Wie ein Auto ohne TÜV zum TÜV befördern?

Hey Leute, ich habe ein Auto welches nun seit fast einem Jahr kein TÜV mehr hat.
Wie kann ich dieses zum TÜV transportieren?

Abschleppen ist wohl nicht gestattet und zum Kurzzeitkennzeichen finde ich unterschiedliche Aussagen ob ich das ohne HU nutzen kann.

Grüße
Marcel Hentschel

78 Antworten

Hier wird einem ja vor lauter im-Kreis-drehen schwindelig 🙄

Wäre mal interessant zu erfahren, wie die Story des TE @marcel_1_ ausgegangen ist 😕. Aber da kommt sicher - wie üblich - keine Rückmeldung mehr 🙄.

Zitat:

@BeeKlasse schrieb am 19. October 2023 um 14:16:38 Uhr:


Das würde aber bedeuten, dass ein Beamter den Zulassungsakt erst gar nicht beginnt, denn die Zuteilung ist ja der allererste Teil dieses Aktes.

Ich habe über diese Aussage nochmal nachgedacht und bin zu dem Ergebnis gekommen, dass sie falsch ist.

Nehmen wir mal den Fall an, dass ich die Zulassung eines (so) nicht zulassungsfähigen Fahrzeugs beantrage. Ich lege also z.B. Fahrzeugpapiere aus dem nahen Osten vor, und es ist völlig unklar, ob dieses Fahrzeug jemals in Deutschland zugelassen werden kann. Ich glaube nicht, dass im allerersten Schritt diesem Fahrzeug nun ein Kennzeichen zugeteilt wird, und sehe auch keinerlei Rechtsgrundlage (oder gar -Anspruch) dafür.

Ich bin vielmehr davon überzeugt, dass bei der Ablehnung eines Zulassungsantrags auch kein Kennzeichen zugeteilt werden muss.

Zitat:

@BeeKlasse schrieb am 19. October 2023 um 14:16:38 Uhr:


Das würde aber bedeuten, dass ein Beamter den Zulassungsakt erst gar nicht beginnt,

Macht er sowieso nicht.

Du versuchst hier irgendein Konstrukt zu erfinden, von einer Sache, die Du nicht verstehst.

Wenn Du ein Fahrzeug zur HU fahren möchtest,dann geh doch einfach zur Zulassungsstelle und beantrage die vorabzuteilung eines Kennzeichens.

Wenn Du eine Zulassung beantragst und keine gültige HU vorlegen kannst, wird der Vorgang natürlich abgebrochen. Zu Recht!

Solche Spezialisten wie Du fahren dann nämlich jede Woche ein Fahrzeug mit ungestempelten Kennzeichen zur HU, spart man sich Steuer und Versicherung

Zitat:

@hk_do schrieb am 19. October 2023 um 14:33:15 Uhr:



Zitat:

@BeeKlasse schrieb am 19. October 2023 um 14:16:38 Uhr:


Das würde aber bedeuten, dass ein Beamter den Zulassungsakt erst gar nicht beginnt, denn die Zuteilung ist ja der allererste Teil dieses Aktes.

Ich habe über diese Aussage nochmal nachgedacht und bin zu dem Ergebnis gekommen, dass sie falsch ist.

Nehmen wir mal den Fall an, dass ich die Zulassung eines (so) nicht zulassungsfähigen Fahrzeugs beantrage. Ich lege also z.B. Fahrzeugpapiere aus dem nahen Osten vor, und es ist völlig unklar, ob dieses Fahrzeug jemals in Deutschland zugelassen werden kann. Ich glaube nicht, dass im allerersten Schritt diesem Fahrzeug nun ein Kennzeichen zugeteilt wird, und sehe auch keinerlei Rechtsgrundlage (oder gar -Anspruch) dafür.

Ich bin vielmehr davon überzeugt, dass bei der Ablehnung eines Zulassungsantrags auch kein Kennzeichen zugeteilt werden muss.

Die Zuteilung des Kennzeichens im Zulassungsvorgang ist erst mit Übermittlung ans KBA abgeschlossen und nicht schon beim anlegen des Vorgangs und Abruf der eVB.

Der Zulassungsvorgang ist erst mit Siegeln der Bleche und Aushändigung der ZB1, 2 und Kennzeichen abgeschlossen.

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