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Wie tolerant ist die Polizei bei Überladung?

Themenstarteram 7. Februar 2005 um 20:21

Hallo Caravan/Womo Freunde,

hab mal ne Frage zur Überladung des Wowa.Was ist wenn man den Wowa überladen hat, bis zu was für einem übergewicht drückt die Polizei ein Auge zu?Und wie hoch sind die Strafen bei zu hoher Überladung? Werden Caravans oft kontrolliert?Und wie sieht es im Ausland(Italien,Dänemark,Schweden ect.)mit dem Gewicht und Kontrollen aus?Schreibt mir eure Erfahrungen.Danke im voraus.

MfG.

Ford Raider

Beste Antwort im Thema

Die Führerscheinfrage ist nach den Papierwerten der Fahrzeuge zu beurteilen, nicht nach den tatsächlichen Verhältnissen.

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Zitat:

@Totti-Amun schrieb am 8. Februar 2005 um 17:20:54 Uhr:

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Überschreiten der Achslast, zul GGW:

ab 5% 10€

ab 10% 30€

ab 15% 35€

ab 20% 50€

Gemäß Bußgeldkatalog. Stützlast wird dem Fahrzeug als Last angerechnet. Achtung: Oft zul Achslast des Zugfahrzeugs hinten überschritten trotz Einhaltung des Gesamtgewichts!

Gruß Meik

Ok. Das sind die Strafen. Und die Folgen?

Ausladen vor Ort?? :eek:

Bin mom. leider immer gut 100kg drüber... :(

Weder Auto noch Wohnwagen dürfen die 100kg haben, den WOWA könnte ich zumindest von 1.200kg etwas (min. 100kg) auflasten...

Bin zum Glück in D immer nur gut 50km 2x im Jahr unterwegs, aber wie sieht es in F und NL aus???

Bei einer Kontrolle von Wwg. Gespannen auf der A 1 Buddikate,Schleswig-Holstein habe ich gesehen wie

ein Fahrer seinen Wwg. "erleichtern" mußte.

Hatte satte 40% zuviel!

Ich meine ab 10% zuviel bleibste stehen, bis das Gewicht wieder passt.

 

Zitat:

@Matty schrieb am 9. Februar 2005 um 15:37:10 Uhr:

Hallo zusammen,

also die Jungs haben mit einer mobilen Waage erst links dann rechts gewogen dann haben sie gefragt was ich für eine Stützlast habe und haben das addiert. Abhängen musste keiner, hätte dann wohl auch Stunden gedauert.

Gruß Matt

Normal weden Fahrzeuge auf sogenannten "Tellerminen",moblile Waagen links und rechts auf einmal,

gewogen,weil sonst bei einzeil Wiegung ein Mittelwert errechnet werden muß - Aufwendig.

Zitat:

@Alex4uu schrieb am 15. Juli 2014 um 23:56:27 Uhr:

hallo

ich plane den Kauf eines gebrauchten Wohnmobils.

Hab jetzt eins gefunden.

In der Beschreibung steht GG 8300kg, abgelastet auf 7,49to ohne Umrüstung.

Heisst für mich: wenn ich den mit 10-800kg überlade über die 7,49 to hat das Fahrzeug kein Problem damit.

Aber was sagt die Polizei dazu?

Ich hab den alten 3er FS. Bekomme ich eine Strafe weil ich ein zu schweres Fahrzeug fahre? Wahrscheinlich ja, wie hoch ist die ?

Bekommt ein Fahrer mit FS 2 auch Probleme ? Der dürfte ja theoretisch 40to bewegen.

Über 7,49 to = FS Klasse II (alt) also Fahrt beendet.

Also ich bin mir nicht sicher, ob ein Überladen bereits als Vergehen gegen die Fahrerlaubnis zählt, schließlich darf ich an einen 7,5 Tonner auch noch runde 4 to Anhänger mitführen, also letztlich rund 12 to bewegen mit dem alten 3er.

Aber interessante Frage

Zitat:

@Taxler222 schrieb am 7. Mai 2018 um 10:36:17 Uhr:

Also ich bin mir nicht sicher, ob ein Überladen bereits als Vergehen gegen die Fahrerlaubnis zählt, schließlich darf ich an einen 7,5 Tonner auch noch runde 4 to Anhänger mitführen, also letztlich rund 12 to bewegen mit dem alten 3er.

Aber interessante Frage

Es gilt das Zugfahrzeug für die FS Klasse,was hinten dran hängt ist ein andres Blatt.

Anm.: Ein Kollege mit FS 3 (alt) wurde mit einem abgelastete,7,49 to, Mercedes 1113,angehalten und gewogen, 8,6 to,und durfe Feierabend machen.

Ein anderer Kollege hat dann das überschüssige Gewicht ünernommen.

Ja das denke ich mir schon, dass da Feierabend war noch dazu gewerblich.

Die Frage ist bekommt er jetzt eine Strafe wegen der Überladung, oder weil er praktisch ein Fahrzeug ohne die nötige Fahrerlaubnis gefahren hat.

Das Fahrzeug darf er ja fahren, er darf es nur nicht überladen und über 1 to mehr als erlaubt ist natürlich kein Pappenstil

Die Führerscheinfrage ist nach den Papierwerten der Fahrzeuge zu beurteilen, nicht nach den tatsächlichen Verhältnissen.

Zitat:

@Taxler222 schrieb am 7. Mai 2018 um 11:45:35 Uhr:

Ja das denke ich mir schon, dass da Feierabend war noch dazu gewerblich.

Die Frage ist bekommt er jetzt eine Strafe wegen der Überladung, oder weil er praktisch ein Fahrzeug ohne die nötige Fahrerlaubnis gefahren hat.

Das Fahrzeug darf er ja fahren, er darf es nur nicht überladen und über 1 to mehr als erlaubt ist natürlich kein Pappenstil

Nachdem Umgeladen wurde durfe der Kollege weiterfahren,bekam aber eine heftige Ermanung und einen

Bußgeldbescheid,hat der Chef bezahlt.

Aus aktuellem Anlass habe ich mich mal gegoogelt...

https://youtu.be/7OsUYunMJEg

Nach meiner Fahrt mit Anhänger hatte ich plötzlich Zweifel... Habe dann nachgerechnet. Eine Kontrolle wäre übel ausgegangen bei mir....

Aber auf die äh 20% aus dem äh Filmchen würde äh ich nicht mein äh Jahres Geld setzen...

Zitat:

@xis schrieb am 14. November 2021 um 23:47:46 Uhr:

 

Aber auf die äh 20% aus dem äh Filmchen würde äh ich nicht mein äh Jahres Geld setzen...

was äh willst äh uns äh sagen äh? :confused:

am 15. November 2021 um 0:37

Äh dass ich äh 20 kg mit 20% verwechselt habe. Aber äh bei 14% Überladung darf er äh offensichtlich weiterfahren. Äh...

https://youtu.be/7OsUYunMJEg?t=537

Der Rest der äh Aussage bleibt aber meinerseits äh bestehen: auf die äh 14% würde ich auch äh nicht wetten.

Zitat:

@xis schrieb am 15. November 2021 um 01:37:05 Uhr:

Der Rest der äh Aussage bleibt aber meinerseits äh bestehen: auf die äh 14% würde ich auch äh nicht wetten.

dann äh war das äh nach 16 jahren äh nicht hilfreich äh.

am 15. November 2021 um 0:45

Das Video äh wurde 2020 hochgeladen... Äh mal anderes Video....

https://youtu.be/OkA0VRQl1Zw?t=347

20% ohne äh entladen.... Wohl 20% plus 20 Kilo äh Toleranz....? Über Geld äh reden wir äh nicht....

Noch ein Video, selber Sender (sieht wie TV aus - aber da ich kein TV schaue, weiß ich nicht Welcher):

https://youtu.be/hHpyv04YhIA?t=182

Auch 20% Toleranz (bezüglich Weiterfahrt). Ungeprüfte Quelle - keine Rechtsberetung - nur ein Hinweis, den ich gefunden habe. Verwendung dieses Hinweises "auf eigene Gefahr".

Es gibt dazu Tabellen. In Deutschland darf man bis 5% „kostenlos“ weiter fahren, bis 10%darf man zwar weiter fahren bekommt aber bereits ein Bußgeld und was drüber ist muss man ausladen. In Österreich dagegen gibt es keine 5%, da kostet es direkt. Ich selbst wiege vor jeder Fahrt und halte mich an das Gewicht. Die Gewichtsbegrenzung hat ja in der Regel einen guten Grund. 5% halte ich persönlich aber auch für unkritisch.

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