Wie solls weitergehen mit uns Tunern???
Servus Leute
Wie bereits bekannt werden früher oder später Umweltzonen kommen-ob 2008 oder 200X sei mal dahingestellt,sie kommen aber bestimmt.Als Golf 1 Fahrer mit einem getunten Auto könnte es eng werden.Man kann sein Auto historisch zulassen oder 07er oder oder oder...Möglichkeiten gibts genug.In einigen Städten darf man in die Umweltzonen rein.Um sein Auto historisch zuzulassen muss es aber Original sein oder mit klassischen Tuningteilen(maximal 10 Jahre nach Fahrzeugerstzulassung)getunt sein.Kaum ein Tuningauto ist aber wirklich so getunt.Ich habe einen 1,8T drinnen und ich glaub nicht,dass es den damals schon gab.Wie soll das weitergehen?Gibt es einen "Schleichweg" um sich da irgendwie durchzumogeln und ihn trotzdem historisch zuzulassen?Ich will meinen Golf nicht sterben lassen.
Grüße,Marco
16 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von alex_golf3_gti_
... da wird es auch irgendwelche Tricks geben, wie man die Abgasregelungen irgendwie umgehen kann, allerdings bekommt man einen 1,8T als Oldtimer evt. eingetragen, wenn man die Originalität des Wagen in den Vordergrund stellt und das Motörchen mindestens 10 Jahre eingetragen ist - ich hab bei meinem Rallye mit VR6- Turbo schon mal beim TÜV angefragt und der hat sich zumindest für eine 07- Kennzeichnung bereit erklärt das unter gewissen Gesichtspunkten abzunehmen, allerdings muss der Wagen dafür Außen (bis evtl. auf Felgen und Fahrwerk) original bleiben (was er auch ist) - zusätzlich werde ich mir noch einen originalen Rallye G60 aufbauen (mit ein bisschen mehr Leistung) und notfalls kann man ja auch zurückrüsten!Schadstoffgutachten macht der TÜV auch und der hat einem Kollegen einen Golf 2 mit R32 mit Euro 4 abgenommen, allerdings hat der für das Gutachten allein 2500€ bezahlt, kann aberr dafür 1. ordentlich Geld sparen (Steuern - besser als Euro 1) und kann auch weiterhin in den Innenstädten fahren!
Grüße
1.
Die Voraussetzungen zur Erteilung eines Oldtimerkennzeichens (H-Zulassung) sind ganz klar geregelt!
Dazu gehört auch, das der Motor des betreffenden Fahrzeuges demjenigen entsprechen muss, der zum Zeitpunkt des Erscheinens serienmäßig in der Baureihe verbaut war. Gab es einen 1,8T Motor im Golf I? Wenn ja: Okay! Wenn nein: Vergiss das H!
Lies den verdammten Anforderungskatalog des TÜV Süd!!!
2. Hast Du Dich in irgendeiner Form einmal mit den Auflagen zur 07er Zulassung auseinander gesetzt? Ist Dir bekannt, das Dein Golf stillgelegt werden muss, um das rote 07er Kennzeichen zu erhalten? Ist Dir klar, dass die 07er Zulassung personenbezogen ist? Du also ein polizeiliches Führungszeugnis bei der Zulassungsstelle abgeben musst, Dein Flensburger Punktekonto sauber sein sollte und der TÜV die Entscheidung zur Erteilung eines 07er Kennzeichens nicht treffen kann? Weißt Du, dass jede Fahrt in das Fahrtenbuch eingetragen werden muss? Ist Dir klar, das Du mit der 07 nur Fahrten zu Treffen, Überprüfungsfahrten und Fahrten zur Werkstatt unternehmen darfst, Du diese Fahrten auch noch belegen können musst und somit Dein ach so geliebter Golf nicht für den Weg zur Arbeit oder zum Einkaufen genutzt werden darf, ja nicht einmal mal eben zum tanken darfst Du damit fahren! Ist Dir ferner klar, das Dein Golf dann nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden darf, da er ja stillgelegt ist? Okay, bei einigen Fahrzeugen ist das auch noch ein Beitrag zu "Unsere Stadt soll schöner werden"!
Und bevor hierzu wieder dämliche Kommentare abgegeben werden: Ja, es gibt entsprechende Gerichtsurteile zu diesen Punkten!
3. Ein zeitgenössisches Tuning steht einer H-Zulassung nicht unbedingt im Wege.
Das heißt allerdings nicht, dass die Änderungen / Tuningmassnahmen seit mindestens 10 Jahren eingetragen sein müssen, sondern spätestens in den ersten 10 Jahren nach Erstzulassung des Fahrzeuges durchführbar gewesen sein sollten.
Eine Tieferlegung mit kürzeren Federn und Koni-Stossdämpfern steht also nicht gegen eine H-Zulassung, ein Airride- oder Gewindefahrwerk allerdings schon. Wann der Umbau konkret durchgeführt wurde ist zweitrangig, wesentlich ist, das der Umbau innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung möglich gewesen wäre. Dies ist durch den Fahrzeughalter zu belegen!
Auch hier gilt wieder: Lies den verdammten Anforderungskatalog des TÜV Süd!!!
4. Quatsch bitte nicht von irgendwelchen Tricks, mit denen man die Abgasregelung irgendwie umgehen kann.
generell geht es darum die leute weg vom automobil zu bekommen, die leute sollen öffentliche verkehrsmittel benutzen...
wäre ja auch nicht das problem wenn die eine attraktive alternative wären... nein sie sind keine attraktive alternative, nur wenn man auto fahren einfach teuer macht, werden sie zur einzigen alternative...
auto fahren soll auch teuerer werden, da gibts verschiedene ideen... eine idee ist z.B. es mit dem auto unlukrativ zu machen zu stoßzeiten in die stadt zu fahren... durch gebühren... oder parkhäuser teuerer zu machen... durch limitierungen von abgasen usw. wird manchen leuten einfach in 5 - 10 jahren nix übrig bleiben als ihr momentanes auto aufzugeben und nen neuwagen zu kaufen, oder ein neueres auto was dann bald wieder "verboten" wird weils irgendwelche schwachsinns normen nicht erfüllt...
versprochen wird da auch, das die gelder die so einkommen für den öffentlichen verkehr genutzt werden (bla bla, das sieht man ja auch an den studigebühren wie toll das klappt mit den geldern)... meiner meinung nach wird einfach nur den leuten das autofahren hässlich gemacht, die müssen mehr geld bezahlen an den staat, ein paar, oder auch viele müssen auf öffentliche verkehrsmittel umsteigen und somit bekommen die komunen mehr geld (das busunternehmen hier in darmstadt ist zwar ne gmbh gehört aber den bund und ländern)