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Wie tief darf ein KFZ sein?

Themenstarteram 19. August 2002 um 17:02

Hallo Schrauber!

Ich hab mir für meinen 3er Golf ein Gewindefahrwerk zugelegt, meine Frage an Euch: Wie tief darf laut Tüv ein Fahrzeug wirklich sein? Es geistern die Unterschiedlichsten Meinungen darüber durch die Tunerwelt!

 

DANKE FÜR EURE BEITRÄGE!!!

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28 Antworten

was sagt denn dein gutachten???

am 19. August 2002 um 17:56

Is Tüvabhängig was du eingetragen bekommst ...und wie Leinad sagte was in deinem Gutachten steht ....gab hier schonmal ne recht ausführlich Diskussion zu diesem Thema nur ich find den beitrag nich...ham die hier bestimmt vor mir versteckt :(

greetz Surfer

Also,

ich war am freitag mit meinem Corrado beim TÜV (Münchner TÜV in der Spindlerstr.)

ich habe ein Gewindefahrwerk drin und 15 zoll-räder (winter) drauf...

 

dort hab ich keinen TÜV bekommen weil das Fahrzeug zu tief ist, das fand ich allerdings echt grausam, denn das auto war vorher tiefer gewesen, habe nach der verwahrstelle den karren in der Werkstatt TÜV-gerecht herichten lassen und mit TÜV zurückbekommen !!!!

ERGO: wie Werkstätten ständig unfähigkeit beweisen, so geht es auch beim TÜV zu...

 

am tiefsten Achspunkt brauchst du 100mm bodenfreiheit,

ich habe 80mm, kann nur hoffen dass mit den 16zollern dieses maß wieder stimmt,

und zweitens müssen die scheinwerfer(unterkante) mindestens 50cm über boden sein, ich habe 45cm

ergo muß ich das auto höherlegen, was auch ratsam ist,

ich bin nun 1 1/2 Jahre "tief" gefahren und die nähte der schweller sehen an manchen stellen echt scheisse aus, in Leipzig brauchst dich mit so nem tiefen vehicel nicht blicken lassen, zumindest ein corrado ist von der bauart her (ich denke an die Ölablass-Schraube) doch nicht für tieferlegung geeignet, wenn ich beim Freund unter seinen E36 325er schau, sieht es alles durchdachter aus von der anordnung her

 

wenn Du beim richtigen TÜV, dort wo du über die Grube fahren mußt keinen TÜV bekommst, dann geb dein Fahrzueg in einer Werkstatt ab, dort gibts keine Grube(meistens), die nehmen das Auto auf die Hebebühne und schauen drunter, und kommen dir nicht als erstes mit nem Zollstab entgegen,

 

achja, apropo München, meine Auspuffanlage ist heute Serie(Walker *gg*) und das einzige was noch sound erzeugt ist der offene Luftfilter, der war allerdings den TÜV-Leuten in München auch noch zu laut.... sie sagten auch das die motorhaube auch mit schallabsobierenden matten verkleidet sein sollte,

der Luftfilter wird nun gegen original-luftfilterkasten getauscht, was der Leistung auch zuträglicher ist wegen der warmluft, wüßte nicht wo ich ein RAM-Air verbauen sollte...

 

hoffe du kannst die erfahrungen nutzen

cu

In der StVZO gibt es keine expliziten Vorschriften über die Bodenfreiheit von Fahrzeugen.

Die sachverständigen und beratenden Gremien beim Bundesverkehrsminister für Verkehr sehen die Angaben im VdTÜV- Merkblatt 751, Anhang II, Nr. 5.1.7., als allgemeinverbindlich an. Dort wird ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm festgelegt, das tiefergelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, mittig berührungslos überfahren können müssen. Unter diesen Voraussetzungen wird davon ausgegangen, daß keine Beschädigungen - im üblichen Verkehr - eintreten dürfen.

PS: das ist nicht auf meinem Mist gewachsen das is orginal von der Dekra kopiert !

Hi,

ich kenne es auch so wie Publich es sagt. Zum Glück gibt es noch Prüfer, die sich nicht an dieses Merkblatt halten.

Das einzige was man erfüllen muß sind die 500mm von Reflektorunterkante zum Boden. So weit ich weiß, ist dies baujahrabhängig.

MfG Jochen

kulante DEKRA

 

...Also zum TÜV nach München würde ich meinen Golf nie bringen!!! - Hab da schon so einiges von meinen Freunden ausm Club gehört und das hat mir gereicht! Da kann ich mir sicher sein, dass ich so manches an meinem Golf nicht hätte eingetragen bekommen!

Ich fahre zum TÜV bzw, zur DEKRA ins Vogtland(Sachsen), da hab ich alles eingetragen bekommen (Solange NICHTS schleift!!! - Golf4 -> Antriebswelle-Stabi-Koppelstangen zum Beispiel!!)! Wenn es interessiert, was alles verbaut ist in meinem Fahrzeug, der kann mal auf unsere Website bei den Club-Autos unter Nic's-Golf4 schauen!

Im übrigen hab ich nie 110mm Bodenfreiheit! - Bis zum Unterfahrschutz sind es etwa 60 bis höchstens 70mm! Hab allerdings kein Gewindefahrwerk verbaut, was mich im Nachhinein jetzt ärgert!!!

Neuerdings werden wohl nicht mehr die Gewindegänge eingetragen, sondern Abstand von der Radmitte zum Radkasren, soweit ich gehört habe!? Bei einem Freund von mir wurde eingetragen: "Höhe angepasst" - ohne konkrete Maße!!!

Hoffe weitergeholfen zu haben!

MfG

Themenstarteram 20. August 2002 um 15:31

Tja, ich glaub da kommt noch was auf mich zu... Bisher gabs ja bei mir keine Tüv-Probleme, geh ja schon immer in die Werkstatt von nem Bekannten und krieg da regelmäßig meine Plaketten und Eintragungen. *g* Muss gerade noch auf mein Gutachten warten, die Checker hams wieder mal vergessen mitzuschicken... Mal gucken was sich dann so machen lässt!

Apropos Fahrwerk, bisher hab ich 60/40 mm tiefer mit Federn, (würd ich nie mehr machen und schon gar niemandem raten) aber mittlerweile hab ich "Keilform nach Hinten" weil sich die Federn so stark gesetzt ham... Darum jetzt der Griff zum Gewindefahrwerk. Außerdem is noch n Motorumbau auf GTI 16V diesen Winter geplant. Na, dann wünsch ich allen Schraubern viel kreativität im Winter und man sieht sich wieder mal am See!

___________________________________

Bodenfreiheit ist die Grösse, die es gilt so effektiv wie möglich zu verringern!

Also zu der eintragung von Gewinde weiss ich nur, dass zur Zeit (vielleicht auch nur in Berlin) weder Gewindegänge noch Abstand von Radmitte bis Kotflügel eingetragen wird.

eingetragen wird der Abstand von unterem ende Stossdämpfer bis Unterkante vom unteren Federteller.

Aber "Höhe angepasst " finde ich ja sehr Geil !!!

Laut oberster bayerischer TÜV-Stelle,

muss ein Fahrzeug die schon genannten 50cm vom Boden zur Scheinwerfermitte einhalten. Desweiteren ist ein Abstand vom Boden zu festen Karosserieteilen 80mm und zu elastischen Teilen (Spoilerlippe) 70mm einzuhalten.

Gruss

Hi!

Bei der Eintragung meines Gewindefahrwerkes ist der Abstand von Radmitte zu Kotflügelkante eingetragen. Das ist auch viel leichter nachzuprüfen als das Restgewinde. Oder soll die Polizei bei einer Kontrolle dein Auto hochbocken?

Im Gutachten von KW steht direkt drin, daß der Abstand wie oben angegeben, einzutragen ist.

So ne Eintragung wie Höhe angepaßt wäre mir zu wenig. Da kann es immer Ärger geben. Damit kann man nie beweisen, daß man wirklich so tief beim TÜV gewesen ist.

MfG Jochen

zum scheinwerfermaß :

also wie nu ?

50cm vom boden bis zur scheinwerfermitte ????

mir sagte der TÜV in münchen 50 cm vom boden bis scheinwerferunterkante .... da sieht mans mal, entweder hört unsereins nicht richtig zu , oder die TÜVer erzählen in 20 Städten 20 verschiedenen varianten.. so wie die Werkstätten 20 verschiedene reparaturen an meinem wagen machen würden, da wird man bald zum fußgänger, bei diesen fuschern hier, wo ist die deutsche wertarbeit ?

Wertarbeit pff aber net mehr in D. hier wird doch mittlerweile alles ausgetauscht hauptsache es bringt Geld.

wenn man mal nicht selber weiss was an seinem Auto kaputt ist kann man schon die nottausender ausm Schubfach rauskrammen

btw. stellenweisse is es ja beim TüV / Dekra wie auch immer schon so das dir 2 leute die im gleichen gebaeude arbeiten was unterschiedliches erzaehlen

Es macht echt keinen spass mehr was an seinem auto zu machen. entweder gibt es ärger mit der polente oder mit dem tüv. wir sind leider die deppen *g*

@PsychoGey

Bis zur Scheinwerfermitte stimmt auf keinen Fall.

 

Hier der original Text aus der STVZO

Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.

 

Somit ist es die Reflektorunterkante, die maßgebend ist.

 

MfG Jochen

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