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Wie lange darf ein angemeldetes Auto am Straßenrand parken?

Themenstarteram 16. Februar 2015 um 21:46

Hallo zusammen,

die Frage steht im Grunde genommen oben. Google hat mir zwei Infos ausgespuckt: 2 Wochen und unbegrenzt. Was ist nun richtig?

Hintergrund ist folgender: beim Auto waschen in einem Industriegebiet paar 100 Meter von einem Flughafen entfernt ist mir wiederholt aufgefallen, dass das Ordnungsamt dort in der Seitenstraße wohl öfter unterwegs ist und konsequent jedem Auto, welches dort am Straßenrand parkt, einen netten Zettel hinter dem Scheibenwischer hinterlässt.

Dort herrscht kein Parkverbot. Parkmöglichkeiten sind vorhanden (direkt am Straßenrand).

Es ist klar, dass sich einige dort hinstellen, weil sie keine Lust haben, für den Flughafen Parkplatz zu bezahlen. Es ist aber eben auch ein Industriegebiet - also sind dort ebenfalls Leute, die in der Nähe arbeiten, etc.

Danke!

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 16. Februar 2015 um 21:46

Hallo zusammen,

die Frage steht im Grunde genommen oben. Google hat mir zwei Infos ausgespuckt: 2 Wochen und unbegrenzt. Was ist nun richtig?

Hintergrund ist folgender: beim Auto waschen in einem Industriegebiet paar 100 Meter von einem Flughafen entfernt ist mir wiederholt aufgefallen, dass das Ordnungsamt dort in der Seitenstraße wohl öfter unterwegs ist und konsequent jedem Auto, welches dort am Straßenrand parkt, einen netten Zettel hinter dem Scheibenwischer hinterlässt.

Dort herrscht kein Parkverbot. Parkmöglichkeiten sind vorhanden (direkt am Straßenrand).

Es ist klar, dass sich einige dort hinstellen, weil sie keine Lust haben, für den Flughafen Parkplatz zu bezahlen. Es ist aber eben auch ein Industriegebiet - also sind dort ebenfalls Leute, die in der Nähe arbeiten, etc.

Danke!

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Zitat:

@hydrou schrieb am 17. Februar 2015 um 14:02:20 Uhr:

Es ist aber kein Wohngebiet, sondern ein Industriegebiet...

Vielleicht gibts ja für das Industriegebiet einen Eigentümer, welchem es nicht passt, dass dort ständig alles zugeparkt wird ? Und das auch noch von Leuten, die ihr Geld eigentlich im Parkhaus lassen müssten.

Themenstarteram 17. Februar 2015 um 21:12

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 17. Februar 2015 um 18:17:40 Uhr:

Ich würde mal vermuten, er fährt für die Handwäsche extra in dieses Gewerbegebiet, weil es da so einen SB-Waschplatz gibt.

So ist es ;)

Ich guck einfach mal, nach dem ich mich vergewissert habe, dass es keine Parkbeschränkungen gibt, was auf dem Zettel steht, wenn ich da einen finde. Es interessiert mich einfach, was genau vorgeworfen wird, wenn man theoretisch unbegrenzt parken könnte.

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 17. Februar 2015 um 19:32:43 Uhr:

Sieht zwar blöd aus, wenn man an einem fremden Auto das Ticket mal kurz runternimmt, draufschaut und es wieder dran steckt ... :D

Wenn man dabei laut lacht und sich auf die Schenkel klopft, sieht’s gar nicht so blöd aus ;-)

Zitat:

@DeFlamingo schrieb am 17. Februar 2015 um 22:12:17 Uhr:

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 17. Februar 2015 um 18:17:40 Uhr:

Ich würde mal vermuten, er fährt für die Handwäsche extra in dieses Gewerbegebiet, weil es da so einen SB-Waschplatz gibt.

So ist es ;)

Ich guck einfach mal, nach dem ich mich vergewissert habe, dass es keine Parkbeschränkungen gibt, was auf dem Zettel steht, wenn ich da einen finde. Es interessiert mich einfach, was genau vorgeworfen wird, wenn man theoretisch unbegrenzt parken könnte.

.. Und was iss rausgekommen nach 3 Jahren guggen was auf dem Zettel steht.. ;)

Nichts.

Wie sieht denn eigentlich die Rechtslage aus, wenn zweifelsfrei feststeht,

das einer dieser "Flughafenparkservices" die Fahrzeuge dort abstellt und den

Parkraum somit mehr oder weniger als seine Gewerbefläche gebraucht.

Macht das einen Unterschied?

Ohne die Rechtslage zu kennen, denke ich es ist okay.

Das Fz ist zugelassen von einer Privatperson und

die Parkplätze sind durch Steuern bezahlt, also für alle da.

Könnte ein Schlupfloch für diese "Taxifahrer" sein.

Würde ich genauso vermuten. Rechtlich wird da nichts zu beanstanden sein. Wenn der Autobesitzer dort parken dürfte, darf der Beauftragte das Fahrzeug ebenso dort abstellen. Die Firma nimmt ja kein Geld für das Parken an sich, sondern nur für die Parkplatzsuche und das Rückholen zum Flughafen.

(Und wenn sie gut sind, übernehmen sie die Verwarnungsgelder oder sonstige Kosten, falls doch nicht rechtskonform geparkt wurde. Würde ich als Kunde zumindest so erwarten.)

Schlecht ist nur wenn du nach 4 Wochen dein Auto bei der Verwahrstelle abholen darfst.....die gegen das nur gegen Gebühr raus....

Diese sollte dann der Parkservice tragen. Wie gesagt, würde ich mir wünschen. Ob's real passiert, weiß ich natürlich nicht. Habe so eine Leistung noch nicht in Anspruch genommen.

Ist eigentlich nach 4 Wochen schon in Staubschicht am Auto könnte man des auch anders bewerten eventuell oder?

ob wohngebiet oder industriegebiet ist beim parken völlig irrelevant, es kommt lediglich auf die

beschilderung an und auf örtliche begebenheiten, z.b. garageneinfahrt

Ohne zu wissen, ob und was da der Vorwurf ist, ist eine Diskussion sinnlos.

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