Wie gut muss die Werkstatt arbeiten

Hiiiiilfe!!!

Ich lasse gerade einen Parkplatzrempler in einer "Fachwerkstatt" reparieren.
Die gegnerische Versicherung zahlt.

Beschädigungen: Kotfügel (über Radkasten) eingedrückt, Stoßfänger Lack ab, Felge Kratzer. Alles hinten links.

Ich habe gesagt, es soll so aussehen wie vor dem Unfall.

Beim ersten Übergabetermin fiel mir auf, dass eine Falte, die ins Blech eingerbeitet ist, verschwunden war. Sie verläuft ca 3 cm vom Radkasten entfernt im Halbkreis. Ich hoffe Ihr wisst, wass ich meine.

Ich habe das beanstandet.

Beim zweiten Übergabetermin war die Falte nun wieder da, aber im Bereich des Tankdeckels war der Lack ungleichmäßig aufgebracht. Der Kratzer an der Felge wurde nur poliert. Er ist aber noch zu sehen. Also habe ich den Wagen nochmal da gelassen.

Jetzt die Fragen:

Muss ich Abstriche hinnehmen? Nach dem Motto: Das Fahrzeug ist instandgesetzt aber nicht neu. (Wie gesagt: Die Versicherung zahlt!!!)

Habt Ihr Tipps und Tricks wie man unsaubere Arbeit oder Fehler erkennen kann? (Lack, Blech)
Da ich kein Fachmann bin, konnte ich nur das beanstanden, was auch ein Blinder sieht.

Was ist, wenn in 4-5 Jahren das alles von innen durchgammelt?
(Garantie 2 Jahre)

Da ich nicht so oft mit Werkstätten zu tun habe, weiss ich nicht so genau was da so abgeht. Aber allein schon die Tatsache mir den Wagen so übergeben zu wollen verwirrt mich doch etwas.

Ich bin für jeden Beitrag von Euch dankbar!

Mit verwirrten Grüßen

uruguru

120 Antworten

Vorher

Nachher

Setze hier mal die gegnerische Versicherung darüber in Kenntnis.
Die werden sich sehr darüber freuen, dass Sie eine Reparatur bezahlen sollen, die nicht gemacht wurde..

Zitat:

Original geschrieben von uruguru


Vorher - Nachher

Also wenn du mich fragst ...

Das steht dir ein komplett neues Seitenteil zu. Das sind ganz fix ein paar tausend EUR.

Reparaturversuche mit kiloweise Spachtelmasse kann man zwar machen, aber das wird nie exakt so aussehen wie vorher. Vom Rostschutz an der geknickten Kante ganz abgesehen.

Gibt´s denn kein Gutachten?

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Die Versicherung Meinte, dass ein Gutachten nicht nötig wäre.
Der Meister hat gesagt, das man es wieder so hinbekommen würde, wie es vorher war.

Jetzt frage ich mich, warum schustert die Werkstatt rum, anstatt den Kotflügel zu tauschen?
Hätte für die doch mehr Kohle eingebracht.

Weiter oben hat schon mal jemand gesagt, das eine Instandsetzun des Kotfügels vorzuziehen sei.

Weiß jemand, was ein Gutachter kostet, der sich die Reparaturleistung nur mal ansieht und mir erzählt, wie gut das gemacht ist? Erstmal ohne Gutachten.

Zitat:

Original geschrieben von uruguru


Die Versicherung Meinte, dass ein Gutachten nicht nötig wäre.
Der Meister hat gesagt, das man es wieder so hinbekommen würde, wie es vorher war.

Jetzt frage ich mich, warum schustert die Werkstatt rum, anstatt den Kotflügel zu tauschen?
Hätte für die doch mehr Kohle eingebracht.

Weiter oben hat schon mal jemand gesagt, das eine Instandsetzun des Kotfügels vorzuziehen sei.

Weiß jemand, was ein Gutachter kostet, der sich die Reparaturleistung nur mal ansieht und mir erzählt, wie gut das gemacht ist? Erstmal ohne Gutachten.

Der Austausch kostet zwar auf den ersten Blick mehr Kohle, allerdings muß er dafür ja ein Neuteil kaufen und bezahlen. Wenn die Werkstatt versucht, den Schaden ohne Neuteile Mithilfe einer Menge Arbeitsstunden zu reparieren, bleibt mehr Geld bei dieser hängebn. Denk mal drüber nach. 😉

Zitat:

Weiter oben hat schon mal jemand gesagt, das eine Instandsetzun des Kotfügels vorzuziehen sei.

Aufgrund dieses Schadenbildes in jedem Fall.

Gruss von hat mal jemand gesagt

Das ist nicht einfach nur ein angeschraubter Kotflügel, sondern das komplette hintere Seitenteil.

Mit ein paar hundert EUR ist da nix gemacht, hinzu kommt der Wertverlust da das im Falle des Verkaufs ein angabepflichtiger Schaden ist.

Lass ein Gutachten erstellen, die misslungenen Reparaturversuche verdecken zwar den Schaden, aber es gibt ja Bilder. Den Gutachter zahlt die gegnerische Versicherung.

Ferner steht dir natürlich eine neue Felge zu, wenn sich der Kratzer nicht entfernen lässt. Auch das gehört ins Gutachten.

Nutzungsausfall oder Leihwagen nicht vergessen.

Zitat:

Original geschrieben von uruguru


Weiß jemand, was ein Gutachter kostet, der sich die Reparaturleistung nur mal ansieht und mir erzählt, wie gut das gemacht ist? Erstmal ohne Gutachten.

Jeder seriöse Sachverständige wird dir seinen fachlichen Rat kostenlos anbieten, vorausgesetzt, du fährst zu ihm hin.

Zitat:

Original geschrieben von Göölf


Lass ein Gutachten erstellen, die misslungenen Reparaturversuche verdecken zwar den Schaden, aber es gibt ja Bilder.

Woher nimmst du deine Erkenntis, dass die durchgeführte Reparatur am Kotflügel/Seitenteil misslungen ist. Kannst du "hellsehen" ? Der TE beschwert sich doch mehr über die Felge und ist hier nur allgemein verunsichert.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Jeder seriöse Sachverständige wird dir seinen fachlichen Rat kostenlos anbieten

Meinungen von Sachverständigen kosten Geld. Warum sollte der TE kostenlose Leistung des SV "erbitten", wenn die Versicherung ein komplettes Gutachten zu erstatten hat?

Oder: Warum sollte der TE auf das Gutachten vezichten?

Das müsste mir mal jemand erklären.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Woher nimmst du deine Erkenntis, dass die durchgeführte Reparatur am Kotflügel/Seitenteil misslungen ist.

Ganz einfach:

Zitat:

Original geschrieben von uruguru


Beim ersten Übergabetermin fiel mir auf, dass eine Falte, die ins Blech eingerbeitet ist, verschwunden war

Beim zweiten Übergabetermin war die Falte nun wieder da, aber im Bereich des Tankdeckels war der Lack ungleichmäßig aufgebracht.

Ferner wurde der Kratzer auf der Felge "beseitigt", indem man das Rad woanders angeschraubt hat.

Mehr muss ich garnicht "wissen". "Mittlere Art und Güte" sieht anders aus.

Und grundsätzlich müsste mir jemand erklären, warum sich der TE mit einem gespachtelten Seitenteil abzufinden hat. Kann ja sein, dass u.U. NfA zum Ansatz kommt, aber die Aussagen "Gutachten brauchen wir nicht" und "neues Seitenteil gibts nicht" ist ja wohl jenseits von gut und böse, oder ?

Zitat:

Und grundsätzlich müsste mir jemand erklären, warum sich der TE mit einem gespachtelten Seitenteil abzufinden hat. Kann ja sein, dass u.U. NfA zum Ansatz kommt, aber die Aussagen "Gutachten brauchen wir nicht" und "neues Seitenteil gibts nicht" ist ja wohl jenseits von gut und böse, oder ?

Auch ein neues Seitenteil muss gespachtelt werden. Das geht technisch überhaupt nicht anders. Es geht hier um die Frage ob dieses Seitenteil Instandsetzungswürdig ist oder nicht, respektive ob aufgrund des vorliegenden Schadenbildes ein Neuersatz der Seitenwand erforderlich war.

Dass lässt sich auf den Fotos (für einen Fachmann) ohne Probleme erkennen.

Soviel zur Grundsätzlichkeit deiner Frage.

Die von dir hier behaupteten Abzüge Nfa (neu für Alt) sind im KH Schaden überhaupt nicht existent.

Diese gibt es nur im Kako-Schadenfall. Und da sprechen wir über Vertragsrecht. Hier liegt eine KH-Schaden vor, dass ist Schadenersatz nach § 249 BGB, also ein anderes Thema.

Wenn überhaupt würden wir hier von Abzügen für eine Wertverbesserung sprechen, aber auch die sind und waren oder werden hier kein Thema.

Zitat:

Oder: Warum sollte der TE auf das Gutachten vezichten?

Ganz einfach, weil dass Fahrzeug nun schon Instand gesetzt ist.

Und wenn überhaupt, dann könnte der SV hier nun ein Beweissicherungsgutachten erstellen, welches über die Reparatur- Qualität Auskunft gibt.

Und damit hat der KH-Versicher nichts zu tun und wird somit das Gutachten auch nicht bezahlen.

Also wenn du hier schon voller Inbrunst fachlichen Rat erteilt, dann auch bitte Profund und vor allen Dingen richtig.

Es wäre nämlich sicherlich nicht so prickelnd für den TE, wenn er hier hinterher gute Geld dem schlechten Hinterher wirft, auf Grund falscher Ratschläge.

Zitat:

Mehr muss ich garnicht "wissen". "Mittlere Art und Güte" sieht anders aus.

Doch doch, müsstest du schon.

Nicht immer ist eine Seitenwanderneuerung die bessere Reparatur.
Wir reden hier über ein eingeshcweißtes Karosserieteil das an Tür- und Hecksäule durchtrennt wird. Die Schweißpunkte müssen ringsherum werden aufgebohrt werden, um die Seitenwand herauszutrennen.
Anhand des Fotos des beschädigten Seitenteiles würde ich sagen, daß die Seitenwand fachgerecht instandsetzbar ist.
Diesen Weg würde ich auch beschreiten, wenn es mein Auto wäre,
weil es ein geringerer Eingriff in die Karosseriestruktur ist und auch geringere Prozeßrisiken in sich birgt.

Die Betonung liegt allerdings auf fachgerecht. Damit meine ich nicht das Nachmodellieren mit Spachtelmasse.
Stukkateur ist auch ein schönes Handwerk, hat aber in der Karosserieinstandsetzung nichts zu suchen.

Bei diesem Schadenbild ist der Neuersatz absolut kein Thema, oder siehst du das anders?

Und einen evtl. Mangel aus Werkvertrag interessiert die Versicherung kein Stück.

Natürlich wäre der TE besser Beraten gewesen hier im Vorfeld einen SV zu beauftragen.

Aber daran kann er ja nun nichts mehr ändern.

Und deswegen sollte man Ihm jetzt vernünftig beraten und keine falschen und unrichtigen Ratschläge geben...

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Die von dir hier behaupteten Abzüge Nfa (neu für Alt) sind im KH Schaden überhaupt nicht existent. ... Wenn überhaupt würden wir hier von Abzügen für eine Wertverbesserung sprechen, aber auch die sind und waren oder werden hier kein Thema.

Das läuft ja wohl auf das Gleiche hinaus, oder nicht. Ausserdem schrieb ich: "Kann sein". Kann. Bedeutung des Wortes bekannt? Ok.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Es geht hier um die Frage ob dieses Seitenteil Instandsetzungswürdig ist oder nicht, respektive ob aufgrund des vorliegenden Schadenbildes ein Neuersatz der Seitenwand erforderlich war.

Und wer beurteilt das? Der SB am Telefon oder die Werkstatt, die´s dann doch nicht hinbringt?

Oder evtl. doch der unabhängige Sachverständige.

Zitat:

Original geschrieben von Göölf


Warum sollte der TE auf das Gutachten vezichten?

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Ganz einfach, weil dass Fahrzeug nun schon Instand gesetzt ist.

Und deswegen kann man, bei vorliegenden Fotos, und immer noch beschädigter Felge, kein Gutachten mehr betr. des ursprünglichen Schadens erstellen, das dem Geschädigten von Anfang an zugestanden hätte? Na dann.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Also wenn du hier schon voller Inbrunst fachlichen Rat erteilt, dann auch bitte Profund und vor allen Dingen richtig.

Ich hab hier von nichts anderem geschrieben als von den Dingen die dem Geschädigten zustehen bzw. zugestanden hätten, wenn er nicht von Versicherung und Werkstatt veralbert worden wäre. Und zwar zweifelsfrei.

Ferner und als letzten Hinweis: Ein Rechtsanwalt auf Kosten der gegnerischen Versicherung steht ihm auch zu.

Schon krass das es scheinbar nicht mehr anders geht.

Zitat:

Original geschrieben von runabout


Nicht immer ist eine Seitenwanderneuerung die bessere Reparatur.

Natürlich hätte ich -in dem Fall- das Seitenteil auch nicht getauscht, das ist völlig klar. Da steht die Schwere des Eingriffs in keinem Verhältnis zum Ergebnis. Ein fähiger Lackierer kriegt die Instandsetzung so hin, dass man damit leben kann.

Aber ich hätte auf Basis Gutachten abgerechnet und wäre so zum Ersatz meines Wertverlustes gekommen.

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