Wie lange darf man ein Wohnmobil auf der Straße Parken?

Hallo.

Habe mal ne Frage an euch. Mein Nachbar hat 2 Wohnmobile die immer auf der Straße Parken, und da sowieso etwas zu wenige Parkplätze auf der Straße sind. Ist das echt nervig, wenn dadurch alles Blockiert ist. Wie lange darf man ein Wohnmobil auf der Straße Parken? Gibt es da irgendeine Regelung in der STVO? Wäre für eine Antwort sehr dankbar.

Grüße aus dem BMW Forum.

Beste Antwort im Thema

Gegenfrage:

Warum sollte er dort nicht parken dürfen, wenn die Fahrzeuge angemeldet sind??? Jeder PKW darf es ja auch.

Ich kann mir aber gut vorstellen, daß das ärgerlich ist. Aus dem Grund parke ich mein WoMo auf einem großen Parkplatz vor einer Sporthalle, dort stört es niemanden und es sind nur 5 Gehminuten bis dorthin. Wenn ich es bei mir in der Straße parken würde, hätte der ein oder anderen ein leicht verdunkeltes Wohnzimmer 😉 Es wohl mehr oder weniger eine Frage des Miteinanders.

Gruß berni

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Re: Unterschied WoMo zu WW

Zitat:

Original geschrieben von Tom_BP


Ist halt ein Vorteil von Wohnmobilen, man kann parken, wo es nicht ausdrücklich verboten ist. Ich besitze z.Z. noch "ZWEI" Wohnwagen und muß zusehen, wo ich die unterkriege. Mit welcher Berechtigung darf ich eigentlich ein Wohnmobil sonstwo parken, meinen Wohnwagen aber nicht. Für den zahle ich doch auch die Straßenbenutzungsgebühr (Fz-Steuer)???

Ist doch irgendwie ungerecht, oder??

Gruß

Thomas

Würde mich auch interessieren... Ich meine, unbewegt dürften wir ihn 2 Wochen stehen lassen, oder? Und dann nen Meter vorschieben, danach wieder nen Meter zurück... 😎

wenn jemand zwei womo's hat, ist's doch sein thema....ich bin der meineung, das geht euch nix an.
aber: wenn die womo'sjemand behindern (sicht von/auf strasse etc) dann muss man mit dem halter reden, nötigenfalls mit exekutiver unterstützung.

ausserdem kommt's noch darauf, an, wie schwer die womo's sind, sind sie richtig abgesichert wenn über 3,5 t etc. pp...

aber ich denke, das einfachste ist doch mit dem herrn reden?!

Zitat:

Original geschrieben von aman


ausserdem kommt's noch darauf, an, wie schwer die womo's sind, sind sie richtig abgesichert wenn über 3,5 t etc. pp...

Ja, bei Wohnmobilen über 3,5 to ZGG ist das wieder ein Thema für sich...

PARKEN

... genau:

§ 12 Halten und Parken

(1) Das Halten...

(2) Wer sein Fahrzeug verläßt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.

(3) Das Parken ist unzulässig

vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,

wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,

vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,

bis zu je 15 m vor und hinter Haltestellenschildern (Zeichen 224),

(gestrichen)

vor und hinter Andreaskreuzen (Zeichen 201)

innerhalb geschlossener Ortschaften (Zeichen 310 und 311) bis zu je 5 m,

außerhalb geschlossener Ortschaften bis zu je 50 m,

über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (§ 41 Abs. 3 Nr. 7) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,

soweit es durch folgende Verkehrszeichen verboten ist:

Vorfahrtstraße (Zeichen 306) außerhalb geschlossener Ortschaften,

Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295 Buchstabe a) oder einseitige Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 296 Buchstabe b),

Parken auf Gehwegen (Zeichen 315), auch mit Zusatzschild,

Grenzmarkierung für Parkverbote (Zeichen 299) und

Parkplatz (Zeichen 314) mit Zusatzschild,

vor Bordsteinabsenkungen.

(3a) Mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiges Gesamtgewicht ist innerhalb geschlossener Ortschaften

in reinen und allgemeinen Wohngebieten,

in Sondergebieten, die der Erholung dienen,

in Kurgebieten und

in Klinikgebieten

das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.

Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen sowie für das Parken von Linienomnibussen an Endhaltestellen.

(3b) Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen.

(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch für den, der nur halten will; jedenfalls muß auch er dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben. Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zuläßt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen. Soweit auf der rechten Fahrbahnseite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220), darf links gehalten und geparkt werden. Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden.

(4a) Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt, so ist hierzu nur der rechte Gehweg, in Einbahnstraßen der rechte oder linke Gehweg zu benutzen.

(4b) (aufgehoben)

(5) An einer Parklücke hat Vorrang, wer sie zuerst unmittelbar erreicht; der Vorrang bleibt erhalten, wenn der Berechtigte an der Parklücke vorbeifährt, um rückwärts einzuparken oder wenn er sonst zusätzliche Fahrbewegungen ausführt, um in die Parklücke einzufahren. Satz 1 gilt entsprechend für Fahrzeugführer, die an einer freiwerdenden Parklücke warten.

(6) Es ist platzsparend zu parken; das gilt in der Regel auch für das Halten.

Also kommt es sehr genau darauf an, wo und wie er denn wohl parkt. Wenn die Womos über 7,5t wiegen, darf er über Nacht nicht im Wohngebiet, Auf engen Straßen nicht gegenüber von Ausfahrten, usw. ...

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hallo

also ich habe auch zwei womo´s die beide meistens auf der strasse stehen aber dafür bezahle ich ja auch die steuern

naja behindern tuen sie am meistens mich selbst da auch einer links und einer rechts von meiner einfahrt stehen

natürlich behindern sie auch noch andere da sie auf der strasse stehen aber was geht mich das an die anderen stehlen ihre autos auch auf der strasse ab und meine womo´s sind beide 575 groß also brauchen sie nicht mehr platz wie ein auto ok etwas

bis jetzt hat sich noch keiner beschwert und wenn dann kann man ja darüber reden sie etwas anders zu parcken aber ich würde mich nicht darauf einlassen sie ganz hier weg zubringen schlislich bezahle ich steuren für alle meine fahrzeuge ob es die autos sind oder die womo´s

wir wohnen in einem 5 famielen haus wo wir zwei wohnungen haben ich eine und meine eltern eine zusamen haben wir 3 autos und 2 womo´s und die anderen haben kein auto ist ja somit ausgeklichen (grins)

also wenn ich richtig informiert bin gibt es ein Gesetz was das DAUERHAFTE Abstellen eines (Wohn-)Anhängers, Womos, etc. für den Zeitraum von über 2 Wochen verbietet! Wichtig ist hierbei, dass das Fahrzeug eben mehr als die zulässigen 2 Wochen keinen Zentimeter bewegt wird!!
Wie gesagt, ich bin nicht ganz sicher, aber man kann ja auch mal beim Freund und Helfer nachfragen (schau einfach mal bei deiner nächsten Polizeistation vorbei!) Die werden dir sicher gerne auskunft geben!

Hallo,

also ich habe mich als Wohnwagenbesitzer mal ein bischen mit der Thematik befasst.

Für Womos gilt alles wie für PKW, also dürfen die solange stehen wie ein PKW. Spätestens zum TüV müßten Sie bewegt werden.

Anhänger müssen nach spätestens 14 Tagen ihrer für ihre eigentlichen Nutzung bewegt werden. D.h. mal eben 10cm schieben gilt für einen Wohnwagen nicht. Ein Transportanhänger kann natürlich 10 cm weit eine leere Alditüte transportieren. Das bewohnen eines Wohnwagen ist auf der Straße (rechtlich) ja nicht ganz so einfach.

Zitat:

Original geschrieben von Malossi-Runner


also wenn ich richtig informiert bin gibt es ein Gesetz was das DAUERHAFTE Abstellen eines (Wohn-)Anhängers, Womos, etc. für den Zeitraum von über 2 Wochen verbietet! Wichtig ist hierbei, dass das Fahrzeug eben mehr als die zulässigen 2 Wochen keinen Zentimeter bewegt wird!!

Das Gesetz gilt NUR für Wohnanhänger, NICHT für Wohnmobile.

Das Gesetz ist das eine...

Rede freundlich mit deinem Nachbarn.
2 WoMo von einer Person auf der Straße sind wirklich eine Zumutung.
Ich denke er wird Einsicht zeigen und sich wenigstens für das Vermietfahrzeug einen Platz suchen?!

Gruß Martin

Wir haben Nachbarn, die Pferde und dementsprechend auch einen Pferde-Anhänger haben. Dieser stand uns direkt vor der Nase, man sah außer dem Pferdeanhänger nichts mehr, die Sicht wurde auch auf die Straße beeinträchtigt, was beim Rein- und Rausfahren aus der Garage, über den Hof auf die Straße ein Hindernis darstellte!

Zuerst dachten wir, daß der bald wieder weg ist,
was aber nicht so war. So stand er über 1 Woche, unbewegt in deren Hofeinfahrt, direkt neben unserer.

Irgendwann einmal kam es zum Gespräch, wir haben ein gutes Verhältnis mit den direkten Nachbarn und sie lachten und meinten:

"Wir haben uns schon gedacht, daß er stört, aber solang niemand was sagt."

Unsere Nachbarn haben sich dann eine Scheune gesucht, in dem der Pferdetransporter nun steht.

Also freundlich darauf hinweisen, daß die beiden Womos stören, auch mal den Nachbarn zu sich einladen und ihm zeigen, daß die Straßeneinsicht stark behindert wird.

Vielleicht merkt er es und das Problem kann sich in Wohlgefallen auflösen........?

Gruß
Funky

Viel Glück!!! 🙂

Womos die auf der Straße stehen, jeder Witterung ausgesetzt sind, lassen sich nicht so gut verkaufen, als wenn sie in einem geschützten Unterstand pausieren dürfen...... 😉

Und werden nicht mit Farbe besprüht😉

Gruß Martin(das war meine größte Angst!!)

Zitat:

Original geschrieben von d5er


Und werden nicht mit Farbe besprüht😉

Gruß Martin(das war meine größte Angst!!)

Wir hatten nicht nur Angst vor Farbe sondern viel mehr vor Kratzern. Unser Wohnmobil wurde der Länge nach zerkratzt als es auf der Straße stand.

Soweit ich weiß, darf ein zugelassenes Wohnmobil auf der Straße geparkt werden, egal für welchen Zeitraum. Nur übernachten darf man darin bolß eine Nacht.

Frage ist, wer will das überprüfen??????

Viele Grüße

Elsa

Zitat:

Original geschrieben von elsa


Soweit ich weiß, darf ein zugelassenes Wohnmobil auf der Straße geparkt werden, egal für welchen Zeitraum. Nur übernachten darf man darin bolß eine Nacht.

Frage ist, wer will das überprüfen??????

Die aufmerksamen Nachbarn...😁

Hallo Leute

Also ich noch in Hamburg wohnte in einer Hauptstrasse hatte ich ich in der Parkbucht auch ein Womo stehen.Einen Mercedes 813 mit Wohnwagenaufbau.Gesamtgewicht 7,5 to.Einige Nachbarn meinten er dürfe da nicht stehen und nimmt den Pkws die Parkplätze weg.
Sie haben einige male die Polizei gerufen und verlangten das das Fahrzeug da weg muss.
Diese haben nur gelächelt und den Nachbarn mitgeteilt das dieses Fahrzeug da stehen darf,ohne wenn und aber.Es ist zugelassen und versichert.Auch in einem reinen Wohngebiet.
Anders sieht es aus wenn das Gesamtgewicht über 7,5 to ist,darf dieses da nicht mehr stehen.

einen schönen Tag noch

Klaus

Hallo,
das Thema ist zwar schon älter, aber ich möchte keinen neuen Thread dafür aufmachen... Ich habe folgendes Problem:

In meiner Strasse mitten im Wohngebiet sind die Parkplätze sehr rar. Bis vor ca. 2 Monaten durfte man auch vor der Ausfahrt von den Mülltonnen parken, nur 1x die Woche nicht, eben dann, wenn die Müllabfuhr kommt. Jetzt ist dort aber generelles Parkverbot und noch weniger Parkraum. 🙁 Da meine Strasse auf einem Berg liegt, ist auch noch zusätzlich das Parken in der Kurve verboten Bergab (zickzack Linien). So weit die Vorgeschichte. Nun ist es neuerdings auch der Fall, das direkt zwei fette 7,5 Tonner hier parken, dazu noch vier große Sprinter/Transporter und als wenn das noch nicht reichen würde, auch noch ein riesiges Wohnmobil! Letzteres darf nur mit LKW Führerschein gefahren werden glaube ich. Jedenfalls stehen all diese riesigen Fahrzeuge regelmäßig in einer Straße, wo es sowieso schon für alle PKWs viel zu wenig Platz gibt! Und das Beste: Die ganzen Riesenkarren, die ja nochmal zusätzliche Parkplätze beanspruchen, werden tage- oder wochenlang nicht bewegt!

Sicher, mal mit den Besitzern reden habe ich schon versucht, doch die kommen einem sofort pampig von wegen "Ich zahle Steuern! Brauche den LKW/Sprinter etc. beruflich und werde so lange hier parken wie es mir passt!". Absolut keine Einsicht von wegen der sowieso schon knappen Parkplätze! Aber Hauptsache das dämlich WoMo steht jetzt schön über den Winter genau vor meinem dadurch verdunkelten Fenster und ich darf mit meinem Vectra teilweise ewig weit weg parken... 🙁

Kann man da gar nichts machen???

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