett auf des halbe Jahr angerechnet oder dürfte ich nur die Hälfte also 4500 km fahren? (01.07-31.12.21)Dan dürfte ich ja eigentlich Endes des Jahres (31.12.22)nur 13.500 km aufm Tacho stehen haben und keine 18.000km?

Danke für jede Antwort

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33 Antworten

Ich kenne es so, dass es bestimmte Situationen gibt, wo der KM Stand geprüft wird (Unfall, zufällige Kontrollschreiben,...) und wenn dann die km nicht stimmen, bekommt man eine Rechnung mit der Nachforderung. Die letzten 5 Jahre hat mich meine Versicherung nicht nach meinen km gefragt. Bei meinem alten Fahrzeug habe ich über die Laufzeit von 6 Jahren rund 15k km zu viel gefahren (rund 2-3k pro Jahr mehr). Auto abgemeldet und nichts mehr von gehört. Gemerkt habe ich es aber erst, als ich es am schluss mal nachgerechnet habe. Die 2k pro Jahr sind mir tatsächlich nicht aufgefallen.

Ich fahr einen Monat 4000 km den anderen knapp über 1000.

Wenn die km gleichmäßig zu verteilen wären,müsste ich monatlich/wöchentlich eine Meldung schicken.

Mein Vertragsabschluss war 11/16 mit 30tkm pro Jahr. Und hochgerechnet bis heute, komm ich damit gut hin und hab noch einen Puffer, falls ich mal ein paar km mehr mache.

am 4. Januar 2022 um 10:08

Die km gelten in jedem Fall fuer das Versicherungs- und nicht das Kalenderjahr. D.h. wenn man im Juli 2021 das Auto zugelassen hat und jetzt schon bei der Grenze ist, sollte man den Vertrag schleunigst hochsetzen.

Bei mir ist es ähnlich wie bei windelexpress. Bis zur Mitte des Jahres allein schon zwei große Touren mit jeweils knapp 5.000 Kilometern, dann fast gar nichts mehr. Unterm Strich bleibe ich in der vereinbarten Jahresleistung. Ich werde daher nicht unnötigerweise mehrmals jährlich diese Angabe bei der Versicherung korrigieren. Meine Versicherung hat noch nie den aktuellen Stand abgefragt.

Zitat:

@Amen schrieb am 4. Januar 2022 um 11:08:59 Uhr:

Die km gelten in jedem Fall fuer das Versicherungs- und nicht das Kalenderjahr. D.h. wenn man im Juli 2021 das Auto zugelassen hat und jetzt schon bei der Grenze ist, sollte man den Vertrag schleunigst hochsetzen.

Bei mir ist das Versicherungsjahr das Kalenderjahr. Da braucht nichts hochgesetzt werden.

Angemeldet 05/16, Vertrag auf neuen Tarif geändert in 11/16 mit Angabe des km Standes 119tkm.

Seit dem hat die Vers nie nach dem km stand gefragt.

Diesen hat sie lediglich im Zuge eines TK Schadens in 04/2020 (221 tkm) mitgeteilt bekommen. Alles im grünen Bereich, einschließlich Puffer,fals eine längere Tour dazu kommen sollte

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 3. Januar 2022 um 23:46:04 Uhr:

Zitat:

@Schweinesohn schrieb am 3. Januar 2022 um 22:38:38 Uhr:

 

Was stimmt denn Deiner Meinung nach dann?

In meinen AKB steht:

Wir unterstellen

eine gleichmäßige Nutzung des Fahrzeugs während des Berechnungs?zeitraums.

Da steht es ganz genau.

Als Beispiel, du hast 12tsd. Kilometer angegeben, dann wird vorausgesetzt dass du jeden Monat ca. 1tsd. Kilometer fährst.

Danke.

War schon spät ;-)

Sorry dafür.

Aber das würde ja heissen. Januar 2 tkm und Februar 0 km wäre schon nicht vertragsgemäß.

Wie gibt man dann seine Fahrleistung an?

Kannst ja jeden Abend eine Mail zur Versicherung mit KM stand schicken.

Wenn man wirklich von gleichmäßiger Verteilung ausgeht (was die Vertragsbedingungen tatsächlich oft beinhalten) dürfte einiges eine Grauzone sein, z.B. jährliche Fahrleistung von 15000 km - vereinfacht werden jeden Monat 1000 km für Arbeit/Einkaufen/Hobbies/Alltag gefahren. Im März und im Juli gibt es noch einen Urlaub wo jeweils 1500 km gefahren werden. Das wären in Summe genau 15000 km - aber eben nicht gleichmäßig verteilt.

KFZ AKB .. ich habe im weiteren Familienkreis gute Juristen und die fragte ich mal ob sie sich schon mal die gefühlt 100 Seiten Textgröße 2 durchgelesen haben ... da kam nur ein trockenes "Habe ich Langeweile" und "Eine Bedinungsanleitung der Waschmaschine ist spannender"

Ich weiß hier sind User aktiv die sich das wohl alles in allen möglichen Fassungen als Abendlektüre durchlesen ... normale Menschen machen das aufjeden Fall nicht und das wissen die Versicherungen und sonstige Konzerne auch, die unendliche Texte AGB im feinsten Juristendeutsch verfassen (lassen) ...

Ich hab mir die auch noch nie durchgelsen, höchstens mal bei Problemen konkrete Absätze ... aber wie man hier am Beispiel im Threat sieht ist selbst das mit den JahresKM schwammig formuliert und bietet genug Spielraum das so oder so auszulegen:rolleyes: ....

Ich würde sonstwas verwetten, wenn man diesen Absatz Juristen vorlegt, wären die häufisten Antworten ... "Es kommt drauf an...".:cool:

Ich denke mal man kann ein erfülltes und glückliches Leben haben, ohne sich das alles durchzulesen...:D

Eigentlich könnte hier jetzt zugemacht werden, aber lassen wir uns mal überraschen, was hier auf wieviel Seiten noch für Fachinformationen kommen :D.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 4. Januar 2022 um 13:09:54 Uhr:

Kannst ja jeden Abend eine Mail zur Versicherung mit KM stand schicken.

Kannst Du auch eine vernünftige Antwort geben?

Das Versicherungsjahr hat 12 Monate, 52 Wochen, 365 Tage?

Wo um alles in der Welt ziehst Du die Grenze bei der Gleichmäßigen Verteilung der km?

Du kannst das auch noch auf Stunden/Minuten runter brechen.

Da das so in den AKB nicht definiert ist, hast Du also ein Versicherungsjahr zur Verfügung,Deine angeben KM zu fahren.

Wenn ich nach 9 Monaten die km voll hab,lass ich den Wagen halt stehen und nimm einen anderen, wenn ich die Jahresfahrleistung nicht erhöhen möchte.

In den Bedingungen heißt es ja üblicherweise: "Wir unterstellen eine gleichmäßige Nutzung des Fahrzeugs während des Berechnungszeitraums." Nur was heißt denn das?

Zunächst ist es ja eine Unterstelllung, die im Fall des Falles durch die VS nachgewiesen werden muss. Die regelmäßige Nutzung enthält jedoch keine feststehende Messgröße, auch innerhalb einer Regelmäßigkeit gibt es Unregelmäßigkeiten. Demzufolge fehlt beispielsweise auch die daraus folgende Unterscheidung zwischen reinen Winter- und reinen Sommerfahrzeugen. Erschwerend: Ein z. B. nur im Sommer genutztes Cabrio erfährt auch eine regelmäßige Nutzung, die sich halt nur über eine Zeit von wenigen Monaten erstreckt. Somit wird die regelmäßige Nutzung immer durch den VN festgelegt.

Gleiches gilt auch für Urlaubsfahrten, die üblicherweise einmal jährlich anfallen, jedoch allein schon wegen der wechselnden Ferientermine zu unterschiedlichen Zeiten und der im Verhältnis zu den anderen Monaten überproportional angefallenen Kilometer bei weiten Reisen. Über die Jahre gesehen ist auch dies eine Regelmäßigkeit.

Was kann die Versicherung also mit diesem Passus anfangen? Sie kann stichprobenartig die Einhaltung der vertraglich festgehaltenen Kilometer prüfen, sanktionieren jedoch nie ohne Abfrage des Kilomerstandes am Ende des Versicherungsjahres. Sie kann mit den Angaben ihre Statistiken führen, Risiken prüfen, gekündigte Verträge recht genau abrechnen und einiges mehr.

Somit ist es mir selbst absolut egal, welchen Kilometerstand mein Auto unterjährig aufweist. Am Jahresende sollte es dann aber schon stimmen. Und bei langjährig Versicherten ist der Nachweis ja recht einfach zu führen.

Das wird sich vermutlich in den nächsten Jahren von alleine erledigen.

Dann könnte die Versicherung von den meisten Autos die täglich gefahrenen Kilometer und noch viele weitere Infos erhalten.

Da alle neueren Autos über das Notrufsystem verfügen, die Daten wie Standort, gefahrene Kilometer, Beschleunigung, Bremsvorgänge usw. werden an den Fahrzeughersteller übermittelt.

Ob diese Daten aktuell schon weiterverkauft werden dürfen ist mir nicht bekannt aber die Versicherungen sind dahinter wie der Teufel hinter der guten Seele.

Weitere Infos

Dann könnten die versicherungen endlich mal im Gegenzug glasklar bei jedem Vertrag die Kostenaufteilung offenlegen, wenn sie schon den gläsernen Kunden wünschen. Nur mal so ein Gedankengang ... Aber wenn es um eigene Zahlen geht werden sie plötzlich ganz undurchsichtig ... wie ihre AKB:rolleyes:

Beitrag Jahr / X was sind tatsächliche Kosten für die Deckung der Versicherungsleistungen/Rücklagen, Verwaltungskosten, Gewinnmarge, Marketing, Provisionen an z.B. Makler, Preisvergleichseiten u.s.w.

Hatte letztens mal ein Jahresbericht eines vanguard ETF und war erstaunt wie detailiert die jährlichen Kosten aufgeschlüsselt wurden, so müsste es bei allen Verbraucherverträgen sein ...

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