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Wie haltet Ihr es mit Zusatzleuchten?

Themenstarteram 27. April 2022 um 12:04

Aus Erfahrung mit meiner ehemaligen Honda NC 750 X und natürlich auch meiner Erfahrung als Autofahrer weiß ich, dass ein Zweirad mit drei Lichtern vorne um Welten besser erkennbar ist und die Zahl der "Autofahrer-übersieht-Motorrad"-Fälle drastisch sinken.

Mein aktuelles Moped soll deshalb nun auch Nebelscheinwerfer oder Tagfahrlichter als Zusatzleuchten bekommen. Natürlich halblegal, weil legal nicht geht. ;-( Die Tagfahrlichter dürfen nicht zusätzlich zum Abblendlicht leuchten, Nebelscheinwerfer dürften zusätzlich zum Abblendlicht an sein, nur darf man sie halt nur bei entsprechender Sicht bei Nebel oder Regen benutzen. Bei der Honda war ich immer sehr vergesslich und habe doch glatt übersehen, dass ich die Nebellampen noch vom Nebel vom vorletzten Jahr an hatte...

Meine Frage an die Zusatzlampenfahrer: Hattet Ihr schon mal Probleme in Form von Strafzetteln? Und vor allem: Was für Lampen habt Ihr und wie sind sie geschaltet bzw. wie benutzt Ihr sie?

• e-geprüfte Nebellampen? Wann schaltet Ihr sie ein?

• e-geprüfte Tagfahrleuchten? Wann schaltet Ihr sie ein?

• irgendwelche Zusatzleuchten ganz ohne e-Zulassung? Wann schaltet Ihr sie ein?

Ich habe schon etwas gesucht, aber die Frage ob man strafzetteltechnisch wirklich etwas riskiert blieb stets offen.

 

Gruß Michael

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22 Antworten

Mit der R11GS fahr ich seit Jahren immer mit den eingeschalteten Zusatzscheinwerfern. Die haben eine E-Nummer.

Hat noch nie irgendwer bemängelt. Und ich fahr auch mit verbotenem Steinschlaggitter. ;)

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Nebelscheinwerfer, sind immer an. Keine Probleme.

Themenstarteram 27. April 2022 um 12:54

Zitat:

@Lewellyn schrieb am 27. April 2022 um 14:39:56 Uhr:

Mit der R11GS fahr ich seit Jahren immer mit den eingeschalteten Zusatzscheinwerfern. Die haben eine E-Nummer.

Nebellampen, nehme ich an?

 

Gruß Michael

 

P.S.: *ggg* - der Stuart als Kühlerfigur macht sich gut!

Stuart hab ich noch als Portraitfoto. :D

Ja, sind Nebelscheinwerfer. Von Touratech, „Desertio I“.

Aber schon lange nicht mehr in der Form erhältlich.

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Vor einigen Jahren sind mir in Skandinavien oft Motorräder mit eingeschalteten Zusatzleuchten aufgefallen und da ich sie deutlich eher erkennen und besser einschätzen konnte, hab ich meine "alte" GT dann im Zubehörhandel zwei LED-Scheinwerfer gekauft und montiert. Und natürlich bei jeder Fahrt auch genutzt. Ob es Nebellampen oder Tagfahrlichter waren? Keine Ahnung, ihren Zweck haben sie erfüllt.

Seit 2019 hab ich eine "Neue", die hat werksseitig die Zusatzlampen verbaut. Mit Motorstart gehen die an. Nun hab ich entweder die zwei Tagfahrlichtringe und die zwei Zusatzlampen oder Xenon-Abblendlicht und die zwei Zusatzlampen an. Je nach Helligkeit und wird automatisch gesteuert.

Probleme deswegen? Nein, hat mich noch kein Ordnungshüter darauf angesprochen.

Themenstarteram 27. April 2022 um 13:41

Eingeschaltete Tagfahrlichter sind inzwischen zusätzlich zum Abblendlicht erlaubt, wenn es ein Paar ist. Meines Wissens gibt es da aber wie so oft unterschiedliche Regelungen zwischen typgeprüften Fahrzeugen und den Nachrüstlampen. Deine Beleuchtungsanlage wird so wie sie ist gesetzeskonform sein. Bei meiner Honda waren die Lampen aber offiziell Nebellampen und die dürfen bei gutem Wetter halt nicht an sein. Ich habe sie eigentlich immer an gehabt.

 

Gruß Michael

Es sind entweder die Tagfahrleuchten oder das Abblendlicht an, nicht zusammen. Die Tagfahrleuchten sind im gleichen Gehäuse wie das Abblendlicht verbaut, die Zusatzscheinwerfer hängen ziemlich weit unten.

Gt
Themenstarteram 27. April 2022 um 14:10

Dann dürften die unteren Lampen wohl auch Nebellampen sein. Auf jeden Fall ist das eine sinnvolle Geschichte, die die eigene Sichtbarkeit deutlich verbessert.

 

Gruß Michael

Dann darf ich die ja auch anhaben. Meine Brille beschlägt und das wirkt wie Nebel...

Bei BMW laufen die übrigens als Original BMW Motorrad Zubehör und werden so beschrieben: "LED-Zusatzscheinwerfer - Erhöhte Sichtbarkeit bei schlechten Sichtverhältnissen; mit den LED-Zusatzscheinwerfern auch bei Nebel, Schneefall oder Regen besser sehen und gesehen werden."

In der Preisliste als werksseitige Zusatzausstattung heißt es nur "LED-Zusatzscheinwerfer - 345,- €".

Ob die Dinger legal oder illegal genutzt werden, ist mir eigentlich sch...egal. Ich bin so deutlich besser sichtbar und da riskiere ich halt die paar Euro Verwarnungsgeld.

Das was so landläufig als "Zusatzscheinwerfer" bezeichnet wird, sind in der Regel Nebelleuchten.

Ich bin auch ungefähr 9-10 Jahre an der GS damit rumgefahren und hatte noch nie Probleme, selbst als ich sie mich mal wegen zu hoher Geschwindigkeit rausgezogen haben, hat das keinen gejuckt.

am 27. April 2022 um 14:55

Zitat:

@cng-lpg schrieb am 27. April 2022 um 14:04:43 Uhr:

Aus Erfahrung mit meiner ehemaligen Honda NC 750 X und natürlich auch meiner Erfahrung als Autofahrer weiß ich, dass ein Zweirad mit drei Lichtern vorne um Welten besser erkennbar ist und die Zahl der "Autofahrer-übersieht-Motorrad"-Fälle drastisch sinken.

Wo ist diese Weisheit her?

Ich weiß nicht, wo Michael diese Erkenntnis her hat. Mir ist in Skandinavien aufgefallen, wo gefühlt jeder zweite Motorradfahrer im Gegenverkehr die Dinger anhatte, dass die mit drei Leuchten deutlich besser zu erkennen und ihre Geschwindigkeit auch meist höher eingeschätzt wurde.

Aber in Deutschland verboten, weil man mit einem Zug verwechselt werden könnte.

Und man kennt ja die fatalen Unfallfolgen, wenn man die entgegenkommende GS mit dem ICE verwechselt.

Also ich hab meine jetzt gut ein Jahr dran und daueran. Nur wenn es dunkel wird mach ich sie aus - da wirds sonst zu gemein. Macht wirklich massiv nen Unterschied in der Wahrnehmung von vorne. Speziell weil meine Maschine nur Halogen Abblendlicht hat. Und auch im Vergleich zum Licht meiner Frau sind die um Welten heller. Sicherheitstechnisch definitiv mehr wert als jede Warnweste.

Mit der Polizei hatte ich bis dato noch keine Probleme, aber war glaub ich seit dem noch in keiner ernsthaften Kontrolle drin. Eher mal so vorbeifahren und so ohne dass ich rausgezogen wurde..

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