wie erkennen, dass man auf der autobahn in die falsche richtung fæhrt?

wære es nicht ein katastrophales beispiel fuer uebermuedung, kønnte man ueber diesen artikel noch schmunzeln. gut, dass nichts passiert ist!
und eine kleine frage zum bussgeld: muss sie nun was bezahlen fuer das fahren gegen die vorgeschriebene richtung und fuer telephonieren am steuer/wæhrend der fahrt oder wird nur ein bussgeld zu bezahlen sein?

lieb gruss
oli

42 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Löbchen


Hab mich aber auch gefragt, wie das mit dem Telefonieren am Steuer gewertet wird

Gar nicht, da es in Deutschland keine Strafaddition gibt. Bestraft wird immer nur das "schwerstwiegendste" Delikt. Wenn man bsp. mit 50km/h zu schnell geblitzt wird, während man telefoniert oder nicht angeschnallt ist, so wird nur das zu schnelle Fahren entsprechend mit Strafe belegt (also nicht 1Punkt/40Euro für Telefonieren plus X Punkte/Bussgeld für Tempoüberschreitung).

Gruß Tecci

Zitat:

Original geschrieben von Points Collect


Wenn sich diese Idioten umbringen wollen, sollen sie gefälligst von einem Hochhaus springen oder sich die Pulsadern aufschneiden, aber nicht irgendwelche völlig unbeteiligten Leute mit in den Tod reißen.

Wenn du vom Hochhaus springst kannst du auch jemanden erschlagen, der zufällig unter dir durchlaufen will 😉

CU Markus

Zitat:

Gar nicht, da es in Deutschland keine Strafaddition gibt. Bestraft wird immer nur das "schwerstwiegendste" Delikt

genau an sowas meinte ich, mich erinnern zu kønnen. seltsame løsung, eigentlich.

lieb gruss
oli

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Gar nicht, da es in Deutschland keine Strafaddition gibt. Bestraft wird immer nur das "schwerstwiegendste" Delikt. Wenn man bsp. mit 50km/h zu schnell geblitzt wird, während man telefoniert oder nicht angeschnallt ist, so wird nur das zu schnelle Fahren entsprechend mit Strafe belegt (also nicht 1Punkt/40Euro für Telefonieren plus X Punkte/Bussgeld für Tempoüberschreitung).

Gruß Tecci

Wenn ich das Handy zur GEFAHRENABWEHR benutze, dann DARF ich ohne Freisprecheinrichtung telefonieren und muss da gar nix für bezahlen.

Gruß Christian

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Zitat:

Original geschrieben von Christian74


Wenn ich das Handy zur GEFAHRENABWEHR benutze, dann DARF ich ohne Freisprecheinrichtung telefonieren und muss da gar nix für bezahlen.

quellenangabe?! (zumidnest für das "darf"😉

Das heißt, ich werde mit 20km/H zuviel geblitzt, während ich telefoniere, dann muss ich nur das telefonieren zahlen?

Zitat:

Original geschrieben von golf_v_tdi_66kw


Das heißt, ich werde mit 20km/H zuviel geblitzt, während ich telefoniere, dann muss ich nur das telefonieren zahlen?

Oder sorum 😁 😁

Also wenn mich die Polizei mit 20km/h zuviel misst, und beim Rauswinken sehen die das ich nicht angeschnallt bin und auch noch telefoniere, bin ich mir beinahe sicher, das ich für alle 3 Vergehen bezahlen werde...

Bei Freiheitsstrafen wird vor Gericht immer eine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet...

Es kommt immer wieder vor, das bei Menschen die ihr ganzes Leben normal gefahren sind und nie irgendwelche geistigen Probleme hatten, plötzlich irgendwas aussetzt.
Das dürfte jeder, in schwacher oder halt sehr heftiger Form (wie hier mit dem Geisterfahrer) schonmal erlebt haben.

Vor allem Müdigkeit spielt dabei eine große Rolle.

Ich denke nicht das die Frau seit Bestehen ihrer Führerscheinprüfung bereits unfähig war ein Fahrzeug zu führen, aber ich denke das sie es erstmal für einige Jahre nicht tun sollte um sich drüber klar zu werden, was sie beinahe verursacht hätte...

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


quellenangabe?! (zumidnest für das "darf"😉

Folgende Szene:

Ich fahre auf der Autobahn und mir kommt ein Geisterfahrer entgegen. Darf ich nun mit meinem Handy ohne Freisprecheinrichtung die Polizei alarmieren??? Ich darf nicht........ich MUSS !!!

Vor Jahren wurde das Telefonieren am Steuer mal in einem Fernsehbeitrag thematisiert. Und da wurde von Polizisten erläutert, daß man in Notsituationen zur Gefahrenabwehr sehr wohl das Handy benutzen darf. Es gibt da ja auch noch so etwas wie "unterlassene Hilfeleistung".

Gruß Christian

Zitat:

Original geschrieben von Christian74


Folgende Szene:
Ich fahre auf der Autobahn und mir kommt ein Geisterfahrer entgegen. Darf ich nun mit meinem Handy ohne Freisprecheinrichtung die Polizei alarmieren??? Ich darf nicht........ich MUSS !!!

andere szene:

dabei fährst du nem anderen hinten drauf.....

und dann?!

😁

@oink, genauso meine ich es, konnte es nur nicht so gut ausdruecken. 😉 vergehen und straftaten sind, glaube ich, zwei verschiedene dinge.
@christian, du hast die møglichkeit, auf dem standstreifen anzuhalten, um die polizei zu warnen - und genau das sollte man wohl auch machen.

lieb gruss
oli

Also..........

Das mit der unterlassenen Hilfeleistung ist Blödquatsch, weil die 30 Sekunden die Du zum geordneten Anhalten brauchst, keinen relevanten Zeitverzug darstellen. Du bist nur verpflichtet im Rahmen Deiner Dir zumutbaren Möglichkeiten zu helfen. Zumutbar wäre es , den nächsten Parkplatz (oder Notrufsäule) oder von mir aus auch den Pannenstreifen anzustzeuern, umden Notruf abzusetzen.

Nicht zumutbar hingegen wäre die EIGENGEFÄHRDUNG durch Telefonieren am Steuer.

Telefonierst Du doch während der Fahrt, greift der § 34 StGB:

§ 34 Rechtfertigender Notstand

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

Zitat:

Original geschrieben von oink


Also wenn mich die Polizei mit 20km/h zuviel misst, und beim Rauswinken sehen die das ich nicht angeschnallt bin und auch noch telefoniere, bin ich mir beinahe sicher, das ich für alle 3 Vergehen bezahlen werde...

Bei Freiheitsstrafen wird vor Gericht immer eine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet...

Das eine sind aber Ordnungswidrigkeiten, die in der Regel nicht mit Freiheitsstrafen belegt sind...😉

@christian74: Wir haben hier von der Regelsituation und NICHT von ner Ausnahmesituation wie Gefahrenabwehr geredet. Immer auch mal realistisch bleiben...Desweiteren verweise ich auch gerne auf die Ausführungen vom Taz...

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


@christian74: Wir haben hier von der Regelsituation und NICHT von ner Ausnahmesituation wie Gefahrenabwehr geredet. Immer auch mal realistisch bleiben...Desweiteren verweise ich auch gerne auf die Ausführungen vom Taz...

Hallo..............

Am Anfang des Threads wurde die Frage gestellt, wie sich das bei der Geisterfahrerin mit dem Telefonieren am Steuer verhält.

Und darauf habe ich geantwortet, daß dies nicht bestraft werden wird, da sie ja (in Ihren Augen) eine Gefahr gemeldet hat.
Und das stimmt ja wohl auch so. --- Siehe Taz mit dem § 34 ---

Also, wo bitte schön bin ich unrealistisch???

Und ich habe auch schon mehrfach aus dem LKW ohne Freisprecheinrichtung Sachen auf der Autobahn gemeldet (Fußgänger, Gegenstände, in Baustellen liegengebliebene Autos). Und würde es auch jederzeit wieder tun. Und selbst wenn ich dafür einen Punkt kassieren würde, was ich zu 99,9% ausschließe, wäre es mir scheißegal.

Gruß Christian

Zitat:

Original geschrieben von Christian74


Und ich habe auch schon mehrfach aus dem LKW ohne Freisprecheinrichtung Sachen auf der Autobahn gemeldet .......... Und würde es auch jederzeit wieder tun. Und selbst wenn ich dafür einen Punkt kassieren würde, was ich zu 99,9% ausschließe, wäre es mir scheißegal.

Gruß Christian

Solange Du das auf der Autobahn machst, okay. Ich kriege aber ständig einen dicken Hals, wenn ich LKW sehe, deren Fahrer beim Abbiegen (also in der Stadt :-) ) den Knochen am Ohr haben. Und selbst bei einem Notruf wäre die vom abbiegenden LKW ausgehende Gefahr (ich denke da in erster Linie an Fußgänger und Radfahrer) absolut in keinem Verhältnis zur eigentlichen Hilfeleistung.

Passt vielleicht nur etwas abgewandelt, aber:

Eigenschutz geht vor Fremdrettung.

Aber Chris ist anscheinend einer von denen, die mit offenen Augen durch die Lande fahren und sich auch gewissermaßen um das wohl Anderer kümmern. Nächstenliebe klingt zwar etwas angestaubt, aber genau das scheint es zu sein, was er da lebt.
Ich ziehe meinen (nicht vorhandenen) Hut und wünsche mir mehr von seiner Sorte. Und die dürfen dann auch auf der Autobahn mal kurz einen Notruf während der Fahrt absetzen......

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