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Fahrzeug von privat vermieten für Hochzeiten?

Themenstarteram 15. Juli 2008 um 10:20

Hallo zusammen!

ich habe schon ausführlich gegoogelt und auch hier gesucht, finde aber keine "befriedigende" Antwort zu meiner Frage:

Ich besitze ein schönes, altes Fahrzeug, das ich gerne gelegentlich für Hochzeiten oder ähnliche Veranstaltungen vermieten oder verleihen würde.

Aber:

- Wie sieht das rechtlich aus? Muss ich dafür ein Gewerbe anmelden? Wie gesagt möchte ich das nur gelegentlich am WE machen..

- Wie sieht das versicherungstechnisch aus, ich transportiere dann ja fremde Personen? Wenn mir wer reinknallt?

- Wie kann ich dafür "Werbung" machen, wenn es denn kein Gewerbe ist?

- Was kann ich denn dafür verlangen, ohne dass mir gleich Steuerhinterziehung angehängt wird?? :-)

Ich habe gehört (das ist ja genau der Punkt, gehört, nicht gelesen und schon garnicht irgendwelche Unterlagen darüber), dass wenn man das nur "gelegentlich" macht, kein Gewerbe dafür braucht, solange der "Preis" dafür nur eine Aufwandsentschädigung ist... Sprich: ab und an mal ne Hochzeit fahren und "nur" Spritgeld und was für das Herrichten des Fahrzeugs zur Hochzeit verlangen... Stimmt denn das?

Zum Fahrzeug: ein altes London Taxi

Wäre schön, wenn der eine oder andere da einen Tipp oder Link für mich hätte! Danke schon mal und nun:

Diskussion frei!

Grüße

Chris

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15 Antworten

Wenn Du das Fahrzeug "vemietest" ist das eine gewerbliche Tätigkeit -> Gewerbe anmelden, Steuern zahlen,...

 

Für die gewerbliche Beförderung ist dann sicher auch ein Personenbeförderungschein notwendig.

 

Wenn Du Privatpersonen gelegentlich einen Gefallen tust (Hochzeitsfahrt) und dir den Aufwand dafür entschädigen lässt (Spritkosten, Zeitaufwand) ist das sicher unproblematisch und höchstens in der Menge ein Problem.

am 16. Juli 2008 um 9:56

Mit H-Kennzeichen geht gewerbliche Nutzung für Hochzeitsfahrten; ist aber Interpretationssache, weil auch Hochzeitsfahrten in die Darstellung eines Kulturgutes fallen.

ABER: Hochzeitsfahrten gegen Entgeld (mit Werbung etc.) unterliegen grundsätzlich dem PBefG nach § 49 Mietwagen. Will heißen: gelber P-Schein, IHK Sachkundeprüfung, jede Menge Papierkrieg und die Genehmigung mit eingetragenem Fahrzeug (Kennzeichen) und Urkunde Straßenverkehrsamt , TÜV im 1-Jahres-Rythmus, Ausnahmeregelungen usw.

Ärger mit den Ämtern ist somit vorprogrammiert.

Das Personenbeförderungsgesetz sieht allerdings eine Ausnahme vor: in §1 Abs. 2 ist geregelt, dass diesem Gesetz nicht Beförderungen unterliegen, wenn "das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigen".

Nur: Sind Betriebskosten auch anteilig Steuern, Versicherung, Inspektionen, Verschleißteile etc. oder aber lediglich die Benzinkosten?

http://bundesrecht.juris.de/pbefg/index.html

Ob der Aufwand mit dem erzielbaren Ergebnis in einem gesundem Verhältnis steht, ist somit fraglich. Für mich jedenfalls nicht.

Themenstarteram 16. Juli 2008 um 10:05

Danke für den Gesetzes-Text!

 

 

Wenn ich das so recht verstehe, bleibt also wirklich nur, die Betriebskosten für diese Fahrt abzurechnen. Selbstkostenpreis sozusagen.

Als Gewerbe ist das als Privatperson IMHO nicht durchführbar, allein der monetäre Aufwand übersteigt ja das zu erwartende "Entgelt" um mehrere 100% bei gelegentlichen Aufträgen. Dann müßte man schon wöchentlich ausgebucht sein, damit sich das rentiert.

Dazu müßte man aber schon seinen Job aufgeben.. :D

 

Na, dann steht die Richtung ja schon fest..

Werbung mach ich dann keine großartige, will mich nicht ins deutsche Unternehmertum katapultieren... :rolleyes:

am 16. Juli 2008 um 10:13

So ist es !

Ich bin von dem Gedanken schon lange abgekommen. Vielleicht mal für Freunde, aber dann ohne Entgeld.

Alles andere steht nicht dafür. Für Fremde den Wagen sauber machen und mit Blumenschmuck herrichten, bissl Fahren...vielleicht sogar bei Regen und dreckigen Straßen...dann wieder sauber machen...am Ende kotzt noch ein besoffener Bräutigam rein..usw.....und alles für ein wenig Spritgeld.

Macht keinen Sinn und ist nur was für professionelle Verleiher.

Themenstarteram 16. Juli 2008 um 10:22

Hm, bleibt wirklich nur die Frage: was sind "Betriebskosten"?

Die entstehenden Unkosten (also Sprit, Wischwasser, Klopapier...)

oder aber auch

die laufenden Unkosten (also Steuer, Abzocke, Instandhaltung, Reparaturen...)

Das wär jetzt noch interessant... wenn die laufenden Unkosten mit einzurechnen sind, machts eher Sinn, sich zumindest die Steuer (ohne H-Kennzeichen... Uff) auf 3-4 arglose Bräute umzulegen.. :D :D

...ich besass Anfang der 90er einen Ami aus den 50ern. Fuhr damit gelegentlich Hochzeiten. War immer eine Gratwanderung zwischen Privat un Gewerblich! Hatte dazu extra den Presonenbeförderungsschein gemacht und versicherungstechnisch gibts hier auch nur den gewerblichem Mietwagen zu teuren Beiträgen. Wenn du also damit Geld verdienen und auch noch auf der sicheren Seite sein willst, gibts das nur als Gewerbe mit allen Konsequenzen.

Gruß

Claus

Hallo Chris,

hatte auch kürzlich eine Frage bezüglich Oldtimer Vermietung gestellt. Auf der Seite gibt es auch einen Beitrag , der genau zu deinem Thema passt.

Wie man auf der Seite auch sehen kann, gibt es schon jede Menge Oldtimer Vermietungen in Deutschland. Daher mein Tipp: Fang erst mal klein an. Werbung kannste auch in Wochenblättern machen. Oder einfach ein Schild ins Auto stellen und am Straßenrand parken. Dein Auto ist ja nun wirklich ein Hingucker. Und wenn es mit dem ersten Job klappt, muss natürlich alles perfekt sein. Dann kommt deine Oldtimer Vermietung vielleicht langsam ins Rollen, denn Mundpropaganda ist oft die beste Werbung. Dann kannste immer noch sehen, was du draus machst.

Viel Glück!

Jonny

am 18. Juli 2008 um 12:54

Zitat:

Original geschrieben von jonny3000

Hallo Chris,

hatte auch kürzlich eine Frage bezüglich Oldtimer Vermietung gestellt. Auf der Seite gibt es auch einen Beitrag , der genau zu deinem Thema passt.

 

Hallo zusammen,

will auch ins Vermietergeschäft einsteigen mit meiner Heckflosse. Danke für die bisherigen Beiträge. Wirklich sehr hilfreich! Irgendwo habe ich gelesen, dass es ein Tool gibt, mit dem man sich seine eigene Website basteln kann. Das wäre noch ein Tipp zum Thema Werbung.

Lukas

Hallo, überlege es genau.

Ich mache es wie o.genannt auch mit Personenbef.-Schein, Konzession und Urkunden wie auch Befreiung nach BoKraft jährlich Tüv.... Vergiss es.

Für 50 Euro, also einfach mal grobe Selbstkosten, oder auch 100€ , wirst Du den ganzen Tag beschäftigt sein. Putzen, Saugen, Fingernägel, Anzug, Duschen.-... Das vergißt man. Ruckzuck sind 5 Stunden weg.

Außerdem ist JEGLICHE Werbung, auch ein Zettel im Auto eine gewerbliche Absicht der Gewinnerzielung. Das wird Dir keiner abnehmen, auch nicht ab und an.

Die Zulassungsbehörden schreiben Dich sofort an, und dann wird es heftig. Habe das alles schon lange hinter mir.

Viel Glück!

Hallo ich habe die Idee gehabt mir einen Oldtimer zuzulegen und diesen als Hochzeitsauto zu vermieten. Bin selbst Kfz Mechaniker und zumindest die Reperaturkosten wären damit etwas gedeckelt.

Aber habe mal fresch bei einem Hochzeitsautovermieter angerufen der gute 600 km von mir entfernt ist. Ich habe ihn mal um Rat und Zahlen gefragt.

Er hat erstmal gelacht und hat mir etwas überheblich aber denoch bedingt Auskunftfreudig davon abgeraten.

Also als erst ist die Wahl des Fahrzeuges sehr wichtig, Fahrzeuge aus den 20-30zigerJahren sind aufgrund ihrer Anfälligkeit raus.

Von Engländern sollte man auch die Finger lassen da der Brexit wohl in Zukunft Probleme mit Ersatzteilen bringen könnte.

Von Amis hält er auch nichts wobei das eher eine Geschmacksfrage ist.

Im großen und ganzen ist das Hauptthema das alles schwierig macht der Behördenkram und die Scheine die man braucht. Ein zuverläsdiges Auto braucht ihr denn das wäre laut seiner Aussage das schlimmste zenario das das Fahrzeug am Hochzeitstag nicht läuft.

Nun zum Positiven er richtet ca 80 bis 100 Hochzeiten im Jahr aus wäre wenn man eine die Hochzeitsseisong mit 8 monaten ansetzt ca 10 Hochzeiten im Monat bei einem niedrig gerechneten Mietpreis von 300€, stolze 24000€ im Jahr, wobei das mit einem Fahrzeug wohl nicht zu bewerkstelligen ist.

Ich bin aber noch nicht entmutigt und werde mich noch weiter Informieren.

Hoffe die Infos waren Hilfreich.

Capo2110

Kommt auch immer drauf an, was man vorhat. Ein Freund von von mir stammt ursprünglich aus Lettland. Wir haben vor vier Jahren einen Gaz 2410 komplett neu gemacht.

Im Moment ist gerade ein Gaz21 in Arbeit. Ab und zu ist das mal ein Nebenverdienst, die Russen stehen auf solche Autos, aber Hauptberuflich geht das garantiert in die Hose.

Der Thread ist zwar schon 12 (!) Jahre alt, an den oben erwähnten gesetztlichen Rahmenbedingungen hat sich aber - soweit ich es überblicke - bis heute nichts geändert.

Also wenn ich eine Hochzeitsfahrt mache, dann ist es halt nicht nur die Fahrt. Alleine für Waschen, Polieren, Saugen und Scheiben putzen sind 2-3 Stunden Arbeit nötig.

Diese möchte ich auch entschädigt bekommen, neben dem Benzin.

 

Gruß SCOPE

Wir waren gerade am überlegen ein London Taxi zu kaufen, herzurichten und gelegentlich für Hochzeiten oder Firmenevents zu vermieten.

Wenn ich aber lese, was ich dann alles haben muss.

Sachkundeprüfung, Personenbeförderungsschein, Ortkundeprüfung (wozu, ist ja kein Taxi-Betrieb. Wenn der Kunde die lange Tour will, kann er sie dann ja bekommen)… hab ich da schon keine Lust mehr zu.

Wäre ein Spaß Auto, mit dem man auch gut Werbung fahren könnte.

Aber so isses halt echt eine Hürde, die erstmal genommen werden muss.

Und ob/ bis sich das rechnet, ist der Oldtimer vielleicht auch schon wieder weg.

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