Wie kann ich die Geschwindigkeitsüberschreitung um 1 km/h "drücken"

Hallo an Alle im Forum,

ich benötige Bitte einmal eure Hilfe.
Ich bin außerhalb geschlossener Ortschaften mit 61 kmh zu schnell geblitzt worden - Toleranz hier schon abgezogen, wird jedoch im Schreiben nicht aufgezeigt wieviel. Erlaubt waren 100kmh.
Jetzt würde ich wegen 1 kmh die doppelte Stafe und die doppelte Zeit Fahrverbot erhalten (2 Monate, anstatt 1 Monat). Ich habe mir in fast 30 Jahren Führerscheinzeit nie etwas zu schulden kommen lassen oder wurde geblitzt, auch keinen Punkt in Flensburg. Jetzt ist dieses 1 kmh natürlich doppelt ärgerlich für mich.
Welche Möglichkeiten gäbe es, den angegebenen Messert (61 kmh zu schnell) um dieses 1 kmh zu mindern bzw. mindern zu lassen? Oder was kann ich sonst noch tun? Eine Rechtsschutzversicherung für so einen Fall liegt nicht vor, da ja fast 30 Jahre kein Bedarf dafür war.
Im Voraus vielen Dank für Eure Tipps.

Beste Antwort im Thema

Die 60 km/h zu schnell sind für dich nicht ärgerlich, aber der eine km/h ist es? Ich würde die 2 Monate nutzen zu überlegen, wie man nach Abzug der Toleranz 61 km/h zu schnell sein kann. Die Möglichkeit zur Geschwindigkeitsverringerung besteht nur vor dem Blitzen, nicht danach. Und das ist auch gut so.

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Zitat:

@wkienzl schrieb am 24. Januar 2016 um 11:47:51 Uhr:



Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 24. Januar 2016 um 11:38:27 Uhr:


Wobei: kann man schon verstehen, dass man bei 300 keine Schilder mehr wahrnimmt.
Wenn man aber keine Schilder mehr wahr nimmt, obwohl bekannt ist dass da Schlilder sein können ist man schlichtweg zu schnell unterwegs.

Du kennst alle Schilderpositionen in Deutschland?

Fakt ist, dass wir hier über ein Thema diskutieren, dass es gar nicht wert ist.
Ich muss beim Fahren aufmerksam sein. Punkt
Ich muss beim Fahren jegliche Verkehrsgebote beachten. Punkt
Ich muss jederzeit damit rechnen, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung geboten wird. Punkt

Bei mindestens einem der drei Punkte hat der TE versagt, das war der Auslöser, dass er zu schnell war. Wo das dann war spielt keine Rolle.

Einen gewissen Reifeprozess sollte man schon erleiden um spaeter ruhiger und gelassener zu werden.
Auch ich habe schon mal den Schein abgegeben aber, ich habe darauf gelernt und seit 1996 nicht einen Punkt wegen Geschwindigkeitsuebertretungen erhalten.

Zum Thema, wer mit +61 Km/H zu schnell auf einer 100er Landstrasse faehrt und geblitzt wird, muss sich die Frage nach Eigung gefallen lassen und auch selber stellen. Nicht die Blitzenden, oder die Behoerden oder der Freundliche sind daran schuld. Nur Dir gehoert da eines hinter die Ohren und bekanntlich wirkt sowas mit Fuehrerscheinentzug und Geld am ehesten. Nur Dein Glueck das es ausserhalb geschlossener Ortschaft war. Bei innerorts gibts mancherorts noch Steinigung!

Eine Rechtsschutzversicherung wird Dir da keine Freigabe geben, wenn es der Anwalt auch so erklaert, was vorgefallen ist. Warum sollte diese auch eintreten, a) grobe Fahrlaessigkeit und kei b) keine Aussicht auf Erfolg.

Also leide, tue buse, lerne und reife.......................... mehr kann man dazu nicht sagen

Andreas

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 24. Januar 2016 um 11:55:55 Uhr:



Zitat:

@wkienzl schrieb am 24. Januar 2016 um 11:47:51 Uhr:



Wenn man aber keine Schilder mehr wahr nimmt, obwohl bekannt ist dass da Schlilder sein können ist man schlichtweg zu schnell unterwegs.
Nicht doch. Ich suche doch gerade den Kniff, den Behörden klar zu machen, wie man aus 61 km/h überm Limit 59 km/h machen kann. Weil, die sind nach meiner abstrusen Vorstellung nicht sooo zu schnell. Und dürfen daher nicht so hart bestraft werden. Erst recht, weil ich mit 80000 km im Jahr ein Vollprofi bin. Da habe ich doch zumindest einen Rabbatt verdient ?

Der Rabatt wurde doch schon abgezogen.🙂

Ach so, Rabatt kann es nicht gnug geben.

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 24. Januar 2016 um 11:23:32 Uhr:


Kasper gefrühstückt?

Nee.

'rumspekuliert' wird nunmal zusammengeschrieben...🙄

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PS: um sich selbt bei 80.000 Jahreskilometer als Vollprofi darzustellen und dann noch geblitzt wird und versuchen die Behoerden zu bekehren....................sorry, aber da gibts ein anderes Wort dazu. VOLLDOFFI.

Wer seinen FS beruflich so nutzt und sich als Profi darstellt, dem gehoert nicht nur ein 3 monatiges Fahrverbot.

Was sind dann all jene die -40.000 KM fahren und keinen Punkt schaffen??? VOLL"ST"PFOSTEN????

Das sage ich all meinen Fahrern (Spedition) oefters als nur einmal im Monat.

Dazu kommt noch der tatsaechlich vorhandene Schilderwald in Deutschland und das gelehrte Wissen um Hoechstgeschwindigkeiten.

fuenfmaliges Kopfschuetteln reicht da nicht.

Einen interessanten Aspekt haette ich noch fuer Sonntag mitteg.

Es ist nicht verboten auf Strassen schneller zu fahren als angezeigt wird. Daher tun es ja auch wohl sehr viele Fahrerinen und Fahrer.

Nur die Strafe ist zwingend.

..................ich laube auch nicht das sich der TE noch meldet. Wer sich schon LendenWirbelSyndrom nennt, hat neben dem FS-Problem noch weitere.

War ja bislang auch sein einzigen Anliegen hier im MotorTalk soweit ich das ueberblicken konnte.

Also, an alle die das zu einem spaeteren Zeitpunkt erlesen lasst Euch sagen, zu schnell fahren bringt Einem eher mehr Probleme als die 2 Minuten Zeitgewinn.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
"Übersehen" schützt vor Strafe nicht, ebenfalls.
Das jeder das Recht und die Gesetze nach Gütdünken für sich auslegen kann ist ebenfalls nicht möglich.
Die Eröffnung dieses Threads alleine beweißt doch schon, das der TE uneinsichtig ist und versucht, sich mit unwirksamen Argumenten herauszuwinden.
Da gibts aber nichts zu winden, denn Gesetze und Vorschriften sind dazu da, eingehalten und durchgesetzt zu werden, und bei Zuwiderhandeln den Täter zu bestrafen.
So einfach ist das.
Grüße rzz

man kann es sich aber doch schoenreden. Was waere, wenn keiner mehr Strafen zahlen muesste...... dann waere unser Staatsapparat noch weiter unterfinanziert und ein Vollidiot weniger auf der Strasse, wenn auch nur tempraer. Also doch was Gutes getan.

Aber ich bin nicht ganz einverstanden zum Thema AUSLEGUNG. Jeder kann das Gesetz so fuer sich auslegen wie es der eigene Horizont erlaubt. Die Folgen zeigen dann was Realitaet ist.

Natuerlich ist er uneinsichtig. Jeder auf diesem Level der was am Bein hat sagt das. Daher habe ich eben auch die Eignung zur Teilnahme am Strassenverkehr angesprochen.

Schau Dir nur die Crash-Videos aus GUS an. Unfassbar mit welchem Rechts bzw. Unschuldsbefinden die aus den ge-crash-ten Fahrzeugen ausssteigen. Unglaublich. Keine Reue nur Faeuste, Baseball-Schlaeger und auch Waffen fuehren da zum Recht - meinen die.

Zitat:

@birscherl schrieb am 24. Januar 2016 um 11:34:52 Uhr:


Ist doch völlig egal, wo das war. "Außerhalb" und "100 zulässig" reicht doch als Info. Macht der Bußgeldkatalog einen Unterschied ob Autobahn oder Kraftfahrstraße oder Landstraße?

Wir klären gerade, ob es sich nur um eine Bundesstraße/Landstraße handelt, wo keine TL-schilder stehen, aber dennoch 100KMH erlaubt ist. Denn der TE hat keine Schilder gesehen.

Auf einer Kraftfahrstraße/Autobahn müssen Schilder stehen und sie müssten auch gut zu sehen sein.

Ich persönlich erkenne bei 300KMH nicht mehr, welches TL-Schild gerade da genau steht, aber ich erkenne, ob die Zahl zwei oder Dreistelig ist. Eignetlich ist dies auch egal, da ich eh deutlich runterbremsen muss. Die Zahl des zweiten TL-Schild kann ich dann auch wieder lesen.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 24. Januar 2016 um 11:38:27 Uhr:


Der Katalog nicht. Aber hier wollte wer um Verständnis heischen, dass man auf einer Autobahn , sofern es die Verhältnisse zulassen, auch 300 fahren kann. Und dann so mir nichts, dir nichts, mit einem Schlag auf 100 limitiert wird.
Wobei: kann man schon verstehen, dass man bei 300 keine Schilder mehr wahrnimmt.

Da der TE nachweislich 161KMH gefahren ist, kann man das Beispiel von 300KMH vergessen. Ein TL auf direkt 100KMH, ohne einen 120KMH zwischenschritt, gibt es auf einigen Autobahnen und Kraftfahrstraßen.

Zitat:

@Felix1966 schrieb am 24. Januar 2016 um 12:16:18 Uhr:


Einen interessanten Aspekt haette ich noch fuer Sonntag mitteg.

Es ist nicht verboten auf Strassen schneller zu fahren als angezeigt wird. Daher tun es ja auch wohl sehr viele Fahrerinen und Fahrer.

Nur die Strafe ist zwingend.

Wenn nicht Sonntag wäre, würde ich diesen Aspekt als "blödsinnig" bezeichnen

Zitat:

Wir klären gerade, ob es sich nur um eine Bundesstraße/Landstraße handelt, wo keine TL-schilder stehen, aber dennoch 100KMH erlaubt ist. Denn der TE hat keine Schilder gesehen.

Wozu? Ändert das irgendwas an der Tatsache, dass er am gegebenen Ort 61 km/h zu schnell war? Völlig irrelevant für seine Frage, wie er "aus der Nummer am besten rauskommt".

Da braucht man nichts "klären".

Zwei der Vorredner (rockyzoomzoom und felix1966) sollten den thread einmal von vorne lesen, dann über ihre falschen Unterstellungen dem TE gegenüber noch einmal nachdenken und zu ihrer verschuldeten Uninformiertheit stehen. Vom TE verlangen sie, dass er - was er ja tut, nur wissen das die Dampfplauderer mangels Lesens nicht - zu seiner Tat steht. Ihn drückt halt das Fahrverbot. Also, dann zeigt mal, dass ihr schon erwachsene Männer seid.

Zitat:

@MvM schrieb am 24. Januar 2016 um 12:34:35 Uhr:



Zitat:

@birscherl schrieb am 24. Januar 2016 um 11:34:52 Uhr:


Ist doch völlig egal, wo das war. "Außerhalb" und "100 zulässig" reicht doch als Info. Macht der Bußgeldkatalog einen Unterschied ob Autobahn oder Kraftfahrstraße oder Landstraße?
Wir klären gerade, ob es sich nur um eine Bundesstraße/Landstraße handelt, wo keine TL-schilder stehen, aber dennoch 100KMH erlaubt ist. Denn der TE hat keine Schilder gesehen. Auf einer Kraftfahrstraße/Autobahn müssen Schilder stehen und sie müssten auch gut zu sehen sein. …

Das macht trotzdem keinen Unterschied. Fakt ist 1) außerhalb geschlossener Ortschften, 2) 100 km/h zulässig, 3) 61 km/h zu schnell. Völlig egal, ob mit oder ohne Schild und völlig egal, ob auf der Kraftfahrstraße oder der Autobahn.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 24. Januar 2016 um 11:38:27 Uhr:


[...] Aber hier wollte wer um Verständnis heischen, dass man auf einer Autobahn , sofern es die Verhältnisse zulassen, auch 300 fahren kann. Und dann so mir nichts, dir nichts, mit einem Schlag auf 100 limitiert wird.
Wobei: kann man schon verstehen, dass man bei 300 keine Schilder mehr wahrnimmt.

Bitte noch mal von vorn anfangen, der TE fuhr nämlich keine 300. 😉

Zitat:

@birscherl schrieb am 24. Januar 2016 um 11:42:58 Uhr:


Auf einer Kraftfahrstraße mit 2 Fahrstreifen pro Richtung und so weiter darfst du auch 300 fahren …

...auch ohne Mittelleitplanke und baulicher Trennung.

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