Wie Leasing Fahrzeug kaufen/verkaufen?
Hallo Leute,
brauche mal euren Input, da sowohl ich als Käufer, als auch der Verkäufer nicht sicher sind, wie wir den Verkauf durchführen können/sollten.
Fahrzeug wird aktuell vom Verkäufer geleast.
Fahrzeug kann für 17500€ abgelöst werden.
Verkäufer bietet mit an, das Fahrzeug für 17500€ zu kaufen (kommt günstiger als Mehrkilometer zu zahlen).
Wir beide sind mit dem Preis einverstanden, jedoch scheitert es etwas an der Bezahlung / Ablauf.
Das Auto is auf den Verkäufer gemeldet, Brief hat aber die Herstellerbank.
Ich möchte ungern, blind 17500€ Schlussrate für ein Fahrzeug, das mir nicht gehört bezahlen.
Verkäufer hat keine 17500€ einfach so rumliegen.
Wie kann ich hier vorgehen? Ist eine Leasingübernahme mit sofortigen Kauf eine Option?
Einen Kaufvertrag mit dem Verkäufer kann ich ja aktuell noch gar nicht abschließen, da ja eigentümer noch die Bank ist?
Wie geht man hier am besten vor?
Jemand Erfahrungen?
Danke!
Max
32 Antworten
Kaufvertrag mit dem Verkäufer machen, Herstellerbank darin anweisen, den Brief an den Käufer zu übersenden und Kaufpreis direkt an die Herstellerbank mit der entsprechenden Auflage überweisen. Mit Zahlung dann das Auto übernehmen.
Vorher abklären, ob der Auto tatsächlich mit 17.500,- € abgelöst werden kann und nicht noch irgendwelche Zusatzkosten entstehen. Schriftlich, denn Aussagen am Telefon nutzen dir nichts.
Normalerweise hat der Händler das Vorkaufsrecht. Wer ist denn der Leasinggeber?
Der jetzige Besitzer nimmt bei seiner Hausbank einen kurzfristigen Kredit über 17500,- EUR auf und löste den Wagen aus. Nach Übergabe von Auto und ZLB 1+2 erhält er von Dir die 17,5k und kann den Kredit tilgen. Ich würde mir an Stelle des Käufers keine Birne machen, wie der VK das regelt... das ist mal schön seine Sorge. Es sei denn, es ist ein super seltener Wagen oder er hat eine super seltene Ausstattung oder das Auto ist super billig. Aber in den meisten Fällen.... naja... Du scheinst den Wagen sehr sehr gerne haben zu wollen, andernfalls würdest Du die Probleme des Verkäufers nicht zu deinen machen.
„Verkäufer“ kann kein Leasingfahrzeug verkaufen, da er nicht der Eigentümer des KFZ ist. Leasing ist Miete, der Leasinggeber ist hier Ansprechpartner.
Oder ist es kein Leasing sondern ein Kredit? Weil Ablöse klingt eher nach Kredit.
Eine Auslösung aus Leasing muss dein „Verkäufer“ ja durch den Leasinggeber ermittelt haben… oder wie kommt er auf 17500?
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Eventuell kann man das auch über das Autohaus abwickeln wo er gekauft wurde
Bei Jahreswagen auf Wunsch wurde im ein Vorkaufsvertrag gemacht
Ansonsten würde ich es so machen wie PeterBH es vorgeschlagen hat
"„Verkäufer“ kann kein Leasingfahrzeug verkaufen, da er nicht der Eigentümer des KFZ ist."
Na und, das BGB (§ 433 BGB) setzt nicht voraus, dass der Verkäufer auch der Eigentümer ist. Ein Kaufvertrag kann also wirksam geschlossen werden. Ich kann dir also auch das Brandenburger Tor verkaufen. Nur übereignen (§ 929 BGB) kann ich es nicht.
Nach deiner These dürfte doch kein Automobilhändler einen wirksamen Kaufvertrag über ein noch zu bauendes Fahrzeug abschließen.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 8. Juni 2023 um 16:49:33 Uhr:
Nach deiner These dürfte doch kein Automobilhändler einen wirksamen Kaufvertrag über ein noch zu bauendes Fahrzeug abschließen.
Selten so einen Blödsinn gelesen…
Der Händler handelt, kauft die KFZ beim Hersteller und verkauft es dem Kunden.
Brandenburger Tor kannste behalten.
Und wenn schon dann:
1) 1Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. 2Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
17500 hat der „Verkäufer“ nicht… wie verschafft er das Eigentum?
Ggf. Will der Eigentümer das KFZ anderweitig veräussern.
Also, Realitäts-Fern-Brille absetzen und den Weg via Leasinggeber suchen…ohne den gehts nämlich nicht.
Für Neuwagen werden keine Kaufverträge sondern Bestellungen geschrieben.
@Ratbo Es ist ziemlich "dümmlich" von Dir, sich mit einem Juristen über juristische Dinge zu streiten...; Leute gibt es...
Zitat:
@DarkDarky schrieb am 8. Juni 2023 um 21:21:35 Uhr:
@Ratbo Es ist ziemlich "dümmlich" von Dir, sich mit einem Juristen über juristische Dinge zu streiten...; Leute gibt es...
Fakt:
Ohne Leasinggeber gehts nicht..
Darum gehts hier… und nicht um theoretischen Blubber.
Der kann der Peter sogar der Papst sein… es ändert nüx
Zitat:
@DarkDarky schrieb am 8. Juni 2023 um 21:21:35 Uhr:
@Ratbo Es ist ziemlich "dümmlich" von Dir, sich mit einem Juristen über juristische Dinge zu streiten...; Leute gibt es...
Erstens ist Jurist ein weiter Begriff (1. Staatsexamen / 2. Staatsexamen??) und zweitens gibt es wie in jedem Beruf Leute mit Expertise aber leider auch welche mit wenig Ahnung (und davon viel)!
"Der Händler handelt, kauft die KFZ beim Hersteller und verkauft es dem Kunden."
Und der Schiffer schifft?
Hast wohl noch nie einen nach deinen Wünschen noch herzustellendes Teil gekauft. Egal ob Auto oder Möbel - der Kaufvertrag ist wirksam, obwohl das Teil noch gar nicht hergestellt wurde und folglich auch dem Verkäufer noch nicht gehören kann. Vielleicht hat sich der Gesetzgeber was dabei gedacht, dass er Kauf und Übereignung im BGB so geregelt hat?
Richtig, erst wird eine Bestellung geschrieben. Die wäre aber höchst einseitig, und - echt erstaunlich - da heißt es doch glatt in den Neuwagen-Verkaufsbedingungen "Der Käufer ist an die Bestellung .... gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn..." Scheint also doch ein Kaufvertrag zu sein, was man da mit seiner Bestellung (und Annahme durch den Händler) über einen noch zu produzierenden Neuwagen abschließt.
Der Kaufvertrag kann theoretisch wie praktisch ohne Mitwirkung der Leasinggesellschaft geschlossen werden. Zur Übereignung bedarf es jedoch der Erklärung des Leasinggebers. Deshalb vorher mit denen abklären, ob das Auto mit 17.500,- € abgelöst werden kann und im Kaufvertrag Zahlungsmodalitäten und Briefübergabe wie oben beschrieben aufnehmen.
@tett : Da stimme ich dir vollkommen zu. So wie es hier auch Beiträge von Teilnehmern mit viel, wenig und gar keiner Ahnung gibt.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 9. Juni 2023 um 14:13:30 Uhr:
Und der Schiffer schifft?Zur Übereignung bedarf es jedoch der Erklärung des Leasinggebers. Deshalb vorher mit denen abklären, ob das Auto mit 17.500,- € abgelöst werden kann und im Kaufvertrag Zahlungsmodalitäten und Briefübergabe wie oben beschrieben aufnehmen.
Auch noch unsachlich…
Ok, nix anderes hab ich geschrieben, es geht nur mit dem Leasinggeber…. Abklären!
Und nicht wie ausgelassen…Bank anweisen den Brief wohin zu schicken…in der Situation ist der mittellose“Verkäufer“ nicht.
Als Käufer wär mir das aber doch alles egal? Nicht?
Hab das schonmal so ähnlich gemacht, da hat meine Bank mir einen kurzfristig hohen Dispo eingerichtet. Ich konnte den Brief auslößen und paar Tage später war der Dispo wieder getilgt. (vom Verkaufspreis)
An die Bank würde ich als Käufer nur direkt überweisen wenn sie den Brief auch direkt an mich schicken und das schriftlich geben.