wie macht ihr das ?
Hi
ich habe die Suchfunktion hier schon genutzt aber wirklich das was ich wissen muss habe ich nicht gefunden.
Vielleicht könnt ihr einem HD-Neuling bisl helfen.
Ich habe neulich eine 2005er Night Train gekauft. Die ist eine Springer bobber Umbau. Alles eingetragen bis aufs Auspuff.
Die ist recht laut gefällt mir eigentlich auch vom Sound her.
Jetzt meine Frage, wenn ich irgend wann mal kontrolliert werde und ist nicht eingetragen auch kein ABE was macht man da in so einem Fall ?
Muss ich mit Strafen rechnen oder mit Mängelbericht. Kann ich das Ding überhaupt mal Eintragenlassen ?
Gruß
Six10
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@ortler schrieb am 20. Juni 2016 um 12:10:30 Uhr:
Es ist vom Wachtmeister abhängig ob er eine vorsätzliche Manipulation zugrunde legt. Man kann nicht immer davon ausgehen, daß die Rennleitung den Entscheidungsspielraum zugunsten des Bikers auslegt.
😕😕😕
Eine Manipulation ist immer vorsätzlich, ebenso ein in Betrieb nehmen. Da kann kein Wachtmeister für "Vorsatz" einen "Aufschlag" draufpacken.
Und was man zahlt entscheidet nicht der "Wachtmeister", sondern die erhebende Ordnungsbehörde...
Die seit Mai 2014 gültigen Bussgeldtatbestände:
349100
Sie führten das Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war. § 49 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 219 BKat, 20,- €, kein Punkt
349101
Sie führten das Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war und belästigten dadurch Andere. § 49 Abs. 1, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 219 BKat; 30,- €, kein Punkt
319609
Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Umwelt war dadurch wesentlich beeinträchtigt. § 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214b.2 BKat; 90,- €, kein Punkt
Im Nichtbeamtendeutsch:
Ist der Auspuff zu laut, weil defekt kostet das 20 €, bzw. 30,- €.. Ist der Auspuff zu laut, weil manipuliert, kostet das 90 €.
Der Unterschied liegt in der willentlichen Veränderung. Ist diese nicht vorhanden (nicht vorsätzlich), z.B. durch einen Defekt oder Verschleiß = 20,- €, b zw. 30,- €.
Liegt eine willentliche (vorsätzliche) Veränderung vor, z.B. nicht zugelassenen Auspuff montiert oder dB-Eater entfernt oder Klappen auf Dauer-Auf gestellt, erlischt die Betriebserlaubnis = 90,- €.
Gruß Brus
34 Antworten
Hallo und willkommen!
Vermutlich wird deine Anlage nicht eintragungsfähig sein, sonst wäre sie das vermutlich schon. Schau trotzdem mal nach einem Hinweis in den Hersteller oder stell ein Foto ein.
Wirst du angehalten, gibt das auf jeden Fall ein owi, und entsprechend musst du abdrücken. Liegt wohl so bei 90Euro.
Vorführen musst du die fuhre dann später auch noch.
Wenn Sie arg laut ist, kann dir sogar die Weiterfahrt untersagt werden
Grüzi
Mittlerweile werden bei Verwendung nicht zugelassener Abgasanlagen empfindliche Strafen, auch in D , ausgesprochen. Vllt. solltest Du Dich kundig machen, welche Anlage für Dein Bj. zulassungsfähig ist.
Zitat:
@ortler schrieb am 17. Juni 2016 um 17:51:22 Uhr:
Mittlerweile werden bei Verwendung nicht zugelassener Abgasanlagen empfindliche Strafen, auch in D , ausgesprochen.
...
90 Euro und keine Punkte sind für Dich eine "empfindliche Strafe"???
Naja, wie lief es denn bei Deinen Strassenmaschinen? Alles legal gewesen?
Such mal nach V&H zB da steht hier so einiges ... ggf auch Jekyll and Hyde - Kess Tech usw
Ansonsten gilt auf jeden Fall ... komm den Sheriffs nich blöd ... freundlich bleiben und einfach zugeben das die Anlage halt nicht wirklich TÜV konform ist. Diskutieren bringt nix außer vielleicht noch mehr Ärger.
.......wie macht ihr das ?.......
Na einfach fahren und sich am geilen Klang erfreuen.....! 😁
Und nicht vergessen, sich ab und zu bei dem hinter dir fahrenden Buddy zu entschuldigen......
Und wenn du doch mal angehalten wirst, einfach dazu stehen und Buße tun......
(...oder eben auf ne legale Version umrüsten...)
Greetz,
Jürgen W. aus P. 😎
Hi,
ich fahre meine SB mit offenem Remustopf (wollte ich nie, klingt aber geil). Den db Eater habe ich aber im Koffer mit. Für den Fall der Fälle. Dann kostet es halt im schlimmsten Fall 90 €, aber man kann die Anlage mit ein paar Handgriffen wieder "legalisieren" und gleich weiterfahren. Und immer freundlich sein, die Rennleitung tut auch nur Ihren Dienst und es ist nun einmal nicht legal.
Gruß
Leardriver
Zitat:
@Leardriver schrieb am 18. Juni 2016 um 18:34:49 Uhr:
Hi,
ich fahre meine SB mit offenem Remustopf (wollte ich nie, klingt aber geil). Den db Eater habe ich aber im Koffer mit. Für den Fall der Fälle. Dann kostet es halt im schlimmsten Fall 90 €, aber man kann die Anlage mit ein paar Handgriffen wieder "legalisieren" und gleich weiterfahren. Und immer freundlich sein, die Rennleitung tut auch nur Ihren Dienst und es ist nun einmal nicht legal.Gruß
Leardriver
...genauso mach ich's auch, ist halt schnell mit dem Leatherman und dank der Segeringe wieder umgerüstet. Aber man muß ja auch nicht grad in der Nähe eines Streifenwagens oder vor dem P-Präsidium mit "Zwischengas" oder voll aufgerissenem Gasgriff spielen. Selbst die offene Anlage läßt sich auffällig oder auch unauffällig handhaben. Der Sound ist jedenfalls geil 🙂🙄
Zitat:
@Juergen-Z3 schrieb am 18. Juni 2016 um 00:10:05 Uhr:
.......wie macht ihr das ?...Und nicht vergessen, sich ab und zu bei dem hinter dir fahrenden Buddy zu entschuldigen......
Greetz,Jürgen W. aus P. 😎
Oh ja Jürgen.... Ich kann ein Lied von deinem Auspuff singen, wenn ich mal wieder was höre ;-)
Gruß Roland
Tja, der Vorteil ist, wer hinter mir fährt braucht keinen eigenen Klappenauspuff.....und hat Harley-Sound für umme....
😁 😁 😁
Sorry nochmal, im schwarzen Walde bzw. in den Vogesen fahre ich hinten....versprochen.... 😁
Zitat:
@Brus schrieb am 17. Juni 2016 um 19:58:08 Uhr:
Zitat:
@ortler schrieb am 17. Juni 2016 um 17:51:22 Uhr:
Mittlerweile werden bei Verwendung nicht zugelassener Abgasanlagen empfindliche Strafen, auch in D , ausgesprochen.
...90 Euro und keine Punkte sind für Dich eine "empfindliche Strafe"???
Es ist vom Wachtmeister abhängig ob er eine vorsätzliche Manipulation zugrunde legt. Man kann nicht immer davon ausgehen, daß die Rennleitung den Entscheidungsspielraum zugunsten des Bikers auslegt.
Übrigens müssen 90€ nicht einmalig sein, wiederholtes Auffallen mit 90€ kann stören , selbst Dich Wohlhabenden.😉
Auf jeden Fall nicht "dumm" daher reden. Einer bei uns vom Stammtisch ist letztes Jahr zur G7-Gipfel-Zeit in München kontrolliert worden.
Er hat das mit einem netten Kommentar versehen und zur Rennleitung gesagt: "Ich bin kein G7-Gegner und bin noch nie besoffen gefahren." Die mussten so lachen, dass Sie Ihn haben fahren lassen.
Hängt aber auch immer von der Lautstärke ab. Bei 130db wirst Du wohl kaum auf Entgegenkommen setzen können.
Zitat:
@ortler schrieb am 20. Juni 2016 um 12:10:30 Uhr:
Es ist vom Wachtmeister abhängig ob er eine vorsätzliche Manipulation zugrunde legt. Man kann nicht immer davon ausgehen, daß die Rennleitung den Entscheidungsspielraum zugunsten des Bikers auslegt.
😕😕😕
Eine Manipulation ist immer vorsätzlich, ebenso ein in Betrieb nehmen. Da kann kein Wachtmeister für "Vorsatz" einen "Aufschlag" draufpacken.
Und was man zahlt entscheidet nicht der "Wachtmeister", sondern die erhebende Ordnungsbehörde...
Die seit Mai 2014 gültigen Bussgeldtatbestände:
349100
Sie führten das Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war. § 49 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 219 BKat, 20,- €, kein Punkt
349101
Sie führten das Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war und belästigten dadurch Andere. § 49 Abs. 1, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 219 BKat; 30,- €, kein Punkt
319609
Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Umwelt war dadurch wesentlich beeinträchtigt. § 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214b.2 BKat; 90,- €, kein Punkt
Im Nichtbeamtendeutsch:
Ist der Auspuff zu laut, weil defekt kostet das 20 €, bzw. 30,- €.. Ist der Auspuff zu laut, weil manipuliert, kostet das 90 €.
Der Unterschied liegt in der willentlichen Veränderung. Ist diese nicht vorhanden (nicht vorsätzlich), z.B. durch einen Defekt oder Verschleiß = 20,- €, b zw. 30,- €.
Liegt eine willentliche (vorsätzliche) Veränderung vor, z.B. nicht zugelassenen Auspuff montiert oder dB-Eater entfernt oder Klappen auf Dauer-Auf gestellt, erlischt die Betriebserlaubnis = 90,- €.
Gruß Brus
Schön Brus, dass Du das mal so ausführlich aufgezählt hast.
Allerdings bleibt es ja nicht bei den 90 Euro.
Hat der TE keinen DB-Eater dabei oder können die Klappen nicht leise gestellt werden, weil nicht vorhanden, ist die Fahrt erst mal zu Ende. Dann kommt der Abschleppwagen, die Anlage muss auf legal umgebaut werden und anschließend beim TÜV vorgeführt werden. Kostet Zeit, Geld und langweilt extrem, vor allem, wenn man auf großer Tour ist. Deshalb macht so eine verstellbare Anlage schon Sinn.
Danke, Brus! Das war zu meiner Zeit deutlich teurer, meine ich mich zu erinnern. Alle paar Monate mal 90 Mäuse wäre ja verkraftbar.
Wie groß ist denn die Gefahr, dass einem die Weiterfahrt untersagt wird? Ich habe mir Vance & Hines Monster Ovals zugelegt, die sind nur minimal lauter als die US-Serientüten, klingen aber erheblich besser. Gibt's da Erfahrungen?