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Wie soll ich vorgehen beim Autoverkauf?

Themenstarteram 30. April 2021 um 7:19

Hallo, zunächst einmal möchte ich erwähnen, dass ich eine große Bildungslücke im Bereich Autos habe. Drum seid gnädig mit mir.

Zu meinen Problem:

Mein Mann ist vor Kurzem verstorben. Da ich ein eigenes Auto habe, möchte ich seins (Neuwagen, gekauft Ende September) verkaufen.

Die Vorgeschichte

Mein Mann hatte es mir damals so erklärt: Er zahlt monatlich einen Betrag an die Bank und am Ende muss er entweder die Restsumme zahlen oder er kann das Auto einfach zurückgeben. Hat sich nicht schlecht angehört...

Nun ist es aber so.

Er zahlt monatlich Raten an die Nissanbank, um das Auto abzubezahlen. Am Ende wäre eine Endrate fällig geworden. Eine Sterbeurkunde habe ich an die Bank schon verschickt, sodass ich in den nächsten Tagen Papiere zugeschickt bekommen werde. Keine Ahnung, was in den Papieren stehen wird.

Hier ein Auszug aus der E-Mail: 'Wir benötigen noch eine Kopie des Erbscheins oder ersatzweise die Haftungs -und

Freistellungserklärung, welche wir Ihnen per Post zusenden.'

--> d.h., dass ich auf den Erbschein warten muss und nicht sicher bin, welche Kosten auf mich zukommen. Ein Notar ist schon für den Erbschein beauftragt. Bin gespannt, wie lange ich darauf warten muss.

Ahnungslos wie ich bin, dachte ich, dass ich den Vertrag mit der Bank kündigen kann, dann das Auto beim Autohaus abgebe und das 'Problem' ohne Verluste loswerden kann.

So ist es aber nicht. Klar.

Ich denke, dass ich dann komplett das Auto (den Kredit-nennt man das so?) bei der Bank abzahlen muss. Ich habe Bedenken, dass ich sogar noch etwas draufzahle, weil sich das mit dem Erbschein noch hinzieht. Ein halbes Jahr hat mein Mann monatlich ca. 360€ abbezahlt. Wie gesagt weiß ich nicht, was auf mich zukommt.

Das zweite Problem ist, dass ich beim Autohaus angerufen habe. Wenn ich das Auto zurückgebe, würde an den Höchstbietenden verkauft, wurde mir telefonisch mitgeteilt. Was heißt das nun? Muss ich mit großen Verlusten rechnen? Mein Bruder meinte, dass ich mit 1/4 Verlust rechnen müsste. Wäre es besser das Auto privat zu verkaufen? Das kann ich jedoch auch erst dann, wenn ich das mit der Bank sowie dem Erbschein geklärt habe. Das Auto steht seit 10 Tagen im Hinterhof unseres Mietshauses. Darf ich es dort stehen lassen?

Ich bin völlig überfordert.

Liebe Grüße, N

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16 Antworten

Erst einmal herzliches Beileid. Das ist wirklich sehr nervig, wenn man sich mit solchen Themen noch auseinander setzen muss, obwohl man eigentlich mit wichtigeren Dingen zu tun hat. Ich kann deine Sorgen verstehen.

Was er als Kredit abgeschlossen hat ist ein ganz normaler Kredit mit Ballonrate. Das heißt er zahlt über X Jahre einen Betrag, dafür sind die 360 Euro monatlich schon extrem hoch und hat dann aber nach den X Jahren das Auto nicht abbezahlt sondern noch einen Rest offen, sagen wir Mal 8000 Euro.

Diese 8000 kann man dann mit einer Einmalzahlung tilgen oder eben erneut dafür wieder einen Kredit abschließen und weiter finanzieren.

Aus dem Kredit kommst du vermutlich nicht so einfach raus. Es gibt bei diversen Banken die Möglichkeit ohne zusätzliche Kosten den Betrag sofort zu tilgen, bspw. iNG Diba. Wie das bei Nissan ist weiß ich nicht.

Aus deinen Erzählungen heraus entnehme ich, dass es die Option gibt den Wagen dann versteigern zu lassen. Das macht sicherlich dann die Bank. Du bekommst eine Summe X und must damit dann den Kredit abzahlen der noch läuft.

Wenn du Glück hast reicht es und es bleibt etwas übrig, wenn du Pech hast zahlst du noch etwas nach, denn zusätzlich zu den Kreditkosten werden wohl noch Vorfälligkeitszinsen entstehen, es sei denn die entfallen, wegen des Todesfalles, das musst du auch in Erfahrung bringen und durch den Wertverlust kann der Kredit höher als der Wagen sein, gerade bei Neuwagen. Deshalb schließe ich meine Finanzierungen immer so ab, das der Kredit weit unter Wert des Wagens ist (Stichwort Anzahlung entsprechend hoch leisten).

Verkaufen kannst du es nicht, da es dir nicht gehört, sondern der Bank. Es gibt 2 Optionen:

1) Du verkaufst dein Auto und fährst seins weiter, wenn die Rahmenbedingungen passen?

2) Du schaust ob du den Kredit irgendwie sofort abbezahlt bekommst und verkaufst ihn dann selbst. Es hat den Vorteil, dass du nicht die Unsicherheit hast, durch eine Versteigerung sehr wenig Geld dafür zu bekommen.

In beiden Fällen kenne ich deine persönliche Situation zu wenig, aber die wenigsten Arbeit dürfte Option 1 sein.

Zitat:

@NewbieW schrieb am 30. April 2021 um 09:19:50 Uhr:

 

1. Mein Mann ist vor Kurzem verstorben. Da ich ein eigenes Auto habe, möchte ich seins (Neuwagen, gekauft Ende September) verkaufen.

2. Nun ist es aber so.

Er zahlt monatlich Raten an die Nissanbank, um das Auto abzubezahlen. Am Ende wäre eine Endrate fällig geworden. Eine Sterbeurkunde habe ich an die Bank schon verschickt, sodass ich in den nächsten Tagen Papiere zugeschickt bekommen werde. Keine Ahnung, was in den Papieren stehen wird.

Hier ein Auszug aus der E-Mail: 'Wir benötigen noch eine Kopie des Erbscheins oder ersatzweise die Haftungs -und Freistellungserklärung, welche wir Ihnen per Post zusenden.'

3. --> d.h., dass ich auf den Erbschein warten muss und nicht sicher bin, welche Kosten auf mich zukommen. Ein Notar ist schon für den Erbschein beauftragt. Bin gespannt, wie lange ich darauf warten muss.

4. Ahnungslos wie ich bin, dachte ich, dass ich den Vertrag mit der Bank kündigen kann, dann das Auto beim Autohaus abgebe und das 'Problem' ohne Verluste loswerden kann.

So ist es aber nicht. Klar.

5. Ich denke, dass ich dann komplett das Auto (den Kredit-nennt man das so?) bei der Bank abzahlen muss. Ich habe Bedenken, dass ich sogar noch etwas draufzahle, weil sich das mit dem Erbschein noch hinzieht. Ein halbes Jahr hat mein Mann monatlich ca. 360€ abbezahlt. Wie gesagt weiß ich nicht, was auf mich zukommt.

6. Das zweite Problem ist, dass ich beim Autohaus angerufen habe. Wenn ich das Auto zurückgebe, würde an den Höchstbietenden verkauft, wurde mir telefonisch mitgeteilt. Was heißt das nun?

7. Muss ich mit großen Verlusten rechnen?

8. Mein Bruder meinte, dass ich mit 1/4 Verlust rechnen müsste.

9. Wäre es besser das Auto privat zu verkaufen?

10. Das kann ich jedoch auch erst dann, wenn ich das mit der Bank sowie dem Erbschein geklärt habe.

11. Das Auto steht seit 10 Tagen im Hinterhof unseres Mietshauses. Darf ich es dort stehen lassen?

Liebe N,

1. zuerst mal mein aufrichtiges Beileid zu Deinem Verlust. Da prasseln einige Dinge auf die Hinterbliebenen ein, die geregelt werden müssen - ich wünsche Dir viel Kraft dafür.

2. erwarte Dir nicht zu viel, da kommt der Wust an Papieren (den Du noch öfter bei allen Möglichen Vertragspartnern haben wirst) der dann klärt, ob Du tatsächlich Erbin und damit neuer Vertragspartner bist.

3. die Kosten für den Erbschein kannst Du online berechnen lassen, der Notar wäre unnötig gewesen - Du hättest Den beim Nachlassgericht auch selbst beantragen können. So musst Du die Notargebühren auch noch bezahlen. Das kann durchaus etwas dauern, das Nachlassgericht wird nun feststellen, wer tatsächlich Erbe ist, ob ein wirksames Testament vorliegt, ob es außer Dir als Ehepartner noch weitere Erben gibt (Kinder zB).

4. das war ja logisch, es ist ein auf Dauer geschlossener Vertrag, der nicht einseitig einfach gekündigt werden kann, weil es für Dich "bequemer" ist.

5. Es kommt hier der Wertverlust auf Dich zu - der ist mit den paar Raten nicht bezahlt und wohl erheblich größer. Bist Du finanziell in der Lage, den Kredit auszulösen, dann würde ich Dir das raten. Dann hast Du die Kontrolle. Bis das mit dem Erbe geklärt ist, zahle bitte die vereinbarte Rate weiter - das kommt als zu zahlender Betrag eh auf Dich zu (außer Du verweigerst das Erbe), zusätzlich evtl mit Scherereien wegen dem Verzug. Und ja, es ist ein Kredit.

6. das heißt nun (so sehe ich das): die haben kein Interesse an dem Wagen zu einem fairen Preis, der wird irgendwo angeboten und billig verramscht (soll ja schnell gehen). Die Differenz zwischen noch offenem Kredit und Erlös wird erheblich sein, und ist denen egal - weil Du das zahlst als Erbe.

7. wenn Du den Wagen los werden willst - JA!

8. ich würde eher mehr rechnen, je nach dem um welches Modell es sich handelt. Manche Modelle werden neu schon mit 20% Rabatt verramscht - da landet dann ein halbes Jahr altes gebrauchtes Fahrzeug aus Notverkauf bestimmt bei mehr als 25% Abschlag. Damit würde ich zumindest mal rechnen.

9. das wäre es vielleicht - aber kannst/willst Du Dir zu dem ganzen Stress den Du jetzt eh schon hast auch das noch antun? Mit jedwedem Klientel verhandeln, was selbst nur auf das beste Angebot aus ist - und nicht auf das fairste? Zudem Du Dich scheinbar null auskennst und in der Stresssituation ein noch dankbareres Opfer für Abzocke sein könntest.

10. Ja. Und ggfs den Miterben, soweit es welche gibt

11. das musst Du mit dem Hauseigentümer abklären. Handelt es sich um einen Eurer Wohnung zugeordneten Parkplatz?

12. überlege nochmal, ob es Sinn macht sich von dem neuen Nissan jetzt in der Phase des größten Verlustes zu trennen. Eventuell ist es praktischer, wenn Du Dein Auto verkaufst, und den Nissan übernimmst. Du würdest von der Garantie auf dem neuen Auto profitieren, und müsstest Dich nicht jetzt mit diesem Konstrukt auseinander setzen, sondern erst wenn Du wieder mehr Kraft hast. Und der Wertverlust kommt eh auf Dich zu, dann kannst Du den Wagen da auch nutzen. Ich gehe davon aus, Dein Wagen ist was älter, länger im Besitz, und evtl einfacher/lukrativer verkäuflich. Jedenfalls haben wir uns nach dem Tod meines Schwiegervaters für diese Lösung entschieden, Schwiegermutter fährt nun dessen ehem Fahrzeug, was zum Todeszeitpunkt knapp 1 Jahr alt war

Es wäre zu prüfen ob eine Restschuldversicherung abgeschlossen wurde, falls vorhanden, tilgt diese Versicherung den Kredit.

Da hast du schon zwei Meinungen die dir nach überfliegen in etwa das gleiche raten. :-)

Ich habe es übrigens gerade noch einmal fiktiv nachgerechnet, du wirst deifnitiv drauf zahlen.

Der Wagen ist jetzt schon ca. 8 Monate alt, da kannst du mit einem Wertverlust von ca. 30% ansetzen (habe für meinen 7 Monate alten Mercedes, neuestes Modell 33% Rabatt bekommen bei 7.000km Laufleistung, also die 30% sind realistisch, auch wenn man das erst einmal nicht glauben mag). Wenn der Wagen 30.000 gekostet hat, heißt das hat er jetzt noch einen Wert auf dem Markt von ca. 21000. Lass es mal wenn es gut läuft ein Wert von 23.000 EUR sein. Bei 350 EUR Kreditrate habt ihr aber gerade mal um die 3000 EUR abbezahlt, d.h. euer Kredit ist noch bei 27.000, ohne die Zinsen miteinzurechnen!! Es klafft also jetzt schon eine Lücke von gut 4000 EUR (bei den fiktiv angenommenen Werten)

Zusätzlich kommt der Verlust durch die Versteigerung dazu, ich denke versteigert kannst du mit ca 20.000 rechnen aktuell, wenn er 30.000 EUR wert war bei Kauf.

Eigentlich kannst du den Wagen nur entweder weiter finanzieren, oder den Kredit auslösen....Die FInanazierung des Wagens scheint sehr optimisitisch gewählt worden zu sein.

Du kannst ja nochmal die Eckdaten schicken, wenn du magst. Laufzeit des Kredits, Schlussrate, EInkaufspreis des Wagens.

Das eigene Auto jetzt verkaufen führt aber effektiv vilelleicht zu einem größeren Verlust in der Zukunft. Zum,al die Themenstarterin vielleicht den Wagen garnicht weiter fahren will ...

Ohne konkrete Zahlen zu eigenem Fahrprofil, den vorhandenen beiden Fahrzeugen und ihrem Zustand+Ausstattung kann man hier eigentlich garnichts anraten.

Ich glaube @Maexchen2012 hat in seiner Modellrechnung noch sehr optimistisch gerechnet. Er hat einen MB im VK mit 33% gekauft. Bei dem Nissan wird es um einen EK gehen, der nochmal 4-stellig unter dem VK liegen muss.

@Knergy möchte ich tw Recht geben, natürlich wissen wir nicht ob die TE den Wagen fahren will. Ob das Fahrprofil im Moment so erheblich ist ... aber die beiden Fahrzeugmodelle wären interessant. Und ob der Verlust in der Zukunft höher ist - dem steht entgegen, dass der Verlust ja jetzt eh anfällt auch ohne Nutzung. Und auch der 2. Wagen wird ja weiter Wert verlieren, bzw bei einem jetzigen Verkauf Erlös erzielen mit dem die laufenden Raten tw bezahlt werden könnten. Es war ja auch nur ein Denkanstoß, der nicht für jeden passen muss.

Man kann eine Erbschaft binnen 6 Wochen nach Kenntnis vom Vorliegen des Erbfalles ausschlagen. Bei Überschuldung des Nachlasses kann man auch danach noch eine Begrenzung der Haftung erreichen, hat aber sehr viel Stress damit am Hals. Es sollte jedenfalls umgehend ein Inventar errichtet und beim Nachlassgericht vorgelegt werden. Auch gewinnt man so erstmal einen verlässlichen Überblick.

Ja ich denke auch, dass es sehr optimistisch gerechnet war von mir das stimmt, aber auch bei dieser Rechnung ist schon sehr klar zu sehen, dass es weh tun wird.....und ich denke auch, dass wenn die TEin noch einmal konkretere Angaben liefert man sicherlich noch eine bessere Schätzung abgeben kann, aber vielleicht haben die bisherigen Kommentare bereits zu einer Entscheidung geführt.

Ich gehe auch davon aus, dass sie den Nissan gar nicht fahren möchte oder ihn sich eventuell auch nicht leisten kann/möchte, bei 360 EUR Rate, da sie in ihrem Thread diese Option bisher gar nicht erwähnt hat. Die Gründe sind halt aktuell unbekannt.

Warten wir mal auf eine Rückmeldung.

Mein Beileid zu deinem Verlust.

 

Wie andere schon gesagt haben brauchen wir zahlen um das genauer einschätzen zu können.

Modell?

Anzahlung?

Rate kennen wir ja.

Laufzeit?

Schlussrate?

Evtl Service inklusive?

Das gibts ja bei Nissan oft bei solchen Krediten. Deswegen könnte die Rate auch so hoch sein.

Das sind erstmal die wichtigen Fragen die du beantworten musst.

Theoretisch kannst du das Auto dennoch zum Verkauf anbieten ABER du musst jemanden finden der es akzeptiert auf den Brief von der Bank zu warten oder du arbeitest mit dem Autohaus zusammen das die dem neuen Käufer nen Kredit anbieten - falls benötigt - und das dann Zug um Zug geht. Dazu müsste aber das Autohaus mitspielen.

Aber ich vermute ganze stark das du da leider nicht + - 0 raus kommst.

 

Zusätzlich und hinsichtlich des Autokredites wäre mein, Rat die Nachricht der Bank abzuwarten. Liegen die Zahlen vor (Laufzeit, Gesamt- und Restschuld u.s.w.) kannst du eine Entscheidung treffen wie du weiter vorgehen möchtest. Dann könnte man u.U. auch einen sinnvollen Rat geben, vorher nicht. Und natürlich hängt das auch von der gesamten finanziellen Situation ab.

Bis dahin ist alles, und vor allem irgendwelche "Rechnungen" hier, reine und überflüssige Spekulation.

Solange das Fahrzeug angemeldet und versichert ist darf es im öffentlichen Parkraum stehen und auf euern (angemieteten) Parkflächen sowieso.

Themenstarteram 1. Mai 2021 um 19:02

Danke für die Antworten und für die Beileidsbekundungen.

Zu euren Fragen:

Das Auto möchte ich nicht behalten, da es zu groß für mich ist und jedes Mal Trauer auslöst, wenn ich es sehe. Es handelt sich um einen Nissan Quashquai 1.3 DIG-T 140 PS 6MT in schwarz.

Ich habe noch mal genau nachgeschaut.

Der Vertrag läuft über 24 Monate.

Gesamtbetrag ca. 22.500

Anzahlung 0€

Rate liegt bei 340€

Schlussrate 14.700€

Der Sollzins beträgt 0%,

der effektive Jahreszins 0%.

Ich habe schon Bescheid gesagt, dass ich den Vertrag nicht übernehmen möchte. Das heißt, dass ich das Auto komplett abzahlen muss, um es dann verkaufen zu können.

Der Notar ist leider nötig, da ich sonst aufgrund von Corona mindestens 6 Wochen hätte warten müssen, um einen Termin beim Nachlassgericht zu bekommen. Ich möchte den Kredit direkt auslösen, damit ich nichts mehr damit zu tun habe. Ich persönlich hasse es, Schulden zu haben und würde niemals einen Kredit aufnehmen. Mit dem Erbe auf dem Konto und dem Verkauf des Autos könnte noch ein wenig übrig bleiben. Der Gesamtbetrag des Autos beläuft sich wie gesagt auf ca. 22.500. Ist es realistisch, dass ich es für 15.000 € loswerden könnte?

Ich würde von meinem Bruder Hilfe beim Verkauf bekommen.

Ob eine Restschuldversicherung abgeschlossen wurde, weiß ich leider nicht. Ich denke eher nicht. Ich habe jedenfalls nichts dazu gefunden.

Das Auto ist noch angemeldet, darf also auf dem öffentlichen Parkraum bleiben. Wenigstens etwas Gutes...

Ja, es ist alles Spekulation. Ich warte erst einmal ab, was die Bank mir dazu schreibt. Eure Gedanken dazu haben mir schon weitergeholfen.

Den Kredit auslösen dürfte bei Nullzinsen keine Zusatzkosten verursachen. Scheint mir mit dem Privatverkauf sinnvoll zu sein. Wegen des Preises einfach mal das Modell bei mobile und autoscout ein bisschen suchen und vergleichen. Zeitlich drückt dann auch nichts. Viel Erfolg dabei.

15.000 dürfte sehr schwer werden als Privatverkäufer, eher 14.000 und wenn du es schnell hinter dich bringen willst vielleicht noch weniger. Dafür spricht auf jeden Fall, dass es ein Neuwagen ist und Werksgarantie drauf ist, dadurch sollte der Abzug als Privatverkauf nicht ganz so dramatisch sein.

Es kommt auch noch etwas drauf an, was diese 22500 Euro wirklich als Preis sind. War es der Listenpreis, oder gab es schon beim Kauf ordentlich Rabatt, also ist der Listenpreis in Wirklichkeit vielleicht 26.000 Euro? Sollte es der Listenpreis sein, wird 15.000 Euro sehr sehr schwer, solltest du schon beim Kauf 20% bekommen haben, dann sind 15.000 drin.

Edit:

Okay es ist definitiv der verhandelter Preis, denn Listenpreis geht bei 27.000 los. Also auch recht gut verhandelt. Das Problem, es gibt ein neues Modell, was man bald bestellen kann. Also ich sage Mal mit Glaskugel sollten 15.000 drin sein, wird aber sicherlich kein Selbstläufer.

Themenstarteram 1. Mai 2021 um 20:24

@Maexchen

Fahrzeugpreis o MwSt. 23.700

Nachlass -5100

Überführung 775

Zulassungskosten 130

Rechnungssumme 19.400

+MwSt. 3100

Gesamtbetrag ca. 22.500€

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