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Wie lange darf ein angemeldetes Auto am Straßenrand parken?

Themenstarteram 16. Februar 2015 um 21:46

Hallo zusammen,

die Frage steht im Grunde genommen oben. Google hat mir zwei Infos ausgespuckt: 2 Wochen und unbegrenzt. Was ist nun richtig?

Hintergrund ist folgender: beim Auto waschen in einem Industriegebiet paar 100 Meter von einem Flughafen entfernt ist mir wiederholt aufgefallen, dass das Ordnungsamt dort in der Seitenstraße wohl öfter unterwegs ist und konsequent jedem Auto, welches dort am Straßenrand parkt, einen netten Zettel hinter dem Scheibenwischer hinterlässt.

Dort herrscht kein Parkverbot. Parkmöglichkeiten sind vorhanden (direkt am Straßenrand).

Es ist klar, dass sich einige dort hinstellen, weil sie keine Lust haben, für den Flughafen Parkplatz zu bezahlen. Es ist aber eben auch ein Industriegebiet - also sind dort ebenfalls Leute, die in der Nähe arbeiten, etc.

Danke!

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 16. Februar 2015 um 21:46

Hallo zusammen,

die Frage steht im Grunde genommen oben. Google hat mir zwei Infos ausgespuckt: 2 Wochen und unbegrenzt. Was ist nun richtig?

Hintergrund ist folgender: beim Auto waschen in einem Industriegebiet paar 100 Meter von einem Flughafen entfernt ist mir wiederholt aufgefallen, dass das Ordnungsamt dort in der Seitenstraße wohl öfter unterwegs ist und konsequent jedem Auto, welches dort am Straßenrand parkt, einen netten Zettel hinter dem Scheibenwischer hinterlässt.

Dort herrscht kein Parkverbot. Parkmöglichkeiten sind vorhanden (direkt am Straßenrand).

Es ist klar, dass sich einige dort hinstellen, weil sie keine Lust haben, für den Flughafen Parkplatz zu bezahlen. Es ist aber eben auch ein Industriegebiet - also sind dort ebenfalls Leute, die in der Nähe arbeiten, etc.

Danke!

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Normaler weise Unbegrenzt für einen Pkw und 2 Wochen für einen Hänger.

Wobei du nach 2 Jahren mit deinem Wagen erst mal wieder zum TÜV mußt. Warum dort Ordnungshüter Knöllchen verteilen kann ich nicht nachvollziehen. Kannst aber mal bei den Ordnungshütern nachfragen.

Solange an der betreffenden Stelle keine besonderen Parkregelungen gelten und das Abstellen keine unerlaubte Sondernutzung darstellt, kann das Fahrzeug dort unbegrenzt stehen.

Sicher, dass dort wirklich keine Einschränkung des Parkens besteht? Vielleicht eine Zonenregelung an der Einfahrt? Normalerweise wissen die Verkehrsüberwacher des Ordnungsamts sehr gut, wo geparkt werden darf und wo nicht. Wenn sie dort Verwarnungen verteilen, wird das seinen Grund haben.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 16. Februar 2015 um 23:12:52 Uhr:

Solange an der betreffenden Stelle keine besonderen Parkregelungen gelten und das Abstellen keine unerlaubte Sondernutzung darstellt, kann das Fahrzeug dort unbegrenzt stehen.

Irgendwann läuft der TÜV ab.

Und weiter? Gültige HU ist keine Voraussetzung zum Parken. Zudem glaube ich kaum, dass der TE von einer Parkdauer in Jahren sprach...

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 17. Februar 2015 um 10:36:06 Uhr:

Und weiter? Gültige HU ist keine Voraussetzung zum Parken.

Im öffentlichen Raum nur mit zugelassenen Fahrzeugen,sprich, ein Kennzeichen muss dran sein.

Von der Sache her ist das Parken unbegrenzt, allerdings sollte man alle paar Tage nachschauen, ob nicht ein Parkverbot oder ähnliches eingerichtet wurde. Ansonsten wird der Wagen abgeschleppt.

Und zum besagten Wohngebiet: Ich denke mal, dass Parken wird nur mit Anwohnerparkausweis oder Parkscheibe möglich/gestattet sein.

Es ist aber kein Wohngebiet, sondern ein Industriegebiet...

Aber ich tippe auch mal auf Zonenverbot, das wird auch ganz gerne um Messegelände eingerichtet und viele tappen in die Falle.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 17. Februar 2015 um 10:36:06 Uhr:

Und weiter? Gültige HU ist keine Voraussetzung zum Parken. Zudem glaube ich kaum, dass der TE von einer Parkdauer in Jahren sprach...

vielleicht haben die Politessen auch Verwarnungen wegen abgelaufenem TÜV ausgestellt? Im Übrigen: TÜV abgelaufen - Mängelkarte - Zwangsentstempelung - roter Zettel - Abtransport. Darf man dann auch nicht mehr parken.

Aber so bierernst war mein Hinweis auch nicht gemeint.

Themenstarteram 17. Februar 2015 um 16:03

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 17. Februar 2015 um 10:09:59 Uhr:

Sicher, dass dort wirklich keine Einschränkung des Parkens besteht? Vielleicht eine Zonenregelung an der Einfahrt? Normalerweise wissen die Verkehrsüberwacher des Ordnungsamts sehr gut, wo geparkt werden darf und wo nicht. Wenn sie dort Verwarnungen verteilen, wird das seinen Grund haben.

Wenn mein Auto wieder seine Handwäsche braucht und ich dort hinfahre, achte ich mal genauer drauf.

Wenn man normalerweise unbegrenzt parken kann, verwundern mich die Zettel schon. Wobei ich auch nicht weiß, was dort drauf steht. Die laufen da halt entlang und verteilen JEDEM Auto diesen Zettel ( nein, es sind keine Export-Verkäufer, die ihre Visitenkarten hinterlassen :p ) - deswegen schließe ich auch TÜV Geschichten o.ä. aus.

Vielleicht gibt es dort doch Einschränkungen, die ich bislang übersehen habe.

Zitat:

Wenn mein Auto wieder seine Handwäsche braucht und ich dort hinfahre, achte ich mal genauer drauf.

Nichts gegen Parken aber Handwäsche?????????:confused::eek: Das ist doch verboten, so im Gelände oder am Straßenrand!

Das kannst du vor deinem Haus machen wenn du einen Abfluss mit Ölabscheider hast oder in der Handwaschanlage.

Also nur Parken und gucken!:D

am 17. Februar 2015 um 17:17

Ich würde mal vermuten, er fährt für die Handwäsche extra in dieses Gewerbegebiet, weil es da so einen SB-Waschplatz gibt.

Das war in seiner Aussage nur nicht ersichtlich.

Wenn dem aber so ist habe ich nichts gesagt.:):o

EDIT: Falsch verstanden, daher gelöscht.

Zitat:

@DeFlamingo schrieb am 16. Februar 2015 um 22:46:16 Uhr:

Hallo zusammen,

die Frage steht im Grunde genommen oben. Google hat mir zwei Infos ausgespuckt: 2 Wochen und unbegrenzt. Was ist nun richtig?

Hintergrund ist folgender: beim Auto waschen in einem Industriegebiet paar 100 Meter von einem Flughafen entfernt ist mir wiederholt aufgefallen, dass das Ordnungsamt dort in der Seitenstraße wohl öfter unterwegs ist und konsequent jedem Auto, welches dort am Straßenrand parkt, einen netten Zettel hinter dem Scheibenwischer hinterlässt.

Dort herrscht kein Parkverbot. Parkmöglichkeiten sind vorhanden (direkt am Straßenrand).

Es ist klar, dass sich einige dort hinstellen, weil sie keine Lust haben, für den Flughafen Parkplatz zu bezahlen. Es ist aber eben auch ein Industriegebiet - also sind dort ebenfalls Leute, die in der Nähe arbeiten, etc.

Danke!

Einfach mal schauen, welcher Sachverhalt denen vorgeworfen wird, Katalog-Nr. etc. pp..

Sieht zwar blöd aus, wenn man an einem fremden Auto das Ticket mal kurz runternimmt, draufschaut und es wieder dran steckt ... :D

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