Wie komme ich überhaupt zur MPU, wie wird es angeordnet, muss ich ein Antrag stellen?

Ich wahr heute bei der Behörde die Führerscheine wieder ausstellt.
Der Mann hat nur kurz in seinem Comp. geschaut und gesagt ich müsste eine MPU machen, dann hat er erzählt was ich alles besser machen könnte, z.b.: eine MPU Beratung, dann dass kostenpflichtige besser wären, denn es gibt ja auch kostenlose.
Dort wird mir gesagt ob ich einen Abstinenztest brauche oder nicht.
Und dann nach dieser Beratung bzw. Seminar soll ich zur MPU, wo ein Psychologe mich testet.
Und das ich den Antrag bei der Zulassung oder wie dat heißt 3-4 Wochen vor der MPU machen soll.

Ich sollte mir dann noch Flyer mitnehmen.

Aber aus den Flyern werd ich nicht schlau. Was ist das Richtige?
Dort gab es adressen von Psychologen (kostenlose Beratung), dann Flyer mit der Aufschrift
Besonderes Aufbauseminar gemäß §§ 2 b, 4 StVG und §§ 36, 43 FeV
oder
Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung gemäßß § 70 FeV für alkoholauffällige Kraftfahrer.
Der letztgenannte wird aber nach einer MPU angeordnet.

???

Der Mann hat mir alles nur mündlich vorgetragen.
Aber sollte so eine MPU nicht schriftlich angeordnet werden und wenn ja muss ich dahin oder kann ich mir einen Termin auswählen.

Irgendwie weiß ich gar nicht was ich tun soll.

Welche Schritte tun und wohin.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@mandelpflaume schrieb am 23. Mai 2015 um 08:43:24 Uhr:



Zitat:

@mattalf schrieb am 23. Mai 2015 um 08:31:07 Uhr:


Was ein unfug!

Die meisten schaffen die MPU nicht im ersten Anlauf und nicht ohne sich darauf vorbereitet zu haben. Teuer wird es, das stimmt allerdings.

Ich erinnere mich da gerne an einen Bekannten, der musste damals (1985 oder so) auch zur MPU, bei ihm hat es rund 1,5 Jahre gebraucht, bevor er seinen Lappen wieder bekommen hat,- nicht weil er durchgefallen wäre, sondern weil sich die (zwangs)besuche beim Psycho-Doc in den 2/3-stelligen Bereich aufgerundet wurden. Von dem Geld hätte er 3 x den Lappen machen können.
Heute wird das ganze wohl noch mehr verschärft sein.

Wenn ich das schon höre "ein Bekannter...blabla.. heute wird es noch schwerer blablub"

Hätte sich dein Bekannter damals vernünftig vorbereitet hätte er auch keine Horrormärchen an dich weitererzählen müssen.

@Talk Motorik:

wieviel Promille waren es? danach richtet sich mehr oder weniger die Vorbereitungsdauer und der erforderliche Aufwand.

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Zitat:

@Flinx1960 schrieb am 25. Mai 2015 um 13:38:33 Uhr:


@$: Die Frage gehört nicht zum Thema, denn ein einzelner Messwert ist Schall und Rauch.

Bulls*** dein Kommentar!

Ein "einzelner Messwert", wie du ihn nennst, entscheidet darüber, ob eine OWi oder Straftat vorliegt. Er entscheidet auch darüber, ob eine MPU überhaupt fällig wird. Und wenn sie fällig wird entscheidet dieser einzelne Messwert auch noch, was für eine Vorbereitung erforderlich ist.

@Flinx: Du siehst, das einzige was Schall und Rauch ist, ist leider dein Kommentar.

Ggf. lässt sich so eine MPU dann ohne grossen finanziellen Aufwand für Screenings und ähnlichen Schwachsinn bestehen. Das hängt u.a. von einem "einzelnen Messwert" ab.

Ich frag mich bei manchen selbsternannten Spezialisten hier wirklich, wo die ihr Expertenwissen herhaben. Aus der Bild wahrscheinlich. Und von anderen MT Experten, bzw. von den teilweise eben so grottig recherchierten MT Artikeln, wo man regelmässig Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis nicht auseinanderhalten kann. 🙄

Zitat:

@mandelpflaume schrieb am 25. Mai 2015 um 09:59:07 Uhr:


Man sollte schon zu einem Anwalt gehen, dessen Schwerpunkt auf Verkehrsrecht/Strafrecht liegt und nicht bei Scheidungsangelegenheiten.
Nur weil du selber keine Ahnung davon hast, reden andere Mitglieder hier keinen "Schwachsinn", zumal deine Kommentare hier nicht mal etwas konstruktives oder Hilfreiches enthalten.

MPU ist Verwaltungsrecht. Expertentipp!

Wie kommt man zur MPU?

Am besten als Beifahrer oder mit dem ÖNPV. 🙂

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Okay, Scherz beiseite:

Einfach abwarten, bis die grauen Briefe in dem grauen Umschlag im Briefkasten liegen. Da steht dann alles weitere drin.

Viel Erfolg !!

Zitat:

@einTraumtaenzer schrieb am 25. Mai 2015 um 19:31:20 Uhr:


Einfach abwarten, bis die grauen Briefe in dem grauen Umschlag im Briefkasten liegen. Da steht dann alles weitere drin.

Wer sollte ihm warum solche grauen Briefe schreiben und warum glaubst Du, dass die Deiner Vermutung zugrunde liegenden Annahmen zutreffen?

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Wenn sein FS eingezogen wird, dann wird er das ja wohl schriftlich bekommen.

Und dort stehen i. d. R. auch alle Möglichkeiten drauf, die man anschließend hat.

edit

@YoungMoney schrieb am 26. Mai 2015 um 08:23:32 Uhr:

Zitat:

@einTraumtaenzer schrieb am 25. Mai 2015 um 22:51:52 Uhr:


Und dort stehen i. d. R. auch alle Möglichkeiten drauf, die man anschließend hat.

Echt ja die stehen da?

Hast du bestimmt in der Bild Zeit gelesen, oder?

Zitat:

@einTraumtaenzer schrieb am 25. Mai 2015 um 22:51:52 Uhr:


Und dort stehen i. d. R. auch alle Möglichkeiten drauf, die man anschließend hat.

das ist falsch. Die Prüfung, ob eine MPU fällig ist, erfolgt erst beim Antrag auf Wiedererteilung. Vorher ist es der FSSt schlicht egal, ob und ggf. wann man irgendwann einen neuen FS erteilt bekommen möchte. Also werden sie den Teufel tun, irgendwelche theoretischen Möglichkeiten zu erörtern.

Hallo TE,

es gibt auch kostenlose Beratungen zum Thema MPU.

Ist individuell von DIR und DEINER Geschichte abhängig welchen Weg du beschreiten willst.

Du musst nur ERNSTHAFT wollen. Dann klappt das auch.

Im Zweifelfall frage doch den zuständigen Bearbeiter von der Führerscheinstelle nochmals wohin du dich konkret wenden kannst. Dann sieht dieser gleich das du es Ernst meinst.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 26. Mai 2015 um 13:32:09 Uhr:



Zitat:

@einTraumtaenzer schrieb am 25. Mai 2015 um 22:51:52 Uhr:


Und dort stehen i. d. R. auch alle Möglichkeiten drauf, die man anschließend hat.
das ist falsch. Die Prüfung, ob eine MPU fällig ist, erfolgt erst beim Antrag auf Wiedererteilung. Vorher ist es der FSSt schlicht egal, ob und ggf. wann man irgendwann einen neuen FS erteilt bekommen möchte. Also werden sie den Teufel tun, irgendwelche theoretischen Möglichkeiten zu erörtern.

Das stimmt. Aber der TE hat anscheinend den FS wegen Alkohol am Steuer verloren. Da es eine echte Einziehung der Fahrerlaubnis ist und nicht "bloß" ein Fahrverbot, hatte er wohl mindestens 1,1 Promille (falls er nicht auffällig gefahren ist und/oder einen Unfall verursacht hat). Bei diesem Wert gibt es eigentlich in der Regel immer eine MPU-Anordnung.

Zitat:

@CV626 schrieb am 26. Mai 2015 um 14:38:26 Uhr:


Da es eine echte Einziehung der Fahrerlaubnis ist und nicht "bloß" ein Fahrverbot, hatte er wohl mindestens 1,1 Promille (falls er nicht auffällig gefahren ist und/oder einen Unfall verursacht hat). Bei diesem Wert gibt es eigentlich in der Regel immer eine MPU-Anordnung.

In den allermeisten Bundesländern ist die Grenze bei 1,6%o. Nur Baden-Württemberg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern tanzen im Moment aus dieser Reihe und ordnen die MPU schon ab 1,1 %o an.

Hmmm, dann muss ich meine Aussage zurücknehmen.

Bei einem Bekannten von mir wurde die MPU damals schon bei 1,2 verhängt, und es war nicht in einem der von dir genannten Länder. Allerdings hatte dieser Bekannte ein paar Jahre vorher schon mal ein Fahrverbot wg Alkohol unter 1,1 Promille gehabt, kann sein dass die MPU angeordnet wurde, weil es schon der zweite Alkoholverstoß war.

Besagter Bekannte hat die MPU übrigens erst im 3. Versuch bestanden. Nach dem ersten hat er nur auf die bösen Behörden geschimpft und Null Einsicht gehabt, nach dem zweiten Durchfallen sind ihm aber dann schon 1-2 Dinge aufgefallen, so dass er nach der 3. MPU einen neuen FS erteilt bekam.

Sein Alkoholproblem ist er dabei auch losgeworden, es ist nicht zu glauben, was für eine Motivation der FS sein kann. Ich behaupte, allein das war sowohl das viele Geld als auch die lange Zeit als Fußgänger wert. Dass die MPU "unfair", "willkürlich" oder "nutzlos" wäre, wird man von diesem Menschen jedenfalls nicht mehr hören.

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