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WIE mehr als 24monate abgemeldete Fahrzeuge wieder anmelden?

Themenstarteram 22. April 2004 um 13:32

hallo, ich habe da mal ne vielleicht echt doofe frage, aber auch doofe fragen beantwortet ihr sicherlich gern ;D

WIE bekomme ich ein Fahrzeug, daß länger als 24monate abgemeldet war wieder angemeldet?

Also beispielweise ein Fahrzeug, daß 96 abgemeldet wurde...?

UND noch etwas: Wie bekomme ich ein Fahrzeug angemeldet, daß keinen Brief mehr besitzt?

mfg - PANZA

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17 Antworten

den brief musst du eidesstattlich als verloren melden, dann zur plizie gehen und dir bescheinigen lassen das das auto nicht gestohlen ist, und dann einen neuen brief ausstellen lassen.

ich glaub das geht auch einfacher wenn man eine kopie von einem selben auto hat.

mit den 24monaten: da musst du zum TÜV und eine volluntersuchung nach §21 machen lassen.

Themenstarteram 22. April 2004 um 14:54

was kostet mich denn die 21er untersuchung? weil ich möchte ein fahrzeug kaufen, daß bereits 13 monate abgemeldet ist und wollte es eigentlich auch erst nächsten sommer dann wieder anmelden.

Hallo

Wie schon erwähnt wurde, mußt du mit einem KFZ dessen KFZ-Brief abgelaufen ist, zu einer Vollabnahme. Dazu benötigst du einen blanko KFZ-Brief den du bei deiner Zulassungsstelle erhältst. Das kostete damals ca. 120,- DM(!). Was das inzwischen heute kostet,- keine Ahnung. Frag mal bei deinem TÜV nach.

Wenn du ein KFZ kaufen möchtest, dessen Brief verloren ging, dann muß entweder der "Nochbesitzer" (=was zu empfehlen ist) eine Unbedenklichkeitserkklärung beim KBA in Flensburg anfordern. Das selbe kannst du aber auch selber beantragen. Sollte jedoch das Auto als gestohlen gelten, dann könntest du Probleme bekommen, falls du nicht beweisen kannst, das du das Auto von einem anderen abgekauft hast. Darum laß das lieber mal den Vorbesitzer erledigen.

Falls dir der Brief abhanden gekommen ist, so gilt das gleiche wie schon zuvor beschrieben nur dann, wenn der Wagen abgemeldet war und wieder zugelassen werden soll. Andernfalls, also bei einem noch zu gelassenen Wagen, ist es wie dieselschraube schon schrieb. Dann mußt du eine eidesstattliche Erklärung abgeben, das dein Brief tatsächlich verloren ging. Allerdings nicht bei der Polizei. Die stellt dir auch nichts aus.

Gruß,

Mario

Themenstarteram 22. April 2004 um 15:47

nochma zum verständnis

 

also nur blanko kfz und dann realtiv normaler tüv oder sind die tüv gebühren auch nochmal immens hoch?

also ich hatte für meine zündapp auch keine betriebserlaubnis mehr, da musste ich mir mit der FG nummer von der polizei bescheinigen lassen das es nicht gestohlen ist sonst hätte ich keinen neuen bekommen.

der kostete übrigens auch 90€...

der die hauptuntersuchung nach §21 kostet natürlich viel mehr wie eine normale untersuchung, und das beste: es darf auch nur unser lieber TÜV machen...

Themenstarteram 22. April 2004 um 18:36

NUR tüv, dekra NICHT?? *schluck*

also muss wirklich alles 100prozentig sein?!

Also die §21 Untersuchung hat bei meinem Moskwitsch in Thüringen die Dekra gemacht.

Also in Thüringen macht das auf jeden Fall auch die Dekra.

am 23. April 2004 um 6:39

Hallo,

mit der §21 ist das so, daß im Westen der TÜV und im Osten die DEKRA die Abnahme durchführt. Diese ist auch strikt so getrennt, was wiederum bedeutet, daß im Osten der TÜV und im Westen die DEKRA das nicht darf :)

Viele Grüße,

Mario

Zitat:

NUR tüv, dekra NICHT?? *schluck*

also muss wirklich alles 100prozentig sein?!

So schlimm ist das auch nicht. Das kommt sehr auf die Prüfstelle/Prüfer an. Ich hab auch mal ein Vollgutachten wegen "2,5Jahre abgemeldet" machen lassen und das war auch nicht schlimmer als die normale HU. Nur teurer. Aber schliesslich mussten die Herrn vom TÜV ja auch der Dame von der Rezeption sagen, das sie den alten Brief 1:1 abtippen darf. Und für so einen extrem aufwändigen Service zahlt man doch gern das doppelte ;-)

am 23. April 2004 um 10:14

hallo, hab mir letztes jahr ein auto (kadett b coupe fastback) gekauft zu dem es keinen brief mehr gab. auto zum zeitpunkt technisch tiptop, also keine reparaturkosten oder ähnliches zu erwarten

alles in allem hat mich dann der spaß ca 250euro gekostet bis die schilder am auto waren..

in den 250euro enthalten:

-TÜV-vollabnahme (hatte einen brief eines baugleichen modells dabei, das vereinfacht die sache:-)

-AU

-H-Zulassung

-Unbedenklichkeitsbescheinigung vom kba in flensburg

-Eidesstattliche Versicherung über Verlust des alten Briefs (das war der stressigste Teil, die wollten mich doch glatt zum Notar schicken, bzw sollte der letzte gemeldete Halter (der nicht identisch mit dem letzten Besitzer war) zu seiner Zulassungstelle gehen und die Erklärung machen (Kosten 10-20Euro!))

-Anmeldung

-Schilder

ich hoff ich hab nichts vergessen!?

hat insgesamt fast ein Monat gedauert! und achtung, die bescheinigung vom kba ist glaub ich nur 2 wochen gültig!

aber nicht entmutigen lassen!! :-)

gruß

bender

24 Monate abgemeldet

 

Wenn dein Auto erst 13 Monate abgemeldet ist,und du den ganzen Stress mit Vollabnahme im nächsten

Jahr vermeiden willst,dann mach es kurz Tüv-fähig,melde es einen Tag wieder an.Bis zu 18 Monate hast du dann wieder Zeit es richtig in Schuss zu bringen bzw. zu restaurieren.

Gruß,Sandstrahler!!!

24 Monate

 

Schau mal auf www.Kraftfahrtbundesamt-de!!

Da bekommst du genaue Auskunft!!!

Gruß,Sandstrahler.

Zitat:

Original geschrieben von bender81

hallo, hab mir letztes jahr ein auto (kadett b coupe fastback) gekauft zu dem es keinen brief mehr gab. auto zum zeitpunkt technisch tiptop, also keine reparaturkosten oder ähnliches zu erwarten

alles in allem hat mich dann der spaß ca 250euro gekostet bis die schilder am auto waren..

in den 250euro enthalten:

-TÜV-vollabnahme (hatte einen brief eines baugleichen modells dabei, das vereinfacht die sache:-)

-AU

-H-Zulassung

-Unbedenklichkeitsbescheinigung vom kba in flensburg

-Eidesstattliche Versicherung über Verlust des alten Briefs (das war der stressigste Teil, die wollten mich doch glatt zum Notar schicken, bzw sollte der letzte gemeldete Halter (der nicht identisch mit dem letzten Besitzer war) zu seiner Zulassungstelle gehen und die Erklärung machen (Kosten 10-20Euro!))

-Anmeldung

-Schilder

ich hoff ich hab nichts vergessen!?

hat insgesamt fast ein Monat gedauert! und achtung, die bescheinigung vom kba ist glaub ich nur 2 wochen gültig!

aber nicht entmutigen lassen!! :-)

gruß

bender

hast du dann das Fahrzeug ohne die Eidestatliche Erklärung zugelassen?

am 24. Dezember 2004 um 12:23

nee, hatte ne eid. erklärung. aber eben nur vom verkäufer, und nicht von der person (vor verkäufer) die den brief tatsächlich verloren hatte.

und es hätte eigentlich auch eine notariel beglaubigte sein sollen..

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