Wie verhalten bei Zeugenvernehmung bei nicht erkennbaren -nicht identifizierbaren- Biltzer-Foto
Hallo,
hier in diesem Thread
https://www.motor-talk.de/forum/fahrer-kann-trotz-blitzerfoto-nicht-identifiziert-werden-drohung-fahrtenbuch-t8080950.html?page=1
hatte ich ja schon eine ähnliche Frage gestellt.
Nun ist ein weiteres Schreiben der Behörde angekommen, welches ich einstelle!
Was ankreuzen?
1.) Ich verweigere die Aussage gem. §55 StPO
2.) Ich habe das Fahrzeug geführt und gebe den Verstoß zu
3.) Zur Sache mache ich folgende Angaben:
24 Antworten
Zitat:
@PHIRAOS schrieb am 30. Januar 2025 um 14:32:12 Uhr:
Den Krieg gegen die Behörde sein lassen, die 50€ Verwarngeld bezahlen (ggf vom Fahrzeugentleiher zurück fordern und Ruhe haben.
........................
Der Zug dürfte abgefahren sein, da das OWI-Verfahren eingestellt wurde.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 30. Januar 2025 um 14:51:04 Uhr:
Zitat:
@PHIRAOS schrieb am 30. Januar 2025 um 14:32:12 Uhr:
Den Krieg gegen die Behörde sein lassen, die 50€ Verwarngeld bezahlen (ggf vom Fahrzeugentleiher zurück fordern und Ruhe haben.
........................Der Zug dürfte abgefahren sein, da das OWI-Verfahren eingestellt wurde.
Nö, dafür wäre ja Option 2 vorhanden. 😉
Gruß Metalhead
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 30. Januar 2025 um 14:33:23 Uhr:
Pfiffig wie Yvonne offensichtlich ist, hat sie das Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den TE eingestellt. Eventuell ist damit beabsichtigt, dass der TE nicht mehr Beschuldigter ist, sondern Zeuge und ein Zeuge muss, wenn nicht §55 StPO zutrifft, eine Aussage machen und ist der Wahrheit verpflichtet.Bin gespannt, wie es weitergeht.
Gruß
Uwe
Ich habe noch nie behauptet, oder geschrieben, dass Beamten und Beamtinnen in der Behörde dumm sind, oder nicht pfiffig
Ganz das Gegenteil ist der Fall, die sind nämlich sehr schlau, haben ja den beruf 3 Jahre gelernt, und auch heute noch gilt:
Was der eine Beamte nicht weiß, weiß der andere:
Soll heissen: DIE TAUSCHEN SICH AUCH UNTEREINANDER AUS
@metalhead79 Ja, aber jetzt noch schnell die Kohle überweisen ist nicht, dafür müsste er jetzt dort sein Kreuzchen setzten.
Ich bin mal gespannt, ob es hier irgendwann - vielleicht auf Seite 127 - ein Auflösung des Rätsels gibt.
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Antwort 1 ist ja sicherlich auszuschließen. Es sei denn, der TE lebt in einer libanesischen Großfamilie. Ansonsten engt er ja den Täterkreis enorm ein und gibt plötzlich zu, dass er sich erinnern kann und damit im Zeugenfragebogen gelogen hat. Yvonne wird den TE sicher bald für eine polizeiliche Vernehmung bestellen lassen und dann hat er es mit seiner Beharrlichkeit fast geschafft: Das Fahrtenbuch inkl. Verwaltungsgebühr.
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 30. Januar 2025 um 14:33:23 Uhr:
Zitat:
[i
Solange der TE verdächtigt wird, selbst zu gefahren zu sein, muss er als Beschuldigter nicht die Wahrheit sagen.
Gruß
Uwe
nAJA; ABER AUCH las Beschuldigter darf man nicht lügen.
Man darf vielleicht die Wahrheit und die Aussage der Wahrheit verweigern, aber selbst dann hat man ja nicht gelogen!
Zitat:
@Nikolaus-2024 schrieb am 30. Januar 2025 um 13:21:31 Uhr:
...
Was ankreuzen?1.) Ich verweigere die Aussage gem. §55 StPO
2.) Ich habe das Fahrzeug geführt und gebe den Verstoß zu
3.) Zur Sache mache ich folgende Angaben:
Wenn ich mich recht erinnere weißt Du nicht wer gefahren ist.
Dann bleibt doch nur das Kreuz bei 3. mit der Aussage "Ich weiß nicht wer gefahren ist"!?
Aber wenn es Dir um die rechtlichen Auswirkungen geht solltest Du besser einen Fachanwalt kontaktieren.
Vielleicht solltest Du jetzt doch noch schnell die wohlgemeinten Ratschläge annehmen, Farbe bekennen und den Fuffi lieber überweisen. Entgegen der Meinung anderer im vorherigen Thread haben sie Dich jetzt nämlich echt beim Wickel, aus dieser Nummer kommst nicht mehr unbeschadet raus.
Du solltest Punkt 1 ankreuzen und abwarten.
Gegenüber Familienangehörigen ersten Grades brauchst du Nix sagen.
Zitat:
@Nikolaus-2024 schrieb am 30. Januar 2025 um 13:21:31 Uhr:
Hallo,hier in diesem Thread
https://www.motor-talk.de/forum/fahrer-kann-trotz-blitzerfoto-nicht-identifiziert-werden-drohung-fahrtenbuch-t8080950.html?page=1
hatte ich ja schon eine ähnliche Frage gestellt.Nun ist ein weiteres Schreiben der Behörde angekommen, welches ich einstelle!
Was ankreuzen?
1.) Ich verweigere die Aussage gem. §55 StPO
2.) Ich habe das Fahrzeug geführt und gebe den Verstoß zu
3.) Zur Sache mache ich folgende Angaben:
Hier gibt's keine Rechtsberatung. Ansonsten wurde in dem anderen Thread alles gesagt zu der Causa.