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Wie tolerant ist die Polizei bei Überladung?

Themenstarteram 7. Februar 2005 um 20:21

Hallo Caravan/Womo Freunde,

hab mal ne Frage zur Überladung des Wowa.Was ist wenn man den Wowa überladen hat, bis zu was für einem übergewicht drückt die Polizei ein Auge zu?Und wie hoch sind die Strafen bei zu hoher Überladung? Werden Caravans oft kontrolliert?Und wie sieht es im Ausland(Italien,Dänemark,Schweden ect.)mit dem Gewicht und Kontrollen aus?Schreibt mir eure Erfahrungen.Danke im voraus.

MfG.

Ford Raider

Beste Antwort im Thema

Die Führerscheinfrage ist nach den Papierwerten der Fahrzeuge zu beurteilen, nicht nach den tatsächlichen Verhältnissen.

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Zitat:

Original geschrieben von Matty

Hallo,

Hatte bei 1300 Kg Zulässsiges Gewicht 60 KG zu viel, musste mir dann eine kurze Belehrung anhören und durfte weiterfahren,

Wie hatten die denn gewogen?

Angekuppelt?

Nur Achslast, beide Räder gleichzeitig oder einzeln?

Stützlast separat?

Achslasten des Zugwagen?

Gruß, Tempomat

naaabend,

also die Gerüchteküche sagt das in D ab einer Überladung von 10% ausgeladen werden muß. Liegt aber wohl im ERmessen des jeweiligen Beamten.

Ich für meinen Teil nutze die elektronische Caravanwaage, über aber immernoch den korrekten Umgang :(

Alternativ fahre ich bei der RCG (landwirtschaftliche Genossenschaft) vorbei, die wiegen das Gespann für eine Spende in die Kaffeekasse.

Zitat:

Original geschrieben von Loeti

also die Gerüchteküche sagt das in D ab einer Überladung von 10% ausgeladen werden muß. Liegt aber wohl im ERmessen des jeweiligen Beamten.

Hi Loeti.

Die Betonung liegt auf `Gerüchteküche´ und `im Ermessen des Beamten´.

Hab jetzt, zu den 10%, auch aus der Gerüchteküche gehört, dass sich diese 10% auf die Zuladung beziehen?!?!

Bei einem GG von z.B. 1300kg, einschließlich der Zuladung 300kg, wären dies 30kg und da wären wir schon bei der gesetzlichen abziehbaren Messtoleranz von 3%.

Die 10% über alles erzählt dir jeder Händler (`Hören Sie, mal ehrlich, es gibt doch keinen WoWa in der Urlaubszeit, der nicht überladen ist; gibt's nicht´!).

Aber, der Beamte entscheidet und wenn dem einfiele: `Bitte abhängen und alles wiegen, sollte der Urlaub auch nicht vorbei sein.´

Ich werd mir alle möglichen Gewichtsmessungen auf einer TÜV-Waage dokumentieren lassen und vor der Fahrt in den Urlaub das Ganze noch mal aktuell auf irgendeiner Industriewaage quasi betätigen.

Gruß, Tempomat

Moin,

habe gerade mal mit der Rennleitung telefoniert, Autobahnpolizei.

Die von "Meik´s 190er" Gebührensätze wurden so bestätigt.

In der Praxis sieht es so aus, daß nur bei Verdacht der Überladung gewogen wird (gelegentlich mal auch speziell in der Reisezeit vorab mit mobilen Waagen) und der Fahrer mit WOWA auf eine geeichte Waage im Umkreis geführt wird.

Dort gibt es keine Toleranzen und/oder Ausreden. Nach der Abkassierung wird die ggfs. Weiterfahrt unterbunden und es muß vor Ort ausgeladen werden, wenn es möglich ist auch nur umgeladen.

Es wird abgehängt gewogen. Es zählt das tatächliche Gewicht des Hängers...

Jedes kg zuviel reduziert die Verkehrssicherheit, also gibt es da auch kein Augenzudrücken...

am 9. Februar 2005 um 7:56

Irgendwie kann ich es auch nicht glauben, dass sobald eine Busse fällig wird nicht aus- oder umgeladen werden muss, sonst könnten sie einem ja theoretisch zwei Meter weiter vorne nochmals herausnehmen und erneut büssen. Eine Standperdigt mit augzudrück ohne Busse trotz marginalem Überladen ist dagegen plausibel.

Zitat:

Original geschrieben von Totti-Amun

... In der Praxis sieht es so aus, daß nur bei Verdacht der Überladung gewogen wird ...

Es wird abgehängt gewogen. Es zählt das tatächliche Gewicht des Hängers...

Jedes kg zuviel reduziert die Verkehrssicherheit, also gibt es da auch kein Augenzudrücken...

.. kommt auch ein bisschen darauf an, wen man fragt.

Im Prinzip sind deine Aussagen auch konform mit den Vorschriften, bis auf das Abhängen.

Also, neben meinen Wiegedokumenten werde ich mir noch den Gesetzestext bzw. die Wiegevorschrift, wenn möglich nach EU-Recht besorgen - oder hat die jemand - denn wenn ein ehrgeiziger Beamter es nicht besser weiss in Deutschland wie in Österreich, hast du erst mal den Ärger.

Dein auskunftgebender Beamter war schon vielleicht so einer (musst Abhängen).

Ich hab mich seinerzeit (Dez. 04) auch bei der AB-Polizei erkundigt.

Der Beamte sagte mir Folgendes: Also nur, wenn sie Fahrzeuge oder Hänger sehen, die ganz offensichtlich stark überladen sind, würde man ggf. etwas unternehmen.

Er (32 Jahre) hat's noch nie veranlasst.

Wenn eine Überladung nicht verkehrsgefährdend offensichtlich ist, dann interessiert das auch die Polizei im Unfallfalle nicht, sagt er.

Genauso wenig, wie wenn ein Motorradfahrer verunfallt mit einem eingetragenen 99-PS-Motor.

Dann fragt die Polizei auch nicht nach, ob der nun tatsächlich 140 PS hatte.

Diese Mühe kann sich eine Versicherung machen, aber z.B. im Falle eines verunfallten WoWA ist die Beweisführung wegen Übergewicht sehr schwierig.

Ich hab auch bei einer Versicherung nachgefragt und dort beim Unfallsachbearbeiter und der sagt: Ihm sei kein Fall bekannt, wo es bei der Schadensabwicklung diesbezüglich Probleme gegeben hätte (zum Nachteil der Versicherten).

Aber, natürlich im eigenen und im allgemeinen Interesse ist die Einhaltung geboten, weil man damit viel Ärger, auch mit willkürlichen und/oder nicht informierten Gesetzeshütern vermeiden kann.

Gruß, Tempomat

Hallo zusammen,

also die Jungs haben mit einer mobilen Waage erst links dann rechts gewogen dann haben sie gefragt was ich für eine Stützlast habe und haben das addiert. Abhängen musste keiner, hätte dann wohl auch Stunden gedauert.

Gruß Matt

Hallo,

ich für meinen Teil habe mir letztes Jahr die elektronische Waage von Reich gegönnt. Die wies eine Überladung von 30kg aus.

Habe die Waage dann im Wowa verstaut und mitgenommen um im Falle einer Überprüfung den freundlichen Beamten beweisen zu können das ich meiner Sorgfaltspflicht als Fahrer des Gesapnns nachgekommen bin.

Nur ist bisher nie eines meiner Gespanne gewogen worden.....

Lag dann wohl daran das sie nicht überladen aussahen :D

am 10. Februar 2005 um 8:44

Hallo Loeti

hast du schon mal einen Vergleichstest gemacht von deiner elektronische Waage zu einer geeichten Brückenwaage?

Würde mich echt interessiern wie genau die kleinen Dinger sind und ob sich eine Anschaffung evt. auch lohnen würde.

Zitat:

Original geschrieben von Loeti

ich für meinen Teil habe mir letztes Jahr die elektronische Waage von Reich gegönnt. Die wies eine Überladung von 30kg aus.

Das wäre wirklich eine Überlegung wert.

damit kann man dann die Gewichtverteilung des gesamten Gespanns ermitteln.

Schön wäre es natürlich, wenn die ziemlich genau wäre!

Bei vielen kg beginnt der Meßbereich?

Hast du eine Angabe zur Genauigkeit?

Und was hast bezahlt ?

Hat die neben der Anzeige noch weitere Features?

Gruß, Tempomat

Zitat:

Original geschrieben von Totti-Amun

.... Es wird abgehängt gewogen. Es zählt das tatächliche Gewicht des Hängers...

Jedes kg zuviel reduziert die Verkehrssicherheit, also gibt es da auch kein Augenzudrücken...

Hi Totti-Amun

Gibt es hier Freiheiten in der Messmethodik?

Ich würde diese Messmethode für problematisch erachten, würde doch hier eine Stützlast von z. B. 50 kg, gleich zwei Mal als wirksam, bzw. als vorhanden bezeichnet, was ja nicht der Realität entspricht.

Wenn die Stützlast von z. B. 50 kg bereits dem tatsächlichen Gewicht des Caravans zugeordnet wurde, dann belasten diese jedoch real die Achslast des Zugfahrzeuges.

Wenn man so will, würde durch diese Messmethode das tatsächliche Gewicht des gesamten Gespannes um ca. 50 kg schwerer, als es tatsächlich physikalisch möglich ist.

Dies ergäbe wohl keinen Sinn.

Gruß, Tempomat

Moin Tempo,

ich gebe nur das weiter, was die Rennleitung mir sagte.

Meine Auslegung und Schlußfolgerung:

Es geht ja um die zul. max. Anhängelast. Und die beträgt z.B. für mein Fahrzeug nunmal 1.200kg. Stützlast hin oder her, auch wenn 50kg auf den Kugelkopf drücken, sind sie ja noch vorhanden zum Ziehen... ;)

Wir reden nicht von Stützlast, sondern von Anhängelast!! Und die kannst Du ja nicht einfach rausrechnen... :cool:

Das eff. Anhängergewicht reduziert sich ja nicht bei Zug...

Greetzle

Totti

am 10. Februar 2005 um 9:32

Hallo Tempo

vom Strassenverkehrsamt hier in der CH wurde mir gesagt, dass es theoretisch schon stimmt, dass der Hänger abgehängt gewogen werden müsste, sie würden aber immer angehängt messen, da das Gespann ja auf der Strasse sicher sein müsse und nicht auf dem Platz. Zusätzlich stimmen so alle Achsgewichte sowie das Gesamtgewich des Zugfahrzeugs. Das Gesammtgewicht des Hängers wird bei den 50-100 kg Deichsellast nicht dermassen verfälscht dass es zu einem markanten Sicherheitsrisiko wird.

Stossend für uns Camper ist es aber doch, dass es scheinbar verschiedene Praxen gibt, das Gewicht zu messen. Vorallem weil bei den bescheidenen Nutzlasten jeder mindestens haarscharf am Limit ist und die Reise oft über mehrere Länder geht, wo noch jedes Land und Polizist wieder seine eigene Auslegung hat.

Wer auf der ganz sicheren Seite sein will muss daher die Deichsellast wohl doch doppelt zählen, so wie es für die Bemessung aller Lasten auch korrekt ist.

Wir werden jetzt schon ein wenig physikalisch.

Die Aussagen vom Strassenverkehrsamt in der CH, die maurus zitiert, sagen mir einfachsten Worten die Wahrheit: Es darf durch unsere Messungen keine wunderbare Massenvermehrung geben, denn sowas gehört in den Bereich der Wunder, aber wahrscheinlich eher in den Breich der Fehlmesssungen.

Wenn z.B. Loeti mit seiner elektronischen Waage vor Fahrbeginn die Gesamtmasse seines Gespanns ermittelt, indem er alle acht Räder einzeln wiegt und addiert, dann hat er das exakte Ergebnis Gesamtmasse Gespann.

Addiert der Beamte jetzt noch die Stüzlast zum WoWa dazu, obwohl diese Stützkraft auf die Kupplung und damit auf das Fahrzeug übertragen wurde, dann ist das falsch, weil die Gesamtmasse hat sich um 50kg erhöht, die aber tatsächlich nicht vorhanden sind.

Warum?

Es wurden 50kg Masse auf die Anhängerkupplung `übertragen´!

Diese übertragenen 50kg muß nun das Zugfahrzeug schleppen, haben also gewichtsmäßig nicht mehr mit dem WoWa zu tun!

Sind weg vom WoWa, weil, übertragen auf das Zugfahrzeug.

Ist genau so, wie wenn du eine Kiste Bier aus dem WoWa rausnimmst und in das Zugfahrzeug stellst.

Das ist das tatsächliche Geicht des WoWa reduziert um eine Kiste Bier und das tasächliche Gewicht des Zugfahrzeuges erhöht sich um eine Kiste Bier.

Gruß, tempomat

Nicht ganz Lieber Tempomat

Das Strassenverkehrsamt misst das so, obwohl sie wissen, dass es nicht ganz korrekt ist. Es ist aber zum Vorteil des "Kunden", praxisbezogener und macht weniger Aufwand, was wahrscheinlich bei den Beamten der Ausschlaggebende Punkt ist :-)

Theoretisch gilt aber:

Achsgewichte werden angehängt ermittelt

Gesammtgewicht Zugfahrzeug angehängt

Gesammtgewicht Wohnwagen abgehängt

zuläsige Anhängelast abgehängt.

Die "doppelte" Berechnung der Deichsellast ergibt sich dadurch, dass nich alle Kräfte in die selbe Richtung gehen und somit auch physikalisch nicht addiert werden dürfen.

Das Gesamtgewicht des ganzen Gespannes ist im Gegensatz zu früher auch nicht mehr von Intresse.

Beim Gewicht des WoWa ist nicht das Ziehen der wichtigste Punkt sondern das Bremsen. Beim Bremsen spielt die Deichsellast keine grosse Rolle, da das das Gewicht von hinten in horizontaler Richtung drückt. Eigentlich müsste man da noch einen Wert erfinden der die Differenz von Gewicht und Auflaufbremse definiert, denn genau diese Kraft muss das Zugfahrzeug im stande sein zu Bremsen. Vieleicht kämen dann die WoW hersteller auf die Idee aktive Bremsen zu entwickeln wie sie bei LKW's üblich sind.

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