Wie ein Auto ohne TÜV zum TÜV befördern?

Hey Leute, ich habe ein Auto welches nun seit fast einem Jahr kein TÜV mehr hat.
Wie kann ich dieses zum TÜV transportieren?

Abschleppen ist wohl nicht gestattet und zum Kurzzeitkennzeichen finde ich unterschiedliche Aussagen ob ich das ohne HU nutzen kann.

Grüße
Marcel Hentschel

78 Antworten

Zitat:

@BeeKlasse schrieb am 17. Oktober 2023 um 14:21:02 Uhr:


In meinem Verständnis kann man eine Wiederzulassung auch ohne TÜV beantragen. Dabei bekommt man ggf. ein neues KZ zugewiesen, falls die Reservierung des alten abgelaufen sein sollte (nach einem Jahr erlischt diese Reservierung bei Abmeldung, wie ich gestern erfuhr). Mit den ungestempelten Kennzeichen kann man Fahrten im direkten Zusammenhang mit HU/AU und Zulassung machen (nach §12 Abs. 4 ZVO).

Daher nochmal die Frage: Geht das auch mit iKfz?

Zitat:

@BeeKlasse schrieb am 17. Oktober 2023 um 14:21:02 Uhr:



Zitat:

Kennzeichenzuteilung ohne Zulassung

Was ist das? Ich verstehe "ohne Zulassung" so, dass gar keine Zulassung beantragt wird, daher meine Nachfrage. Wenn sie aber beantragt wird, bekommt man ja auch zuallererst Kennzeichen zugewiesen.

Die vorabzuteilung ist kein Zulassungsvorgang und geht mit ikfz nicht.

Diese Zulassungsvorgänge können Bürgerinnen und Bürger und juristische Personen online durchführen

Anmeldung
Abmeldung
Wiederzulassung
Umschreibung mit oder ohne Halterwechsel
Tageszulassung
Auswahl von Elektro-, Saison- und Oldtimerkennzeichen (H)

Was waren zwei Vorgänge?

Ja, aber ich will doch eine Wiederzulassung. Nur hat das Auto mittlerweile keinen TÜV mehr und ohne den bekommt man keine Zulassung. Aber über den Start/Beantragung der Wiederzulassung bekommt man Nummern zugeteilt und mit diesen Kennzeichen kann man zur HU fahren.

Also, warum geht das nicht per iKfz?

Zitat:

@BeeKlasse schrieb am 17. Oktober 2023 um 21:08:01 Uhr:


Was waren zwei Vorgänge?

Wolfgang meinte, dass bisher bei Tageszulassungen keine Kennzeichen und Siegel ausgegeben wurden.
Das ist falsch, den Tageszulassung gibt es erst seit 1.9.23

Vorher war es eine Zulassung und eine Abmeldung, 2 Vorgänge,die nur hintereinander durchgeführt wurden und erst an einem Tag funktionierten,seit die Zulassungsstellen die Meldung zum KBA Sekundengenau durchführen. Als die Meldungen noch im Batch nachts verarbeitet wurden, musste die Abmeldung am nächsten Tag gemacht werden.

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Ok, jetzt verstehe ich. Tageszulassung ist mir aber wurscht. Ich will mein Auto, vielleicht per iKfz, zum TÜV schaffen. Geht das?

Du kannst ein Fahrzeug mit iKfZ nur mit gültiger HU zulassen, steht hier mehrfach geschrieben. Und nein, ein gefakter Bericht geht nicht, weil der Bericht im KBA gespeichert ist und abgerufen wird.

Das gilt auch für eine normale Zulassung. Die geht auch nur mit TÜV, denn ohne TÜV keine abgeschlossene Zulassung.

Das ist schon klar, wurde hier auch gesagt. Aber man geht hiercwohl davon aus, dass das mit der internetbasierten Zulassung lockerer sei. Da haben einige sonderbare Vorstellungen.

Dann halten wir mal fest:

Mit einer normal begonnenen Zulassung darf man bereits zum TÜV und zur Zulassung fahren.

Mit einer i-Kfz begonnenen Zulassung darf man nicht zum TÜV und zur Zulassung fahren.

Das würde ich so pauschal nicht sagen.

Es reicht nicht, die Zulassung irgendwie angefangen zu haben, das Kennzeichen muss schon formal (vorab) zugeteilt sein.

Genau damit beginnt sie, diese Zulassung. Man beantragt sie und sofort wird ein neues Kennzeichen zugeteilt oder das seitherige bestätigt. Dieser erste (Teil)Akt berechtigt ja überhaupt erst nach §12(4) ZVO dieses fahren ohne Stempel zum TÜV.

Das hört sich ja theoretisch alles ganz schön an, aber in der Praxis sieht es doch etwas anders aus:

Man legt dem Sachbearbeiter die Unterlagen vor und verlangt die Zulassung. Wenn der einmal über die Unterlagen schaut und sagt "geht nicht, HU ist abgelaufen", dann ist nichts angefangen und vor allem kein Kennzeichen zugeteilt.

Natürlich kann man dann erstmal lange Diskussionen beginnen, dass er doch bitte trotzdem mit der Zulassung "anfangen" soll. Dann zahlt man am End die volle Gebühr für eine abgelehnte Zulassung. Oder man verlangt gleich die Vorabzuteilung des Kennzeichens...

Wenn er einen Verwaltungsakt wegen fehlendem TÜV gar nicht erst zulässt und ihn nicht beginnt, entstehen auch keine Gebühren. Und: Er sollte begründen können, warum er das verweigert, DA es ja den §12(4) Z&VO gibt und wozu der denn gut wäre.

Und ob man außerhalb eines begehrten Zulassungsprozesses überhaupt ein "Kennzeichen zugeteilt bekommt", weiß ich nicht. Aber wenn du dich später, draußen auf der Straße, mit einem Polizisten wegen deines ungestempelten KZ raumärgern musst, wäre es gut, wenn du beweisen könntest, dass die Kennzeichen zugeteilt wurden, egal warum.

Genau da kommen wir zur Praxis:

Die Vorabzuteilung wird bei den Zulassungsstellen sehr unterschiedlich gehandhabt.
Es gibt welche, die machen das grundsätzlich nicht (und verweisen auf Kurzzeitkennzeichen).
Es gibt welche, bei denen reicht die Online-Reservierung.
Es gibt welche, die erstellen einen eigenen Bescheid über die Kennzeichenzuteilung (was m.E. der richtige Weg ist).
Und dann gibt es noch so Konstrukte mit zeitlich begrenzt gültigem Fahrzeugschein, auf dem keine HU-Laufzeit angegeben ist...

Die FZV regelt ja auch nur was man darf, _wenn_ man vorab ein Kennzeichen zugeteilt bekommen hat. Die eigentliche Vorabzuteilung regelt sie nicht, und (so ist offensichtlich die Begründung) deswegen gibt es auch keinen Rechtsanspruch auf eine solche.

Naja, wenn "Ich will einfach nicht und basta!" ein justiziables Verhalten einer Behörde ist ...

Das würde aber bedeuten, dass ein Beamter den Zulassungsakt erst gar nicht beginnt, denn die Zuteilung ist ja der allererste Teil dieses Aktes.

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