Wie lange dauert Rückabwicklung

Mercedes E-Klasse W211

Hi,

derzeit ist bezüglich meinem Fahrzeug eine Rückabwicklung beantragt.
Bei Beantragung ging man davon aus, dass die "Entscheidungsfindung" ca. 3-4 Wochen dauern würde.
Mittlerweile sind es 6 Wochen geworden und ich warte immer noch auf Antwort.
Daher die Frage: Wie lange dauert "sowas" im Allgemeinen?
Welchen Rat kann man mir geben, wie ich nunmehr eine Beschleunigung des Verfahrens bewirken kann.
Angeblich kann an dieser ominösen Entscheidungs-Findungs-Stelle ja niemand anrufen!
Für eine kurze Info und jeden Rat wäre ich sehr dankbar!
Mfg

Gegie

22 Antworten

Danke für die rasche Antwort Boborola.

Gibt es für deine Auffassung eine nähere Begründung oder ist es nur die Darstellung des Regulierungsgebarens von DC ?

Ich bin nämlich der Auffassung, dass die Kosten der Inspektion notwendige Verwendungen auf die Kaufsache sind und durch die zu bezahlende Nutzungsentschädigung mit abgegolten wird. So handhabt es DC bspw. bei den Winterrädern auch. Die werden mit dem Neupreis brutto ersetzt!
Bei den Zinsen ist es so, dass DC die tatsächlich gezogenen oder die schuldhaft nicht gezogenen Nutzungen herausgeben muss, also Schuldzinsen, die sie erspart haben oder hätten ersparen können, also mindestens 6 %.
Die Zinsen sind m. E. auch bei Gewerbetreibenden aus dem Bruttokaufpreis zu berechnen. Immerhin hat DC diesen Betrag erhalten und rechnet deshalb auch die Nutzungsentschädigung aus dem Bruttobetrag.

Zitat:

[...] 3. Nein, es sind ja Betriebskosten - die Kosten für den Sprit bekommst Du ja auch nicht zurück. Du bist ja mit dem Fahrzeug gefahren, sonst wäre ja die Inspektion nicht fällig gewesen. [...]

Darüber grübele ich noch. Wenn man es haarspalterisch juristisch betrachtet, müsste man die Inspektionskosten erstattet bekommen (das sind Kosten, die dem Erhalt des mangelhaften Gegenstandes dienen), nicht aber das Öl bzw. anderes Verschleißmaterial.

Da ich bei der Inspektion wusste/ahnte, daß ich das Auto nciht mehr lange haben werde, habe ich bei der Inspektion darauf bestanden, nur den Ölwechsel zu machen und die nötigsten Durchsichten - alles andere wurde nicht gemacht (Bremsflüssigkeit, Pollenfilter, etc.).
Unterm Strich sind das dann nur noch Peanuts, über die ich mich nicht mehr ärgern möchte. Ich werde allerdings darauf hinweisen, wenn das Geld zu lange auf sich warten läßt.

Die Zeit, die ich mit Wegen zur Werkstatt, Telefonaten, Diskussionen, Nachfragen etc. verschwendet habe und der Ärger über ein Auto für 61.000 EUR, daß klappert und spukt ist wesentlich schlimmer als irgendwelche Nebensächlichkeiten bei der Rückabwicklung.
Die Art, wie DC mit Bittstellern *ääähh* Kunden umgeht, nervt mich mittlerweile auch gewaltig. Der Verkauf nimmt ein Rücktrittsbegehren mit einer Selbstverständlichkeit hin, die schon peinlich ist. Etwas mehr Bemühungen beim Beheben von Mängeln wären aus meiner Sicht logischer.

Der Punkt mit der Inspektion ist wirklich interessant.

Hätte man das Auto nicht gefahren, würden diese Kosten nicht anfallen, ergo Betriebskosten zu Lasten des Kunden.

Dafür dass man das Auto gefahren hat zahlt man die Nutzungspaschale zu x%, somit ist die Nutzung pauschal abgegolten wodurch eigentlich auch die Inspektionen bezahlt sein müssten.

Aber auch ohne diese "Haarspalterei" ist es schwer genug als Kunde von DC exakt das zu bekommen, was einem zusteht.

Zu den Zinsen und der Nutzungspauschale gibt es mittlerweile so viele einheitliche Urteile, dass das "Interpretieren" nicht lohnt. Gerichte urteilen i.d.R. so wie auf meiner Webseite dargestellt.

Und ohne Gericht rechnet DC KM viel zu hoch ab und zahlt nie Zinsen.

Hallo fanta24,
die Kaufpreisverzinsung in Höhe von 5 % und die Nutzungsentschädigung von 0,4 % / 1000 km sowie die Ersttattung des vollen Kaufpreises für die abgefahrenen Winterräder hat DC ohne gerichtliches Verfahren anerkannt.

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Zitat:

Original geschrieben von hk-team


Hallo fanta24,
die Kaufpreisverzinsung in Höhe von 5 % und die Nutzungsentschädigung von 0,4 % / 1000 km sowie die Ersttattung des vollen Kaufpreises für die abgefahrenen Winterräder hat DC ohne gerichtliches Verfahren anerkannt.

Bei wem? Bei Dir? Vor 3 Stunden wusstest Du es noch nicht. Oder hast Du nur das "?" vergessen?

Auch wenn Du meine Webseite nicht lesen möchtest, wenn ich zu dem Thema was schreibe rede ich nur von Fakten zu von mir nachgeprüften Fällen oder durch Gerichtsurteile belegte Angaben.

Bei mir hat DC 0,67% als Nutzungsentschädigung vorgegeben. Ich habe dann dezent darauf hingewiesen, daß ich nur 0,5% (war ein Benziner) akzeptiere. Daraufhin wurde die "genehmigte Kalkulation" promt auf 0,5% abgeändert.

Ich denke, die wissen, was geht und was nicht - versuchen es aber trotzdem erstmal ...

Zitat:

Original geschrieben von MichaelHB


Die Zeit, die ich mit Wegen zur Werkstatt, Telefonaten, Diskussionen, Nachfragen etc. verschwendet habe und der Ärger über ein Auto für 61.000 EUR, daß klappert und spukt ist wesentlich schlimmer als irgendwelche Nebensächlichkeiten bei der Rückabwicklung.

 

Das ist letztendlich das widerliche an der ganzen Angelegenheit.

Mag das nächste Fahrzeug noch so gut sein, so verfolgt einem der ganze Frust bei jedem Einsteigen in´s Fahrzeug noch jahrelang.

Bei Haarspaltereien (siehe fanta241) überwiegt doch nur der dauernd auf´s Neue entstehende Ärger. Das Geld ist nach kurzer Zeit dann Nebensache.

Gruß JoHoHa

Zitat:

Original geschrieben von hk-team


Hallo fanta24,
die Kaufpreisverzinsung in Höhe von 5 % und die Nutzungsentschädigung von 0,4 % / 1000 km sowie die Ersttattung des vollen Kaufpreises für die abgefahrenen Winterräder hat DC ohne gerichtliches Verfahren anerkannt.

Na dann ist doch gut. Weg mit der Kiste und Ende... 🙄

Die Nutzungsentschädigung enthält pauschal die Kosten für die Nutzung des Gegenstandes selbst. Die zum Betrieb notwendigen "Betriebsstoffe" und Instandhaltungsmaßnahmen gehören da wohl eher nicht dazu. Sonst müßte man ja noch die Autowäschen, das Tanken, usw... einfordern.
Meine Rückabwicklung fand übrigens noch vor der 1. Inspektion statt - insofern hatte ich diesbezüglich keine Diskussionen... 😉

Zitat:

Immerhin hat DC diesen Betrag erhalten und rechnet deshalb auch die Nutzungsentschädigung aus dem Bruttobetrag.

Diese Auffassung ist ganz sicher falsch, da Du als gewerbetreibender die MwSt. ja nicht wirklich zahlst, sondern sie gleich geltend machst, somit ist Dir kein "Zinsschaden" entstanden.

Damit hast Du keine Chance...

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