Wie verhalte ich mich richtig? Teil 2
Muß ich bei abgebildeter Situation wirklich erst auf Tempo 50 abbremsen und darf dann wieder auf Tempo 70 beschleunigen oder kann ich gleich mit Tempo 70 durchfahren?
Hinweis: Das Schild, wo der rote Pfeil hinzeigt, zeigt Tempo 70, ist aber am Ortseingangsschild nicht zu sehen. In dem Bereich zwischen Ortseingang- und Tempo-70-Schild befinden sich keinerlei Zufahrten, nicht mal ein Fußweg. Für die Gegenrichtung gilt ebenfalls Tempo 70.
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Zitat:
Original geschrieben von Byrus
Muß ich bei abgebildeter Situation wirklich erst auf Tempo 50 abbremsen und darf dann wieder auf Tempo 70 beschleunigen
Ja natürlich, was denn sonst? Tempo 50 gilt immer ab Ortsschild, selbst wenn du das Schild sehen würdest...was man als Ortskundiger in der Realität machen würde, steht auf einem anderen Blatt.
Zitat:
Original geschrieben von Byrus
kann ich gleich mit Tempo 70 durchfahren?
Nein, Erklärung gleich wie vorher...
PS: Aber dann nicht meckern, wenn man an der Stelle geblitzt wird...
34 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Flinx1960
Kurve.Sieht man doch, oder?😉
Yep, an der ersten Grundstücksausfahrt kann man schlecht nach links einsehen. Aber an dieser Grundstücksausfahrt darf man schon wieder Tempo 70 fahren.
Zitat:
Original geschrieben von Byrus
Dann erkläre mir mal einer, warum ich mitten in der Pampa für ca. 100 Meter Tempo 50 fahren soll, dort wo Wohnbebauung, Fußweg und zahlreiche Grundstückseinfahrten sind, Tempo 70 fahren darf.
Das mußt du die Behörde fragen die für die Beschilderung zuständig ist, ist in der Regel im Landradsamt zu finden. Da hier die Wenigsten die Örtlichkeit kennen kann man auch nicht wissen weshalb die Schilder dort so stehen wie sie stehen.
Zitat:
Kann es nicht sein, daß die Beschilderung was anderes aussagen soll, als sie streng nach dem Gesetz aussagt?
Frag bei der Behörde nach.
Ansonsten hat man sich als Verkehrsteilnehmer nach der Beschilderung zu richten,egal ob man einen Sinn erkennt oder nicht. Aber man kann gegen eine Beschilderung vorgehen, aber zu motzen ist leichter, nur ändert Letzteres nichts.
Das macht der TE nicht! Die Zeit und die Umstände, die ein Gang zur Behörde mit sich brächte . . . Wie oft habe ich hier zur Eigeninitiative aufgefordert, aber es kam hinterher nichts!! Nicht eine Erfolgsmeldung und auch kein Bericht darüber, das die Behörde das Ansinnen abgelehnt hätte. Ergo hat man es beim Schreiben im MT belassen.
Wenn ich es in der Hand habe, einen örtlichen Missstand aufzudecken und auf Beseitigung bestehe (mündiger Bürger), dann tue ich das doch.
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
Das macht der TE nicht! Die Zeit und die Umstände, die ein Gang zur Behörde mit sich brächte . . . Wie oft habe ich hier zur Eigeninitiative aufgefordert, aber es kam hinterher nichts!! Nicht eine Erfolgsmeldung und auch kein Bericht darüber, das die Behörde das Ansinnen abgelehnt hätte. Ergo hat man es beim Schreiben im MT belassen.
Wenn ich es in der Hand habe, einen örtlichen Missstand aufzudecken und auf Beseitigung bestehe (mündiger Bürger), dann tue ich das doch.
Naja, und wie reagiert die Behörde? Das Umsetzen eines Schildes kostet Geld, und Geld hat die Verwaltung bekanntlich nicht. Schlimmstenfalls kommt die Behörde zur Erkenntnis, das Tempo-70-Schild zu demontieren und man muß zuküftig zweifelsfrei überall Tempo 50 fahren. Solche Maßnahmen sind ja unter dem Deckmantel von Umweltschutz und Verkehrssicherheit gerade mal wieder modern.
Da halte ich die Füße lieber schön still.
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Warte auf Teil 3....🙄