Wie verhalte ich mich richtig? Teil 2
Muß ich bei abgebildeter Situation wirklich erst auf Tempo 50 abbremsen und darf dann wieder auf Tempo 70 beschleunigen oder kann ich gleich mit Tempo 70 durchfahren?
Hinweis: Das Schild, wo der rote Pfeil hinzeigt, zeigt Tempo 70, ist aber am Ortseingangsschild nicht zu sehen. In dem Bereich zwischen Ortseingang- und Tempo-70-Schild befinden sich keinerlei Zufahrten, nicht mal ein Fußweg. Für die Gegenrichtung gilt ebenfalls Tempo 70.
Wünsche angeregte Diskussionen!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Byrus
Muß ich bei abgebildeter Situation wirklich erst auf Tempo 50 abbremsen und darf dann wieder auf Tempo 70 beschleunigen
Ja natürlich, was denn sonst? Tempo 50 gilt immer ab Ortsschild, selbst wenn du das Schild sehen würdest...was man als Ortskundiger in der Realität machen würde, steht auf einem anderen Blatt.
Zitat:
Original geschrieben von Byrus
kann ich gleich mit Tempo 70 durchfahren?
Nein, Erklärung gleich wie vorher...
PS: Aber dann nicht meckern, wenn man an der Stelle geblitzt wird...
34 Antworten
Nein. Es reicht das Schild und innerorts.
OT:
Außerdem bräuchtest du nach deiner Logik wenn überhaupt auch noch ein Kraftfahrstraßenschild. 😁
Und davon, daß eine bauliche Trennung nicht unbedingt nötig ist/wäre will ich gar nicht anfangen - oder doch? 😎
Zitat:
Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.
Zitat:
Auf ihnen sowie außerhalb geschlossener Ortschaften auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen
1. für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen,
für Personenkraftwagen mit Anhänger, Lastkraftwagen mit Anhänger, Wohnmobile mit Anhänger und Zugmaschinen mit Anhänger sowie für Kraftomnibusse ohne Anhänger oder mit Gepäckanhänger 80 km/h,
Hach ist das kompliziert.
Dabei ist es so einfach.
Innerorts Schild = gilt für Fahrzeuge aller Art.
Sorry taifun, ich hätte es nicht geschrieben, wenn das nicht zu 10000% stimmt, da es eine Besonderheit in der StVO darstellt. Es ist egal wie die Straße baulich aussieht, das entsprechende VZ innerorts gilt für ALLE Kfz.
//Edit: wollte das auch eigt nur kurz erwähnen, weil das denke ich die meisten nicht wissen und keinen Streit anfangen 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Nein. Es reicht das Schild und innerorts.OT:
Außerdem bräuchtest du nach deiner Logik wenn überhaupt auch noch ein Kraftfahrstraßenschild. 😁Und davon, daß eine bauliche Trennung nicht unbedingt nötig ist/wäre will ich gar nicht anfangen - oder doch? 😎
Naja,
wenn Du meinst 🙄
Aber was hat das Kraftfahrtstrassenschild damit zu tun, mit dem anderen kannst Du mal anfangen, ich bringe Dir dann ein paar Fahrer die deswegen schon gelöhnt haben, inkl. 1 Monat Fahrverbot 😉
Bitte mal die Bußgeldbescheide einscannen, wo man die §§-Kette sehen kann.
Ähnliche Themen
Die sind selber schuld wenn sie gelöhnt haben.
Oder hat ein anderer BKF ihnen geraten zu zahlen?
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Die sind selber schuld wenn sie gelöhnt haben.Oder hat ein anderer BKF ihnen geraten zu zahlen?
Sehr witzig 😁
Innerhalb gelten für LKWs 50km/h und ausserhalb geschlossener Ortschaften für LKWs 60km/h, Ausnahme: Die Fahrspuren sind baulich getrennt und haben ein entsprechendes TL, egal ob Inner- oder Ausserorts, ABs sind davon ausgenommen.
z.B. Landstrassen 60km/h, zweispurig und baulich getrennt 80km/h, Innerorts mehrspurig, 60 oder 70, oder 80km/h Limit mit baulicher Trennung, sei es nun Grünstreifen, Leitplanken oder was auch immer gilt auch für LKWs.
Es ist tatsächlich so dass bei einem 70er Schild innerorts auch LKW über 7,5t diese 70 km/h dann auch fahren sollen. Ebenfalls richtig ist das 3 Kriterien für 80 km/h außerhalb nötig sind: mindestens 2 Spuren in eine Richtung, bauliche Trennung und letztlich die "Kraftfahrtstraße" mit Zeichen 331.1. Die Kraftfahrstraße ist deswegen "nötig" um 80 km/h fahrende LKW von Mofas, Mopeds und Fahrradfahrern zu trennen.
Grüße
Steini
Zitat:
Original geschrieben von TAlFUN
Sehr witzig 😁Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Die sind selber schuld wenn sie gelöhnt haben.Oder hat ein anderer BKF ihnen geraten zu zahlen?
Innerhalb gelten für LKWs 50km/h und ausserhalb geschlossener Ortschaften für LKWs 60km/h, Ausnahme: Die Fahrspuren sind baulich getrennt und haben ein entsprechendes TL, egal ob Inner- oder Ausserorts, ABs sind davon ausgenommen.
z.B. Landstrassen 60km/h, zweispurig und baulich getrennt 80km/h, Innerorts mehrspurig, 60 oder 70, oder 80km/h Limit mit baulicher Trennung, sei es nun Grünstreifen, Leitplanken oder was auch immer gilt auch für LKWs.
p.s.
Auf dem vom TE gezeigten Bild ist für LKWs bei 60 Ende der Fahnenstange 😉
Zitat:
Original geschrieben von Byrus
Muß ich bei abgebildeter Situation wirklich erst auf Tempo 50 abbremsen und darf dann wieder auf Tempo 70 beschleunigen oder kann ich gleich mit Tempo 70 durchfahren?
Selbst wenn das 70er Schild 10m nach dem Ortsschild stehen würde, müsstest du rechtlich gesehen in dem Zwischenraum die 50 fahren.
In dem von dir gezeigten Fall sind es ein paar Meter mehr, also heißt es, erst von 100 auf 50 runterbremsen (Ortsschild) und nach xxx Metern wieder auf 70 beschleunigen (TL Schild)...
Zitat:
Original geschrieben von Neckarwelle
Ortsschild = 50, oder hab ich da was verpaßt?
Ist doch völlig unstrittig 😕
Bei einigen Fragen bezüglich der Verkehrsregeln stellt sich die Frage woher der Frager seinen Führerschein hat. Denn das er regulär eine Fahrschule besucht hat ist fraglich.
Zitat:
Original geschrieben von TAlFUN
aber immer noch falsch, ausser die Fahrspuren sind baulich getrennt, eine durchgezogene Linie zählt nicht!Leider wissen selbst die meisten BKFs dies nicht 🙄 🙁
Ist und bleibt falsch - innerorts brauchts keine bauliche Abgrenzung, da reicht das reine Tempo-Schild.
Schade, dass du das als BKF eben NICHT selber richtig weist.
Sorry Ta|fun, aber ich muss den anderen Jungs da zustimmen, innerorts darfst du mit dem LKW die ausgeschilderte Geschwindigkeit fahren...dazu ist keine besondere bauliche Voraussetzung der Straße notwendig.
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Bei einigen Fragen bezüglich der Verkehrsregeln stellt sich die Frage woher der Frager seinen Führerschein hat. Denn das er regulär eine Fahrschule besucht hat ist fraglich.Zitat:
Original geschrieben von Neckarwelle
Ortsschild = 50, oder hab ich da was verpaßt?
Ist doch völlig unstrittig 😕
Dann erkläre mir mal einer, warum ich mitten in der Pampa für ca. 100 Meter Tempo 50 fahren soll, dort wo Wohnbebauung, Fußweg und zahlreiche Grundstückseinfahrten sind, Tempo 70 fahren darf. Zumal ich dazu auch wieder beschleunigen muß, welches unter Umständen entsprechenden Lärm erzeugt - in Höhe von Wohnbebauung.
Kann es nicht sein, daß die Beschilderung was anderes aussagen soll, als sie streng nach dem Gesetz aussagt?
Das ist ja nun eine andere Frage.
Ordnungsamt fragen. Woher sollen wir das nun wissen?
Kurve? Unfallschwerpunkt? Glaskugel?
Zitat:
Original geschrieben von Neckarwelle
Das ist ja nun eine andere Frage.Ordnungsamt fragen. Woher sollen wir das nun wissen?
Kurve? Unfallschwerpunkt? Glaskugel?
Kurve.
Sieht man doch, oder?😉