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Wie errechnet sich die Anhängelast eines Fahrzeuges

Themenstarteram 11. Januar 2008 um 8:41

Moin Folks,

ich frage mich schon seit einer ganzen Weile, wie die Anhängelast eines Fahrzeuges zustande kommt. Gibt es da eine Formel (so ala: PS x zGg / ( Leergewicht² x Anzahl der Sitzplätze)) oder testet der Hersteller und sagt: ok, diese Last schafft der Wagen gerade noch zu bewegen oder wie ist das?????????

Wäre schön, wenn mir dazu jemand mal was an Info geben könnte!!

Danke im voraus

Koyota

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18 Antworten

Ne, kommt hauptsächlich auf die Kupplung an. Gibt, soviel ich weiss, keine genaue Formel für.

Themenstarteram 11. Januar 2008 um 10:03

Hmmm, die Anhängelast wird ja vom Hersteller mit angegeben, Kupplung kann ich ja problemlos eine stärke dranbauen. Aber woher nimmt der Hersteller zB. die Daten?? Es gibt ja auch für verschiedene Fzge die Möglichkeit, die Anhängelast erhöhen zu lassen, wie geht das?

Zitat:

Original geschrieben von Koyota

Hmmm, die Anhängelast wird ja vom Hersteller mit angegeben, Kupplung kann ich ja problemlos eine stärke dranbauen. Aber woher nimmt der Hersteller zB. die Daten?? Es gibt ja auch für verschiedene Fzge die Möglichkeit, die Anhängelast erhöhen zu lassen, wie geht das?

Ja, eben, denn der Hersteller sagt, dass soviel Anhängelast in Ordnung geht, ohne dass Die Kupplung (darauf gibt es keine Garantie, da Verschleisteil) nach dem 2. Anfahren schon den Geist aufgibt.

Natürlich solltest du dir auch Gedanken um dein Auto machen. z.B. solltest du mit einem 75PS Kleinwagen keinen 2T Wohnanhänger ziehen.

am 11. Januar 2008 um 18:14

Ich denke mal das man sich in der hinsicht eher dafür interessiert wie der wagenzug zum stehen kommt ohne das der anänger das zugfahrzeug bei starken bremsen überholt oder zusammenschiebt.

am 11. Januar 2008 um 20:05

Hallo!

 

Also bei uns war die Regelung früher so:

 

Hänger ohne Bremse: Verhältniss 2:1

Also das Eigengewicht des Zugfahrzeuges muss doppelt so hoch sein wie das Höchstzulässigegesamtgewicht des Anhängers.

 

Hänger mit Bremse: Verhältniss 1:1

Eigengewicht Zugfahrzeug mindestens gleich hoch wie das Höchstzulässigegesamtgewicht des Hängers.

 

Die jetzt eingetragenen Werte übersteigen die alte Regelung meistens gering. Ich schätze das sich der eingetragene Wert aus Motorleistung, Eigengewicht und Bremsleistung zusammensetzen wird.

Motorleistung und Eigengewicht spielen ne Rolle, das ist ganz klar.

Aber was ihr nicht vergessen dürft: Die Rahmenkonstruktion muss die Lasten auch aufnehmen können. Wenn ein Auto nicht die Aufnahmepunkte für die Kräfte hat kann es auch sein, dass gar kein Anhänger zugelassen ist. Davon gibts auch ein paar. Manche Kleinwagen zum Beispiel. Denn selbst die haben eigentlich genug Power und Gewicht um nen Hänger zu ziehen...

Oder Sportwagen. Ein 911er Porsche könnte auch Hänger ziehen. Power ist massig da, Gewicht auch ausreichend. Bremsleistung sowieso. Aber gibt keine Kupplung...

am 12. Januar 2008 um 14:40

Also Motorleistung und Leergewicht des Zugfahrzeugs scheinen keine allzu große Rolle zu spielen. Beispiele:

Nissan Micra K10, 55 PS, 690 kg leer, 1100 kg darf man damit ziehen.

Mazda 121 DB, 72 PS, 815 kg leer, 1190 kg hintendran erlaubt

Honda Concerto, 122 PS, 1085 kg leer, 1000 kg maximal hinten dran

Mazda 323 BG, 88 PS, 1000 kg leer, 1500 kg Anhängelast stehen im Schein

Audi 100 (43), 136 PS, 1170 kg leer, 1400 kg zugelassen

Die Version mit den Aufnahmepunkten glaube ich da schon eher. Außerdem kann ich mir vorstellen, daß die Bremsen und das Fahrwerk des Zugfahrzeugs eine Rolle spielen. Außerdem vielleicht eine gewisse Angst der Hersteller vor Garantiefälllen, wenn sie zu viel erlauben.

-Ein Zugfahrzeug muß mit der maximalen Anhängelast 4x inerhalb einer Minute an einer 12% Steigung anfahren können!

-Ausserdem muß ein Zugfahrzeug die Anhängelast an dieser Steigung mit der Feststellbremse halten können!

-Bei einachsangetriebenen Fahrzeugen darf die Anhängelast nicht das Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges überschreiten!

-Bei allradgetriebenen Fahrzeugen darf die Anhängelast nicht das 1,5fache des Gesamtgewichtes des Zugfahzeuges überschreiten!

 

Die Motorleistung ist allein nicht das etscheidende. Die Kraft an den Antriebsrädern ist wichig! Ein Bulli mit 102 PS kann mehr Kraft an der Antriebsachse haben, als ein PKW mit 150 PS, weil er anders übersetzt ist!

am 12. Januar 2008 um 18:36

Also bei uns spielt das Eigengewicht das Autos sicher eine Rolle bei der Zulassung, wie das bei euch ist kann ich nicht sagen. ;)

 

Aber es wäre doch auch blöd wenn du ein Auto mit guten Bremsen und nem starken Rahmen hast und dich der Hänger dann einfach aus der Kurve schiebt weil dein Auto einfach zu leicht ist. :) 

Zitat:

Original geschrieben von Marco T4 ACV

-Ein Zugfahrzeug muß mit der maximalen Anhängelast 4x inerhalb einer Minute an einer 12% Steigung anfahren können!

-Ausserdem muß ein Zugfahrzeug die Anhängelast an dieser Steigung mit der Feststellbremse halten können!

-Bei einachsangetriebenen Fahrzeugen darf die Anhängelast nicht das Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges überschreiten!

-Bei allradgetriebenen Fahrzeugen darf die Anhängelast nicht das 1,5fache des Gesamtgewichtes des Zugfahzeuges überschreiten!

 

Die Motorleistung ist allein nicht das etscheidende. Die Kraft an den Antriebsrädern ist wichig! Ein Bulli mit 102 PS kann mehr Kraft an der Antriebsachse haben, als ein PKW mit 150 PS, weil er anders übersetzt ist!

Also die Ausführung ist ja ganz nett, aber wenn man sich mal die Liste von meehster anguckt frag ich mich gerade ob ein Micra wirklich 410 kg Zuladung verkraftet.

Theoretisch könnte das Gespann dann 2200 kg wiegen.

Der Micra muss also schon ne brutale Hinterachsbremse haben, da er die besagten 2200 kg bei ner 12% Steigung zu halten vermag. Und er hat ne Anhängeruntersetzung, damit die 55 Pferdchen 4 mal vom Fleck kommen. :)

am 12. Januar 2008 um 22:17

Zitat:

Original geschrieben von VentoRenner

Also die Ausführung ist ja ganz nett, aber wenn man sich mal die Liste von meehster anguckt frag ich mich gerade ob ein Micra wirklich 410 kg Zuladung verkraftet.

Theoretisch könnte das Gespann dann 2200 kg wiegen.

Der Micra muss also schon ne brutale Hinterachsbremse haben, da er die besagten 2200 kg bei ner 12% Steigung zu halten vermag. Und er hat ne Anhängeruntersetzung, damit die 55 Pferdchen 4 mal vom Fleck kommen. :)

Ich frage mich auch, wie die das geschafft haben. Ich hab den Micra ohne Hänger und mit deutlich weniger Zuladung bergauf von Bad Harzburg nach Torfhaus kaum über 80 km/h bekommen. Aber es stand in Brief und Schein.

Mit dem Mazda 121 habe ich es ausprobiert - nicht stark bergauf, sondern nach Dänemark habe ich einen Tabbert Comtesse gezogen. Aus dem Elbtunnel raus war nur mit Zurückschalten möglich.

Hallo VentoRenner,

Ich glaube kaum, das der Micra die 1100kg Anhängelast unbeschränkt ziehen darf. Ich nehme an, das dieser Wert auf 6% Steigung begrenzt ist! Der Micra wird beim Gespanngesamtgewicht begrenzt sein! Das heist: Nur mit leerem Auto kann man die Anhängelast voll ausnutzen!

Mit seinen 55 PS wird er schon stark untersetzt sein.

Das wissen wir alle nicht! Meehster wird diese Fragen bestimmt beantworten können und mal genauer in die Fahrzeugpapiere schauen! 1100kg Anhängelast ohne Beschränkung glaub ich bei einem Micra nicht!

Daß ein Gespann den Anfahrtest 4x in einer Minute schaffen muß ist auch seit ca 2 Jahren neu! Vorher reichten 2x anfahren ohne Zeitbegrenzung! Der Micra ist vieleicht schon älter.

am 13. Januar 2008 um 5:03

Ich habe die Papiere nicht mehr vorliegen und besagter Micra ist auch schon seit 2002 im Autohimmel. Die 1100 kg habe ich aber in Erinnerung behalten, weil das für mich eigentlich auch unvorstellbar war/ist. Mein Micra hatte übrigens keine AHK und war BJ 1985. Aber auch ohne Anhänger habe ich mit dem Ding viel transportiert :)

am 13. Januar 2008 um 11:38

Sag mal bist du dir sicher das das die zulässige Anhängelast war?

 

Da gibt es nämlich unterschiedliche Angaben:

 

VW Multivan: Anhängelast 2.5ookg; Zul.Zuggewicht 5.300kg

Beides bei 12% Steigung.

 

www.vw-nutzfahrzeuge.at/files/at/download/datei/multivan_katalog.pdf

 

 

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