Wie kann man die Nebelscheinwerfer einschalten ?!
Hallo zusammen,
mir ist die Frage echt peinlich, aber ich bekomme es nicht gebacken, bei meinem A6 C7 BJ 2014 die Nebelscheinwerfer einzuschalten 😕
Ich habe als Hauptscheinwerfer die Voll LED Variante. Die Nebelscheinwerfer sind die "runden".
Wenn ich an meiner "Lichteinstelkonsol" Pos.1 wähle, gehen lediglich innerhalb der LED Scheinwerfer zusätzlich LED an. Die Nebelscheinwerfer bleiben aber aus.
Was mache ich falsch?
Danke für die Hilfe 🙂
Lichteinstellung
Beste Antwort im Thema
Aber die Ausstattung deines Wagens kennst du schon und eine BA sollte eigentlich auch im Handschuhfach liegen? Oder findest du das auch nicht!?😮
35 Antworten
Zitat:
@golfer0510 schrieb am 12. Januar 2017 um 13:36:08 Uhr:
Zitat:
@Amok83 schrieb am 12. Januar 2017 um 11:56:58 Uhr:
Gibt es eigentlich eine gesetzliche Regelung, wann man das Schlechtwetterlicht benutzen darf? Darf man immer oder ist das eher wie Nebelscheinwerfer zu behandeln?Was meinst du eigentlich mit Schlechtwetterlicht? Diesen Begriff gibt es eigentlich gar nicht. Wenn du die Nebelschlussleuchte meinst, die darf erst bei einer Sicht unter 50m einschalten. Ansonsten darfst du das Abblendlicht jederzeit einschalten.
Und ergänzend dazu:
Zitat:
Wikipedia
In § 3 StVO gibt es zusätzlich folgende Bestimmung zur Höchstgeschwindigkeit bei Nebel: Wenn die Sichtweite durch Nebel bedingt weniger als 50 m beträgt (die gleiche Voraussetzung wie für die Benutzung der Nebelschlussleuchte), darf die Geschwindigkeit maximal 50 km/h betragen. Daher ist bei korrekter Benutzung der Nebelschlussleuchte maximal eine Geschwindigkeit von 50 km/h zulässig.
Wie mich die Deppen aufregen, die mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte lässig mit 130km/h weiter brettern, weil drei Tropfen gefallen sind. "Die Sicht ist so sehr behindert und nun sieht mich ohne Nebelschlussleuchte keiner mehr." 😠 Nur sieht das bei vielen Fahrzeugen (mit zwei Nebelschlussleuchten) so aus, als ob die Deppen permanent auf der Bremse stehen. 🙁
Bei 50m Sicht fährt man automatisch nicht mehr so schnell. Und dann kann man auch die Nebelschlussleuchte an machen. Aber auch wirklich nur dann!
Nur dass hier kein Mensch von der Nebelschlussleuchte spricht, sondern vom Allwetterlicht. Und das ist vorne.
Ich würde grundsätzlich davon ausgehen, dass hier die gleichen Regeln gelten wie bei Nebelscheinwerfern.
Da beim Allwetterlicht beim VFL LED-Scheinwerfer die oberen LED des Abblendlichts abgeschaltet werden, ist das Allwetterlicht aber auch wirklich nur bei schlechtem Wetter sinnvoll.
Schade eigentlich, denn die deutlich breitere Ausleuchtung gefällt mir an sich ziemlich gut. Aber es fehlt dann halt an Reichweite.
Das Allwetterlicht hat gar nichts mit der Nebelschlussleuchte zu tun. Audi schreibt ja nur das dazu:
"Allwetterlicht zur Verringerung der Eigenblendung bei schlechten Sichtverhältnissen"
Von diesem Abbiegelicht/Schlechtwetterlicht/Allwetterlicht wird niemand geblendet. In der StvO werden "Nebelscheinwerfer" erwähnt, also gehe ICH davon aus, dass die Regelung nicht für das Allwetterlicht gillt, bzw hier noch keine gesetzliche Grundlage besteht.
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Bei VFL Xenon werden zusätzliche Halogenleuchtmittel eingeschaltet (und eventuell die Leuchtweiter verringert). Deswegen bin ich nicht ganz sicher, ob die nicht wie Nebelscheinwerfer zu betrachten sind. Das Symbol ist aber ein anderes und man findet dazu nichts im Netz.
Ich kenne nur diese beiden Symbole oben links :
1- http://www.happyparts.de/.../Art4G0941531-7.jpg
2- http://www.happyparts.de/.../Art4G0941531E-4.jpg
Aber ich meine der 2te KANN ja augendlich nur bei Halogen mit NSW verbaut sein... ohne die Taste links oben gibt es übrigens auch noch...
Während für Nebelschlussleuchten das Gesetz eindeutig sagt, dass man sie nur einschalten darf bei einer Sichtbehinderung durch Nebel und einer Sichtweite unter 50m, lautet die Verordnung, dass Nebelscheinwerfer bei einer Sichtbehinderung durch Regen, Nebel oder Schneefall genutzt werden dürfen. Der Vorteil der Nebelscheinwerfer ist, dass sie unter dem Nebel durchleuchten, weniger Streulicht verursachen und mehr in die Breite als in die Weite leuchten. Bei korrekter Einstellung sollten sie eigentlich nicht blenden. Daher gibt es bei NSW auch keine Vorgabe wie "unter 50m" o.Ä..
Schlechtwetterlicht oder wie Audi das auch immer nennt, ist mit einem Nebelscheinwerfer nicht zu vergleichen. Beim Einschalten des Schlechtwetterlichtes werden im VFL-LED-Scheinwerfer, wie Hoinzi schon richtig schrieb, lediglich die Halogenbirnen unter der LED-Kette eingeschaltet. Diese haben keinerlei Fernleuchtfunktion, sondern leuchten lediglich die Ränder besser aus. Im Gegenteil; es werden sogar die oberen LEDs des Abblendlichtes abgeschaltet und das Licht etwas angehoben, wie beim Autobahnlicht ab 120 km/h. Blendung ist mit diesem Abbiegelicht nahezu ausgeschlossen. Die Sichtweite für den Fahrer wird sogar verschlechtert, so dass es völlig uninteressant ist, das Schlechtwetterlicht dauerhaft einzuschalten. Darüber hinaus wird es sogar automatisch abgeschaltet, wenn man schneller als 120 km/h fährt.
Diese zusätzlichen Halogenlampen sind übrigens die, die auch als Abbiegelicht wahlweise links oder rechts zugeschaltet werden.
Die Tatsache, dass bei vielen modernen Autos die Nebelscheinwerfer einzeln auch als Abbiegelicht genutzt werden, sagt eigentlich schon aus, dass ihnen keine Blendung unterstellt wird.
Meine Erfahrung ist, dass es eher für schlechtere Sicht sorgt, wenn man das Schlechtwetterlicht einschaltet, außer wenn man durch extrem schlechte Sicht sehr langsam fahren muss und die seitliche Ausleuchtung wichtig erscheint. Die Reduzierung der Leichtweite und die kaum noch vorhandene Asymetrie des Abblendlichtes macht sich erheblich bemerkbar. Negativ bemerkbar natürlich.
Is der Stein erstmal im Rollen😉 was mich nur wundert ist, warum Tommy eine NSW Taste hat... Bei xenon... vllt wurde da schonmal was getauscht.
Verdammt. Da ist mir ein Fehler unterlaufen. Natürlich ist Bild 1 der NSW. Wenn du Bild 2 hast is alle ok 😉
Wenn wir schon mal beim Fehler gestehen sind ..... Klar sitzt im Schlechtwetterlicht ne LED drin.
Meine Ausführungen stimmen bis auf diesen Punkt aber trotzdem. Und wenn man schlecht sehen will, kann man gerne immer mit Schlechtwetterlicht fahren, da wird es keine Vorschrift dagegen geben, vermute ich.
Das Aktivieren des Schlechtwetterlichtes geht definitiv deutlich auf Kosten der Reichweite des Abblendlichtes. Bei sehr unwirtlichen Wetterbedingungen liefert das Allwetterlicht allerdings eine deutlich bessere Ausleuchtung der Ränder.
Blenden kann man damit jedenfalls niemanden-